Bebauungsplan "Dechantsreiter Feld" Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Aufgrund des in der Sitzung vom 26.07.2017 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Aham“ Deckblatt Nr. 4 (Dechantsreiter Feld/Rosenstraße) fand am 31.08.2017 ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern und den Nachbarn des Planungsgebietes statt.
Der 1. Planungsentwurf des Ingenieurbüros Komplan orientierte sich stark an den Wünschen der Eigentümer der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke. Gerade die sehr verdichtete Bebauung in Richtung Nordosten war dabei Gegenstand der Besprechung mit den Hinterlegern. Von dort wird diese sehr massierte Bebauung, die gleichzeitig sehr dicht an die Grundstücksgrenze heranreicht, kritisiert.

In der nachfolgenden Besprechung mit den Antragstellern wurden diese Bedenken besprochen, wobei die Bauantragsteller hier durchaus Gesprächsbereitschaft signalisiert haben. Auf Basis dieser Beratungen hat nun das Planungsbüro Komplan zwei weitere Varianten erarbeitet, hier bezeichnet mit Variante 2A bzw. Variante 2B. Die entsprechenden Planungsvarianten sind als Anlagen zu dieser Niederschrift und zu diesen Tagesordnungspunkt beigeheftet; auf selbige wird Bezug genommen.

Im Rahmen der Beratungen kristallisiert sich eine Präferenz zugunsten der Variante 2B heraus. Vorteil dieser Variante ist, dass bisherige Grenzgaragen abgerückt werden und zudem eine Einzelhausbebauung erfolgt. Damit ist die Durchlässigkeit vor allem im Hinblick auf die nordöstlich anliegende Nachbarschaft gegeben.

Dennoch wird aus der Mitte des Gemeinderates die extreme Verdichtung in diesem Baugebiet bemängelt, wenngleich dies natürlich in erster Linie den Bauantragstellern überlassen bleibt.
Wichtig, so Planer Bauer, sei die Festsetzung von lediglich einer Wohneinheit, da die mittig verlaufende Erschließungsstraße mit 4 m Breite und die hohe bauliche Verdichtung eine höhere Wohneinheitenzahl nicht zulassen würde.

Zusätzlich ist mit den Grundstückseigentümern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Kostenübernahme und Durchführung des Bauleitplanverfahrens und der Erschließung anzufertigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Aham“ Deckblatt Nr. 4 (Dechantsreiter Feld/Rosenstraße) in der Variante 2B vom 05.09.2017 zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr die Möglichkeit der Äußerung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu geben. Im Anschluss daran sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Weiter wird die Verwaltung beauftragt einen Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Aham und den Grundstückseigentümern anzufertigen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.10.2017 08:25 Uhr