Zetsche Michael; Erneuerung der Zaunanlage, Grundstück OT Loizenkirchen, Hauptstraße 28, Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 24.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/01. Sitzung Gemeinderat Aham 24.01.2017 ö beschließend 2.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o. g. Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes (Isolierte Befreiung) dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.

Es handelt sich hierbei um die Erneuerung der vorhandenen Einfriedung.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei. Die Planungen des Bauherren ergeben eine Höhe von 1,80 m, wonach hier eine verfahrensfreie Erstellung möglich ist.

Es ist hier jedoch der Bebauungsplan „Loizenkirchen – Aufeld“ gültig, welcher die Gestaltung von Einfriedungen festsetzt. Das Bauvorhaben überschreitet die zulässige Höhe und benötigt somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Ziffer 1.52).
Der Antragsteller plant die vorhandene Einfriedung mit einem Doppelstabmattenzaun (Metall) zu erneuern. Es ist vorgesehen den Zaun im Bereich der LA 44 in der derzeitige Höhe von 1 m, im Südosten des Grundstückes in einer Höhe von 1,80 m zu errichten. Zu den Nachbargrundstücken wird ein Holzzaun, ebenfalls mit einer Höhe von 1,80 m, errichtet.

Begründung: Der vorhandene Hund (Rottweiler) soll nicht über den Zaun springen können.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen – Aufeld“ in Bezug auf Ziffer 1.52 (Einfriedung) für das vorliegende Bauvorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2017 07:38 Uhr