Städtebauförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham, 22.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham 22.11.2016 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Vor kurzem trat die sogenannte Lenkungsgruppe im Rathaus in Reisbach zusammen, um die Bedarfsmitteilung für die Regierung von Niederbayern im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme „kleine Gemeinden an der Milchstraße“ zusammenzustellen.
Diese Bedarfsmitteilung wird federführend vom Markt Frontenhausen gegenüber der Regierung von Niederbayern mitgeteilt; die einzelnen beteiligten Gemeinden hatten zusätzlich die eigenen geplanten Maßnahmen in einem eigenen Bedarfsmitteilungsblatt gegenüber der Regierung festzustellen.
Die im Rahmen der Lenkungsgruppe gefundenen Maßnahmen sind auf der Bedarfsmitteilung, welche als Anlage dieser Beschlussvorlage beigegeben ist, dargestellt. Diese Maßnahmen sind von der textlichen Beschreibung sehr umfassend und allgemein gehalten; sie basieren im Wesentlichen auf der Ortsbegehung zusammen mit dem Gemeinderat und den beauftragten Planern. Der Maßnahmekatalog ist weder abschließend noch hinsichtlich der Reihenfolge und der zeitlichen Festlegung verbindlich. Er dient der Regierung von Niederbayern der niederbayernweiten Mittelzusammenfassung gegenüber der O bersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren. Ob und inwieweit bauliche Maßnahmen, in der Bedarfsanmeldung ab 2018 denkbar, in diesem Rahmen umgesetzt werden, ist in jedem Fall und im Einzelfall durch den Gemeinderat zu entscheiden.

Eine der nächsten Aufgaben im Gemeinderat wird die Festlegung eines Planungsbüros sein, welches in städtebaulicher Hinsicht entsprechende Referenzen vorweisen kann. Zusammen mit diesem Planungsbüro sollten dann auch die entsprechenden Untersuchungsbereiche festgelegt werden, detailliertere Planungsaufträge für einzelne Maßnahmen können anschließend folgen.

Die einzelnen in der Bedarfsmitteilung genannten möglichen städtebaulichen Sanierungspunkte werden dem Gemeinderat anschließend detailliert erläutert. Vergleichsweise kann hier auf die Maßnahmen in der Nachbargemeinde Gerzen Bezug genommen werden, um sich vorab einen gewissen Eindruck von den Optionen zu verschaffen, die im Rahmen der Städtebauförderung in diesem Programm möglich sein werden.


Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wird ergänzend erklärt, dass es sich bei den hier angemeldeten Kosten ebenfalls um reine Kostenannahmen handelt. Selbstverständlich werden diese Kosten durch nachfolgende Kostenberechnungen konkretisiert, sodass diese Bedarfsmitteilungen auch jährlich fortgeschrieben werden können und müssen.
Die Reihenfolge der Abwicklung der einzelnen Maßnahmen, die dafür notwendigen Kosten, die Planungsabwicklungen und dergleichen mehr liegen hinsichtlich aller Ausgestaltungen ausschließlich in der Verantwortung des Gemeinderates.
Selbstverständlich erwartet die Regierung von Niederbayern als verantwortliche zuschussgebende Stelle eine regelmäßige und fortlaufende Programmabarbeitung, ohne dass zwingend vorausgesetzt wird, dass jährlich entsprechende Baumaßnahmen umgesetzt werden. Die ernsthafte und kontinuierliche Umsetzung im Programm muss das Ziel aller Beteiligten sein, immer unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Gesamtleistungsfähigkeit der Gemeinde Aham.

Hinsichtlich der weiteren Planungen, so 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter, werde er zunächst mit dem bisher schon beauftragten Planungsbüro Kontakt aufnehmen, ob und inwieweit hier weitere Planungsvereinbarungen getroffen werden könnten; auch hier wird die letzte Entscheidung im Gemeinderat zu fällen sein. Gerade das kommende Jahr 2017 sollte dabei für einen sogenannten Masterplan verwendet werden, in dem die einzelnen Bereiche nochmals konkreter gefasst und auch hinsichtlich ihrer Reihenfolge zusammengefasst werden sollten.
Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis

Datenstand vom 21.12.2016 10:45 Uhr