Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde an der Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (Region 13).
In seiner Sitzung am 13.03.2025 hat der Planungsausschuss den Entwurf für die Änderung des Regionalplans zur Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landwirtschaft zustimmend zur Kenntnis genommen. Die gegenständliche Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans Landshut an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) in der am 01.06.2023 in Kraft getretenen Fassung.
Die Regionalpläne enthalten u. a. regionsweit bedeutsame Festlegungen zur Energieversorgung. Zusätzlich sind nach dem LEP, im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten, Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) festzulegen.
Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wird bundesrechtlich vorgegeben, welche Flächenanteile in den Bundesländern verbindlich für die Errichtung von WEA ausgewiesen werden müssen. Für Bayern sind dies 1,1 % der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2027. Dieser Beitrag muss von allen Planungsregionen geleistet werden.
Angesichts des im WindBG festgelegten weiteren Flächenbeitragswertes bis zum 31. Dezember 2032 von bayernweit 1,8 % der Landesfläche ist es das Ziel des Planungsverbandes Landshut, einen Flächenbeitragswert von 1,8 % plus X zu erreichen.
Im Zuge der Neufassung des Kapitels B VI Energie können zum jetzigen Entwurfsstand 160 Vorranggebiete für die Errichtung und den Betrieb von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Dies entspricht einer Gesamtfläche von ca. 9.349 ha, was knapp 2,5 % der Regionsfläche ausmacht. Durch die Neufassung des Kapitels B VI Energie werden auch Anpassungen in anderen Bereichen des Regionalplans nötig (Kapitel B I Natur und Landschaft), damit er in sich stimmig bleibt und die einzelnen Ziele und Grundsätze aufeinander abgestimmt sind.
Ein Ziel des Kapitels B VI Energie ist es, WEA in bestimmten Gebieten deren Nutzung gegenüber konkurrierenden, raumbeutsamen Nutzungen Vorrang zu gewähren.
Nach den vorgelegten Entwurfsunterlagen werden innerhalb des Gemeindegebietes nachfolgende Vorranggebiete für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen ausgewiesen:
Nummer Vorranggebiet:
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Lagebezeichnung:
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Betroffene Gemeinde(n)
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LA45
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Mairhof
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Gemeinde Kröning, Gemeinde Aham, Gemeinde Loiching
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LA46
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Hitzenberg
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Gemeinde Aham
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LA47
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Prosmering
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Gemeinde Aham, Markt Gangkofen
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LA48
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Hermannsöd
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Gemeinde Aham
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Eine Übersichtskarte des Gemeindegebiets mit (grün) dargestellten Vorranggebieten sowie die Tekturkarte zum Regionalplan wurden dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.
Anhand des Flächennutzungsplans der Gemeinde ergeben sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch die vorliegende Fortschreibung. Auch bestehen in den vorgesehenen Vorranggebieten keine konkreten, gemeindlichen Planungen (z. B. Bebauungspläne oder gemeindlichen Vorhaben), die durch die Vorranggebiete beeinträchtigt werden.