Datum: 05.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 25.07.2017, Nr. 2017/07, öffentlicher Teil
2 Bebauungspläne der Gemeinde Aham
2.1 Bebauungsplan "Am Erlinger Bach" Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2.2 Bebauungsplan "Sattlerweg" Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2.3 Bebauungsplan "Dechantsreiter Feld" Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2.4 Bebauungsplan "Klostersteig" Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Bauangelegenheiten
3.1 Anbau eines Wintergartens und einer Garage - Feldstraße 30/30a - Antrag auf Vorbescheid
3.2 Überdachung eines bestehenden Fahrsilos - Wolfsgrub 1 - Antrag auf Baugenehmigung
3.3 Nutzungsänderung - Umnutzung einer bestehenden landw. Halle in eine Wohneinheit in Sichartsreit Antrag auf Vorbescheid
3.4 Anbau mit Garage und Behandlungsräumen - Lamprechtsöd 4&5 - Antrag auf Baugenehmigung
3.5 Neubau eines Ersatzwohnhauses - Nähe Eichmühle - Antrag auf Vorbescheid
4 Brückenhauptprüfung 2017 Beauftragung Ing. Büro
5 Grundschule Aham - Einführung der Mittags- oder Ganztagsbetreuung
6 Vilsbiburger Tafel/Diakonie Landshut - Antrag auf einen Mietzuschuss für 2018
7 ESC Aham - Antrag auf finanzielle Unterstützung zum Aufstieg in die Bundesliga
8 Informationen
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 25.07.2017, Nr. 2017/07, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bebauungspläne der Gemeinde Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter führt in diesen Tagesordnungspunkt ein mit dem Hinweis, dass im Folgenden die 1. Entwürfe für vier Baugebiete besprochen werden sollen. An dieser Stelle wird nochmals Herr Bauer vom Planungsbüro Komplan aus Landshut begrüßt. Er wird im F olgenden die einzelnen Planungen vorstellen und die geplanten Festsetzungen zur Diskussion stellen.

Vor weiterer Beratung ist Gemeinderatsmitglied Geltinger anwesend.

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2.1. Bebauungsplan "Am Erlinger Bach" Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Aufgrund des in der Sitzung vom 26.07.2017 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ fand am 31.08.2017 ein Gespräch mit den betroffenen Anliegern des Planungsgebietes statt.

Ebenso wurde der bisherige Planungsentwurf weiterentwickelt und auch ein Entwurf der textlichen Festsetzungen durch das Ingenieurbüro KomPlan angefertigt. Herr Bauer vom Ingenieurbüro erläutert dem Gemeinderat den Inhalt eingehend.

Da für die derzeit geplante Erschließung ein Überfahren der anliegenden Busbucht erforderlich ist, hat das Staatliche Bauamt Landshut empfohlen, die Bushaltestelle zu verlagern. Dies sei jedoch nicht zwingend erforderlich, so Herr Bauer, da anderenorts ein Überfahren einer Busbucht für eine Erschließung eines hinterliegenden Grundstückes durchaus üblich ist.

Die vorhandenen Grünflächen im Norden des geplanten Baugebietes könnten in das Ökokonto der Gemeinde eingegliedert werden, da für das Baugebiet selbst keine Ausgleichsflächen erforderlich sind, da dieses Baugebiet nach § 13 b Baugesetzbuch entwickelt wird.

Im Weiteren werden einzelne Festsetzungen zum Baugebiet besprochen wie die Festsetzung, dass nur eine Wohneinheit zugelassen wird, die Firsthöhe bei maximal 9 m liegt, es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt und die zulässigen Grundstücks-bzw. Geschossflächen auf 0,35 bzw. 0,5 festgesetzt werden sollten. Zwei Vollgeschosse werden zulässig sein wobei die Oberkante fertiger Fußboden im Erdgeschoss in Bezug gesetzt wird zum Straßenniveau der Staatsstraße 2083. Geländeveränderungen werden zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen hin nicht zulässig sein. Die Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung werden für anwendbar erklärt. Hinsichtlich der Einfriedungen besteht noch Beratungsbedarf; hier wäre die Höhe und das Material festzusetzen. Genauso verhält es sich mit der notwendigen Stellplatzregelung, die auf wenigstens 2 Stellplätze für eine Wohneinheit fixiert werden sollte.

