Datum: 17.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 27.02.2018, Nr. 2018/02, öffentlicher Teil
2 Informationen zu einem Kommunalunternehmen Aham - Beratung und Beschlussfassung
3 Bauangelegenheiten
3.1 Erweiterung einer Maschinenhalle - Wendeldorf 3 - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Bebauungsplan Rosenstraße - Beauftragung der Erschließungsplanung
3.3 Erschließung Baugebiet "An der Rosenstraße", Ingenieurvertrag, Beratung und Beschlussfassung
3.4 Bebauungsplan Aham - Deckblatt Nr. 4 Dechantsreiter Feld
3.5 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage - Wassing 3 - Antrag auf Vorbescheid
3.6 Tektur zum Neubau eines zweiten Endlagerbehälters und einer überdachten Lagerfläche für Hühnermist - Guntendorf 4 - Antrag auf Baugenehmigung
3.7 Bebauungsplan Aham - Deckblatt Nr. 3 Sattlerweg - Erneute Auslegung
4 Einbau einer Aufzugsanlage in die Schule Aham - Vergabe und Information
5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018, Vorberatung
6 Freiwillige Feuerwehr Loizenkirchen - Bestellung der Kommandanten, Beratung und Beschlussfassung
7 Sanierung Filialkirche St. Ägidius - Antrag auf Baukostenzuschuss
8 Mittagsbetreuung Grundschule Aham - Änderung der Gebühren
9 Informationen
10 Anfragen
10.1 Erweiterung des Kindergartens um eine Kinderkrippe

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 27.02.2018, Nr. 2018/02, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Informationen zu einem Kommunalunternehmen Aham - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 2

Protokoll / Bekanntgaben

Einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter den Steuerberater aus der Gemeinde Furth, Herrn Josef Popp, der wiederum gleichzeitig dort 3. Bürgermeister ist.
Nachdem Herr Popp große Erfahrung besitzt im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb von sogenannten Kommunalunternehmen, habe er ihn zur heutigen Sitzung geladen, damit der Gemeinderat aus erster Hand Informationen zu diesem Thema bekommen kann.
Er habe sich, so 1. Bürgermeister Herrnreiter, in der Vergangenheit Gedanken gemacht zur Gründung eines Kommunalunternehmens, da in der Gemeinde Aham enorme Investitionen anstehen, die den gemeindlichen Haushalt enorm belasten werden.
Zu nennen sind hier der Anbau an die Grundschule, der Kindergartenneubau, der Bau des Feuerwehrgerätehauses mit Bauhof, die Ausweisung von Baugebieten, Brückensanierungen, Straßensanierungen, Städtebauförderung und der Breitbandausbau im gesamten VG Gebiet.

Seit den neunziger Jahren sind die Bildung und der Betrieb von Kommunalunternehmen möglich und etabliert. Als große Vorteile nennt 1. Bürgermeister Herrnreiter die hohe Flexibilität bei Ausschreibungen mit Nachverhandlungsoptionen, die Entspannung der gemeindlichen Haushalte und das effektivere Abarbeiten von Investitionsvorhaben in einem verkleinerten Gremium. Als Beispiele werden die Kommunalunternehmen LAKUMED des Landkreises Landshut und die Ballsporthalle der Stadt Vilsbiburg benannt.

Steuerberater Josef Popp erklärt zunächst die Grundlagen eines Kommunalunternehmens. Als Anstalt des öffentlichen Rechts kann ein Kommunalunternehmen Aufgaben der Gemeinde, die ihr nach dem Aufgabenkatalog der Gemeindeordnung zu stehen, übernehmen.
Die Finanzierung dieser Aufgaben ist dabei in anderer Art und Weise steuerbar. Klar ist natürlich auch, dass für den Betrieb eines Kommunalunternehmens der Gemeinderat exakte Regeln im Hinblick auf die Übertragung der Verantwortung und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und Finanzierbarkeit aufzustellen habe. Dies geschieht im Wege des Erlasses einer sogenannten Unternehmenssatzung. Daneben sind Organe des Kommunalunternehmens zu bestellen wie ein Vorstand und einen Verwaltungsrat. In letzterem führt regelmäßig der 1. Bürgermeister der Gemeinde, in welcher das Kommunalunternehmen angesiedelt ist, den Vorsitz.
Den Vorstand können auch andere Personen übernehmen, die nicht unbedingt aus der Organschaft der Gemeinde stammen müssen. Hier können auch sogenannte externe Sachverständige oder dergleichen mehr eingesetzt werden. Die Gremien des Kommunalunternehmens tagen regelmäßig nichtöffentlich. Weiterhin ist auch klar, dass die Gemeinde als einsetzende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Gesamtträgerschaft und auch die Gesamtbürgschaft für ein Kommunalunternehmen zu übernehmen habe.

