Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 19 - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 07.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vorausgeschickt wird, dass die Gemeinderatsmitglieder Nadler Martin und Nadler Robert aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen (Art. 49 GO i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG).
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf
Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Loizenkirchen Nord“.
Die Bauherrin beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um ihr Vorhaben wie geplant ausführen zu können:
- Ziffer 2.3.2 – Bezugspunkt der Höhe baulicher Anlage – zulässige Höhendifferenz:
Der Bebauungsplan setzt für die Höhe baulicher Anlagen Bezugspunkte fest. Diese liegen im Einfahrtsbereich, gemäß der zeichnerischen Darstellung. Es ist eine Höhendifferenz von maximal 0,5 m zulässig. Aufgrund des Geländeverlaufs (stark abfallendes Gelände) und die Lage des Bezugspunktes in der Mitte des Einfahrtsbereichs (tief liegend), soll von der zulässigen Höhendifferenz um 0,38 m abgewichen werden.
In einem ähnlich gelagertem Fall wurde die Befreiung um 0,68 m erteilt.
Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Nord“, hinsichtlich der
- Überschreitung der zulässigen Höhendifferenz hinsichtlich des Bezugspunktes der Höhe baulicher Anlagen um 0,38 m (0,88 m anstatt 0,50 m – Ziffer 2.3.2),
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2025 11:37 Uhr