Aus der Mitte des Gemeinderates, hier die Gemeinderatsmitglieder Rackerseder, Lang und Nadler wird eine weitere Planungsvariante gewünscht, die eine rückwärtige Erschließung aufweist. Die Wohnqualität wäre sicherlich besser, wenn die Erschließung über einen nördlichen Weg erfolgen würde. Die Fragen des Lärmschutzes zur Staatsstraße hin ließen sich leichter klären, wenn ein eventuell notwendiger Lärmschutz nicht entsprechend für die Zufahrten zu den Grundstücken von Süden her durchbrochen werden müsste.
Herr Bauer vom Ingenieurbüro Komplan wendet hierzu ein, dass die Erschließung über die Staatsstraße direkt einen enormen Kostenvorteil hätte und zudem unproblematisch sei, die entsprechenden Verkehrszahlen auf der Staatsstraße würden dies rechtfertigen. Gleichwohl könne ein passiver Lärmschutz umgesetzt werden, zum Beispiel mittels entsprechender Ausrichtung der Wohnräume und Schlafräume bzw. Einbau von Schallschutzfenstern.
Für einen aktiven Lärmschutz müsste jedenfalls ein immissionsschutztechnisches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Klar ist auch, dass mit einem aktiven Lärmschutz (Lärmschutzmauer oder Lärmschutzwahl) das obere Stockwerk der Wohnhäuser nicht geschützt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Erlinger Bach“ vom 29.08.2017 hinsichtlich der Billigung noch zurückzustellen.
Das Planungsbüro Komplan wird beauftragt eine weitere Planungsvariante zu erstellen mit einer nördlichen Erschließungsstraße für die einzelnen Baugrundstücke. Diese ist zu gegebener Zeit im Rat parallel mit der jetzigen Variante erneut zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Bebauungsplan "Sattlerweg" Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Aufgrund des in der Sitzung vom 26.07.2017 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Aham“ Deckblatt Nr. 3 (Sattlerweg) fand am 31.08.2017 ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern des Planungsgebietes statt.


Auf Basis dieses Gesprächs wurde der bisherige Planungsentwurf weiterentwickelt und auch ein Entwurf der textlichen Festsetzungen durch das Ingenieurbüro KomPlan angefertigt. Herr Bauer vom Ingenieurbüro erläutert dem Gemeinderat den Inhalt eingehend.
Wichtig ist, dass auch das nördlich gelegene Grundstück, auf welchem ebenfalls bisher bereits Baurecht besteht, im Hinblick auf den südlichen Abschnitt nun weiter entwickelt wird. Dies bedeutet, dass auf beiden Bauparzellen zwei Vollgeschosse ermöglicht werden, was in diesem Planungsbereich allerdings unproblematisch ist. Die entsprechenden Schemaschnitte werden im Gemeinderat erläutert, die Wandhöhen liegen bei rund 7,50 m. Maximal 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätze werden auf dem südlich gelegenen Grundstück untergebracht werden können; mögliche Verschattungswirkungen auf Nachbargrundstücke sind durch den Baukörper und der jetzt vorgesehenen Baugrenze ausgeschlossen.

Zusätzlich ist mit den Grundstückseigentümern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Kostenübernahme und Durchführung des Bauleitplanverfahrens und der Erschließung anzufertigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Aham“ Deckblatt Nr. 3 (Sattlerweg) vom 05.09.2017 zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr die Möglichkeit der Äußerung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu geben. Im Anschluss daran sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Aham und den Grundstückseigentümern anzufertigen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Bebauungsplan "Dechantsreiter Feld" Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Aufgrund des in der Sitzung vom 26.07.2017 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Aham“ Deckblatt Nr. 4 (Dechantsreiter Feld/Rosenstraße) fand am 31.08.2017 ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern und den Nachbarn des Planungsgebietes statt.
Der 1. Planungsentwurf des Ingenieurbüros Komplan orientierte sich stark an den Wünschen der Eigentümer der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke. Gerade die sehr verdichtete Bebauung in Richtung Nordosten war dabei Gegenstand der Besprechung mit den Hinterlegern. Von dort wird diese sehr massierte Bebauung, die gleichzeitig sehr dicht an die Grundstücksgrenze heranreicht, kritisiert.