Im Rahmen der Abwicklung von Investitionsvorhaben verhält sich das Kommunalunternehmen in der Regel genauso, wie die Gemeinde selbst. Für die Abwicklung werden externe Sachverständige, wie Architekten und Ingenieure beauftragt, die Kreditierungen erfolgen über den freien Kreditmarkt oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Verschuldung muss zurückgeführt werden usw.

Ein großer Vorteil wird darin gesehen, die Rückführung der Verschuldung zulasten des Kommunalunternehmens zeitlich zu strecken oder hinsichtlich der Tilgungslasten wiederum zulasten der Gemeinde je nach dortigen Erfordernissen anzupassen. Dabei ist selbstverständlich auch klar, dass ein Kommunalunternehmen keine Anführungszeichen „Gelddruckmaschine“ ist.

Die weiteren Fragen zu öffentlichen Zuschüssen werden ebenfalls kurz dargestellt. Abschließend erklärt Steuerberater Josef Popp, dass im Rahmen eines Kommunalunternehmens regelmäßig die kaufmännische Buchführung angewendet wird, mit Erstellung eines Wirtschaftsplanes und im Rahmen der Rechnungslegung auch mit nachfolgender Wirtschaftsprüfung. Wer die jeweilige Buchführung zu erledigen hat, muss ebenfalls im Rahmen der Unternehmenssatzung festgelegt werden; hier bieten sich freie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer an, bzw. auch eigenes Personal des Kommunalunternehmens.

Selbstverständlich sind auch Kosten für die Organe des Kommunalunternehmens zu kalkulieren.

Grundsätzlich nimmt der Gemeinderat die Ausführungen interessiert zur Kenntnis, zeigt sich allerdings überrascht dahingehend, dass diese Beratung zum jetzigen Zeitpunkt stattfinden soll. Die Sinnhaftigkeit erschließt sich dem Gemeinderat noch nicht.

Zunächst, so aus der Mitte des Gemeinderats, sollten die kommunalen Investitionsvorhaben in eine entsprechende Prioritätenliste und in eine Zeitschiene eingegliedert werden, um anschließend wiederum zu entscheiden, ob eine Gründung eines Kommunalunternehmens für die Gemeinde Aham Sinn macht.

An dieser Stelle führt  1. Bürgermeister Jens Herrnreiter aus, dass es ihm bei der heutigen Vorstellung und potentiellen Beschlussfassung nur darum gehe, das Thema grundsätzlich weiterverfolgen zu dürfen oder, bei einem entsprechenden negativen Grundsatzbeschluss, dieses Thema endgültig zu den Akten zu legen.
Mit dem Dank für seine Ausführungen mit Steuerberater Josef Popp aus der Sitzung verabschiedet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt weitere Informationen für die Errichtung eines Kommunalunternehmens aufzubereiten und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö 3
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3.1. Erweiterung einer Maschinenhalle - Wendeldorf 3 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Baugrundstück: Fl. Nr. 578/0, Gemarkung Neuhausen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser ist nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Bebauungsplan Rosenstraße - Beauftragung der Erschließungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö 3.2

Protokoll / Bekanntgaben

Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich um den gleichen Tagesordnungspunkt wie TOP 3.3.

