Datum: 26.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 30.05.2017, Nr. 2017/05, öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
|
1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bauleitplanung - Komplan Ingenieurgesellschaft, Herr Bauer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Protokoll / Bekanntgaben
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter führt in diesen Tagesordnungspunkt ein mit der Vorstellung des Planers, Herrn Bauer, vom Ingenieurbüro Komplan aus Landshut.
Er stellt fest, dass es, um möglichst zügig neues Bauland zu erhalten, nun zwingend erforderlich sei, in die sogenannte Bauleitplanung einzutreten. Hierfür sind nun für die heutige Sitzung erste Vorentwürfe von möglichen Baulandentwicklungen zu beraten und planerisch auf den Weg zu bringen.
Für die weiteren Ausführungen übergibt 1. Bürgermeister Herrnreiter an Herrn Bauer.
Anhand einer vorbereiteten Präsentation, die im Ratsinformationssystem zum Tagesordnungspunkt hinterlegt ist, erläutert Herr Bauer die wesentlichen Inhalte von Bauleitplanung, also dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Beide Pläne sind während ihrer Ausstellungsphase vielen Fachstellen vorzulegen, deren Stellungnahmen sind anschließend in die Planungen einzuarbeiten.
In den Folgemonaten wird jeweils detailliert zu den einzelnen Planungsschritten informiert werden, sodass sich die heutige Information auf die wesentlichen Grundlagen beschränken kann.
Selbstverständlich ist es zwingend notwendig die Eingriffe in Natur und Landschaft über Grünordnungsplanungen bzw. landschaftspflegerische Begleitplanungen zu untersuchen.
An dieser Stelle ist Gemeinderätin Fuchs in der Sitzung anwesend.
Für eine Flächennutzungsplanneuaufstellung, so Herr Bauer, sollte wenigstens ein Zeitraum von zwei Jahren in Ansatz gebracht werden, bedarf die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes doch der detaillierten Aufnahme von Fauna und Flora sowie der Einarbeitung der Wünsche und Interessen der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange.
Für die Planungen ist ein Zeithorizont von ca. 15 Jahren zu Grunde zu legen, d.h., dass die Flächennutzungsplanung auf ca. 15 Jahre in die Zukunft gerichtet werden sollte. Selbstverständlich könne der Flächennutzungsplan jederzeit mit sogenannten Deckblättern geändert werden.
Auf Anfrage von Gemeinderat Rackerseder, warum der bestehende Flächennutzungsplan, der offensichtlich schon weit über 30 Jahre alt sei, nicht bereits längst geändert sei, informiert Herr Hoffmeister,
dass dieser mittlerweile mit neun Deckblättern an die jeweilige notwendige Entwicklung angepasst wurde.
Zum jetzigen Zeitpunkt, so Herr Hoffmeister, ergibt sich aufgrund der jüngsten Änderungen des Baugesetzbuches die Option, konkrete Bebauungspläne im Innenbereich zu entwickeln, a
nschließend den bestehenden Flächennutzungsplan hierzu anzupassen bzw. den neu zu erstellen den Flächennutzungsplan auf diese Bauleitplanung auszurichten.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
zum Seitenanfang
2.1. Bebauungsplan "Am Erlinger Bach" - Aufstellungsbeschluss auf Basis § 13 b Baugesetzbuch
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Um die unvermindert hohe Zahl an Anfragen nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindebereich Aham befriedigen zu können, ist es erforderlich neue Wohngebiete im Gemeindebereich zu entwickeln.
Im vergangenen Jahr konnte hierzu bereits eine Fläche gegenüber dem Autohaus Winkler erworben werden. Zwischenzeitlich fanden einige Gespräche und auch ein Ortstermin mit dem Ingenieurbüro KomPlan statt, in denen ein erster Entwurf einer möglichen Wohnbebauung erarbeitet wurde.
Mit der am 13.05.2017 in Kraft getretenen Novelle des Baugesetzbuches ist es möglich Bebauungspläne, für eine Wohnbebauung, auf Außenbereichsflächen mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern, im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Voraussetzung ist der Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile. In diesem beschleunigten Verfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist lediglich im Wege einer Berichtigung nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens anzupassen. Auch ist die Ausweisung von Ausgleichsflächen nicht erforderlich.
