Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 14 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/07. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2024 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Loizenkirchen Nord“.

Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 2.3.1 – Wandhöhe Garage:
    Der Bebauungsplan setzt für Garagen/Carports/Nebengebäude eine maximale Wandhöhe von 3,00 m fest.  Aufgrund des Geländeverlaufs (abfallendes Gelände) liegt die Garage niedriger als das Wohnhaus. Da diese mit dem Wohnhaus verbunden werden soll, ist die Überschreitung der zulässigen, maximalen Wandhöhe um 0,53 m vorgesehen. 

  • Ziffer 2.3.2 – Bezugspunkt der Höhe baulicher Anlage – zulässige Höhendifferenz:
    Der Bebauungsplan setzt für die Höhe baulicher Anlagen Bezugspunkte fest. Diese liegen im Einfahrtsbereich, gemäß der zeichnerischen Darstellung. Es ist eine Höhendifferenz von maximal 0,5 m zulässig. Aufgrund des Geländeverlaufs (stark abfallendes Gelände) sowie dem vorhandenen Kurvenbereich soll von der zulässigen Höhendifferenz um 0,68 m abgewichen werden.

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.

Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Nord“, hinsichtlich der

  • Überschreitung der zulässigen Wandhöhe der Garage um 0,53 m (3,53 m anstatt 3,00 m – Ziffer 2.3.1) und
  • Überschreitung der zulässigen Höhendifferenz hinsichtlich des Bezugspunktes der Höhe baulicher Anlagen um 0,68 m (1,18 m anstatt 0,50 m – Ziffer 2.3.2),

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2024 15:06 Uhr