Ersatzbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage anstelle eines bestehenden Wirtschaftsgebäudes - Nähe Eichmühle - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/04. Sitzung Gemeinderat Aham 05.06.2018 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt erscheint Gemeinderatsmitglied Siliva Fuchs.

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Zu diesem Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 05.09.2017, TOP 3.5, ein Antrag auf Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Vom Landratsamt wurde jedoch noch kein Bescheid erlassen. Im Rahmen des Vorbescheidantrags fand aber ein Ortstermin mit dem Landrat statt. Hierbei wurde vereinbart den Standort zur ursprünglichen Planung weiter nach Nordwesten zu verlagern und zusätzlich das nördlich gelegene Wirtschaftsgebäude abzubrechen.

Entsprechend dieser Besprechung wird der heutige Antrag auf Baugenehmigung vorgelegt. Das Vorhaben ist vollständig vom Überschwemmungsgebiet der Vils umschlossen, befindet sich lt. den vorliegenden Daten selbst jedoch nicht im Überschwemmungsbereich.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser kann lt. Mitteilung des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere Vils hergestellt werden.
Die Ableitung des Schmutzwassers hat über eine Kleinkläranlage zu erfolgen.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2018 07:23 Uhr