Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde Aham - Beratung und Erlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 13.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der neuen Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung zur Beratung zur Verfügung gestellt. 

Die Gemeinde besorgt die Beseitigung einschließlich Abfuhr des in Grundstückskläranlagen (Kleinkläranlagen) anfallenden Fäkalschlamms. Seither erfolgte die Abfuhr durch die Firma Sani-Blitz Gallmeier GmbH aus Moosinning und wurde an die Kläranlage Vilsbiburg in Mühlen abtransportiert. 

Die Stadt Vilsbiburg hat die Leistung des Fäkalschlammtransports neu vergeben. Der Zuschlag für die nächsten vier Jahre (2023 bis 2026) ging an die Firma Sani-Blitz Gallmeier GmbH als wirtschaftlichster Bieter. Die Einschüttgebühr in die Kleinkläranlage Vilsbiburg sowie die Pauschalen für den Transport des Fäkalschlamms haben sich geändert. Dementsprechend ist die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde neu zu erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die neue Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde Aham, auf Basis des beiliegenden Entwurfs, zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2023 12:33 Uhr