Datum: 21.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim FC Aham e. V.
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 21.02.2017, Nr. 2017/02, öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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21.03.2017
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ö
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1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Gemeinderätin Ehrenhofer-Zettler merkt an, dass sie beim TOP 6 keine Vertragsstrafe für die Telekom beantragt hat, sondern lediglich um Prüfung der Möglichkeiten bezüglich einer Vertragsstrafe gebeten hat.
Weiter fragt Gemeinderätin Leitl an, warum einzelne Gemeinderatsmitglieder namentlich genannt werden und andere nicht. Diese Anfrage konnte nicht eindeutig beantwortet werden, dies wird mit dem Geschäftsstellenleiter geklärt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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21.03.2017
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ö
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2 |
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2.1. Strohmeier Martin, Errichtung eines Carports; Antrag auf Isolierte Befreiung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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21.03.2017
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ö
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beschließend
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2.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham Nord dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Carports.
Grundsätzlich ist die Errichtung von selbständigen Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, verfahrensfrei (Artikel 57 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Bayerische Bauordnung). Der Bauherr plant eine Größe von 6,00 x 7,00 Meter Grundfläche.
Auf dem Baugrundstück ist jedoch der Bebauungsplan Aham Nord gültig, welcher Baugrenzen festsetzt.
Das Bauvorhaben überschreitet diese und benötigt somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Lt. Antragsteller ist der Carport als zusätzlicher überdachten Stellplatz für die Pkw der Bewohner des Anwesens Bräufeld 13 in Aham erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham Nord in Bezug auf die Baugrenzen für das vorliegende Bauvorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. FFW Loizenkirchen - Antrag auf Ersatzneubeschaffung Gerätehaus und Löschfahrzeug
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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21.03.2017
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ö
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vorberatend
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3 |
Protokoll / Bekanntgaben
2. Bürgermeister Schemmerer erklärt kurz, dass dieser Tagesordnungspunkt gemäß Schreiben von Herrn Josef Eibl vom 16.03.2017, welches dem Gemeinderat im RIS zur Verfügung gestellt wurde, auf eine der nächsten Sitzungen verlegt werden muss.
Der Tagesordnungspunkt 3 wird somit vertagt.
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4. FC Aham - Antrag auf Zuschuss für Rasenmäherroboter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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21.03.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Protokoll / Bekanntgaben
2. Bürgermeister Schemmerer informiert den Gemeinderat über den Antrag des FC Aham vom 10.03.2017.
Der FC Aham bittet um einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € für zwei Rasenmäherroboter der Marke Husquarna für den Fußballtrainingsplatz. Dem Gemeinderat wurde der Antrag sowie eine genau Beschreibung des Rasenmäherroboters im RIS zur Verfügung gestellt. Der Gesamtpreis beläuft sich inklusive Montage auf 7.748,00 €. Der alte Rasenmäher ist bereits 12 Jahre alt und somit, trotz hohem Wartungsaufwand, stark in die Jahre gekommen. Weiter ist der ehrenamtliche Aufwand für die Platzmäharbeiten, mit ca. 100 Stunden in den Sommermonaten, enorm. Eine berufstätige Person kann diese Arbeit nur schwer ausführen, da der Trainingsplatz täglich von ca. 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr belegt ist.
Der Gemeinderat diskutiert über den Antrag des FC Aham. Gemeinderatsmitglied Geltinger vertritt die Meinung, dass dies nicht Aufgabe der Gemeinde sondern des Sportvereins ist. Weiter werden seitens des Gemeinderats einige Fragen bezüglich der Notwendigkeit und der Funktionen des Rasenmäherroboters gestellt, welche durch Gemeinderatsmitglied Rackerseder aufgeklärt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem FC Aham den Zuschuss in Höhe 5.000,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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5. Gewährung erhöhter Gastschulbeiträge für die Montessori-Schule Geisenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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21.03.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Protokoll / Bekanntgaben
In der Sitzung vom 24.01.2017 wurde über den Antrag der Montessori-Schule Geisenhausen vom 06.12.2016 über einen Zuschuss in Höhe von 700,00 € beraten. In dieser Sitzung konnte keine Einigung erzielt werden. Es wurde beschlossen, sich über Zahlungen an andere Schulen zu erkundigen.
2. Bürgermeister Schemmerer teilt mit, dass im Schuljahr 2015/16 ein Gastschulbeitrag in Höhe von 3.000,00 € (2 Schüler á 1.500,00 €) für die Zuweisung in eine gebundene Ganztagsschule für den Schulverbund Mittelschule Bina-Vils an die Stadt Vilsbiburg ausbezahlt wurde.
Grundsätzlich kann der Sachaufwandsträger für Schülerinnen und Schüler so genannte Gastschulbeiträge erheben, wenn Kinder aus Gemeinden die Schule besuchen, die grundsätzlich nicht zum Schulsprengel gehören.
Die Erhebung von Gastschulbeiträgen ist allerdings dann für Grund- und Mittelschulen nicht mehr möglich, wenn das Gastschulverhältnis gestattet wurde, also wenn die Wohnsitzgemeinde im Einvernehmen mit den beiden Sachaufwandsträger und im Einvernehmen mit den beiden Schulen ein Gastschulverhältnis gestattet hat.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann nämlich aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grund- oder Mittelschule gestattet werden.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich zwischen den staatlichen bzw. kommunalen Schulen, d.h. Schulen in öffentlicher Hand.
