Datum: 21.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 24.01.2017, Nr. 2017/01, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Baier Bernhard und Beate - Neubau eines Sechsfamilienhauses mit Carports - Antrag auf Vorbescheid
2.2 Prommersberger Manfred - Anbau eines Wohnzimmers an das bestehende Wohnhaus
2.3 Bauer Robert - Nutzungsänderung einer bestehenden Garage in eine Physiotherapiepraxis und Neubau einer Garage - Antrag auf Vorbescheid
3 Änderung der Zweckvereinbarung Kläranlagen rückwirkend zum 01.01.2014 - Beratung und Beschlussfassung
4 Lerchenhofhalle - Beratung der Benutzungsordnung - ggf. Erlass
5 Außenrenovierung der Kath. Filialkirche St. Ägidius in Aham - Antrag auf Zuschuss
6 Breitbandausbau - Vertragsverletzung der Telekom GmbH
7 Informationen
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 24.01.2017, Nr. 2017/01, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö 2
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2.1. Baier Bernhard und Beate - Neubau eines Sechsfamilienhauses mit Carports - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Aham, Deckblatt Nr. 1, genauer im Sattlerweg.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. dem Wasserzweckverband Mittlere Vils ebenfalls gesichert, da die Wasserleitung in der Straße verläuft.
Die Entwässerung ist derzeit nicht gesichert. Nach einem Gespräch des 1. Bürgermeisters Herrnreiter und dem Ingenieurbüro Preiss & Schuster ist ein Anschluss des Grundstücks an das Kanalnetz der Gemeinde möglich. In diesem Zusammenhang würden auch gleich die in diesem Bereich noch nicht angeschlossenen Grundstücke erschlossen werden. Die grobe Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 104.000 Euro brutto für die Erstellung des Schmutzwasserschachtes mit Ablaufleitung. Die bereits vorhandene Regenwasserableitung müsste noch bis zum dem Straßengraben am Hagschneiderweg verlängert werden.

Die zu bebauenden Grundstücke befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Aham, Deckblatt Nr. 1.

Lt. dem Bebauungsplan ist für diese Grundstücke lediglich eine Bebauung mit Erdgeschoss zulässig. Die Antragsteller planen eine Bebauung mit einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen. Die Baugrenzen werden mit dem Wohngebäude voraussichtlich nicht überschritten, da zwischen den Grundstücken eine durchgehende Baugrenze verläuft. Jedoch werden voraussichtlich folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten:
- Dachgauben unzulässig, geplant sind zwei Dachgauben bzw. Zwerchgiebel
- Traufhöhe ab gewachsenem Boden nicht über 3,50 Meter, geplant sind ca. 6,30 Meter
- Überschreitung der Baugrenzen mit den geplanten Carports mit Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder und Mülltonnen.

Nachbarunterschriften wurden von den Bauherren noch nicht eingeholt. Es soll erst die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.

