Datum: 30.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 05.12.2017, Nr. 2017/11, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Errichtung eines Carport - Feldstraße 1, Loizenkirchen - Antrag auf isolierte Befreiung
3 Löschfahrzeug LF10 für die FFW Loizenkirchen - Vergabe
4 Bebauungsplan "Am Erlinger Bach" - Schalltechnisches Gutachten
5 Städtebauplanung Leuninger & Michler - Vergabe
6 Planung Schulhausanbau - Vergabe
7 Bebauungsplan Aham, Deckblatt Nr. 3 "Sattlerweg" - Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - Beratung und Satzungsbeschluss
8 Informationen
8.1 Einwohnerzahlen (Stand: 31.12.2016)
8.2 Festsetzungen Abwasserabgabe Verrechnung von Investitionsmaßnahmen Schreiben vom 19.11.2017 - LrA Wasserrecht
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 05.12.2017, Nr. 2017/11, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö 2
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2.1. Errichtung eines Carport - Feldstraße 1, Loizenkirchen - Antrag auf isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dreifaltigkeitsfeld, Deckblatt Nr. 2, dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Carports aus Holz.

Fl. Nr. 1829/17 und Fl. Nr. 1829/18, beide Gemarkung Loizenkirchen
Die Erschließung ist gesichert.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Garagen und überdachten Stellplätzen, mit einer Wandhöhe von maximal 3,00 Metern, mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der beantragte Carport weist eine Fläche von exakt 50 m² auf und könnte somit verfahrensfrei errichtet werden. Auf den Baugrundstücken ist jedoch der Bebauungsplan Dreifaltigkeitsfeld, Deckblatt Nr. 2, gültig, welcher Baugrenzen festsetzt. Das geplante Vorhaben liegt größtenteils außerhalb der Baugrenzen und benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Bauherren begründen den Antrag mit der Unterbringung der Kraftfahrzeuge der Bewohner der Anwesen Feldstraße 1 und Eichenstraße 6a. Diese müssten ansonsten am Straßenrand der Feldstraße oder der Eichenstraße parken.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

In diesem Zusammenhang beantragt Frau Gertrud Grötzinger noch eine Bordsteinabsenkung im Bereich Ihres Grundstücks Feldstraße 1 als Zufahrt in den Carport. In der Sitzung vom 05.05.2015 (TOP 2.1) wurde vom Gemeinderat bereits eine Bordsteinabsenkung für Herrn Martin Huber im Bereich des Grundstücks Eichenstraße 6a entlang der Feldstraße genehmigt.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dreifaltigkeitsfeld, Deckblatt Nr. 2, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt dem Antrag auf Bordsteinabsenkung von Frau Gertrud Grötzinger im Bereich der Zufahrt des Carport auf Ihrem Grundstück Feldstraße 1 statt zu geben. Sämtliche Kosten die im Rahmen der Bordsteinabsenkung anfallen, sind von der Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Löschfahrzeug LF10 für die FFW Loizenkirchen - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter führt in diesen Tagesordnungspunkt ein mit der Vorstellung des Preisspiegels und der Vergabeempfehlung des beauftragten Projektanten zur Beschaffung des neuen LF10 Feuerwehrfahrzeuges. Der Preisspiegel und die Vergabeempfehlung sind als Anlage diesem Tagesordnungspunkt beigegeben und entsprechend im Ratsinformationssystem veröffentlicht.

Vor den weiteren Beratungen zu diesem Thema beantragt Gemeinderatsmitglied Geltinger die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes, da mit der Beschaffung von insgesamt 4 Fahrzeugen für die Feuerwehr in Loizenkirchen, wenngleich teilweise auch privat finanziert, erhebliche Folgelasten auf die Gemeinde Aham zukommen würden. Darüber sei im Gemeinderat nicht ausreichend beraten worden, sodass eine Vertagung dieser Vergabeentscheidung aus seiner Sicht notwendig sei.