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3.3. Erschließung Baugebiet "An der Rosenstraße", Ingenieurvertrag, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 3.3

Protokoll / Bekanntgaben

Die Berechnung der voraussichtlichen Kosten wird derzeit durch das IB Preiss & Schuster vorbereitet. Der Ingenieurvertrag für die Erschließung des Baugebietes „An der Rosenstraße“ in Aham wird in Auszügen vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, den Abschluss des Ingenieurvertrages. 1. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, alles Notwendige in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.4. Bebauungsplan Aham - Deckblatt Nr. 4 Dechantsreiter Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 3.4

Protokoll / Bekanntgaben

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.11.2017 bis 10.01.2018 statt. In dieser Zeit wurden keinerlei Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 24.11.2017 bis 10.01.2018 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 27 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerischer Bauernverband
- Deutsche Post AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete Naturschutz und Wasserrecht
- Märkte Frontenhausen und Gangkofen
- Gemeinden Gerzen, Kröning und Schalkham

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abegegeben:
- Bund Naturschutz
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- Bayernwerk AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete SG44, Immissionsschutz, Tiefbauamt, Gesundheitsamt
- Regierung von Niederbayern
- Regionaler Planungsverband
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Gemeinde Loiching

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen bzw. Einwänden abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Telekom AG
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Weitere Stellungnahmen von Fachbehörden bzw. Einwände privater Personen liegen nicht vor. Somit kann nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen die Planung mit Fassung des Satzungsbeschlusses zum Abschluss gebracht werden.

Der Abschluss eines öffentlichen-rechtlichen Vertrages mit den Grundstückseigentümern ist nicht mehr erforderlich. Nach eingehender Prüfung der Kaufverträge aus den Jahren 1996 hat sich die Gemeinde Aham in diesen bereits verpflichtet die Bebauung mit Wohnhäusern zu ermöglichen. Auch wurden in den damaligen Kaufverträgen die Erschließungskosten bereits im Voraus abgerechnet. Die Erschließungskosten für die Parzelle 4 wurden im Rahmen der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Verlegung von Kanalleitungen bereits auf einen Betrag in Höhe von 15,00 € je m² Grundstücksfläche festgesetzt. Die Abrechnung der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung erfolgt für diese Parzelle lt. Satzung. In allen Notarurkunden hat sich die Gemeinde Aham zur Vermessung des Planungsbereichs verpflichtet.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die aufgeführten Hinweise bezüglich der Bodendenkmäler und der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art 7.1 BayDSchG werden in der Begrünung und in den textlichen Hinweisen ergänzt und redaktionell angepasst. Die weiteren Hinweise werden gegebenenfalls redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen. Die formulierten Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen und hinsichtlich der Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung entsprechend berücksichtigt. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der
Erschließungsplanung bzw. hinsichtlich des Bauzeitenplanes erfolgt zu gegebener Zeit mit dem zuständigen
Ressort. Dies erfolgt detailliert auf Ebene des nachgeordneten Verfahrens im Zuge der Umsetzung des
Vorhabens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben. In Bezug auf die angeführten Hinweise werden redaktionelle Ergänzungen in der Begründung unter der Ziffer 8.5 Brandschutz vorgenommen, soweit diese nicht durch die bereits getroffenen Aussagen zum Brandschutz abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Stellungnahme des Landratsamtes Landshut, Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Von den textlichen Festsetzungen zu den Abstandsflächen (Ziffer 4.3) wird der Satz 2 entsprechend der Stellungnahme gestrichen und als Hinweis formuliert. Der Hinweis auf das zuständige Landratsamt wird entsprechend auf Landshut korrigiert. Die Rechtsverhältnisse werden entsprechend umformuliert, sodass die Rechtslage entsprechend den Anmerkungen der Fachstelle rechtlich richtig dargestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Zu den vorgebrachten Hinweisen ergeht folgende Würdigung: Die Planung zum Entwurf enthielt keine öffentlichen Flächen innerhalb des Geltungsbereiches, daher wurden diesbezüglich auch keine Aussagen getroffen. Da die aktuelle Planung die Erschließungsstraße jedoch als öffentliche Erschließungsstraße (Anliegerstraße) vorsieht, werden auch Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung auf öffentlichen Flächen getroffen. Zusätzlich wird die Niederschlagswasserbeseitigung bezüglich der Zisternen redaktionell mit der Begründung abgeglichen und gegebenenfalls angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Beschluss 6:
Die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils wird zur Kenntnis genommen. Es
werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. In Bezug auf den angeführten Hinweis wird dies in der
Begründung richtiggestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Beschluss 7:
Der Gemeinderat beschließt das Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Aham als Satzung nach § 10 BauGB; die Satzung ist auszufertigen, bekanntzumachen und dem Landratsamt Landshut zur Kenntnis zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.5. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage - Wassing 3 - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 3.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Baugrundstück: Fl. Nr. 2804/0, Gemarkung Loizenkirchen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung des Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert. Jedoch ist der Abschluss einer Sondervereinbarung erforderlich.
Die Ableitung des Schmutzwassers kann über die vorhandene Schmutzwasserleitung in Wassing erfolgen.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.6. Tektur zum Neubau eines zweiten Endlagerbehälters und einer überdachten Lagerfläche für Hühnermist - Guntendorf 4 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 3.6

