Bebauungsplan Freiflächen-PV-Anlage Bergfeld & Deckblatt Nr. 10 zum Flächennutzungsplan - Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Satzungs- & Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.09.2019 bis einschließlich 21.10.2019 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 25 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Post AG
- Deutsche Telekom Technik
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: Untere Bauaufsicht, Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils
- Gemeinden Gangkofen, Frontenhausen, Gerzen, Kröning und Schalkham

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Einwendungen abgegeben:
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete Gesundheitsamt und SG 44 Bauleitplanung
- Gemeinde Loiching
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bund Naturschutz
- Bayernwerk AG
- Regionaler Planungsverband

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Anregungen oder Einwendungen abgegeben:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Bayerischer Bauernverband
- Regierung von Niederbayern
- Wasserwirtschaftsamt Landshut

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben. Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Die Anmerkungen ergehen zur Kenntnis und werden an den Antragsteller zur Umsetzung der Anlage weitergereicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen. Der Bauernverband bleibt bei seiner ablehnenden Haltung zur Planung. Die Gemeinde hält den bisherigen Beschluss aufrecht, da es sich um eine Konversionsfläche handelt und die Vorgaben des EEG eingehalten sind. Die Entscheidung zur Umnutzung wurde durch die Gemeinde bereits durch den Aufstellungsbeschluss getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass dem Vorhaben keine Erfordernisse der Raum- und Landesplanung entgegenstehen. An der Planung sind daher keine Änderungen oder Ergänzungen erforderlich. Der Fachbehörde werden die rechtskräftigen Planungsunterlagen in digitaler und analoger Form zugestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen. Die Würdigung ergeht wie folgt:
Es ist zunächst festzuhalten, dass das Wasserwirtschaftsamt Landshut bereits zum Vorentwurfsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt war, aber in diesem Rahmen keine Stellungnahme abgegeben hat. Daher war für die Gemeinde davon auszugehen, dass ein Einverständnis mit der Planung besteht. Von gemeindlicher Seite sind somit die erforderlichen Abstimmungen mit der Fachbehörde getätigt. Daher ist die jetzige Stellungnahme in dieser Form nicht nachvollziehbar.
Aus der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut kann abgeleitet werden, dass keine Überschwemmungsgrenzen vorhanden sind, es dort aber zu Überschwemmungen kommen kann. Es kann jedoch nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich diese sind. Es wird ausgeführt, dass durch den Grünrandstreifen wahrscheinlich ein ausreichender Abstand eingehalten wird, um nicht in das Überschwemmungsgebiet des Blutmüllergrabens einzugreifen, womit jedoch nichts über die Übernahme einer Gewähr ausgesagt ist. Erst mit dem Nachweis einer Überschwemmungsgebietsberechnung kann rechtlich verbindlich ausgesagt werden, ob sich die PV-Anlage im Einflussbereich einer möglichen Hochwassergefahr befindet.
Von der Fachbehörde wird angemerkt, dass vom Planungsbüro zwar der Belang abgehandelt wurde, aber ohne Aussage. Es kann nichts zur Gefährdung gesagt werden. Es ist aber laut Wasserwirtschaftsamt nun so, dass der Eingreifende in der Nachweispflicht ist. Dazu wird bemerkt, dass durch die flächige Einsaat von Grünland und die geplanten Pflegewege, der Wasserrückhalt gegenüber einer Ackernutzung, die bei Nichtdurchführung der Planung weiterhin als Folgenutzung verbleibt, deutlich verbessert ist. Durch die zukünftige Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage sind keine Gefahrenpunkte zu erkennen, welche die Nutzung der Fläche selbst oder unmittelbar angrenzende Grundstücke beeinträchtigen könnten. Vielmehr ist auf Grund der vorhandenen Planung sowie der Grundlagen im Wasserhaushaltsgesetz sichergestellt, dass keine potentielle Gefährdungslage vorliegt. Die Begründung wird in Ziffer 7.2.4 entsprechend redaktionell ergänzt. Durch die Nachweispflicht des Eingreifenden ist die Gemeinde jedoch verpflichtet einen Gefährdungsausschluss nachzuweisen.

Daher beschließt der Gemeinderat den Auftrag zur Erbringung dieses Nachweises an ein in dieser Hinsicht geeignetes Ingenieurbüro auf Basis der HOAI zu vergeben. Sofern ein Ausschluss der Überschwemmungsgefahr nicht aufgrund der Topographie, der Größe des Einzugsgebietes und dem anstehenden Geländeprofil gut genug abgeschätzt werden kann, ist eine Überschwemmungsgebietsberechnung einzuholen. Der Einwand des Wasserwirtschaftsamtes kann erst nach Eingang dieses Nachweises bzw. der Berechnung abgewogen werden. Das Bauleitplanverfahren kann daher heute noch nicht abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2020 09:17 Uhr