Gemeinderatsmitglied Rackerseder meint, dass ein zusätzlicher Wohnraum an sich zu befürworten sei, jedoch das Gebäude sehr hoch geplant ist. 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter wirft ein, dass dies auch nur ein Antrag auf Vorbescheid sei und eine Prüfung durch das Landratsamt auch noch erfolgen müsse.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Prommersberger Manfred - Anbau eines Wohnzimmers an das bestehende Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Lilienweg in Aham.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aham, Deckblatt Nr. 2. Die Baugrenzen werden nicht überschritten.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Bauer Robert - Nutzungsänderung einer bestehenden Garage in eine Physiotherapiepraxis und Neubau einer Garage - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), genauer in Lamprechtsöd.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Wasserversorgung ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser ist über die vorhandene Kleinkläranlage und einen Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Landshut für 8 Einwohnerwerte gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter äußert hierzu, dass er Bedenken habe, da diese Nutzung seiner Meinung nach aufgrund der landwirtschaftlichen Flächen nicht erlaubt sei. Weiterhin stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller sei, direkt im Ort die Physiopraxis aufrecht zu erhalten, zumal die derzeitige Physiotherapeutin in zwei Jahren aufhören wird. Gemeinderätin Fuchs erwidert hierzu, dass man zu einem guten Physiotherapeuten auch einen gewissen Weg auf sich nimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Änderung der Zweckvereinbarung Kläranlagen rückwirkend zum 01.01.2014 - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Auf Basis der bestehenden Zweckvereinbarung (siehe Anlage) wurden unter anderem entstandene Personalkosten für die gegenseitige Unterstützung verrechnet.
Zum einen wurden der bei der Gemeinde Aham beschäftigte Mitarbeiter zu 100 % in die Abrechnung eingestellt, der bei der Gemeinde Schalkham angestellte Mitarbeiter zu 50 %.
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Schalkham wurde hier von Seiten des 1. Bürgermeisters erklärt, dass er eine rückwirkende Änderung dieser Zweckvereinbarung wünscht, da der Schalkhamer Mitarbeiter seit dem 01.01.2014 nicht mehr für das gemeinschaftliche Projekt zur Verfügung stehen kann. Aus diesem Grund soll eine rückwirkende Änderung der Zweckvereinbarung zu Lasten der Gemeinde Schalkham erfolgen; mit Änderung der Zweckvereinbarung werden die Abrechnungen der Jahre 2014, 2015 und 2016 überarbeitet und zu Gunsten der Gemeinde Aham bzw. der Gemeinde Gerzen neu erstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Entwurf der Zweckvereinbarung laut Anlage zuzustimmen; die rückwirkende Abrechnung ist anschließend umgehend zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Lerchenhofhalle - Beratung der Benutzungsordnung - ggf. Erlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Benutzung der Lerchenhofhalle wurde ursprünglich eine Benutzungsordnung, welche 1. Bürgermeister Herrnreiter in Auszügen vorliest, erlassen. Auf Basis der Benutzungsordnung wird in Abstimmung mit den Nutzungswilligen ein Belegungsplan, zum einen ein Winterbelegungsplan, zum anderen ein Sommerbelegungsplan, erstellt. Dabei hat natürlich die Nutzung der Halle durch die Grundschule Aham oberste Priorität.

Anhand des Belegungsplanes, d.h. anhand der gebuchten Zeiten für die Halle, wird anschließend auch die Abrechnung gegenüber den Nutzungsberechtigten erstellt.
Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen, da oftmals gebuchte Zeiten tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurden.

Einerseits wolle man nur die tatsächlichen Belegungszeiten auf Basis der Benutzungsordnung bezahlen, andererseits stehen die belegten und gebuchten Zeiten aber auch nicht anderweitig zur Verfügung.
Es ist grundsätzlich in den überwiegenden Hallennutzungsplänen entsprechend der Benutzungsordnung für die Lerchenhofhalle geregelt, d.h. die interessierten Nutzungsberechtigten oder Vereine haben sich im Vorfeld genau zu überlegen, welche tatsächlichen Nutzungszeiten sie buchen wollen. Eine Abrechnung mit tatsächlichen Belegungszeiten erfordert einen enormen Verwaltungsaufwand und birgt die Gefahr, dass weit mehr Nutzungszeiten gebucht werden, als tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen oder können. Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, bei der bisherigen Abrechnungspraxis zu verbleiben.
Die absoluten Nutzungsgebühren sind ebenfalls als sehr niedrig zu betrachten im Vergleich zu anderen Nutzungen. Es sei zudem daran erinnert, dass sämtliche Ortsvereine der Gemeinde Aham eine umfangreiche finanzielle Unterstützung in Zuschusswege durch die Gemeinde erhalten.

Gemeinderatsmitglied Rackerseder weist darauf hin, dass der Sportverein eine ganz normale finanzielle Unterstützung erhält und diese nicht, wie behauptet, sehr umfangreich ist. Er schlägt vor, die Nutzung der Halle dem Kinder- und Jungendbereich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Weiterhin schlägt er vor, den örtlichen Vereinen die Gebühren bei Veranstaltungen, wie beispielsweise einem Feuerwehrball, zu erlassen. Der Gemeinderat diskutiert hierüber ausführlich. 1. Bürgermeister Herrnreiter meint, es sei ein guter Kompromiss, die Gebühren nur nach den wirklich gebuchten Monaten zu berechnen. Kostenlos kann man die Halle nicht zur Verfügung stellen, da auch ein hoher Arbeitsaufwand mit den Veranstaltungen verbunden ist. Der Gemeinderat diskutiert die verschiedenen Möglichkeiten ausführlich.

