Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Klostersteig in Loizenkirchen.
Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus im Süden um 1,99 Meter, im Bereich des Erkers um 2,99 Meter. Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse im Westen um 2,30 Meter und im Süden um 4,50 Meter. Überschreitung der Baugrenze mit dem Geräteraum im Norden um 0,50 Meter. Der Bauherr begründet die Überschreitungen mit der Absicherung des Hangs zur Ortsstraße Am Klostersteig, dem Erhalt des nördlich vorhandenen Baumes und der Einhaltung eines entsprechenden Abstands zum geplanten unterirdischen Gastank.
- Überschreitung der Wandhöhe mit der Garage. Zulässig ist eine Wandhöhe von 3,00 Metern. Beantragt wird eine Wandhöhe von 3,38 Meter. Der Bauherr begründet die Überschreitung mit der tiefen Lage der Garage zur Ortsstraße Am Klostersteig.
- Überschreitung der Höhenlage baulicher Anlagen. Zulässig ist eine Differenz zur Erschließungsstraße von 0,30 Meter. Beantragt wird eine Differenz von 0,99 Meter mit dem Wohnhaus und 0,84 Meter mit der Garage. Der Bauherr begründet dies mit der Verringerung von erforderlichen Abgrabungen und Aufschüttungen. Zudem liegt das Wohnhaus dann nicht zu tief im Gelände.
Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend, vor allem da es sich um den ersten Bauantrag im Bereich des Bebauungsplanes Klostersteig handelt.