Erstellung eines Havariebeckens für die bestehende Biogasanlage - Wimm 3 - Antrag auf Auffüllungsgenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Auffüllungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich um einen Änderungsantrag zum genehmigten Verfahren Az. 656/99 (Landratsamt Landshut) vom 08.02.2010. Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Es liegt somit eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor.

Als Havariemaßnahme für die bestehende Biogasanlage soll im süd-westlichen Bereich des Grundstücks ein Erdwall mit einer Höhe von ≤ 1 m bzw. ≤ 1,5 m aufgeschüttet werden. Dieser soll im Fall einer Havarie der Biogasanlage die austretenden Flüssigkeiten zurückhalten.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswassers ist nicht erforderlich.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Änderungsantrag zum genehmigten Verfahren Az. 656/99 (Landratsamt Landshut) vom 08.02.2010 zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2022 10:50 Uhr