Herr Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den bisherigen Planungsentwurf vom 20.07.2017 vor.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden noch alternative Vorschläge gemacht hinsichtlich der möglichen Erschließung von Norden her; aus der Zuhörerschaft wird darauf hingewiesen dass die westliche Erschließung im Privatbesitz liegt. Dies gilt es natürlich im Laufe des Bauleitplan Verfahrens zu berücksichtigen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ auf Basis des § 13 b BauGB, d.h. im beschleunigten Verfahren, ohne Umweltprüfung, aufzustellen. Planungsgebiet ist im Wesentlichen das Grundstück Fl. Nr. 268/0, Gemarkung Aham, mit einer Größe von ca. 0,78 Hektar. Für die Planung wird das Ingenieurbüro Komplan aus Landshut beauftragt. Die Grundlagen der HOAI sind anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Bebauungsplan Sattlerweg - Änderung - § 13 a Baugesetzbuch
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Um die stetige Nachfrage nach Wohnraum im Gemeindebereich Aham befriedigen zu können, ist es erforderlich eine sogenannte Nachverdichtung in bereits bestehenden Bebauungsplangebieten durchzuführen.
Im Bereich des Sattlerweges gibt es noch zwei unbebaute Parzellen, welche nach dem derzeitig gültigen Bebauungsplan Aham aus dem Jahr 1969 (Deckblatt Nr. 1 von 1991, Deckblatt Nr. 2 von 1993) jedoch nur mit Gebäuden mit einem Erdgeschoss bebaut werden dürften. Eine derartige Bebauung ist bei dem derzeitigen Flächenverbrauch nicht mehr zeitgemäß. Die Eigentümer haben bereits einen Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks vorgelegt, für den in der Sitzung vom 21.02.2017 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Das Landratsamt Landshut sieht jedoch die Grundzüge der Planung durch den Antrag auf Vorbescheid verletzt und fordert eine Änderung des Bebauungsplanes mittels eines Deckblatts.
Das Deckblatt kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. In diesem Verfahren kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Ausweisung von Ausgleichsflächen verzichtet werden.
Hr. Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den bisherigen Planungsentwurf vom 20.07.2017 vor.
Mit diesem Deckblatt Nr. 3 sollte aus planerischer Sicht auch gleichzeitig die nördlich vom Planungsentwurf liegende und noch unbebaute Parzelle neu überplant werden. Derzeit ist dort ebenfalls nur eine Bebauung mit einem Gebäude mit einem Erdgeschoss zulässig (vgl. Deckblatt Nr. 2).
Der Gemeinderat berät den Planungsentwurf sowie die Miteinbeziehung der nördlich davon liegenden Parzelle eingehend.
Die nördlich gelegene Parzelle sollte in jedem Fall mit einbezogen werden, da im bisher bestehenden Bebauungsplanbereich als mögliche Geschossentwicklung lediglich Erdgeschoss festgesetzt ist. Würde nun im südlichen Bereich diese Festsetzung auf E +1+ Dachgeschoss erhöht, müsste demzufolge auch im hinteren Bereich diese Festsetzung gefunden werden.
Dies wird im Gemeinderat ähnlich gesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ein Deckblatt Nr. 3 für den Bebauungsplan Aham im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Umweltprüfung, entsprechend dem Entwurf vom 20.07.2017 aufzustellen. Das Planungsgebiet soll sich zusätzlich noch auf die nördlich vom Entwurf liegende Parzelle erstrecken und dort ebenfalls eine Bebauung mit E+D+1 ermöglichen. Betroffen sind die Fl. Nr. 330/3, 330/4 sowie eine Teilfläche der Fl. Nr. 438/0, alle Gemarkung Aham, mit einer Fläche von insgesamt ca. 2.378 m².
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.3. Bebauungsplan "Rosenstraße" (Bauanfrage) - Änderung - § 13 a Baugesetzbuch
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
2.3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Um die stetige Nachfrage nach Wohnraum im Gemeindebereich Aham befriedigen zu können, ist es erforderlich eine sogenannte Nachverdichtung in bereits bestehenden Bebauungsplangebieten durchzuführen.