In der nachfolgenden Besprechung mit den Antragstellern wurden diese Bedenken besprochen, wobei die Bauantragsteller hier durchaus Gesprächsbereitschaft signalisiert haben. Auf Basis dieser Beratungen hat nun das Planungsbüro Komplan zwei weitere Varianten erarbeitet, hier bezeichnet mit Variante 2A bzw. Variante 2B. Die entsprechenden Planungsvarianten sind als Anlagen zu dieser Niederschrift und zu diesen Tagesordnungspunkt beigeheftet; auf selbige wird Bezug genommen.

Im Rahmen der Beratungen kristallisiert sich eine Präferenz zugunsten der Variante 2B heraus. Vorteil dieser Variante ist, dass bisherige Grenzgaragen abgerückt werden und zudem eine Einzelhausbebauung erfolgt. Damit ist die Durchlässigkeit vor allem im Hinblick auf die nordöstlich anliegende Nachbarschaft gegeben.

Dennoch wird aus der Mitte des Gemeinderates die extreme Verdichtung in diesem Baugebiet bemängelt, wenngleich dies natürlich in erster Linie den Bauantragstellern überlassen bleibt.
Wichtig, so Planer Bauer, sei die Festsetzung von lediglich einer Wohneinheit, da die mittig verlaufende Erschließungsstraße mit 4 m Breite und die hohe bauliche Verdichtung eine höhere Wohneinheitenzahl nicht zulassen würde.

Zusätzlich ist mit den Grundstückseigentümern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Kostenübernahme und Durchführung des Bauleitplanverfahrens und der Erschließung anzufertigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Aham“ Deckblatt Nr. 4 (Dechantsreiter Feld/Rosenstraße) in der Variante 2B vom 05.09.2017 zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr die Möglichkeit der Äußerung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu geben. Im Anschluss daran sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Weiter wird die Verwaltung beauftragt einen Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Aham und den Grundstückseigentümern anzufertigen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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2.4. Bebauungsplan "Klostersteig" Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Aufgrund des in der Sitzung vom 26.07.2017 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Klostersteig“ fand am 31.08.2017 ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern des Planungsgebietes statt.

Ebenso wurde der bisherige Planungsentwurf weiterentwickelt und auch ein Entwurf der textlichen Festsetzungen durch das Ingenieurbüro KomPlan angefertigt. Herr Bauer erläutert dem Gemeinderat den Inhalt eingehend.
Bei diesem Planungsentwurf besteht allerdings weiterer Abstimmungsbedarf, da die südlichen bebaubaren Parzellen deutlich größer werden sollen zulasten des südlichen Grundstückes. Auch eine exakte Aufteilung soll bereits im Bebauungsplan vorgenommen werden.

Gemeinderatsmitglied Rackerseder bemängelt, dass bei dieser Ausweisung des Baugebietes kein Vorteil für die Gemeinde im Sinne verfügbarer Baugrundstücke erkennbar sei.
Dem widerspricht Gemeinderatsmitglied Nadler mit dem Hinweis, dass dort wieder junge Familien bauen werden und dies indirekt durchaus im Sinne der Gemeinde sei.

Zusätzlich ist mit den Grundstückseigentümern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Kostenübernahme und Durchführung des Bauleitplanverfahrens und der Erschließung anzufertigen.

Da der Bebauungsplan nochmals hinsichtlich seiner planlichen Grundlagen geändert werden muss, kann zum heutigen Tag noch keine Billigung erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Klostersteig“ vom 29.08.2017 weiterzuentwickeln im Sinne der Besprechung mit dem Grundstückseigentümer. Die Beratung im Hinblick auf die Verfahrenseröffnung wird auf eine der nächsten Sitzungen vertagt
Weiter wird die Verwaltung beauftragt einen Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Aham und den Grundstückseigentümern anzufertigen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö 3
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3.1. Anbau eines Wintergartens und einer Garage - Feldstraße 30/30a - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Entgegen der ursprünglichen Aussage der Bauherren wurde der Planfertiger bislang zu einer Planerstellung nicht beauftragt. Daher lagen bis zum Sitzungsdatum noch keine Antragsunterlagen vor.

