Anpassung Benutzungsordnung der Lerchenhofhalle
Daten angezeigt aus Sitzung:
2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 08.04.2024
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
In der Sitzung am 05.02.2024 unter TOP 16.2 wurde besprochen, dass eine Anpassung in der Benutzungsordnung erfolgen soll, damit durch die Vereine die Verpflegung für Veranstaltungen erfolgen können und nicht im alleinigen Monopol durch den Wirt des Lerchenhofes.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Anpassung des „§13 Gastronomischer Betrieb“. Hier solle die Benutzungsordnung wie folgt geändert werden:
Durch die Gemeinde genehmigte Veranstaltungen – gleich welcher Art – sollten mit dem Pächter der Gastwirtschaft abzustimmen. Eine freie Bewirtschaftung durch die Vereine ist nicht ausgeschlossen und bedarf keiner gesonderten Absprache mit dem Gaststättenpächter, sofern eine entsprechende Genehmigung durch die Gemeinde vorliegt.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Die Benutzungsordnung soll folgendermaßen angepasst werden:
Durch die Gemeinde genehmigte Veranstaltungen – gleich welcher Art – sollten mit dem Pächter der Gastwirtschaft abgestimmt werden. Eine freie Bewirtschaftung durch die Vereine selbst ist nicht ausgeschlossen und bedarf keiner gesonderten Absprache mit dem Gaststättenpächter, sofern eine entsprechende Genehmigung durch die Gemeinde vorliegt.
Externe Caterer sind nur in Absprache mit dem Pächter der Gastwirtschaft erlaubt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die o.g. Anpassung in der Benutzungsordnung abzuändern. Die Verwaltung wird beauftragt eine Satzungsänderung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.06.2024 11:55 Uhr