Im Bereich der Rosenstraße gibt es noch ein unbebautes Grundstück, welches nach dem derzeitig gültigen Bebauungsplan Aham mit vier Einfamilienhäusern bebaut werden könnte. Jedoch ist die im Bebauungsplan festgelegte Erschließungsstraße nicht mehr umsetzbar und daher die Erstellung eines Deckblatts erforderlich. Erschließungsanlagen gehören zu den Grundzügen der Planung. Die Eigentümer des Grundstücks beabsichtigen eine Bebauung mit fünf Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus.
Die Erschließung des Grundstücks mit einer Zufahrt und der Wasserversorgung kann von der Rosenstraße erfolgen. Die Entwässerung kann über eine bereits eingetragene Grunddienstbarkeit über das Grundstück Vilstalstraße 36 erfolgen.
Das Deckblatt kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. In diesem Verfahren kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Ausweisung von Ausgleichsflächen verzichtet werden.
Hr. Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den bisherigen Planungsentwurf vom 21.07.2017 vor.
Hierbei wird erklärt, dass die Erschließung dieses Grundstückes nur relativ beengt möglich sein wird. Für die westlich gelegenen Grundstücksflächen und deren Bebauung ist ein Heranrücken an die Erschließungsstraße auf bis zu 2 m notwendig, damit im westlichen Bereich der Häuser eine entsprechende Gartenanlegung erfolgen kann.
Im östlichen Bereich ist darauf zu achten
, dass die anliegenden und bereits bebauten Grundstücke nicht über Gebühr verschattet werden. Die Errichtung der Nebengebäude auf der jeweiligen Grundstücksgrenze ist baurechtlich zulässig. Um eine Verschattung zu verhindern könnte daran gedacht werden, die östliche Dachhälfte über ein versetztes Pultdach nach unten zu setzen um hier in diesem Dachhälftenbereich einen Dachgeschossausbau zu ermöglichen; im westlichen Bereich könnten 2 Vollgeschosse ausgebildet werden.
Dies bleibt den weiteren Beratungen im noch zu erstellenden Bebauungsplanentwurf vorbehalten.
Zu diesem Zeitpunkt wird es auch notwendig sein, einen Erschließungsvertrag mit den derzeitigen Eigentümern abzuschließen um die Fragen der öffentlichen Erschließung des gesamten Planungsbereiches und die Kostentragung zu regeln. Auch die Qualität der Erschließungsstraße an sich ist darin festzuhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ein Deckblatt Nr. 4 für den Bebauungsplan Aham im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Umweltprüfung, entsprechend dem Entwurf vom 21.07.2017 aufzustellen. Planungsgebiet sind die Fl. Nr. 346/0, 346/2 und eine Teilfläche der Fl. Nr. 347/0, alle Gemarkung Aham, mit einer Fläche von insgesamt 3.782 m².
Mit der Planung wird das Ingenieurbüro Komplan aus Landshut beauftragt auf Basis eines noch abzuschließenden Vertrages auf Grundlage der HOAI. Der Vertrag für die Bebauungsplanerstellung steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines Erschließungsvertrages mit den derzeitigen Grundstückseigentümern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.4. Bebauungsplan Klostersteig - Änderung - § 13 b Baugesetzbuch
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
2.4 |
Sachverhalt
Um die unvermindert hohe Zahl an Anfragen nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindebereich Aham befriedigen zu können, ist es erforderlich neue Wohngebiete im Gemeindebereich zu entwickeln.
Ein Bürger der Gemeinde Aham hat bereits Interesse am Neubau von Wohngebäuden auf seinen Grundstücken bekundet. Lt. Mitteilung des Landratsamtes Landshut ist für eine Bebauung jedoch ein Bauleitplanverfahren erforderlich.
Zwischenzeitlich fanden Gespräche und ein Ortstermin mit dem Ingenieurbüro KomPlan statt, in denen ein erster Entwurf einer möglichen Wohnbebauung erarbeitet wurde.
