Datum: 21.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 24.01.2017, Nr. 2017/01, öffentlicher Teil
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | 1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
2. Bauangelegenheiten
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | 2 |
2.1. Baier Bernhard und Beate - Neubau eines Sechsfamilienhauses mit Carports - Antrag auf Vorbescheid
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | beschließend | 2.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
2.2. Prommersberger Manfred - Anbau eines Wohnzimmers an das bestehende Wohnhaus
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | beschließend | 2.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
2.3. Bauer Robert - Nutzungsänderung einer bestehenden Garage in eine Physiotherapiepraxis und Neubau einer Garage - Antrag auf Vorbescheid
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | beschließend | 2.3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
3. Änderung der Zweckvereinbarung Kläranlagen rückwirkend zum 01.01.2014 - Beratung und Beschlussfassung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | beschließend | 3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Zum einen wurden der bei der Gemeinde Aham beschäftigte Mitarbeiter zu 100 % in die Abrechnung eingestellt, der bei der Gemeinde Schalkham angestellte Mitarbeiter zu 50 %.
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Schalkham wurde hier von Seiten des 1. Bürgermeisters erklärt, dass er eine rückwirkende Änderung dieser Zweckvereinbarung wünscht, da der Schalkhamer Mitarbeiter seit dem 01.01.2014 nicht mehr für das gemeinschaftliche Projekt zur Verfügung stehen kann. Aus diesem Grund soll eine rückwirkende Änderung der Zweckvereinbarung zu Lasten der Gemeinde Schalkham erfolgen; mit Änderung der Zweckvereinbarung werden die Abrechnungen der Jahre 2014, 2015 und 2016 überarbeitet und zu Gunsten der Gemeinde Aham bzw. der Gemeinde Gerzen neu erstellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
4. Lerchenhofhalle - Beratung der Benutzungsordnung - ggf. Erlass
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Anhand des Belegungsplanes, d.h. anhand der gebuchten Zeiten für die Halle, wird anschließend auch die Abrechnung gegenüber den Nutzungsberechtigten erstellt.
Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen, da oftmals gebuchte Zeiten tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurden.
Einerseits wolle man nur die tatsächlichen Belegungszeiten auf Basis der Benutzungsordnung bezahlen, andererseits stehen die belegten und gebuchten Zeiten aber auch nicht anderweitig zur Verfügung.
Es ist grundsätzlich in den überwiegenden Hallennutzungsplänen entsprechend der Benutzungsordnung für die Lerchenhofhalle geregelt, d.h. die interessierten Nutzungsberechtigten oder Vereine haben sich im Vorfeld genau zu überlegen, welche tatsächlichen Nutzungszeiten sie buchen wollen. Eine Abrechnung mit tatsächlichen Belegungszeiten erfordert einen enormen Verwaltungsaufwand und birgt die Gefahr, dass weit mehr Nutzungszeiten gebucht werden, als tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen oder können. Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, bei der bisherigen Abrechnungspraxis zu verbleiben.
Die absoluten Nutzungsgebühren sind ebenfalls als sehr niedrig zu betrachten im Vergleich zu anderen Nutzungen. Es sei zudem daran erinnert, dass sämtliche Ortsvereine der Gemeinde Aham eine umfangreiche finanzielle Unterstützung in Zuschusswege durch die Gemeinde erhalten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
5. Außenrenovierung der Kath. Filialkirche St. Ägidius in Aham - Antrag auf Zuschuss
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | beschließend | 5 |
Protokoll / Bekanntgaben
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
6. Breitbandausbau - Vertragsverletzung der Telekom GmbH
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | beschließend | 6 |
Protokoll / Bekanntgaben
Auf Basis eines Ausschreibungsverfahrens setzte sich die Deutsche Telekom GmbH mit Sitz in Bonn gegen einen Wettbewerber in Sachen Breitbandausbau der Gemeinde Aham durch.
Nach Durchführung des entsprechenden Förderverfahrens wurde der Kooperationsvertrag zum Ausbau der Breitbandversorgung unterzeichnet mit Datum vom 05.02.2016 seitens der Gemeinde Aham und mit Datum vom 10.02.2016 seitens der Deutschen Telekom. Dies bedeutet, dass der Vertrag mit Nummer 8429 im Entwurf vom 14.07.2015 mit dem 11. Februar 2016 in Kraft trat.
