Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Aham Nord Bräufeld.
Die bestehende Halle auf dem Grundstück soll weiterhin vom Lebenspartner der Antragstellerin nebengewerblich genutzt werden. Das im Bebauungsplan festgesetzte Mischgebiet wird dadurch eingehalten.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind jeweils gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird beantragt:
-Überschreitung der Baugrenzen
Die Bauherrin begründet die Befreiung mit der Errichtung des weiteren Wohnhauses, dadurch könnten die Grenzen nicht eingehalten werden, da für beide Häuser eine vernünftige Abgrenzung gewährleistet werden soll.
Weitere evtl. anfallende Befreiungen können im Rahmen des Vorbescheids nicht geprüft werden, dies kann erst bei Einreichung des Bauantrags erfolgen.
Die beantragte Befreiung wird vom Gemeinderat eingehend beraten. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass durch die Art der Bebauung das Mischgebiet erhalten bleibt und beantwortet die Fragen aus dem Gemeinderat bzgl. der Bebauungsgrenzen.