Neubau eines Bungalows - Rosenstraße 14c - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 10.02.2025
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf
Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aham – Deckblatt Nr. 4“.
Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:
- Ziffer 2.2.2 – Anzahl der Vollgeschosses der Wohngebäude:
Der Bebauungsplan setzt Wohngebäude mit zwingend zwei Vollgeschossen fest. Es soll ein Bungalow errichtet werden, weshalb die Befreiung von dieser Festsetzung begehrt wird. Der Bungalow weißt lediglich ein Vollgeschoss auf.
- Ziffer 8.1.2 – Dachüberstand bei der Terrasse:
Der Bebauungsplan setzt einen maximal zulässigen Dachüberstand (u. a.) bei Terrassenüberdachungen von 3,00 m fest. Der Antragsteller begehrt einen Dachüberstand von 3,60 m.
Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Beeinträchtigungen von Nachbarn (z. B. Belichtung, Belüftung, Beschattung) sind nicht ersichtlich.
Die begehrte Befreiung von Ziffer 2.2.2 des Bebauungsplanes berührt jedoch die Grundzüge der Planung, da die Gemeinde mit Erlass des Bebauungsplanes „Aham – Deckblatt Nr. 4“ klar zum Ausdruck bringt, dass innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes die Errichtung von zwei Vollgeschossen zwingend ist. Durch eine Befreiung würde dieser wesentlichen Planung der Gemeinde zuwidergehandelt werden und somit die Grundzüge der Planung berühren.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Da die begehrte Befreiung von Ziffer 2.2.2 „Anzahl der Vollgeschosse“ die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes „Aham – Deckblatt Nr. 4“ berührt und dieser somit nicht zugestimmt werden kann, ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinne besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Aham – Deckblatt Nr. 4“, hinsichtlich der
- Abweichung der Anzahl der Vollgeschosse (ein Vollgeschoss anstatt zwei Vollgeschossen) und
- Dachüberstand bei der Terrassenüberdachung (3,60 m anstatt 3,00 m)
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 09:12 Uhr