Bebauungsplan Sattlerweg - Änderung - § 13 a Baugesetzbuch


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham 26.07.2017 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Um die stetige Nachfrage nach Wohnraum im Gemeindebereich Aham befriedigen zu können, ist es erforderlich eine sogenannte Nachverdichtung in bereits bestehenden Bebauungsplangebieten durchzuführen.

Im Bereich des Sattlerweges gibt es noch zwei unbebaute Parzellen, welche nach dem derzeitig gültigen Bebauungsplan Aham aus dem Jahr 1969 (Deckblatt Nr. 1 von 1991, Deckblatt Nr. 2 von 1993) jedoch nur mit Gebäuden mit einem Erdgeschoss bebaut werden dürften. Eine derartige Bebauung ist bei dem derzeitigen Flächenverbrauch nicht mehr zeitgemäß. Die Eigentümer haben bereits einen Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks vorgelegt, für den in der Sitzung vom 21.02.2017 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Das Landratsamt Landshut sieht jedoch die Grundzüge der Planung durch den Antrag auf Vorbescheid verletzt und fordert eine Änderung des Bebauungsplanes mittels eines Deckblatts.

Das Deckblatt kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. In diesem Verfahren kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Ausweisung von Ausgleichsflächen verzichtet werden.

Hr. Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den bisherigen Planungsentwurf vom 20.07.2017 vor.

Mit diesem Deckblatt Nr. 3 sollte aus planerischer Sicht auch gleichzeitig die nördlich vom Planungsentwurf liegende und noch unbebaute Parzelle neu überplant werden. Derzeit ist dort ebenfalls nur eine Bebauung mit einem Gebäude mit einem Erdgeschoss zulässig (vgl. Deckblatt Nr. 2).

Der Gemeinderat berät den Planungsentwurf sowie die Miteinbeziehung der nördlich davon liegenden Parzelle eingehend.
Die nördlich gelegene Parzelle sollte in jedem Fall mit einbezogen werden, da im bisher bestehenden Bebauungsplanbereich als mögliche Geschossentwicklung lediglich Erdgeschoss festgesetzt ist. Würde nun im südlichen Bereich diese Festsetzung auf E +1+ Dachgeschoss erhöht, müsste demzufolge auch im hinteren Bereich diese Festsetzung gefunden werden.

Dies wird im Gemeinderat ähnlich gesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt ein Deckblatt Nr. 3 für den Bebauungsplan Aham im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Umweltprüfung, entsprechend dem Entwurf vom 20.07.2017 aufzustellen. Das Planungsgebiet soll sich zusätzlich noch auf die nördlich vom Entwurf liegende Parzelle erstrecken und dort ebenfalls eine Bebauung mit E+D+1 ermöglichen. Betroffen sind die Fl. Nr. 330/3, 330/4 sowie eine Teilfläche der Fl. Nr. 438/0, alle Gemarkung Aham, mit einer Fläche von insgesamt ca. 2.378 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2017 07:47 Uhr