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3.2. Überdachung eines bestehenden Fahrsilos - Wolfsgrub 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 3.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o.g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich, genauer in Wolfsgrub.
Gemeinderatsmitglied Geltinger nimmt an Beratung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht Teil (Art. 49 GO).
Bauort: Fl. Nr. 1097/0, Gemarkung Aham

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser und die Versorgung mit Frischwasser sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Die Nachbarunterschrift des angrenzenden Grundstückseigentümers liegt vor.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits als Angelegenheit der laufenden Verwaltung gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 4 Buchstabe c der Geschäftsordnung durch den ersten Bürgermeister erteilt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3.3. Nutzungsänderung - Umnutzung einer bestehenden landw. Halle in eine Wohneinheit in Sichartsreit Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Es handelt sich hierbei um eine Nutzungsänderung einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle in eine Wohneinheit. Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB), genauer in Sichartsreit.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung des anfallenden Abwassers ist durch die vorhandene Kleinkläranlage mit Abwasserteich gesichert, diese ist für 8 Einwohnerwerte ausgelegt. Derzeit sind 4 Einwohner gemeldet. Neue Dachflächen entstehen nicht.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.

Die Nachbarunterschrift liegt vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o. g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.4. Anbau mit Garage und Behandlungsräumen - Lamprechtsöd 4&5 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 3.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), genauer in Lamprechtsöd.

Zu diesem Vorhaben liegt bereits ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid vom Landratsamt Landshut vom 09.05.2017 vor.

Zum Antrag auf Vorbescheid hat sich eine Verschiebung hinsichtlich der Flächen zwischen Garagennutzung und Nutzung als Physiotherapiepraxis ergeben.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Wasserversorgung ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser ist über die vorhandene Kleinkläranlage und einen Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Landshut für 8 Einwohnerwerte gesichert.
Die Bestätigung über die Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o. g. Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.5. Neubau eines Ersatzwohnhauses - Nähe Eichmühle - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 3.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), genauer in Eichmühle.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Bestätigung über die Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Ableitung des Schmutzwassers kann über die vorhandene Kleinkläranlage für das Anwesen Eichmühle (Wasserrechtsbescheid für 10 Einwohnerwerte) erfolgen.
Die Versorgung mit Frischwasser wird derzeit mit dem Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils abgeklärt.

Das Vorhaben liegt im Flurbereinigungsgebiet „Flussraum Vils“. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Ein Lageplan des Amts für ländliche Entwicklung, mit den voraussichtlich neuen Grenzen, liegt dem Antrag bei.

Nachdem die Hofstelle Eichmühle größtenteils im Überschwemmungsgebiet der Vils liegt, wurde im Vorfeld bereits vom Wasserwirtschaftsamt Landshut eine entsprechende Stellungnahme angefordert. Lt. dieser Stellungnahme liegt nicht die gesamte Hofstelle im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Vils. Wie im beiliegenden Lageplan Überschwemmungsgebiet ersichtlich, plant der Antragsteller eine Bebauung außerhalb des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets. Eine derartige Bebauung steht nicht im Konflikt mit wasserwirtschaftlichen Belangen und wäre zumindest aus wasserwirtschaftlicher Sicht möglich.

Das geplante Vorhaben wurde vom Antragsteller bereits mit der Unteren Bauaufsicht des Landratsamtes Landshut, vorbesprochen. Von dieser Seite wurde eine Beantragung als Ersatzwohnhaus angeregt.

Das Bauvorhaben wird intensiv im Gemeinderat beraten, vor allem im Hinblick auf die grundsätzliche Entscheidung im Gemeinderat, den § 35 BauGB streng auslegen zu wollen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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4. Brückenhauptprüfung 2017 Beauftragung Ing. Büro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die vorhandenen gemeindlichen Brücken in einem Turnus von 6 Jahren einer Hauptprüfung zu unterziehen sind. Die letzte Hauptprüfung erfolgte im Jahr 2010 durch das Ingenieurbüro Mengelkamp.
Von der Verwaltung wurden 4 Angebote eingeholt. Die Überprüfung der Angebote ergab, dass vom Ingenieurbüro Mengelkamp mit 6.179,10 EUR das kostengünstigste Angebot abgegeben wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das vorliegende Angebot des Ingenieurbüros Mengelkamp zur Hauptprüfung der vorhandenen gemeindlichen Brücken in Höhe von 6.179,10 EUR anzunehmen und den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Grundschule Aham - Einführung der Mittags- oder Ganztagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

An der Grundschule Aham wurden bis zum Ablauf des vergangenen Schuljahres die Grundschüler/innen in der Mittagszeit durch eine Tagesmutter beaufsichtigt. Der Tagesmuttereinsatz steht unter der Leitung durch das Kreisjugendamt Landshut.

