Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude in Aham; Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat das o. g. Bauvorhaben zur Beratung und Entscheidung vor.
Es handelt sich hierbei um einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Nebengebäudes.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 06.05.2014, Sitzungs-Nr. 2014/02, im Gemeinderat behandelt. Hier wurde der Antragsteller zur vorläufigen Rücknahme seines Antrags bewegt.
Die Grundstücksfläche liegt in unmittelbarem Anschluss an die Bebauung im Bereich von Aham West, allerdings, laut Flächennutzungsplangrundlage, derzeit im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Privilegierung liegt nicht vor.
Die Erschließung, hier durch die Lage des Baugrundstückes an einer angemessen breiten Straße, der Wasserversorgung durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Mittlere Vils (Aham) sowie die Abwasserbeseitigung über den bestehenden gemeindlichen Kanal (Trennsystem), ist gesichert.
1. Bürgermeister Herrnreiter ergänzt, dass aus seiner Sicht für diese Bauabsicht wohl doch Einiges dafür spreche, dem Antrag zuzustimmen. Die hervorragende Erschließung des Grundstückes und die Unmittelbarkeit im Anschluss an den Ort sprechen aus seiner Sicht durchaus dafür, wenngleich ihm bewusst sei, dass sich der Gemeinderat intern dafür entschieden habe, gegen eine Außenbereichsausweitung zu stimmen und den Innenbereich zu stärken.

Auch wurden in der Vergangenheit entsprechende Bezugsfälle seitens des Gemeinderates abgelehnt, so wie auch dieses Vorhaben in der Sitzung vom 6.5.2014.

Gemeinderat Frey erinnert an den Bezugsfall Baier.
Gemeinderat Lang greift diesen Hinweis auf und erinnert an die Grundsatzentscheidung des Gemeinderats sowie an den Vergleichsfall in Ziegelstadl. Andererseits sollte in diesem Zusammenhang auch über das gesamte Grundstück an sich nachgedacht werden im Hinblick auf die Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße von Wendeldorf über Eichmühle an die Staatsstraße im Wege eines Kreisverkehrs. Diese müsse die Gemeinde zwar selbst finanzieren mit einem Kostenaufwand von rund 400.000 €, diese Lösung sollte jedoch im Auge behalten bleiben. Gemeinderat Vogt führt aus, dass die Gemeinde wohl doch die Möglichkeit habe, hier eine neue „Baulinie“ zu ziehen.
Herr Hoffmeister erklärt hierzu, dass die Gemeinde das Recht der Bauleitplanung habe, entweder mittels Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung oder mittels Ortsabrundungssatzung. In jedem Fall sei hier ein Verwaltungsverfahren abzuwickeln.
Zurzeit befindet sich das Bauvorhaben eindeutig im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch.
Diese Optionen sollten kurzfristig geklärt werden, so 1. Bürgermeister Herrnreiter und beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes auf eine der nächsten Sitzungen. Dem stimmt der Gemeinderat stillschweigend zu.

Datenstand vom 10.09.2015 10:49 Uhr