Mit der am 13.05.2017 in Kraft getretenen Novelle des Baugesetzbuches ist es möglich Bebauungspläne, für eine Wohnbebauung, auf Außenbereichsflächen mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern, im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Voraussetzung ist der Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile. In diesem beschleunigten Verfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist lediglich im Wege einer Berichtigung nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens anzupassen. Auch ist die Ausweisung von Ausgleichsflächen nicht erforderlich.
Herr Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den bisherigen Planungsentwurf vom 25.07.2017 vor.
Die mögliche Bebauung mit bis zu 4 Wohnhäusern setzt voraus, dass vom Klostersteig hier eine seitliche Erschließung erfolgt. Um die südlich daran anschließenden Wohnbaugrundstücke einer angemessenen Größe zuzuführen, sollte auch aus dem Nachbargrundstück des Gesamteigentümers ein Grundstücksstreifen hinzu gemessen werden.
Die hier vorliegende Planungsidee ist nun zusammen mit dem Grundstückseigentümer zu beraten; selbstverständlich, so Herr Hoffmeister, ist mit dem Grundstückseigentümer ein so genannter Erschließungsvertrag abzuschließen, der die Kosten für das Bauleitplanverfahren und die Kosten für die Erschließung exakt regelt. Auch hierzu muss zu gegebener Zeit erst ein Entwurf im Gemeinderat Beratung finden.
zum Seitenanfang
3. Bauangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Neubau einer Gerätehalle, Gewerbegebiet Aham - Feldstraße 33, Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
3.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende setzt den Gemeinderat in Kenntnis, dass im Gewerbegebiet Aham Nord auf den Fl. Nr. 566/8 und 566/11, beide Gemarkung Aham, der Neubau einer Gerätehalle im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt wird.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4. Plakatierungen im Gemeindegebiet
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die bisherige Vorgehensweise zu Plakatierungen im Gemeindegebiet. Der Antragsteller erhält bislang eine Erlaubnis zur Sondernutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund und darf maximal 14 Tage vor der Veranstaltung jeweils bis zu zwei Plakattafeln in Aham und Loizenkirchen an Laternenmasten befestigen. Die Verwaltungsgebühren betragen derzeit 15,00 € je Erlaubnis.
Im Rahmen der diesjährigen Bundestagswahl am 24.09.2017 ist geplant am Gemeindezentrum in Aham zwei Bauzaunfelder für die Wahlwerbung zur Verfügung zu stellen.
In diesem Zusammenhang sollte auch über den Erlass einer sogenannten Plakatierverordnung beraten werden.
Unabhängig von der Aufstellung der beiden Bauzaunfelder am Gemeindezentrum können die politischen Parteien zusätzlich an sämtlichen Laternenmasten, an denen sich keine Verkehrszeichen befinden, für die Wahl werben. Mit Hilfe einer Plakatierverordnung könnte dies ausgeschlossen werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass als Ersatz für die Werbung an Straßenbeleuchtungseinrichtungen auch so genannte Aufsteller am Ortsrand Verwendung finden könnten, so wie dies in der Gemeinde Gerzen der Fall ist.
Ebenfalls wird vorgeschlagen zwei oder drei sogenannte Plakatwände aufzustellen, um möglichen Werbeinteressenten an zentraler Stelle eine entsprechende Fläche zu bieten.
Als negatives Beispiel wird die Stadt München angeführt, die zum derzeitigen Zeitpunkt bereits wieder mit Werbeplakaten an allen möglichen und unmöglichen Stellen zu gepflastert ist. Dies sollte keinesfalls zugelassen werden.
Beschluss 1
Für die kommenden Bundestagswahlen sollten entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung an zentraler Stelle zwei Bauzaunwerbefelder aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Werbung für private Veranstaltungen soll bis auf weiteres nicht zugelassen werden; Bürgermeister und Verwaltung sind beauftragt zentrale Standorte zu suchen und zu prüfen für die Aufstellung von Werbetafeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
5. Beschaffung Überjacken für Atemschutzträger der Feuerwehren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Protokoll / Bekanntgaben
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert den Gemeinderat, dass es für Feuerwehrzwecke grundsätzlich zwei Arten von sogenannten Überwurfjacken gibt. Ob und inwieweit jemals eine Förderung für diese Anschaffungen kommen wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Feuerwehren benötigen zur Zeit 25 Jacken, d.h. für die jeweiligen Atemschutzträger sollte jeweils eine eigene Jacke, allein schon aus Hygienegründen, angeschafft werden. Die Jacken liegen preislich zwischen 180,00 € und 500,00 € je Stück, wobei sich die Feuerwehrdienstleistenden für ein Angebot in der Höhe von rund 195,00 € je Jacke entschieden hätten.
