Straßenbeleuchtung Halbnachtabschaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Aham war an der Strombündelausschreibung (durchgeführt von der Firma Kubus) für den Zeitraum 2023-2025 beteiligt. Das Los Niederbayern Ökostrom MIX1 ging an den Stromanbieter eins energie in sachsen GbmH & Co. KG. Aufgrund der schwierigen Situation am Energiemarkt wurde der Arbeitspreis nicht für drei Jahre gleich festgelegt, sondern wie folgend:

Arbeitspreis Energie 2023: 64,7370 ct/kWh
Arbeitspreis Energie 2024: 37,4040 ct/kWh
Arbeitspreis Energie 2025: 32,1060 ct/kWh

Aufgrund der hinzukommenden Steuern und Abgaben bilden sich die Arbeitspreise folgendermaßen:

Der bisherige Arbeitspreis lag bei 4,9977 ct/kWh.

Arbeitspreis Energie 2023: 89 ct/kWh
Arbeitspreis Energie 2024: 60 ct/kWh
Arbeitspreis Energie 2025: 50 ct/kWh

Der Arbeitspreis beinhaltet Entgelte für die Lieferung der Energie und Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer.
Hinzu kommen noch 
-Kosten für Messstellenbetrieb und Messung durch den  Netzbetreiber bzw. -Messstellenbetreiber 
-Netznutzungsentgelte 
-Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 
-Mehrkosten gemäß Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) in der jeweils gültigen Fassung 
-Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 
-Offshore-Netzumlage gemäß § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 
-Aufschläge gemäß Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) 
-Blindstromkosten nach den Maßgaben der jeweiligen Netzbetreiber 
-Stromsteuer 
-Umsatzsteuer

Die massive Erhöhung des Strompreises hat zur Folge, dass die Ausgaben der Gemeinde Aham im nächsten Jahr stark ansteigen werden. Bei den Pumpstationen und der Kläranlage werden keine Einsparungen möglich sein. Großes Einsparungspotenzial bietet aber die Straßenbeleuchtung über die Halbnachtabschaltung. Die bisherigen Stromkosten belaufen sich auf durchschnittlich rund 10.000 Euro. Nächstes Jahr wird bei gleichbleibendem Verbrauch ein Betrag von rund 34.000 Euro fällig. Eine Umstellung auf LED ist zu überdenken. Die schnellste umzusetzende Einsparungsmöglichkeit bietet aber eine Halbnachtabschaltung gleich wie die Gemeinde Gerzen. Dort wird die Straßenbeleuchtung zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr abgeschaltet. 

Verkehrsrechtlich ist bei der Abschaltung noch zu beachten, dass die Straßenlampen mit einem Laternenring ausgestattet werden müssen. Dies ist ein rot-weißes Band welches um die Metallpfosten geklebt wird. Bei der Firma Bremicker wurde bereits ein Angebot eingeholt, laut Brennstellenliste gibt es 192 Straßenlaternen, es würden 1.645,06 Euro für die Beschaffung anfallen.

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter stellt, anhand einer Aufstellung der Straßenlaternen im Gemeindegebiet, die Kosten für den Umbau auf LED-Leuchten vor. Mit den LED-Leuchten wird eine Einsparung von ca. 80 % erreicht. Der Verbrauch kann somit um 42.364 kWh im Jahr reduziert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 80.000 Euro, zuzüglich MwSt., diese werden nach 3-4 Jahren Einsparung wieder ausgeglichen. 

Energie 2023:        37.705 Euro 
Energie 2024:        25.419 Euro
Energie 2025:        21.182 Euro 

Gesamt:        84.306 Euro

Die Straßenbeleuchtung mittels LED-Leuchten wird zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr gedimmt, sodass der Stromverbrauch niedriger ist, die Beleuchtung jedoch nicht ganz ausfällt. 
Mit den Umbauarbeiten kann frühestens im 2. Quartal begonnen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die komplette Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten umzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2022 10:50 Uhr