Gemeinderatsmitglied Frey ergänzt, dass man bei der Grundsatzbeschlussfassung für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges davon ausgegangen sei, dass es sich um ein Standardfahrzeug LF 10 handeln würde.
Der Gemeinderat sei nicht ausreichend darüber informiert worden, dass es dieses Grundmodell offensichtlich nicht mehr gebe und jetzt dafür ein frei zusammengestelltes Fahrzeug vergleichbarer Bauart beschafft werden solle.
Inhaltlich gleichlautend äußern sich Gemeinderatsmitglieder Nadler und Rackerseder.
Hierzu führt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter aus, dass sich die damals angenommenen Kosten für ein Standard LF 10 lediglich um rund 10 % erhöht hätten. Dieses Fahrzeug sei nicht nur mit den Feuerwehrdienstkräften und dem Projektanten sondern auch mit der Regierung von Niederbayern und den Verantwortlichen Dienstgraden abgestimmt. Der Gesamtkostenaufwand von jetzt gut 273.000 € sei für dieses Fahrzeug mit dieser Ausstattung als günstig zu betrachten; die Bewilligungsbescheide für die staatliche Förderung und den Kreiszuschuss lägen bereits vor.
Hierzu entgegnet Gemeinderatsmitglied Frey, dass nach wie vor ein grundlegendes gemeindliches Konzept für die gemeindlichen Feuerwehren fehle. Zu den künftig entstehenden Unterhaltskosten für die Fahrzeuge, für deren Ersatzbeschaffung und dergleichen mehr, fehlen Entscheidungen hier im Gemeinderat. Die ergänzende Frage, ob bei der Beladung auch die Atemschutzgeräte berücksichtigt wurden, beantwortet 1. Bürgermeister Herrnreiter positiv. Allerdings, so Gemeinderatsmitglied Frey, stehen der freiwilligen Feuerwehr Loizenkirchen derzeit nur 8 Atemschutzträger zur Verfügung, von denen leider einige an der vergangenen Ausbildungsübung nicht mehr teilnehmen konnten.

Gemeinderatsmitglied Brandl führt aus, dass in den früheren Beschlüssen im April bzw. Mai des vergangenen Jahres (Sitzung 25. 4. 2017, Tagesordnungspunkt 2 und 30. Mai 2017, Tagesordnungspunkt 5) die grundlegende Beschlussfassung für die Anschaffung eines LF 10 getroffen sei.
Ergänzend und abschließend für die 1. Bürgermeister Herrnreiter aus, dass auf Basis der Grundsatz Beschlussfassung nun eine fachlich ausgewogene Vergabeentscheidung vorbereitet wurde. Die Zuschlagsfrist endet am 20. Februar 2018. Da es hinsichtlich dieser Fahrzeugbeschaffung generell Zustimmung im Gemeinderat gegeben habe, sollte nun auch ein positiver Vergabebeschluss gefasst werden. Auf Anfrage wird erklärt, dass für dieses neue Fahrzeug einen Lkw Führerschein notwendig ist, dass aber auch rund 25 Feuerwehrdienstkräfte über einen entsprechenden Führerschein verfügen würden. Das Fahrzeug könne zur Not in der bestehenden Fahrzeuggarage untergebracht werden, wenngleich dies selbstverständlich keine optimale Lösung darstellt.
Der ebenfalls grundsätzlich angedachte Neubau eines Feuerwehrgerätehauses sollte daher ebenfalls in einer der nächsten Sitzungen strukturiert überlegt und angegangen werden.
Vor den anstehenden Beschlussfassungen erläutert Herr Hoffmeister nochmals die Optionen hinsichtlich der Aufhebung der Ausschreibung und der dann notwendigen Folgeentscheidungen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Auf Geschäftsordnungsantrag des Gemeinderatsmitgliedes Geltinger
hin beschließt der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 10 auf Basis der durchgeführten Ausschreibungen und auf Basis der Vergabeempfehlung des beauftragten Projektanten wie folgt zu vergeben:
Los1, Vergabe an die Magirus GmbH zur Gesamtauftragssumme von 79.727,62 €,
Los 2, Vergabe an die Magirus GmbH zur Gesamtauftragssumme von 166.352,48 €,
Los 3, Vergabe an Furtner und Ammer KG zur Gesamtauftragssumme von 26.959,51 €.
Der Gesamtauftragswert beläuft sich demzufolge auf brutto 273.039,61 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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4. Bebauungsplan "Am Erlinger Bach" - Schalltechnisches Gutachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Von der Verwaltung der VG Gerzen wurde Kontakt mit dem Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt Landshut Kontakt aufgenommen. Nach Durchsicht der bisherigen Planunterlagen und einer überschlägigen Betrachtung des Vorhabens ist aus immissionsschutzfachlicher Sicht ein schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ notwendig.

Nach wie vor liegt hierzu ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Hoock & Farny vom 11.09.2017 vor.
Ziel dieses Gutachtens ist die Verträglichkeit der geplanten Bebauung mit den Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr der ST 2083 (Vilstalstraße) zu überprüfen. Die zur Erreichung dieses Ziels ggf. erforderlichen baulichen, technischen, planerischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen sollen entwickelt und durch geeignete Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung abgesichert werden.

