Erweiterung eines Bullenmaststalles - Wendeldorf 3 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 10.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/06. Sitzung Gemeinderat Aham 10.07.2023 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt – das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB wird unterstellt – eine Privilegierung nach § 35 BauGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. 

Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist gesichert. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über eine bestehende Güllegrube.
  • Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist nach Rückmeldung der Freiwilligen Feuerwehr Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2023 11:38 Uhr