Plakatierung - Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2016/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 31.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/06. Sitzung Gemeinderat Aham 31.05.2016 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Aufgrund des Hinweises aus einer der letzten Sitzungen, soll grundsätzlich über die Thematik von Plakatierung im Gemeindebereich beraten werden.
Aufgrund einer früheren Entscheidung des Gemeinderates, wurde bis vor Kurzem festgelegt, dass grundsätzlich keinerlei Plakatierung im Ortsbereich von Aham bzw. Loizenkirchen zugelassen werden soll.
Im Hinblick auf die derzeit wieder stattfindenden Plakatierungen sollte eine einheitliche Regelung gefunden werden.
Zur Regelung der Plakatierung gibt es unterschiedliche Optionen:
Einerseits kann im Einzelfall durch Bürgermeister und Verwaltung aufgrund einer sogenannten Sondernutzungserlaubnis entschieden werden, dass eine Plakatierung stattfinden kann.
Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz kann allerdings keine Beschränkung auf lediglich ortsansässige Veranstalter, gleich welcher Art, erfolgen, vielmehr muss dieses bewerben auf öffentlichem Grund auch auswärtigen Anbietern zugelassen werden. Selbstverständlich sind dabei andere rechtliche Vorgaben, wie die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, zu beachten.
Darüber hinaus kann der Gemeinderat durch Beschlussfassung festsetzen, dass generell keinerlei Werbemaßnahmen auf öffentlichem Grund und Boden stattfinden dürfen; entsprechende Sondernutzungserlaubnisanträge wären generell abzulehnen; wild aufgestellte Werbeplakate oder dergleichen können sofort durch den Bauhof beseitigt werden.

Darüber hinaus hat der Gemeinderat die Möglichkeit im Wege einer Plakatierung Verordnung allgemein gültig festzulegen wann, wo und durch wen entsprechende Werbemaßnahmen stattfinden können oder sollen. Dabei empfiehlt es sich allerdings, zentrale Werbeflächen zur Verfügung zu stellen. Beispielhaft hat dies die Stadt Vilsbiburg vor Kurzem entsprechend umgesetzt.

Von all diesen Optionen unabhängig bleibt die Wahlwerbung, jeweils zwei Monate vor einem gesetzlich angesetzten Wahltermin. Zu Wahlwerbezwecken haben die Parteien nach dem Parteiengesetz vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt bekommen, auf öffentlichem Grund und Boden Wahlwerbung zu betreiben. Dies kann weder durch eine Plakatierungsverordnung, noch durch Beschlussfassung eingeschränkt werden.

Nach Verlesung der Sachdarstellung von 1. Bürgermeister Herrnreiter führt dieser aus, dass seiner Meinung nach ein gänzliches Verbot der Plakatierung nicht zielführend sei, da ansonsten Veranstaltungen örtlicher Vereine auch nicht mehr beworben werden können. Weiter führt er aus, dass heute kein Beschluss gefasst werden müsste, es geht lediglich um eine Vorberatung der verschiedenen Varianten.

Gemeinderat Geltinger wies auf einen früher gefassten Beschluss hin. Hier sollte die Begründung dieses Beschlusses geprüft werden, welche Gründe es damals gab, einen Beschluss zu fassen, in dem sämtliche Plakatierungen verboten wurden. Dieser Meinung schloss sich Gemeinderat Lang an.

Gemeinderat Rackerseder fragt an, was an den Plakatierungen störend ist. 

1. Bürgermeister Herrnreiter wies darauf hin, dass es hauptsächlich um die wilde Plakatierung, wie etwa Plakatierungen an Lichtmasten geht. Dieser Aussage stimmt Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-Zettler zu. Von ihr kam der Vorschlag, ob man nicht darüber nachdenken sollte, entsprechende Pinnwände zu beschaffen.

Gemeinderat Lang merkt noch an, dass man auf privaten Grundstücken eine Plakatierung sowieso nicht verbieten könnte.

Gemeinderat Maier stimmte für zentrale Plätze bzw. Plakatwände.

2. Bürgermeister Schemmerer fügt hinzu, dass es bei den wilden Plakatierungen hauptsächlich um auswärtige Vereine bzw. Nachbarvereine handelt. Problem ist auch, dass die Plakate nach einer stattgefundenen Veranstaltung nicht wieder abmontiert werden.

Gemeinderat Dr. Ehrenhofer-Zettler informiert, dass es in einigen Gemeinden an den Ortseingängen Willkommensschilder gibt, auf denen über kommende Veranstaltungen informiert wird. Dies wäre eine gelungene Alternative, die Schilder würden zudem die Ortseingänge attraktiver gestalten. Gemeinderat Rackerseder fügt dem hinzu, dass diese Variante auch den ortsansässigen Vereinen zu Gute kommen würde.

1. Bürgermeister Herrnreiter sagt zu, sich über solche Willkommensschilder zu informieren, auch welche Kosten solche Schilder verursachen würden. 

Datenstand vom 29.06.2016 15:26 Uhr