Bebauungsplan Aham, Deckblatt Nr. 3 Sattlerweg - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/04. Sitzung Gemeinderat Aham 05.06.2018 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt erscheint Gemeinderatsmitglied Geltinger.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 20.04.2018 bis 04.05.2018 statt. In dieser Zeit wurden keinerlei Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 20.04.2018 bis 04.05.2018 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 27 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerischer Bauernverband
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bund Naturschutz
- Deutsche Post AG
- Deutsche Telekom AG
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete:  SG44, Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht, Tiefbauamt, Gesundheitsamt
- Regionaler Planungsverband
- Vermessungsamt Landshut
- Märkte Frontenhausen und Gangkofen
- Gemeinden Gerzen, Kröning, Schalkham, Loiching

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
- Bayernwerk AG
- Regierung von Niederbayern

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen bzw. Einwänden abgegeben:
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- Landratsamt Landshut, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Weitere Stellungnahmen von Fachbehörden bzw. Einwände privater Personen liegen nicht vor. Somit kann nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen die Planung mit Fassung des Satzungsbeschlusses zum Abschluss gebracht werden.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Stellungnahme der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Die Angaben zur Ausbauentscheidung werden redaktionell in der Begründung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinde Aham keine Stellungnahme zum 1. Auslegungsverfahren vorliegt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde zum BBP Aham - Deckblatt 04 gemeint ist, da diese zum 05.01.2018 abgegeben wurde und in beiden Bauleitplanverfahren ähnliche Festsetzungen bzgl. Abstandflächen getroffen wurden. Zu den vorgebrachten Hinweisen ergeht daher ergänzend folgende Würdigung:
Zu Nr. 4.3 der textlichen Festsetzungen:
Satz 2 wird als Festsetzung gestrichen und als Hinweis formuliert.
Zu Nr. 2 der textlichen Hinweise:
Der Hinweis wird umformuliert, sodass die Meldung gegenüber dem Landratsamt Landshut zu erfolgen hat.
Zu Nr. 4.1 der Begründung:
Die Rechtsverhältnisse werden entsprechend umformuliert, sodass die Rechtslage entsprechend den Anmerkungen der Fachstelle rechtlich richtig dargestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Das Niederschlagswasser sollte auf privaten und öffentlichen Flächen vorrangig versickert werden. Da aktuell keine detaillierten Kenntnisse über die Sickerfähigkeit des Untergrundes vorliegen, ist dies auf Ebene der detaillierten Erschließungsplanung zu prüfen. Generell kann jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten von keiner vollständigen Versickerung ausgegangen werden. Daher wird die Möglichkeit über die Ableitung in das Trennsystem aufgezeigt Dies wird in der Begründung formell richtiggestellt.
Die Hinweise bzgl. der Starkregenereignisse und der damit einhergehenden wasserdichten Gestaltung der Gebäude, werden in die Begründung redaktionell mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwände vorgebracht. In Bezug auf den angeführten Hinweis des zuständigen Zweckverbandes, wird dies in der Begründung richtiggestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Der Gemeinderat beschließt das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Aham in der Fassung vom 30.01.2018 als Satzung nach § 10 BauGB; die Satzung ist auszufertigen, bekanntzumachen und dem Landratsamt Landshut zur Kenntnis zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2018 07:23 Uhr