Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat den o. g. Antrag auf die Erstellung eines Stellplatzes entlang der Straße in Ziegelstadel zur Beratung und Entscheidung vor.
Mit Schreiben vom 08.02.2015 beantragten die Eheleute Sandner eine Erlaubnis zur Erstellung eines (Winter-)Stellplatzes entlang der Ortsstraße Fl. Nr. 288/0, Gemarkung Aham, von Aham Richtung Sichartsreit.
Die genaue Lage des Stellplatzes kann dem Lageplan im Anhang entnommen werden.
Die Antragsteller schildern das Vorhaben wie folgt:
Die Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 290/0, Herr und Frau Rudolf und Renate Mitterbiller, würden es erlauben, den Straßengraben zwischen der Ortsstraße 288/0 und dem betroffenen Grundstück zu kanalisieren und diese Kanalisierung mit Kies zu verschütten, um darauf für zwei Fahrzeuge einen Stellplatz neben der Straße zu errichten. Es soll keine Betonierung erfolgen. Der Graben würde auf einer Länge von ca. 10 Metern verrohrt.
Sämtliche Kosten für die Kanalisierung, Errichtung der Stellplätze, Reinhaltung und Herstellung der Verkehrssicherheit werden durch die Antragsteller übernommen.
Zwei solcher Stellplätze bestehen bereits entlang dieser Straße.
Hier wurde bereits im März 2008 ein Antrag auf Erstellung gestellt. Dieser wurde mit Schreiben vom 01.04.2008 abgelehnt.
Auf einen weiteren Antrag vom Mai 2008, mit der Bitte um Behandlung im Gemeinderat, wurde den Antragstellern erklärt, dass entlang der Ortsstraße in Ziegelstadel der Straßenentwässerungsgraben in Höhe des Grundstückes Fl. Nr. 289/0 weitestgehend verrohrt ist, da hier die Befahrung der Maschinen- und Lagerhalle sichergestellt werden muss. Die Verrohrung hat mittlerweile eine Länge, die gerade noch mit entsprechenden Reinigungswerkzeugen freigehalten und gespült werden kann. Eine nachfolgende Verrohrung würde diese Möglichkeit zunichtemachen.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Oberflächenentwässerung aus den Grundstücken Fl. Nrn. 289/0 und 290/0 über den jetzt offenen Graben erfolgt. Würde diesen
Graben eine zusätzliche Verrohrung zugeführt, würde das anfallende Oberflächenwasser über die Ortsstraße hinweg andere Grundstücke belasten, was entsprechende Gegenforderungen, in finanzieller Art, auslösen würde.