Datum: 27.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 30.01.2018, Nr. 2018/01, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus - Bräufeld 13 - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Neubau einer Unterstelle - Feldstraße 28, Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Neubau eines Milchviehstalles und Abbruch eines landw. Stallgebäudes - Wolfsgrub 1 & 1a - Antrag auf Baugenehmigung
3 Städtebauförderung
3.1 Festlegung Fördergebiet
4 Bebauungsplan Aham, Deckblatt Nr. 3 - Satzungsbeschluss
5 Schöffenwahl
5.1 Schöffenwahl 2018 - Erstellung einer Vorschlagsliste
5.2 Jugendschöffenwahl 2018 - Erstellung einer Vorschlagsliste
6 Kommunale Strombeschaffung - Bündelausschreibung
7 Informationen
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 30.01.2018, Nr. 2018/01, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö 2
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2.1. Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus - Bräufeld 13 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aham Nord.

Baugrundstück: Fl. Nr. 400/18, Gemarkung Aham

Der bereits genehmigte Neubau eines Carports im Rahmen einer isolierten Befreiung aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2017 (TOP 2.1) wird nicht erstellt. Stattdessen werden die heutigen Antragsunterlagen vorgelegt.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham Nord werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen an der westlichen Grundstücksgrenze
- Überschreitung der Traufhöhe erschließungsseitig, Ziffer 0.5.1: Zulässig sind 2,50 Meter, beantragt werden 3,85 Meter.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der Baugrenzen an der westlichen Grundstücksgrenze
- Überschreitung der Traufhöhe erschließungsseitig, Ziffer 0.5.1: Zulässig sind 2,50 Meter, beantragt werden 3,85 Meter
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Unterstelle - Feldstraße 28, Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE-Aham Nord I.

Baugrundstück: Fl. Nr. 1899/0, Gemarkung Loizenkirchen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt nicht vor.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE-Aham Nord I wird beantragt:
- Überschreitung der nordöstlichen Baugrenzen, Ziffer 0.4.1: Garagen und Nebengebäude sind grundsätzlich nur innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig. Die Überschreitung der Baugrenze beträgt im Mittel 2,72 Meter und wird lt. Antragsteller aufgrund eines ausreichend groß dimensionierten Wendevorplatzes benötigt.

Von Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
- Überschreitung der nordöstlichen Baugrenzen im Mittel um 2,72 Meter
erteilt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Milchviehstalles und Abbruch eines landw. Stallgebäudes - Wolfsgrub 1 & 1a - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Baugrundstücke: Fl. Nr. 861/0, 913/0, 1096/0, 1097/0, alle Gemarkung Aham

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist derzeit noch nicht gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers hat in die vorhandene Güllegrube zu erfolgen.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Lt. dem Antragsteller soll durch den Abbruch eines Stallgebäudes und den Neubau des Milchviehstalles keine Veränderung beim Tierbestand erfolgen.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. An eines der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke grenzen insgesamt 16 verschiedene Eigentümer an, es liegt jedoch nur die Unterschrift von einem Eigentümer vor.

Das geplante Vorhaben erstreckt sich auf drei Grundstücke, welche nicht im Eigentum des Antragstellers stehen. Unter anderem verläuft ein gemeindlicher Feld- und Waldweg an der Stelle des geplanten Bauvorhabens.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung aufgrund der Tatsache, dass für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens die Regelung von Grundstücksangelegenheiten erforderlich ist, diesen im nicht-öffentlichen Teil weiter zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö 3
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3.1. Festlegung Fördergebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende berichtet kurz von der am vergangenen Samstag stattgefunden Klausur. Diese war sehr erfolgreich. Mit dem Geschäftsleiter wurde dies am heutigen Tag noch einmal ausführlich beraten. Man kam zu dem Ergebnis, dass die Angelegenheit vor einer endgültigen Beschlussfassung noch einmal mit der Regierung beraten werden sollte, wie weit man das Fördergebiet noch ausdehnen kann. 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter schlägt daher vor, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordungspunkt 3.1 zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Aham, Deckblatt Nr. 3 - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag von dem Grundstücksbesitzer inzwischen unterzeichnet wurde.

Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erfolgte bereits in der Sitzung vom 30.01.2018.

Somit kann das Verfahren abgeschlossen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Aham als Satzung nach § 10 BauGB; die Satzung ist auszufertigen, bekanntzumachen und dem Landratsamt Landshut zur Kenntnis zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Schöffenwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö 5
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5.1. Schöffenwahl 2018 - Erstellung einer Vorschlagsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö beschließend 5.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf das Schreiben des Landgerichts Landshut vom 29.01.2018. Für die Amtsperiode 2019 – 2023 werden im Jahr 2018 wieder Schöffen gesucht. Die Gemeinde Aham muss für die Wahl der Schöffen mindestens drei Vorschläge bringen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben sich noch niemand gemeldet. Seitens 1. Bürgermeister Herrnreiter werden die Vorschläge der letzten Periode vorgelesen und bittet den Gemeinderat sodann Vorschläge zu unterbreiten.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit kurz. Da bisher keine Bewerbungen eingingen und die Einreichung der Vorschläge erst im Juni erfolgen muss, kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass diesbezüglich eine Anzeigenschaltung erfolgen soll und dies dann in einer der nächsten Sitzungen besprochen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Anfrage in der Zeitung zu veröffentlichen und den Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen noch einmal zu behandeln.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Jugendschöffenwahl 2018 - Erstellung einer Vorschlagsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö 5.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende weist auf das im RIS veröffentlichte Schreiben des Landkreises Landshut hin. Auch für die Jugendschöffenwahl soll eine Vorschlagsliste erstellt werden. Für dieses Amt hat sich Herr Gmeineder Johann beworben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Gmeineder Johann als Jugendschöffen vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Kommunale Strombeschaffung - Bündelausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2020 bis 2022 an.

Zur Verfahrenserleichterung und zur Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen.

Jeder unserer Vertragspartner ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz unserer Vertragspartner während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird auch weiterhin umfassend gewährleistet.

Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanalagequote dem Preis für Normalstrom annähert. Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagequote fielen die Preisunterschiede zum Normalstrom deutlicher aus. Zudem lag bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,3 ct/kWh
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1 ct/kWh


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit kurz.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der Firma KUBUs Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Breitbandausbau
Mit der Telekom sowie mit Herrn Räbiger, Firma Corwese, fand ein Termin bezüglich des Breitbandausbaus statt. In allen Gemeinden ist dieser soweit fertiggestellt. Seitens der Telekom müssen die Daten nun genau analysiert und berechnet werden. Sodann arbeitet Herr Räbiger die Kosten für die Erschließung aus. Sobald dies alles erledigt ist, muss der Gemeinderat noch einmal ausführlich über diese Angelegenheit diskutieren.

Aufzug
Der Aufzug im Gemeindehaus wird nun doch nicht vor den Osterferien fertiggestellt.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

- keine -

Datenstand vom 23.04.2018 13:18 Uhr