Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Rosenstraße 19 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 04.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2018 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aham aus dem Jahr 1971.

Die Erschließung ist gesichert:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham werden beantragt:
- Überschreitung der Traufhöhe der Garage im Nordwesten mit 3,0 m über natürlichem Gelände und im Südosten mit 2,85 m über natürlichem Gelände. Lt. Bebauungsplan ist eine maximale Traufhöhe bei Garagen und Nebengebäuden von 2,70 Meter zulässig. Der Bauherr begründet diesen Befreiungsantrag mit der Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt eine abgehängte Decke in der Garage einzubauen.
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus im Nordwesten um 2,50 m, sowie im Nordosten um 3,00 m. Der Bauherr begründet diese Befreiung mit der effektiveren Nutzung des Südgartens.
- Vollständige Überschreitung der Baugrenzen mit der Garage. Der Bauherr begründet diese Befreiung damit, dass in den meisten Grundstücken in der Rosenstraße die Garagengebäude im Nordwesten angeordnet sind. Speziell in diesem Fall bietet sich diese Lage an, da die Schattenwirkung zum nordöstlich gelegenen Grundstück durch dessen angrenzende Garage verringert wird.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum oben genannten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die beantragen Befreiungen vom Bebauungsplan
- Überschreitung der Traufhöhe der Garage im Nordwesten mit 3,0 m über natürlichem Gelände und im Südosten mit 2,85 m über natürlichem Gelände,
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus im Nordwesten um 2,50 m, sowie im Nordosten um 3,00 m,
- Vollständige Überschreitung der Baugrenzen mit der Garage,
werden ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2018 09:59 Uhr