Im Hinblick auf die Mittagsbetreuung bzw. im Hinblick auf die Ganztagsbetreuung ist ein steigender Bedarf festzustellen; allein im kommenden Schuljahr ist mit voraussichtlich acht Schülern zu rechnen, die eine Mittagsbetreuung bzw. eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen wollen.

In Abstimmung mit der Pfarrei konnte festgelegt werden, dass ein entsprechender Betreuungsraum im Pfarrheim zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Schüler hätten nach Schulschluss den Weg zum Pfarrheim auf sich zu nehmen, um dort zur Mittagszeit verpflegt und nachmittags betreut zu werden.

Die Verwaltung hat bezüglich der Mittagsbetreuung mit der Regierung von Niederbayern, mit dem Kreisjugendamt und dem Staatlichen Schulamt Kontakt aufgenommen.

Frau Hartwig vom Staatlichen Schulamt wurde kontaktiert, bezüglich der Organisation und Einrichtung der Gruppe. Es wurde mitgeteilt, dass die Gruppe in Räumen der Grundschule Aham, oder in einem naheliegenden Raum untergebracht werden sollte.

Eine Unterbringung in Räumen außerhalb der Grundschule Aham wird nur befürwortet, wenn der Alternativraum nahe zur Schule gelegen ist und während der Betreuungszeit auch jederzeit eine verantwortliche Person zugegen ist (Rektor/in oder Lehrkraft). Einer übergangsweisen Unterbringung im Pfarrheim Loizenkirchen, mit einem Fußmarsch von 0,8 Kilometern, kann den Kindern nur dann zugemutet werden, wenn die Kraft alle Kinder an der Schule abholt und der Weg gemeinsam zurückgelegt wird. Seitens Frau Hartwig wird jedoch von einer Unterbringung im Pfarrheim abgeraten und eine Genehmigung wird hier nicht in Aussicht gestellt.


Nachdem für die Mittagsbetreuung bzw. die Ganztagsbetreuung nicht das Kreisjugendamt zuständig ist, hat hierüber der Gemeinderat der Gemeinde Aham zu befinden.

Eine entsprechende Betreuungseinrichtung wird als öffentliche Einrichtung nach Art. 21 GO geschaffen. Hinsichtlich der zeitlichen Ausdehnung der Mittagsbetreuung bzw. der Ganztagsbetreuung sind unterschiedliche Modelle denkbar:

  • Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr
  • Verlängerte Mittagsbetreuung bis mindestens 15:30 Uhr
  • Verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 Uhr

Die Mittagsbetreuung unterstützt die Erziehungsarbeit der Schule und des Elternhauses und ermöglicht eine betreuung von Grundschülern/innen. Der Aufenthalt ist mit sozial- und freizeitpädagogischer Zielrichtung zu gestalten.

Für einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf der Mittagsbetreuung ist eine sorgfältige Aufsicht unerlässlich.

Die Mittagsbetreuung findet grundsätzlich an mindestens vier Schultagen je Woche statt. Hausaufgabenbetreuung bedeutet, dass den Schülern/innen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (z. B. eine Stunde) die Möglichkeit zur Erledigung der Hausaufgaben geboten wird. Eine verpflichtende Fertigstellung der Hausaufgaben besteht nicht.  Die Mittagsbetreuung findet in den Ferien nicht statt.

Formen der Mittagsbetreuung:

  • Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr
Staatliche Förderung 3.323,00 Euro jährlich je Gruppe

Die Mittagsbetreuung reicht vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts (Regelfall ab 11:00 Uhr) bis etwa 14:00 Uhr. Die Mittagsbetreuung findet mindestens an vier Schultagen je Woche statt und beginnt nahtlos im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht.

  • Verlängerte Mittagsbetreuung bis mindestens 15:30 Uhr
Staatliche Förderung 7.000 Euro jährlich je Gruppe

Die verlängerte Mittagsbetreuung muss bis mindestens 15:30 Uhr angeboten werden. Zusätzlich zu den Voraussetzungen der Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr ist eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung anzubieten.

  • Verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung
Staatliche Förderung 9.000 Euro jährlich je Gruppe

Die verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung stellt eine Erweiterung der Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr dar. Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen sind folgende Punkte zu erbringen:
  • verlässliche Hausaufgabenbetreuung,
  • verlängerte Betreuungszeit bis grundsätzlich 16:00 Uhr,
  • Gelegenheit zum Mittagessen,
  • Pädagogisches Konzept, abgestimmt mit der Schulleitung.