Auch diese Jacken sind für den Innenangriff im Brandfall zugelassen. Gegenüber der günstigsten Jacke hat die ausgesuchte Jacke den Vorteil, dass auf ihr mehr Reflektoren angebracht sind, sodass die Feuerwehrdienstgrade mit diesen Jacken, auch ohne zusätzliche Warnweste, für Verkehrsregelungsmaßnahmen zugelassen sind.
Das Angebot der Firma Vogel beläuft sich auf 195,00 € je Jacke, bei 25 Jacken bedarf ergibt dies einen Wert von 4.875,00 € netto bzw. 5.708,00 € brutto.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Angebot der Firma Vogel im Gesamtwert von brutto 5.708,00 € für 25 Jacken ohne Hose anzunehmen. Bürgermeister Herrnreiter wird beauftragt und bevollmächtigt diese Beschaffung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Finanzielle Zuwendung für Caritas - Mutterkindhaus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Protokoll / Bekanntgaben
In der Stadt Rottenburg, so 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter, wurde die für den Landkreis Landshut bisher einzige Mutter-Kind Einrichtung errichtet. Die Errichtung erfolgte durch die Caritas, die nun, mit Fertigstellung der Einrichtung an die Landkreis Gemeinden herangetreten ist mit einer Zuwendungsbitte. Dieser Zuwendungsantrag wird vom Landrat des Landkreises Landshut mit dem Hinweis unterstützt, dass es sich für die Landkreisbürger um eine wichtige und wertvolle Einrichtung handle und diese bestenfalls mit 1 € je Einwohner seitens der jeweiligen Gemeinde bezuschusst werden könnte oder sogar sollte.
Herr Hoffmeister ergänzt, dass dieser Antrag nun in allen vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen Beratung finden wird; die Gemeinde Gerzen ist dem Vorschlag des Landrats, wenn auch nach einiger Diskussion, gefolgt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aham diskutiert divergierend; die Gemeinderatsmitglieder Dr.
Ehrenhofer-Zettler, Nadler, Fuchs und Leitl äußern sich grundsätzlich positiv zu diesem Antrag, Gemeinderatsmitglied Frey schlägt die Halbierung des Betrages vor, Gemeinderat Rackerseder lehnt diesen Antrag rundweg ab mit der Begründung, die Caritas sei einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet, sodass die Gemeinde Aham sich diesbezüglich nicht weiter engagieren müsste.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt 1 € je Einwohner seitens der Gemeinde Aham als Zuschuss für die Einrichtung des Mutter-Kind Hauses im Bereich der Stadt Rottenburg zu leisten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
7. Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
|
7 |
Protokoll / Bekanntgaben
Folgende weiteren Informationen werden durch 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter gegeben:
Seniorennachmittag
Der Seniorennachmittag findet statt am 16. September 2017 in der Lärchenhofhalle.
WLAN
Die WLAN Anbindung, bzw. die Verkabelung dafür steht; es sind allerdings jetzt wieder weitergehende Anträge über das WLAN Breitbandzentrum zu stellen, um die endgültige Anbindung an das Netz der Vodafone sicherzustellen.
Aufzug
Nach nun doch etwas längerer Wartezeit beginnen aktuell die konkreten Planungen und Vorbereitungen für die Ausschreibung zum Einbau eines Aufzugs im Bereich des Gemeindezentrums.
Grillplatz
Das Projekt Grillplatz an der Vils sollte nun doch im August zur Umsetzung kommen; die restlichen Arbeiten werden voraussichtlich erst 2018 durchgeführt werden können.