Gemeinderätin Leitl fragt nach, was mit den noch offenen Rechnungen ist. 1. Bürgermeister Herrnreiter meint, die für 2015 müsse man noch bezahlen, für 2016 wird die Regelung sodann rückwirkend in Kraft gesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, nach eingehender Beratung die Abrechnung nach den gebuchten Monaten vorzunehmen und § 2 Abs. 2 der Benutzungsor dnung rückwirkend ab 2016 dementsprechend abzuändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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5. Außenrenovierung der Kath. Filialkirche St. Ägidius in Aham - Antrag auf Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den vorliegenden Antrag auf Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro zur Außenrenovierung der Kath. Filialkirche St. Ägidius in Aham.

Die Gesamtkosten belaufen sich lt. der vorliegenden Kostenberechnung auf 389.183,56 Euro brutto.

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter ist der Meinung, dass die Kirche auch im Rahmen der Städtebauförderung das größte und tragenste Gebäude ist. Weiterhin handelt es sich um ein denkmalwürdiges Gebäude, von welchen die Gemeinde nicht viele besitzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag auf Baukostenzuschuss in Höhe von 35.000 Euro zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Breitbandausbau - Vertragsverletzung der Telekom GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

Im Nachgang zur kürzlichen Informationsveranstaltung der Gemeinde Aham zusammen mit der Deutschen Telekom AG in Sachen Breitbandausbau wurde der in Anlage zum Ratsinformationssystem beigegebene Antrag von Gemeinderätin Doktor Ehrenhofer-Zettler gestellt. Auf dessen Inhalt, welcher vom Vorsitzenden noch einmal vorgelesen wird, wird hier Bezug genommen.

Auf Basis eines Ausschreibungsverfahrens setzte sich die Deutsche Telekom GmbH mit Sitz in Bonn gegen einen Wettbewerber in Sachen Breitbandausbau der Gemeinde Aham durch.
Nach Durchführung des entsprechenden Förderverfahrens wurde der Kooperationsvertrag zum Ausbau der Breitbandversorgung unterzeichnet mit Datum vom 05.02.2016 seitens der Gemeinde Aham und mit Datum vom 10.02.2016 seitens der Deutschen Telekom. Dies bedeutet, dass der Vertrag mit Nummer 8429 im Entwurf vom 14.07.2015 mit dem 11. Februar 2016 in Kraft trat.
Seitens der Deutschen Telekom wurde nun in oben genannter Breitband-Informationsveranstaltung geäußert, dass die Restarbeiten seitens der Deutschen Telekom eventuell noch bis Mitte oder Ende März 2017 dauern könnten. Ein genauer Zeitpunkt bis zum Abschluss der Arbeiten konnte noch nicht genannt werden, da die derzeitige Witterungslage eine entsprechende Aussage nicht zuließe, so die Deutsche Telekom.

Im Rahmen des Antrages von Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-Zettler sollten nun Vertragsstrafen bzw. ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gebracht werden.

Die Prüfung des bestehenden Vertrages ergibt folgendes Ergebnis:
Gegenstand des Vertrages nach § 6 ist die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Netzes im Erschließungsgebiet durch den Netzbetreiber (Deutsche Telekom). Die Kommune zahlt dem Netzbetreiber zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke einen Ausgleich. In § 9 des Vertrages sind die grundsätzlichen Pflichten des Netzbetreibers zur Herstellung des Netzbetriebes aufgelistet, unter anderem die Informationspflicht, sollte sich der Inbetriebnahmetermin verzögern (§ 9 Abs. 5 des Kooperationsvertrages).
In § 8 des Kooperationsvertrages ist im dortigen Abs. 1 ausdrücklich geregelt, dass Vertragsstrafen nicht vereinbart werden.

Eine Vertragsstrafe nach § 8 Abs. 2 des Kooperationsvertrages wäre nur dann denkbar, wenn die Kommune vom Rücktrittsrecht nach § 18 Abs. 2 des Kooperationsvertrages Gebrauch machen würde. Ein entsprechender Fall ist allerdings nicht gegeben.

Eine fristlose Kündigung des Vertrages nach § 18 Abs. 3 ist unter anderem möglich, wenn die vollständige Inbetriebnahme des Netzes im Erschließungsgebiet nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums erfolgt und dies auf Gründen beruht, die der Netzbetreiber zu vertreten hat.