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um eine Tektur zum ursprüngliche Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Da es sich nur um eine unwesentliche Änderung handelt, läuft dieser Bauantrag nach dem BauGB. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Im Vergleich zur ursprünglichen Genehmigung ist nun eine Vergrößerung der Lagerflächen für Separiergut und Hühnermist vorgesehen. Statt einer Fläche von 19,50 x 20,00 Meter sollen die überdachten Lagerflächen nun 12,00 x 46,70 Meter betragen. Die gesamte versiegelte Fläche erhöht sich auf insgesamt 34,80 x 46,70 Meter. Diese Änderung ist baugenehmigungspflichtig. Der vorgelegte Tekturantrag erstreckt sich auch auf die Kompensationsflächen der ursprünglichen Genehmigung. Hierzu wurde der Antragsteller aufgefordert neue Unterlagen zur Verschiebung der Kompensationsflächen vorzulegen. Diese werden nach telefonischer Rücksprache mit dem Landratsamt von der Unteren Bauaufsichtsbehörde gefordert.

Zur ursprünglichen Genehmigung sind noch weitere kleinere Änderungen vorgenommen worden. Diese wurden vom Bauherren bereits beim Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt Landshut angezeigt. Hierzu ist keine separate Genehmigung erforderlich. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die beantragte Änderung eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.7. Bebauungsplan Aham - Deckblatt Nr. 3 Sattlerweg - Erneute Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 3.7

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über eine erforderliche Änderung des Bebauungsplanes Aham – Deckblatt Nr. 3 Sattlerweg. Es wurde zwar in der Sitzung vom 27.02.2018 bereits der Satzungsbeschluss für den Entwurf in der Fassung vom 05.09.2017 gefasst, jedoch wurde bei der Erstellung des Eingabeplanes vom Grundstückseigentümer festgestellt, dass mit den festgesetzten zulässigen Abgrabungen eine Bebauung nicht möglich ist. Das Gefälle auf dem Grundstück ist stärker als ursprünglich angenommen. Eine Geländeaufnahme durch das Planungsbüro erfolgte nicht.

Statt der derzeit zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen von 0,50 Meter werden nun 1,50 Meter festgesetzt. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Dem Gemeinderat wird der Entwurf vom 30.01.2018 zur Kenntnis gegeben.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut ist hier eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erforderlich. Diese kann verkürzt über einen Zeitraum von 14 Tagen erfolgen. Stellungnahmen dürfen dann ausschließlich zu dem geänderten Punkt abgegeben werden.

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4. Einbau einer Aufzugsanlage in die Schule Aham - Vergabe und Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Für die Vergabe der Baumeisterarbeiten zum Einbau einer Aufzugsanlage in die Schule Aham fand zwischenzeitlich die beschränkte Ausschreibung statt. Insgesamt wurden drei Angebote abgegeben. Zwei Firmen teilten mit, dass aufgrund der Auftragslage kein Angebot abgegeben werden kann. Anhand des Preisspiegels und der Vergabeempfehlung des Architekturbüros Bichler werden die Daten dem Gemeinderat präsentiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt entsprechend der Vergabeempfehlung des Architekturbüros Bichler die Baumeisterarbeiten für den Einbau einer Aufzugsanlage in die Schule Aham an den preiswürdigsten Bieter, die Firma Laubenbacher Bau-GmbH aus Gangkofen zur Angebotssumme von brutto 29.374,21 € zu vergeben. 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt und bevollmächtigt den Bauvertrag abzuschließen und die Arbeiten in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018, Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Für die Ausführungen zum Haushaltsplan 2018 übergibt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter die Ausführungen an den Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Herrn Hoffmeister.

