Neubau eines Strohstalles für Mastbullen - See 1 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 35 BauGB. Für das Vorhaben liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Das Landratsamt Landshut stellte mit Bescheid vom 23.08.2022 fest, dass dem Antrag auf Vorbescheid enthaltene Vorhaben, auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen, zulässig ist.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist laut Stellungnahme der Wasserversorgung Mittlere Vils vom 24.09.2021 (Beteiligung im Zuge Vorbescheid) gesichert.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist grundsätzlich nicht erforderlich (Festmist, ggf. Flüssigmist oder Jauche).
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände bzw. durch gesammeltes Einleiten in das Grundwasser (Versickerung); die Bestätigung Niederschlagswasser liegt vor. 
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Loizenkirchen vom 05.10.2021 (Beteiligung im Zuge Vorbescheid) gesichert.
  • Das Vorhaben befindet sich im Bereich eines Bodendenkmales, weshalb eine Grabungserlaubnis nach Art. 7 Bayer. Denkmalschutzgesetz erforderlich ist. Gegen die Erteilung dieser Erlaubnis bestehen seitens der Gemeinde keine Einwände bzw. Bedenken.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2022 08:34 Uhr