Unabhängig davon, dass sich bei einem Kündigungsvorgehen nach § 18 Abs. 3 ein offener Rechtsstreit anschließen würde, erscheint die doch geringfügige zeitliche Verzögerung hinnehmbar.
Eine Kündigung wegen einer Verzögerung von ca. 6 Wochen erscheint diesbezüglich unverhältnismäßig, sodass im Falle eines Rechtsstreites vor den Zivilgerichten wohl eine entsprechende Entscheidung zugunsten des Netzbetreibers erfolgen würde.

Darüber hinaus hätte die Kündigung des Vertrages zur Folge, dass die Gemeinde Aham beim Netzausbau wieder auf den Nullpunkt zurückgesetzt würde, da die Telekom nicht verpflichtet wäre das Netz endgültig in Betrieb zu nehmen.

Ergänzend sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Deutsche Telekom zuletzt nur noch Kooperationsverträge mit 2-jähriger Laufzeit abgeschlossen hat, da das enge Zeitfenster von 12 Monaten beim derzeitigen Druck auf die Tiefbauunternehmen nicht mehr realistisch einzuhalten war.

Aus Sicht der Verwaltung und des Breitbandpaten der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen erscheint es daher kontraproduktiv zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Deutsche Telekom vorzugehen. Die zeitlich geringe Verzögerung und die nur beschränkten Optionen aus dem Kooperationsvertrag lassen ein Vorgehen gegen die Telekom wenig Erfolg versprechend wirken. Seitens des Breitbandpaten wird ständig Kontakt mit den verantwortlichen Technikern der Telekom gehalten, sodass eventuell doch eine schnellere Fertigstellung des Ausbaus erfolgen könnte, was allerdings nicht zugesagt werden kann.

Auf diese Ausführungen entgegnet Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-Zettler, dass sich ihr Antrag geklärt hat und die Angelegenheit erledigt ist.

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Bürgerbus:
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert über das am vorletzten Donnerstag geführte Gespräch in Oberhaching bezüglich des Bürgerbusses. In diesem Gespräch wurde ein Bus besichtigt. Am Donnerstag, 23.02.2017, findet diesbezüglich ein weiteres Gespräch statt. Es wird noch ein Freiwilliger für die Planungen gesucht, wobei es sich hierbei nicht um den 1. Bürgermeister handeln sollte.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Gastschulbeiträge Montessori-Schule Geisenhausen
Gemeinderatsmitglied Leitl fragt an, was mit den Gastschulbeiträgen für die Montessori-Schule ist. 1. Bürgermeister Herrnreiter entschuldigt sich hier, da dies für diese Sitzung leider übersehen würde. Man wird die Angelegenheit in der nächsten Sitzung behandeln.

Mittagsbetreuung
Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler hat mitbekommen, dass die Mittagsbetreuung nun doch nicht, wie vereinbart, funktioniert. 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter schildert kurz die Situation. Er hat eine E-Mail erhalten, in der sich herausstellt, dass Frau Huber die Schlüssel nicht hergeben möchte. Es wird jetzt mit Frau Raab nach einer geeigneten Lösung gesucht. Nach den Ferien kann die Betreuung für ca. 2 Wochen in einem Ausweichraum im Kindergarten stattfinden, danach kann diese eventuell in einem Raum des alten Rathauses stattfinden.

Glasfaserabdeckung
Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler bittet darum, einen Plan für die Glasfaserabdeckung ins Internet zu stellen. 1. Bürgermeister Herrnreiter meint, dass dies möglich sein sollte.

Asylbewerber
Gemeinderatsmitglied Fuchs fragt nach, ob man derzeit mit den Asylbewerbern zufrieden ist. Der Vorsitzende meint, dass er mit der Arbeitsgruppe sehr zufrieden ist. Gemeinderätin Leitl erzählt, dass am vergangenen Sonntag sechs neue Asylanten angekommen sind, welche leider Probleme machen. Das Landratsamt und die Nachbarschaft wissen hierüber bereits Bescheid. Mit allen anderen gibt es keine Probleme. 1. Bürgermeister Herrnreiter bedankt sich an dieser Stelle für das Engagement des Helferkreises und weist darauf hin, dass man sich nicht zu viel gefallen lassen sollte.

Datenstand vom 22.03.2017 07:23 Uhr