Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Eglberg 1 - Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 03.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.

Mit Bescheid vom 07.12.2020 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für das o. g. Bauvorhaben erteilt. Diese erlischt, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.


Es handelt sich um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt – das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.

Hinsichtlich der Erschließung ergeben sich keine offenkundigen Änderungen.

Gemäß den Angaben des Antragstellers haben sich die Nachbarn seit der ursprünglichen Baugenehmigung nicht geändert.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2024 15:01 Uhr