Die in Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS beigefügten Übersichten über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Investitionen und die laufenden Kreditierung in werden dem Gemeinderat eingehend vorgestellt.
Es wird betont, dass es Aufgabe des Gremiums sei, die Prioritäten hinsichtlich der Abarbeitung der notwendigen Investitionen aufzustellen.
In jedem Fall ist klar, dass allein die dargestellten Investitionsmaßnahmen innerhalb der nächsten vier Jahre nicht ohne zusätzliche Fremdmittel abgewickelt werden können. Dabei ist es unerheblich, ob dies über den Haushalt der Gemeinde oder über einen Finanzplan eines Kommunalunternehmens abgewickelt wird.

Nachdem die Gemeinde bei allen Beteiligten im Wort steht, die Erweiterung der Grundschule Aham hinsichtlich eines Ganztagsangebotes vorzunehmen, dürfte diese 1. Priorität in jedem Fall spätestens im nächsten Jahr baulich umgesetzt werden. Alle anderen Maßnahmen stehen ausdrücklich, was die zeitliche Schiene anbelangt, zur Disposition.

Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage, die juristische Debatte zur Grundsteuer und zu den Straßenausbaubeiträgen werden kurz umrissen.

Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen sind hinsichtlich der dargestellten Kosten lediglich mit Kostenannahmen hinterlegt. Zu keiner der derzeit geplanten Investitionen legt eine ausreichende Kostenberechnung vor, die es der Kämmerei oder auch dem Gemeinderat ermöglichen würde, qualifiziert eine Finanzplanung darauf aufzubauen.

Aus diesem Grund schlägt Herr Hoffmeister vor, sämtliche angedachten Investitionsmaßnahmen im Jahr 2018/2019 durchgängig zu planen bis hin zu einer möglichen Ausführungsplanung. Letztere beinhaltet in jedem Fall eine qualifizierte Kostenberechnung, die wiederum Grundlage sein kann, die notwendigen Investitionen der nächsten Jahre,  hinsichtlich ihrer Prioritäten und hinsichtlich der zeitlichen Abwicklung, exakt einzuordnen.

Für das Haushaltsjahr 2018 werden deshalb in dieser Richtung Mittel eingestellt werden; die bauliche Abwicklung des Ganztagsangebotes an der Grundschule wird in jedem Fall für das kommende Haushaltsjahr eingestellt werden.
Die folgenden Jahre 2020, 2021 und 2022 bilden die letzten Finanzplanungsjahre und sind Hinblick hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit von Jahr zu Jahr fortzuschreiben.

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6. Freiwillige Feuerwehr Loizenkirchen - Bestellung der Kommandanten, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

Am 18.03.2018 fand die Generalversammlung der FFW Loizenkirchen, Gemeinde Aham, statt.
Unter anderem wurden der 1. und 2. Vorstand, sowie die Kommandanten neu gewählt.

Herr Johann Huber wurde zum 1. Kommandanten der FFW Loizenkirchen und Herr Andreas Eigner wurde zum 2. Kommandanten der FFW Loizenkirchen gewählt.

1. Bürgermeister Herrnreiter verliest die Wahlniederschrift und nennt die Wahlergebnisse.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Wahl des 1. Kommandanten der FFW Loizenkirchen, Herr Johann Huber und die Wahl des 2. Kommandanten der FFW Loizenkirchen, Herr Andreas Eigner, zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Sanierung Filialkirche St. Ägidius - Antrag auf Baukostenzuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 7

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter führt hierzu aus, dass im Jahr 2017 für den Bauabschnitt 1, die Turmsanierung, bereits 35.000 € seitens der Gemeinde Aham als Zuschuss geleistet wurden auf Basis einer damaligen Kostenberechnung von rund 350.000 €. Damit wurden zum letztjährigen Zeitpunkt rund 10 % der Kostenberechnungskosten als Zuschuss gewährt.
Da die eigene Haushaltslage ziemlich angespannt ist, man aber auf der anderen Seite um die Notwendigkeit der Kirchensanierung und die Bedeutung für die Gemeinde Aham weiß, gelte es nun einen vernünftigen Vorschlag für die weitere Bezuschussung des Bauabschnittes 2 zu machen. Dieser Bauabschnitt ist mit Kosten von gut 600.000,00 € tituliert und weist, wie beim Bauabschnitt 1 auch, einen 10-prozentigen Zuschuss seitens der Gemeinde aus, was in etwa rund 60.000,00 € ausmachen würde. Der Gemeinderat ist einhellig der Auffassung, einen Betrag in dieser Höhe nicht leisten zu können und zu wollen.