Seitens der Deutschen Telekom wurde nun in oben genannter Breitband-Informationsveranstaltung geäußert, dass die Restarbeiten seitens der Deutschen Telekom eventuell noch bis Mitte oder Ende März 2017 dauern könnten. Ein genauer Zeitpunkt bis zum Abschluss der Arbeiten konnte noch nicht genannt werden, da die derzeitige Witterungslage eine entsprechende Aussage nicht zuließe, so die Deutsche Telekom.
Im Rahmen des Antrages von Gemeinderätin Dr.
Ehrenhofer-Zettler sollten nun Vertragsstrafen bzw. ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gebracht werden.
Die Prüfung des bestehenden Vertrages ergibt folgendes Ergebnis:
Gegenstand des Vertrages nach § 6 ist die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Netzes im Erschließungsgebiet durch den Netzbetreiber (Deutsche Telekom). Die Kommune zahlt dem Netzbetreiber zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke einen Ausgleich. In § 9 des Vertrages sind die grundsätzlichen Pflichten des Netzbetreibers zur Herstellung des Netzbetriebes aufgelistet, unter anderem die Informationspflicht, sollte sich der Inbetriebnahmetermin verzögern (§ 9 Abs. 5 des Kooperationsvertrages).
In § 8 des Kooperationsvertrages ist im dortigen Abs. 1 ausdrücklich geregelt, dass Vertragsstrafen nicht vereinbart werden.
Eine Vertragsstrafe nach § 8 Abs. 2 des Kooperationsvertrages wäre nur dann denkbar, wenn die Kommune vom Rücktrittsrecht nach § 18 Abs. 2 des Kooperationsvertrages Gebrauch machen würde. Ein entsprechender Fall ist allerdings nicht gegeben.
Eine fristlose Kündigung des Vertrages nach § 18 Abs. 3 ist unter anderem möglich, wenn die vollständige Inbetriebnahme des Netzes im Erschließungsgebiet nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums erfolgt und dies auf Gründen beruht, die der Netzbetreiber zu vertreten hat.
Unabhängig davon, dass sich bei einem Kündigungsvorgehen nach § 18 Abs. 3 ein offener Rechtsstreit anschließen würde, erscheint die doch geringfügige zeitliche Verzögerung hinnehmbar.
Eine Kündigung wegen einer Verzögerung von ca. 6 Wochen erscheint diesbezüglich unverhältnismäßig, sodass im Falle eines Rechtsstreites vor den Zivilgerichten wohl eine entsprechende Entscheidung zugunsten des Netzbetreibers erfolgen würde.
Darüber hinaus hätte die Kündigung des Vertrages zur Folge, dass die Gemeinde Aham beim Netzausbau wieder auf den Nullpunkt zurückgesetzt würde, da die Telekom nicht verpflichtet wäre das Netz endgültig in Betrieb zu nehmen.
Ergänzend sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Deutsche Telekom zuletzt nur noch Kooperationsverträge mit 2-jähriger Laufzeit abgeschlossen hat, da das enge Zeitfenster von 12 Monaten beim derzeitigen Druck auf die Tiefbauunternehmen nicht mehr realistisch einzuhalten war.
Aus Sicht der Verwaltung und des Breitbandpaten der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen erscheint es daher kontraproduktiv zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Deutsche Telekom vorzugehen. Die zeitlich geringe Verzögerung und die nur beschränkten Optionen aus dem Kooperationsvertrag lassen ein Vorgehen gegen die Telekom wenig Erfolg versprechend wirken. Seitens des Breitbandpaten wird ständig Kontakt mit den verantwortlichen Technikern der Telekom gehalten, sodass eventuell doch eine schnellere Fertigstellung des Ausbaus erfolgen könnte, was allerdings nicht zugesagt werden kann.
7. Informationen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | 7 |
Protokoll / Bekanntgaben
8. Anfragen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | 8 |
Protokoll / Bekanntgaben