Kiesabbauerweiterung Engkofen "Keil Nord und Süd" - Nähe Engkofen - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 07.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
Es handelt sich hierbei um die Erweiterung der bestehenden Kiesabbaufläche um den „Keil Nord“ und den „Keil Süd“. Der beantragte Abbau mit Wiederverfüllung umfasst im Norden ca. 0,35 ha und im Süden ca. 0,45 ha. Beide Bereiche schließen unmittelbar an das bestehende Kiesabbaugebiet „Engkofen“ sowie das angrenzende Kiesabbaugebiet „Witzeldorf“ an. Die Abbau- und Verfülldauer wird bis zum 31.12.2034 beantragt.
Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, weshalb sich dessen Zulässigkeit nach § 35 BauGB (in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 Bayerisches Abgrabungsgesetz) richtet.
Für das beantragte Vorhaben liegt – aus Sicht der Verwaltung – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB vor, da das Vorhaben einem ortsgebundenen, gewerblichen Betrieb dient. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert und soll über die bereits zum bestehenden Abbaugebiet führende Wegefläche erfolgen.
- Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
- Die Ableitung von Schmutzwasser ist vorliegend nicht erforderlich.
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt nach Ansicht der Verwaltung analog des bestehenden Kiesabbaugebiets, durch gesammelte und gedrosselte Einleitung in den Straßenbegleitgraben.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2025 11:37 Uhr