Weiterhin ist wöchentlich mit mindestens vier Stunden (Zeitstunden) ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot einzurichten.

Träger der Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung ist eine Einrichtung des Trägers des Schulaufwandes – im Bereich der Grundschule Aham entsprechend die Gemeinde Aham. Der Träger ist für die Finanzierung und die Organisation der Mittagsbetreuung zuständig, in Abstimmung mit der Schulleitung.

Folgende Punkte sind zu klären:
- Räumlichkeiten, Lage und Ausstattung der Räume
- Nutzungsrechte schulischer Geräte, Räume usw.
- Zeitlicher Rahmen der Mittagsbetreuung
- Personalanstellung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverträge, Dienst- und Vertretungspläne
- Finanzierung
- Kriterien für die Aufnahme und Ausschluss von Kindern

Schüler/innen und Teilnahme
Grundsätzlich können alle Schüler/innen der Grundschule Aham an dem Betreuungsangebot teilnehmen. Die Eltern melden die Kinder schriftlich und verbindlich für die Dauer des Schuljahres an. Die Mindestteilnehmerzahl je Gruppe liegt bei zwölf Schülern/innen.

Die Kinder müssen die verlängerte Mittagsbetreuung und die verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung an mindestens zwei Tagen je Woche besuchen, damit diese als Zählschüler/innen herangezogen werden können.

Räumlichkeiten
Die Mittagsbetreuung findet grundsätzlich in Räumen (oder in unmittelbarer Nähe) der Schule statt. Die vorgesehenen Räumlichkeiten dürfen nicht regelmäßig als Klassenzimmer genutzt werden.

Optimal ist ein eigener, für die Gruppenstärke ausreichend großer Raum in der Schule inklusive Nebenraum (ggf. mit Küchenzeile). Der Raum soll ab 11.00 Uhr bis zum Ende der Mittagsbetreuung nur der Gruppe zur Verfügung stehen.

Verpflegung
Es kann ein gemeinsames Essen angeboten werden, wenn die Vorkehrungen und Voraussetzungen gegeben sind. Alternativ kann auch ein gemeinsames Essen, mit mitgebrachten Speisen (Pausenbrot), vorgesehen werden.

Einzuhalten sind die Bestimmungen der Lebensmittelüberwachung. Personen, die Speisen zubereiten oder ausgeben, benötigen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes („Hygienebelehrung“) nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Die zuständigen Behörden müssen vor Inbetriebnahme der Essenszubereitung bzw. –ausgabe rechtzeitig verständigt werden, damit mit dem Träger alle Anforderungen an Personal, Raum und Ausstattung abgesprochen werden können.

Personal
Für die Mittagsbetreuung kommt sozialpädagogisches Fachpersonal, sowie andere geeignete Personen in Betracht, die über entsprechende pädagogische Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügen. Jeder Betreuer sollte einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben.

Das Betreuungspersonal ist gegen Unterschrift über die Aufsichtspflicht, die
Verschwiegenheitspflicht, das Verbot von Werbung in der Schule, das Verbot körperlicher
Züchtigung, die Ausübung des Hausrechtes durch den Schulleiter, die Verwaltung von Geldern für
die Ausstattung, Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu belehren usw..

Unfallschutz
Die Schülerinnen und Schüler sind während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen unfallversichert. Es wurde eine Stellungnahme KUVB eingeholt.

Das Betreuungspersonal ist als Arbeitnehmer ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, d.h. auch geringfügig Beschäftigte („Mini-Job“) sind erfasst.

