Solarpark Schweibing - Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag (Bauleitplanung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 07.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um das vorgestellte Vorhaben
auszuführen, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich. Mit dem städtebaulichen Vertrag (öffentliche-rechtlicher Vertrag) über die Bauleitplanung sollen die grundlegenden Bedingungen mit dem Vorhabenträger vereinbart werden, insbesondere die Kostenübernahme.
Das Vertragswerk (Stand: 02.04.2025) wurde dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.
Der Vertrag enthält insbesondere die Pflicht der Gemeinde, das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde (Deckblatt Nr. 14) sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Schweibing“ durchzuführen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich insbesondere, sämtlich anfallende Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Aham und der Firma OneSolar International GmbH (Stand: 02.04.2025) über die Durchführung des erforderlichen Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage im Bereich Schweibing zuzustimmen und bevollmächtigt und beauftragt den 1. Bürgermeister und die Verwaltung mit der Ausfertigung des Vertrages.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2025 11:37 Uhr