Vereinbarung Zweckverband Verkehrsüberwachung
Die Vereinbarung mit dem Zweckverband Verkehrsüberwachung ist mittlerweile gegengezeichnet zurückgeleitet worden; die entsprechenden Maßnahmen können nun eingeleitet werden.
Fuß- und Radweg
Ein Feldweg in Verlängerung der Kellerstraße wird derzeit vom Bauhof bis zum Sportplatz als Geh- und Radweg als Geh- und Radweg aufbereitet. Dazu wird der über die Zeit aufgetragene Humus abgebaggert und der wieder zum Vorschein tretende Kiesweg durch Mineraler befestigt, sodass kurzfristig von Aham her der Sportplatz gefahrlos zu Fuß oder Rad erreicht werden kann.
ESC Aham
Der ESC Aham ist in die Erste Bundesliga aufgestiegen; für den Sportbetrieb in dieser Liga sind einige Anpassungen an der Stock Schützenhalle notwendig wozu der ESC Aham einen entsprechenden Zuwendungsantrag stellen wird. Die notwendigen Maßnahmen werden kurz durch Gemeinderatsmitglied Nadler erläutert.
Wassing und Winzersdorf
Die Baumaßnahmen in Wassing bzw. Winzersdorf sind mittlerweile abgeschlossen; voraussichtlich in der kommenden Woche wird die Endabnahme stattfinden.
Mittagsbetreuung
An der Grundschule Aham soll, so die Abstimmung mit der neuen Schulleiterin, eine Mittagsbetreuung angeboten werden; dies bedeutet, dass die Kinder ab dem jeweiligen Schulende durch eine Aufsichtsperson betreut werden. An diese Personen werden im Rahmen der Mittagsbetreuung keine pädagogischen Anforderungen gestellt; die derzeit als Tagesmutter beschäftigte Frau Unterreithmeier könnte diese Arbeiten voraussichtlich übernehmen.
zum Seitenanfang
7.1. Fortschreibung Regionalplan Landshut Kapitel B VIII Wasserwirtschaft
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
7.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Seitens der Gemeinde Aham ist nichts veranlasst.
Die Änderung betrifft den Hochwasserschutzbereich im W
esentlichen um die Orte Triftern und Simbach.
zum Seitenanfang
7.2. Bundestagswahl 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
7.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Am 24.09.2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt
und die Verwaltung bereitet die Wahl und die Einteilung der Wahlhelfer vor.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt im Sinne des § 11 Bundeswahlgesetzes und Personen, die dieses Amt wahrnehmen, handeln im Rahmen der Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten.
Grundsätzlich kann das Ehrenamt nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Seitens der Verwaltung werden die Gemeinderatsmitglieder als Wahlhelfer eingeteilt;
schriftliche Einladung erfolgt gesondert.
Die Gemeinderatsmitglieder werden - im Verhinderungsfall - gebeten, die Verwaltung umgehend zu informieren oder sich namentlich aufnehmen zu lassen.
zum Seitenanfang
7.3. Bewilligungsbescheid für LF 10 für die FF Loizenkirchen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
7.3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Die Gemeinde Aham beabsichtigt den Kauf eines LF10 für die FFW Loizenkirchen. Mit Datum vom 09.05.2017 wurde hierfür bei der Regierung von Niederbayern Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt.
Mit Bescheid vom 20.06.2017 wurde als Festbetragsfinanzierung ein Staatszuschuss in Höhe von 73.500,00 EUR bewilligt.
Ein Kreiszuschuss wurde ebenfalls beantragt. Er wird voraussichtlich erst im Jahr 2018 bewilligt werden können.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
8. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
|
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham
|
26.07.2017
|
ö
|
|
8 |
Protokoll / Bekanntgaben
Straßensperrung
Aus der Mitte des Gemeinderats wird angefragt, wie lange die Straßensperrung seitens des Wasserzweckverbandes wegen der dortigen Tiefbaumaßnahmen noch erforderlich ist; dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sitzungsberichte
Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter, dass in Zukunft wieder Zeit mehr aus den Sitzungen berichtet werden soll; momentan ist dies für seine Ehefrau zeitlich nur bedingt machbar.
Datenstand vom 12.09.2017 07:47 Uhr