Lt. dem Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamtes Landshut kann das Autohaus Winkler als Lärmquelle für das Baugebiet außer Acht gelassen werden. Im vorliegenden Angebot ist die Untersuchung des Autohauses Winkler noch mit aufgenommen.

Auszug aus dem Honorarangebot (netto) vom 11.09.2017:
Teil 1, Ortstermin und Grundlagenermittlung: 400,00 €
Teil 2, Digitales 3D-Lärmprognosemodell: 450,00 €
Teil 3, Schalltechnische Berechnung: 950,00 €
Teil 4, Erarbeitung notwendiger Schallschutzmaßnahmen und Festsetzungen: nur soweit erforderlich
Teil 5, Erstellung und Lieferung des Sachverständigengutachtens: 850,00 €

Leistungen, die über den beschriebenen Umfang hinausgehen werden aufwandsabhängig über die folgenden Stundensätze erbracht, die auch für Reisezeiten gelten:

Geschäftsführer/Sachverständige: 140,00 €/h
Gutachter/Projektingenieur: 90,00 €/h
Messassistent: 40,00 €/h

Fahrtkosten für Zusatzleistungen werden mit 0,50 € zzgl. MwSt. je gefahrenen Kilometer abgerechnet.
Wie in früherer Sitzung bereits beraten, wäre es auch denkbar, dass die schalltechnische Untersuchung über Gemeinderatsmitglied Rackerseder veranlasst werden könnte.
Von dessen Seite wird allerdings erklärt, dass er sich nicht vorstellen könne, dass eine seinerseitige Berechnung, auch mit entsprechend sachkundigen Kollegen, vom Landratsamt Landshut letztenendes anerkannt würde.

Von Gemeinderatsmitglied Leitl wird angefragt, ob es nicht sinnvoller wäre, mit dieser Vergabe abzuwarten, bis die bereits beauftragte Baugrunduntersuchung abgeschlossen sei.

Hier erklärt Herr Hoffmeister, dass aufgrund der Vorgaben des Gemeinderates zum Bebauungsplan auf höchstmögliche Umsetzungsgeschwindigkeit geachtet wurde. Daher wurden auch diese Untersuchungen parallel zur Befragung der Träger öffentlicher Belange teils beauftragt teils zur Beauftragung jetzt vorgelegt. Selbstverständlich, so Herr Hoffmeister, könnten die einzelnen Beauftragungen auch hintereinander erfolgen, obwohl im Hinblick auf die Bodenuntersuchung nicht davon auszugehen ist, dass eine generelle Unbebaubarkeit der Fläche als Ergebnis dabei heraus käme. Sicherlich ist damit zu rechnen, dass es für die Bebauung dieser Flächen Auflagen geben oder eventuell auch einen Bodenaustausch gefordert würde.
Hier sollten in jedem Fall die Ergebnisse in Ruhe abgewartet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot des Ingenieurbüros Hoock & Farny mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens zu beauftragen.
Die Vergabe dieser Entscheidung und dieses Auftrages soll erst dann erfolgen, wenn das Ergebnis des Bodengutachtens vorliegt. Sollte eine grundsätzliche Bebaubarkeit gegeben sein, ist das schalltechnische Gutachten umgehend auf Basis des Angebotes zu beauftragen unter Herausnahme der Besichtigung des Autohauses Winkler.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Städtebauplanung Leuninger & Michler - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

Einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt führt 1. Bürgermeister Herrnreiter aus, dass in der vergangenen Woche eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Städtebauförderung, dem Planungsbüro und der Gemeinde stattgefunden habe.
Grundsätzlich, so die Regierung von Niederbayern, erwarte man nun seitens der Gemeinde Aham die Fortführung der Planungsideen, wie sie aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept –ISEK - grundlegend hervorgehen.
Der Beauftragung des Planungsbüros steht seitens der Förderstelle nichts im Wege, sodass, bei einem entsprechend positiven Beschluss des Gemeinderates grundlegend dazu, der Planungsauftrag für die Erstellung des Rahmenplanes, wie in Anlage beigegeben, erteilt werden könnte.

Der Inhalt dieser Rahmenplanung wird dem Gemeinderat eingehend erläutert. Vor konkreter Beauftragung, so Herr Hoffmeister, sollten diese Kosten allerdings bei der Regierung von Niederbayern zur Förderung schriftlich angemeldet werden.
Als Ergebnis der Rahmenplanung lässt sich eine Konkretisierung der sogenannten Hotspots erwarten, also eine Beschreibung der aus heutiger Sicht wichtigen Sanierungspunkte in den beiden Ortsteilen. Grundlage dafür wird zudem eine Eingrenzung des gesamten Fördergebietes sein, welche ebenfalls seitens der Planer vorgeschlagen werden wird.

