Mitterbiller Daniel - Errichtung einer Gabionenwand und einer Terrasse - Antrag auf isolierte Befreiung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 25.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.

Es handelt sich hierbei um die Errichtung einer Gabionenwand und einer Terrasse in der Flurstraße in Aham.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Mauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 Metern, außer im Außenbereich, verfahrensfrei. Die Höhe der Gabionenwand beträgt 1,80 Meter bis 1,40 Meter, wonach hier eine verfahrensfreie Erstellung möglich wäre.

Ebenso ist die Errichtung von Terrassen grundsätzlich verfahrensfrei.

Auf dem Baugrundstück gilt jedoch der Bebauungsplan „Aham“, welcher Einfriedungen ausschließlich als Holzlattenzaun oder Hanichelzaun (straßenseitig) und Maschendrahtzaun bzw. Hecke (seitlich) mit einer maximalen Höhe von 1,00 Meter über Straßen- bzw. Gehsteigoberkante zulässt. Auch setzt der Bebauungsplan Aham Baugrenzen für die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen fest. Die Terrasse befindet sich im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche.

Folglich sind hier Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham erforderlich.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht von allen angrenzenden Grundstückseigentümern vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham in Bezug auf die Art und Höhe der Einfriedung sowie die Baugrenzen für die vorliegenden Bauvorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2016 14:34 Uhr