In Bezug auf die Ersatzanträge der Montessori-Schule Geisenhausen ist daher auszuführen, dass ein Anspruch auf einen Gastschulbeitrag keinesfalls gegeben ist.
Der Besuch der Montessori-Schule wird seitens der eigentlich zuständigen Sprengelschule weder verhindert noch untergraben; im Umkehrschluss muss daher aber auch gelten, dass eine Kostenbeteiligung in Form eines sogenannten Gastschulbeitrages ausscheidet.
Zu bedenken ist in jedem Fall, dass die kommunalen Schulen, die im Verwaltungsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen liegen, nicht übermäßig gesegnet sind, was die Kinderzahlen anbelangt.
Mit einer noch dazu finanziellen Unterstützung der Privatschule Montessori in Geisenhausen werden die eigenen Schulen zumindest insoweit geschwächt. Bei allem Respekt vor der Montessori Pädagogik kann dies nicht Ziel der kommunalen Finanzpolitik sein, entsprechende Privatschulen finanziell zu unterstützen. Hier sind in jedem Fall der dortige Sachaufwandsträger und die Eltern der jeweiligen Schüler gefordert.
Ob und inwieweit eine freiwillige Leistung der Gemeinde zu Gunsten der Montessori Einrichtung geleistet werden soll, hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Keinesfalls sollte eine eventuelle finanzielle Unterstützung als Gastschulbeitrag tituliert werden, da hierfür keinerlei Rechtsgrundlage vorhanden ist; allenfalls ein freiwilliger Zuschuss ist als solcher denkbar.
Es werden die Entscheidungen der Nachbargemeinden Kröning, Schalkam und Gerzen eruiert. Es wird vorgeschlagen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 500,00 € zu bezahlen. Die Vor- und Nachteile einer freiwilligen Spende sowie die verschiedenen Möglichkeiten werden im Gemeinderat ausführlich diskutiert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der Montessori-Schule Geisenhausen abzulehnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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6. Entwicklung der Schülerzahlen, Grundschule Aham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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21.03.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Protokoll / Bekanntgaben
2. Bürgermeister Schemmerer erläutert anhand der dem Gemeinderat im RIS zur Verfügung gestellten Statistik, die Schülerentwicklung in den nächsten Jahren, welche äußerst positiv ist. Die nächsten sechs bis sieben Jahre sind in jedem Fall gesichert. Weiter wird berichtet, dass die Stellen der ausscheidenden Lehrer sowie die der Rektorin neu besetzt werden und die Grundschule Aham somit nicht an Gerzen angeschlossen werden muss. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Es wird jedoch gebeten, eine Statistik der Übertritte der letzten acht Jahre bis zur nächsten Sitzung beizubringen. Auch eine Übertrittsquote in die Realschule bzw. das Gymnasium im Vergleich zum Landkreis für die letzten Jahre wird gewünscht.
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7. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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21.03.2017
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ö
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7 |
Protokoll / Bekanntgaben
- Keine -
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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21.03.2017
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ö
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8 |
Protokoll / Bekanntgaben
Mittagsbetreuung:
Gemeinderatsmitglied Rackerseder fragt an, wie nun die Mittagsbetreuung gehandhabt werden soll. Gemeindsmitglied Dr. Ehrenhofer-Zettler meint, dass es hier schon einen Ersatz gibt.
Bürgerbus:
Gemeinderatsmitglied Leitl erkundigt sich nach den Rückmeldungen bezüglich des Bürgerbusses.
2. Bürgermeister Schemmerer erklärt, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt erst drei Interessenten sowie ein freiwilliger Fahrer gemeldet haben. Es soll noch einmal ein Artikel in die Zeitung.
Sollte die Resonanz nicht besser werden, wird die Angelegenheit „sterben“, bevor sie richtig begonnen hat.
Erlinger Bach:
Eine Sanierung des Erlinger Baches wäre nötig, so Gemeinderatsmitglied Geltinger.
2. Bürgermeister meint, dass die Frist für die Meldung schon abgelaufen ist, dies aber bei der nächsten Meldung geschehen soll.
Breitbandausbau:
Gemeinderatsmitglied Mühlhofer möchte den Stand der Dinge bezüglich des Breitbandausbaus wissen. 2. Bürgermeister Schemmerer erklärt, dass auch er hierzu keine weiteren Informationen hat, als dass dies Mitte/Ende März fertiggestellt werden soll.
Brunnen Wasserzweckverband:
Gemeinderatsmitglied Rackerseder erkundigt sich über den Sachstand bezüglich der Brunnen des Wasserzweckverbands und bemängelt die Aktualität der Homepage. Gemeinderatsmitglied Maier führt hierzu aus, dass ein Brunnen weg ist und ein neuer im Dezember eingesetzt wurde. Die aktuellen Werte kann er leider ebenfalls nicht nennen.
Bauplatz:
Gemeinderatsmitglied Geltinger fragt nach, wann es mit der Baugebietsausweisung
vorangeht. Die Erschließung sollte ebenfalls angestoßen werden. 2. Bürgermeister Schemmerer hat hierzu keine Informationen.
Datenstand vom 26.04.2017 08:16 Uhr