Grundlegend, so Herr Hoffmeister, könne der Gemeinderat im Anschluss frei darüber entscheiden, welche Maßnahmen aus dem Rahmenprogramm mit oberer Priorität herausgegriffen werden sollten und wann diese umzusetzen sind. Gleichwohl wird seitens der Regierung von Niederbayern erwartet, dass eine gewisse Kontinuität in der Abarbeitung der Sanierungspunkte erkennbar ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Rahmenplanung für die Gemeinde Aham auf Basis der Angebots-und Projektskizze des Planungsbüros Leuninger und Michler vom 30.11.2017 zu beauftragen vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Niederbayern zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bzw. vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Fördermittel seitens der Regierung von Niederbayern. Der Gemeinderat ist über die Entscheidung der Regierung zu informieren. Die Angebot und Projektskizze ist Bestandteil dieser Beschlussfassung und als Anlage dieser Niederschrift beigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Planung Schulhausanbau - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö 6

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat hat sich grundsätzlich dafür entschieden, Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham zu errichten, bestenfalls im nordöstlichen Anschluss an die bestehenden beiden Klassenzimmer.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass als Planer mit Herrn Franz Heubl, Büro für Innenarchitektur, Reisbach Kontakt aufgenommen werden sollte, da dieser bereits im Rahmen der Kirchensanierung Aham in Aham tätig sei.

Die zwischenzeitlichen Vorberatungen mit Herrn Heubl führten letzten Endes zu einer groben Kostenannahme hinsichtlich des Projektes sowie zur Vorlage eines Architektenvertrages mit heutigem Datum.

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert über die Kostenannahme des Architekten, die derzeit von Gesamtkosten in Höhe von rund 530.000,00 € ausgeht.

Herr Hoffmeister informiert weiterhin, dass er den heute vorgelegten Honorarvertrag und die Honorarvorausberechnung mit Herrn Heubl besprochen habe.

Die Begriffe der Kostenannahme, Kostenschätzung und Kostenberechnung werden dem Gemeinderat erläutert.

Für die Honorarvorausberechnung wurde die Kostenannahme an den Kostengruppen 300 und 400 orientiert und mit netto rund 349.000,00 € zu Grunde gelegt.
Eine besondere Leistung zur Erstellung von digitalen Bestandsplänen wird mit netto 2.800,00 € angeboten, eine Leistung, die nach Abstimmung mit dem Architekten, durchaus zu Disposition gestellt werden könnte. Grundlegende Honorarberechnungen werden erläutert, wobei die Ansätze grundsätzlich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI - entspricht.

In diesem Zusammenhang wird dem Gemeinderat vermittelt, dass eine Fertigstellung dieses Erweiterungsbaus mit Sicherheit nicht zum Schuljahresbeginn 2018/2019 erwartet werden kann. Dafür sind umfangreiche Vorlaufzeiten notwendig für die Beantragung der schulaufsichtlichen Projektgenehmigung, die Baugenehmigung und die Zuwendungen. D.h., auch bei einem zügigen Planungsvorlauf kann wohl frühestens erst im Spätsommer mit einem Umsetzungsbeginn gerechnet werden.
Ob die bauliche Fertigstellung dann Ende 2018 erfolgen kann oder erst Anfang 2019, bleibt dem gesamten bürokratischen Vorlauf vorbehalten. Diese zeitliche Betrachtung wird vom noch zu beauftragenden Architekten ähnlich gesehen.
Das weitere Procedere stellt sich demzufolge wie folgt dar:
  • Planungsauftrag an den Architekten mit Entwicklung einer Vorentwurfsplanung
  • Abstimmungsgespräch an der Regierung von Niederbayern unter Beteiligung der Sachgebiete Hochbau, Kommunalförderung und staatlichem Schulamt
  • Entwicklung der Genehmigungsplanungen mit Einreichung der Anträge für die Schulaufsichtlichen Projektgenehmigung und die Baugenehmigung
  • Zuwendungsantrag mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Ausschreibung, Vergabe und Baubeginn.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Planungsauftrag für die Erweiterung der Grundschule Aham für Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung an das Büro für Innenarchitektur, Franz Heub l, Reisbach auf Basis des Honorarangebotes vom 29.01.2018 und des zugehörigen Entwurfes eines Architektenvertrages-Stufen Vertrag zu erteilen. Die besondere Leistung zur Erstellung von digitalen Bestandsplänen wird derzeit noch nicht beauftragt und steht zur Disposition; dies ist noch mit dem beauftragten Architekten zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Aham, Deckblatt Nr. 3 "Sattlerweg" - Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - Beratung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö beschließend 7

