Baugebiet Am Erlinger Bach - Vorstellung der Alternativplanungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/02. Sitzung Gemeinderat Aham 26.02.2019 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die zwischenzeitliche Wendung in Sachen Baugebiet Am Erlinger Bach. Gemäß der ursprünglichen Planung war die Zufahrt zu den Parzellen 4 und 5 separat über ein Grundstück, das im Privateigentum steht, geplant. Die mündliche Zusage des Eigentümers wurde überraschend zurückgezogen. Auslöser hierfür war vermutlich eine gemeinsame Besprechung aufgrund der geplanten Lärmschutzwand. Die Angrenzer fürchten nach wie vor eine Verschlechterung durch eine Reflexion des Schalls an der Lärmschutzwand.

Durch diesen Entzug der separaten Zufahrtsmöglichkeit wurde eine Umplanung der Erschließung erforderlich. Herr Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan lässt sich entschuldigen, legt jedoch die Entwürfe vom 26.02.2019 vor.

Als Alternative kommt ausschließlich eine rückwärtige Erschließung auch für die Parzellen 4 und 5 in Frage. Hierzu wurde ein ausreichend dimensionierter Wendehammer im rückwärti gen Bereich eingeplant. Die Baugrenzen der Wohnhäuser wurden zum ursprünglichen Entwurf kaum verändert. Lediglich die Garagenstandorte wurde an die neue Zufahrt angepasst. Hinsichtlich der Anpassung des Lärmschutzgutachtens sollte sich der Aufwand geringhalten, da wie gesagt, an den Wohngebäuden keine großartigen Veränderungen vorgenommen wurden.

Der Gemeinderat berät den neuen Entwurf vom 26.02.2019 und sieht den Entwurf als sehr gelungen an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die heute vorgestellte Alternativplanung vom 26.02.2019 zu billigen und auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Anpassung des bereits erstellten schalltechnischen Gutachtens vornehmen zu lassen. Hierbei soll auch eine konkrete Aussage zu möglichen Reflexionen getroffen werden. Im Anschluss daran soll eine erneute vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer Dauer von 14 Tagen erfolgen. Sollten in diesem Zeitraum Stellungnahmen eingehen werden diese in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung beraten. Sofern keine Stellungnahmen eingehen kann unmittelbar mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortgefahren werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2019 17:24 Uhr