Baugebiet Am Erlinger Bach - Vergabekriterien


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2021 wurden die Richtlinien der Gemeinde Aham nochmals besprochen, um diese in der heutigen Sitzung endgültig beschließen zu können. 

Da die Richtlinien bereits in der letzten Gemeinderatssitzung für in Ordnung befunden wurden und es in der heutigen Sitzung nur noch um die Beschlussfassung geht, wurden diese seitens der Verwaltung bereits auf der Homepage veröffentlicht und alle auf der im Jahr 2017 angelegten Interessentenliste vermerkten Personen angeschrieben, ob Ihrerseits noch Interesse an einem der Grundstücke im Baugebiet Am Erlinger Bach besteht. Dieses Vorgehen diente der Bereinigung der Interessentenliste. Diese wird aufgelöst, sobald das eigentliche Bewerbungsverfahren gestartet ist.
Von den ursprünglich über 50 Interessenten verblieben nach dem ersten Anschreiben nur noch 6 Interessenten.

Ergänzend muss zum Punkt 2.2.6 „Aktive Mitgliedschaft in einer der Feuerwehren der Gemeinde Aham“ der Richtlinien, festgelegt werden, ab wann genau ein Mitglied 15 Punkte erhalten soll. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass auch ein Mitglied, welches 5 Jahre und einen Tag bei einer der Feuerwehren in der Gemeinde Aham aktiv ist, bereits die 15 Punkte erhält. 

Die Höhe der Strafzahlung ist in der letzten Gemeinderatssitzung mit 70,00 € pro m² festgelegt worden. In den Richtlinien ist der im Kaufvertrag vereinbarte Grundstückskaufpreis zzgl. 70,00 € pro m² Grundstücksfläche vereinbart. Hier muss noch eine Entscheidung getroffen werden. 

Durch die Erfahrungen mit dem Vergabesystem in der Gemeinde Kröning wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Richtlinien in folgenden Punkten zu konkretisieren bzw. zu ändern:

Gemäß Punkt 2.2.10 der Richtlinie erhält der Antragsteller einmalig 70 Punkte, wenn kein Wohneigentum oder kein Wohnbaugrundstück besitzt oder zwar eines besitzt, aber angemessene Wohnverhältnisse nicht mehr gewährleistet sind. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine aufgetretene Schwerbehinderung oder eine Pflegebedürftigkeit einen Neubau erforderlich macht oder der Antragsteller innerhalb der nächsten drei Jahre ab Ende der Bewerbungsfrist in die Rente eintritt oder ein seniorengerechtes Eigenheim erbaut werden soll. Dieser Punkt sollte genauer definiert werden, da sonst auch ein 20-jähriger Bewerber, der angibt, dass er ein seniorengerechnetes Eigenheim errichten möchte, diese Punkte erhält, obwohl er bereits ein Wohnhaus hat. Daher wird vorgeschlagen, die Punkte für die Errichtung eines seniorengerechten Eigenheims erst ab einem Alter des jeweiligen Bewerbers von 50 Jahren zu geben. Weiterhin sollte eine eingetretene Schwerbehinderung bzw. Pflegebedürftigkeit nur dann gezählt werden, wenn diese erst nach Errichtung eines bereits bestehenden Wohnhauses eingetreten ist und der Neubau dadurch erforderlich ist. 

Gemäß Punkt 6.1.6 ist eine Vermietung oder Nutzungsüberlassung an den Ehegatten, den Lebens(gemeinschafts)partner, die Abkömmlinge oder die Eltern zulässig. Dies hätte zur Folge, dass sich beispielsweise ein Elternteil für ein Grundstück bewirbt, falls diese mehr Punkte als die Kinder erhalten. Im Anschluss könnte das gebaute Haus dann an die Kinder vermietet oder übertragen werden. Dies sollte jedoch vermieden werden. Daher wird vorgeschlagen die Vermietung oder Nutzungsüberlassung nur an den Ehegatten oder den Lebens(gemeinschafts)partner zuzulassen.

Auf der Homepage sollen die Richtlinien mit dem Vermerk, dass ein Bewerbungsverfahren noch nicht möglich ist, weiterhin veröffentlicht bleiben. Nach erfolgter Erschließung soll schnellstmöglich die Vermessung beantragt werden und die Verkaufspreise kalkuliert werden. Anschließend kann in das Bewerbungsverfahren eingestiegen werden. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die vorab im RIS veröffentlichen Richtlinien für die Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Am Erlinger Bach anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, eine Bauverpflichtung von 3 Jahren Wohnhausrohbau (mitvollständiger Dacheindeckung) festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, einen Erstbezug (in der größeren Wohneinheit bei zwei Wohneinheiten) als Hauptwohnsitz von 10 Jahren ab Nutzungsaufnahme festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, die Höhe der Strafzahlung bei Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis zzgl. 70,00 € pro m² festzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt, dass die Bewerber sich nicht für bestimmte Grundstücke bewerben können. Der Bewerber mit der höchsten Punktezahl darf sich zuerst ein Grundstück aussuchen und so wird in absteigender Punktezahl weiter verfahren. Bei gleicher Punktezahl ist die größere Zahl der minderjähren Kinder, hilfsweise die größere Anzahl der behinderten oder pflegebedürftigen Personen und wiederum hilfsweise ein Losentscheid für den Zuschlag maßgeblich. Die Bewerbungsfrist beträgt 1 Monat. Die Frist für die Benennung einer Parzelle beträgt 14 Tage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt, beim Kriterium „Arbeitsplatz“ nur die Haupttätigkeit und keinen Nebenjob bzw. keine geringfügige Beschäftigung (450,00 €-Basis) zu werten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Gemeinderat beschließt, beim Kriterium „Aktive Mitgliedschaft in der Gemeindefeuerwehr der Gemeinde Aham“ 15 Punkte bereits ab einer aktiven Mitgliedschaft von 5 Jahren und 1 Tag zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Der Gemeinderat beschließt, einmalig 70 Punkte für die Errichtung eines seniorengerechten Wohnhauses nur für Bewerber ab 50 Jahren sowie bei einer erst nach Errichtung eines bestehenden Wohngebäudes aufgetretenen Schwerbehinderung bzw. Pflegebedürftigkeit, die einen Neubau erforderlich macht, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Der Gemeinderat beschließt, eine Vermietung oder Nutzungsüberlassung an die Abkömmlinge oder die Eltern zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2021 09:48 Uhr