Protokoll / Bekanntgaben

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.11.2017 bis 10.01.2018 statt. In dieser Zeit wurden keinerlei Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 24.11.2017 bis 10.01.2018 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 26 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Deutsche Post AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: Untere Bauaufsichtsbehörde, Naturschutz und Wasserrecht
- Märkte Frontenhausen und Gangkofen
- Gemeinden Gerzen, Kröning, Schalkham

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
- Bayerischer Bauernverband
- Bund Naturschutz
- Vodafone Kabel Deutschland
- Bayernwerk AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: SG 44, Immissionsschutz, Tiefbauamt, Gesundheitsamt
- Regierung von Niederbayern
- Regionaler Planungsverband
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Gemeinde Loiching

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen bzw. Einwänden abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Telekom
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Weitere Stellungnahmen von Fachbehörden bzw. Einwände privater Personen liegen nicht vor. Somit kann nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen die Planung mit Fassung des Satzungsbeschlusses zum Abschluss gebracht werden.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die aufgeführten Hinweise bezüglich der Bodendenkmäler und der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art 7.1 BayDSchG werden in der Begrünung und in den textlichen Hinweisen ergänzt und redaktionell angepasst. Die weiteren Hinweise werden gegebenenfalls redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen. Die formulierten Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen und hinsichtlich der Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung entsprechend berücksichtigt. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der Erschließungsplanung bzw. hinsichtlich des Bauzeitenplanes erfolgt zu gegebener Zeit mit dem zuständigen Ressort. Dies erfolgt detailliert auf Ebene des nachgeordneten Verfahrens im Zuge der Umsetzung des Vorhabens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. In Bezug auf die angeführten Hinweise werden redaktionelle Ergänzungen in der Begründung unter der Ziffer 8.5 Brandschutz vorgenommen, soweit diese nicht durch die bereits getroffenen Aussagen zum Brandschutz abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Zu den vorgebrachten Hinweisen ergeht folgende Würdigung:
Die Niederschlagswasserbeseitigung wird bezüglich der Zisternen redaktionell angepasst. Die Ableitung des Niederschlagswassers wird voraussichtlich in den Erlinger Bach erfolgen. Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung auf öffentlichen Flächen werden redaktionell ergänzt. Dabei soll das geplante Trennsystem im Hagschneiderweg an das bestehende Trennsystem im Sattlerweg angeschlossen werden, welches weiter zur ST 2083 führt. Die exakte Ausführung bleibt der Erschließungsplanung vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. In Bezug auf den angeführten Hinweis wird dies in der Begründung richtiggestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö 8
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8.1. Einwohnerzahlen (Stand: 31.12.2016)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö beschließend 8.1

Protokoll / Bekanntgaben

In Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt ist im RIS das aktuelle Amtsblatt des Landkreises Landshut mit den Einwohnerzahlen der Gemeinden im Landkreis beigegeben. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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8.2. Festsetzungen Abwasserabgabe Verrechnung von Investitionsmaßnahmen Schreiben vom 19.11.2017 - LrA Wasserrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö beschließend 8.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die im letzten Jahr vorgenommene Investitionen zur Verbesserung des Abwassers aus der Kläranlage in Loizenkirchen vollständig vom Freistaat Bayern rückerstattet wurde über die Korrektur der Abwasserabgabenbescheide aus der Vergangenheit. Die tabellarische Übersicht der Veränderungen in der Abwasserabgabe wird zur Kenntnis genommen.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö 9

Protokoll / Bekanntgaben

Busverbindung
Gemeinderatsmitglied Mühlhofer fragt an, ob im Zusammenhang mit dem ÖPNV die Busverbindung von Aham über Frontenhausen nach Dingolfing überprüft werden könnte.

1. Bürgermeister Herrnreiter teilt mit, dass hier die beiden Landratsämter in Landshut und Dingolfing gefordert seien, diese Buslinien aufeinander abzustimmen. Man werde dies an entsprechender Stelle vorbringen.

Zeitungsberichte
Gemeinderatsmitglied Leitl weist darauf hin, dass in der Vilsbiburg der Zeitung nach wie vor zu wenig Berichte vor allem aus der Gemeinderatssitzung abgedruckt seien; hier sollte wieder verstärkt Öffentlichkeitsarbeit stattfinden.

Datenstand vom 28.02.2018 08:17 Uhr