Tagesplan (Beispiel):
11:00 Uhr bis 12:30 Uhr                Eintreffen der Kinder
12:30 Uhr bis 13:30 Uhr                Mittagessen
13:30 Uhr bis 14:30 Uhr                Hausaufgabenbetreuung
14:30 Uhr bis 16:00 Uhr                Freizeitgestaltung (Spielen, Basteln, Lesen usw.)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich eine Mittagsbetreuung an der Grundschule in Aham zu installieren. Bürgermeister und Verwaltung werden mit der Umsetzung direkt beauftragt; inwieweit eine Förderlichkeit bereits ab dem kommenden Schuljahr infrage kommt, gilt es von dort zu klären. Für die Weiterentwicklung dieser Mittagsbetreuung sind bauliche Folgemaßnahmen notwendig, die ebenfalls, bestenfalls sogar mit einer Ortsbesichtigung, im Rat Behandlung finden müssen.
Bis auf weiteres sollte das Angebot im Pfarrheim umgesetzt werden; förderrechtliche und schulische Belange sind abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Vilsbiburger Tafel/Diakonie Landshut - Antrag auf einen Mietzuschuss für 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat die Diakonie für die Tafel in Vilsbiburg einen Mietzuschuss beantragt. Dieser wurde auch bereits für 2017 gewährt.
Mit dem erneuten Schreiben wendet sich die Diakonie wieder an viele Gemeinden im Landkreis Vilsbiburg mit der Bitte den Mietzuschuss für das Jahr 2018 zu leisten.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Bei der Bezuschussung für dieses Jahr war davon auszugehen, dass dies nun ein einmaliger Zuschuss sein sollte.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend und durchaus kontrovers.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Spende in Höhe von 200,00 € für das Jahr 2018 zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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7. ESC Aham - Antrag auf finanzielle Unterstützung zum Aufstieg in die Bundesliga

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 7

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter verliest den Antrag des ESC Aham.
Gemeinderatsmitglied Nadler nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil (Art. 49 GO).
Grundsätzlich ist der Gemeinderat der Auffassung, dass eine derartige Leistung ganz allgemein seitens der Gemeinde honoriert werden sollte.
Wenn nun anlässlich des Aufstiegs in die Bundesliga bauliche Anforderungen an die bestehende Halle gestellt werden, so sollten diese finanziellen Anstrengungen des Vereins durch die Gemeinde Unterstützung finden.

Beschluss

Entsprechend dem Antrag beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Aham den ESC Aham mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 15.000,00 € zu unterstützen. Der Betrag ist in zwei Raten auszuzahlen, die 1. Rate möglichst in 2017, die 2. Rate in 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Folgende Informationen werden seitens 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter gegeben:

Verkehrsüberwachung
Ab September diesen Jahres wird der Zweckverband zur Verkehrsüberwachung auch in Aham tätig sein.

Grillplatz
Der Grillplatz an der Vils wurde durch Bauhof und Landjugend fertiggestellt. Die erforderliche Begrünung für Sicht- und Windschutz fehlt noch, der Steg ist ebenfalls errichtet.
Der Grillrost wird zur Abholung bei der Gemeinde vorgehalten.

Amphitheater
Das Amphitheater wird Ende September gebaut, jedoch wurde die Aussichtsplattform seitens des Amtes für ländliche Entwicklung aus finanziellen Gründen aufgegeben.

Seniorennachmittag
Der Seniorennachmittag findet statt am 16.09.2017; eingeladen sind die Senioren ab Vollendung des 65. Lebensjahres.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö 9

Protokoll / Bekanntgaben

Einweihung Grillplatz
Gemeinderatsmitglied Nadler: auf Anfrage erklärt 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass selbstverständlich zusammen mit der Landjugend eine Einweihungsveranstaltung für den Grillplatz vorgesehen ist.

Städtebauförderung
Gemeinderatsmitglied Lang: in Sachen Städtebauförderung wird in Kürze ein Termin mit der Regierung von Niederbayern und mit den noch zu beauftragenden Planern stattfinden; im Anschluss soll im Rahmen einer Klausur wieder die weitere Vorgehensweise mit dem Gemeinderat besprochen werden.

Straßenbau
Gemeinderatsmitglied Fuchs: der Straßenbau in und um Nöham wird eine der nächsten Maßnahmen sein, die durchgeführt werden wird, so 1. Bürgermeister Herrnreiter; in Sachen Kneippweg ist die Eigeninitiative der Gemeinde gefragt.

Einbau Aufzug
Gemeinderatsmitglied Frey: auf Anfrage erklärt Herr Hoffmeister, dass die Ausschreibung für den Einbau des Aufzuges läuft; mit der Veröffentlichung kann in Kürze gerechnet werden.

Bürgerbus
Gemeinderatsmitglied Leitl: auf Anfrage erklärt hier 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass die Angelegenheit Bürgerbus wohl nicht zur Umsetzung kommen kann, da geeignete Fahrer nicht zur Verfügung stehen.

Datenstand vom 05.10.2017 08:25 Uhr