Erstellung eines Havariebeckens für die bestehende Biogasanlage - Wimm 3 - Antrag auf Auffüllungsgenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 25.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Auffüllungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich um einen Änderungsantrag zum genehmigten Verfahren Az. 656/99 (Landratsamt Landshut) vom 08.02.2010. Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Es liegt somit eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor.
Als Havariemaßnahme für die bestehende Biogasanlage soll im süd-westlichen Bereich des Grundstücks ein Erdwall mit einer Höhe von ≤ 1 m bzw. ≤ 1,5 m aufgeschüttet werden. Dieser soll im Fall einer Havarie der Biogasanlage die austretenden Flüssigkeiten zurückhalten.
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich.
- Die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswassers ist nicht erforderlich.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Änderungsantrag zum genehmigten Verfahren Az. 656/99 (Landratsamt Landshut) vom 08.02.2010 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2022 10:50 Uhr