Vor Beratung des Tagesordnungspunktes 3 ist Gemeinderatsmitglied Geltinger anwesend.
Vom Vorsitzenden wird der Gemeinderat über die derzeit laufende Beteiligung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) informiert.
Bis 15.11.2016 besteht die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen.
Die Gemeinde Aham ist im Entwurfsplan als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ ausgewiesen (sh. beiliegenden Ausschnitt aus der Strukturkarte, einzige Gemeinde im Landkreis Landshut).
Der Ministerrat hat am 12.07.2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Teilfortschreibung umfasst folgende Punkte:
? Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems
? Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf
? Erleichterungen beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren
? Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes.
Die Gemeinde Aham profitiert durch die Aufnahme in den LEP als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ unter anderem von erhöhten Förderprioritäten.
Die Hintergrundkriterien für die Einstufung der Gemeinde Aham sind:
? Bevölkerungsprognose
? Arbeitslosenstatistik
? Beschäftigtendichte
? Einkünfte Steuerpflichtige
? Wanderungssaldo 18-30 Jährige
Einwendungen sind nicht zu erheben.