Bei allem Respekt für die notwendige Baumaßnahme und das Engagement der örtlichen Pfarrei muss dieser Zuschussbetrag doch deutlich nach unten gesetzt werden.

Gemeinderatsmitglied Nadler führt zusätzlich aus, dass bei entsprechenden Vorhaben der Kirche relativ wenig intensiv über Notwendigkeit und Höhe debattiert wird im Vergleich zu entsprechenden Zuschussanträgen der örtlichen Vereine. Letztere leisten doch intensivste und hervorragende Arbeit gerade für die Jugendlichen in der Ortsgemeinschaft. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Bezuschussung diese Investitionen der örtlichen Pfarrei erwarte er doch in Zukunft auch etwas „entspanntere“ Beratung wenn es um Investitionsvorhaben der Ortsvereine geht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Sanierung der Filiale Kirche Sankt Ägidius  in Aham eine 2. Zuschussrate in Höhe von 35.000,00 € zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Mittagsbetreuung Grundschule Aham - Änderung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 8

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt noch innerhalb der Ladungsfrist nachträglich gesetzt wurde, da diese Änderungen in den Gebühren für die Mittagsbetreuung bereits jetzt, d.h. zur Anmeldung für das nächste Schuljahr, bekannt gegeben werden sollten. Die Änderungen wirken selbstverständlich erst ab 01.09.2018. Die Gebührensätze und die Betreuungszeiten sind mit der Schulleiterin, Frau Bertolini und der betreuenden Kraft im Rahmen der Mittagsbetreuung, Frau  Unterreitmeier, abgestimmt.
Auf die Anlage zu dieser Niederschrift wird Bezug genommen.
Das Mittagessen wird über die Firma Kitafino bereitgestellt; die dort notwendige Anmeldung und anschließende Lieferung des Mittagessens über den Ketterer funktioniert bereits tadellos.
Derzeit sind rund sieben Kinder in Mittagsbetreuung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Mittagsbetreuung zu den in Anlage beigefügten Zeiten  und zu den dort genannten Kosten anzubieten; die Neubaumaßnahme sollte möglichst bald umgesetzt werden, damit die Mittagsbetreuung in der Nähe der Schule abgehalten werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö 9

Protokoll / Bekanntgaben

Brückenprüfung
Im Rahmen der Brückenprüfung wurde vom durchführenden Ingenieurbüro Mengelkamp vorab eine Gefahrenmeldung für die sogenannte Brücke beim Muckerl-Peter erteilt. Aufgrund der massiven Schäden an den Holzpfählen der Mittelstützung wurde die Brücke sofort für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Verkehrssicherheit ist selbst für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 2,5 t nicht mehr gewährleistet.
 
Die Ergebnisse der gesamten Brückenprüfung im Gemeindegebiet werden in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt, da die Unterlagen erst in der KW 16 im Rathaus eingehen.

Einweihung
Die Kneippanlage beim Schloss Aham, das Amphitheater und der Grillplatz sind mittlerweile fertiggestellt; hier sollte in Bälde eine Einweihungsfeier stattfinden.

Breitband
Für den weiteren Breitbandausbau in der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen laufen derzeit die derzeitig die Planungen und Berechnungen.

Bodenuntersuchungen
Die Bodenuntersuchungen im Baugebiet am Erlinger-Bach sind weitestgehend zufriedenstellend verlaufen; lediglich an zwei Punkten wurde Bodenmaterial der Klasse Z1. 2 eruiert.

Schulhausanbau
Für den Schulhausanbau liegen erste Entwurfspläne vor; mit der Regierung von Niederbayern ist derzeit Kontakt aufgenommen hinsichtlich der Förderoptionen. Ein Baubeginn kann frühestens im Jahr 2019 erfolgen, da noch einige zusätzliche behördliche Genehmigungen erforderlich sein werden und ein spätes Ausschreiben im Kalenderjahr meist keine guten Preisergebnisse erwarten lässt. Das derzeitige Provisorium ist bestens geeignet.

Tempo 30-Zone
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert zusätzlich über ein angeblich anzustrengendes Bürgerbegehren in Sachen Tempo-30-Zone beim Lerchenhof; dem Antragsteller wurde erklärt, dass es sich bei der Staatsstraße eben um eine Verantwortlichkeit des Freistaats Bayern handle und nicht der Gemeinde Aham, was diesen relativ unbeeindruckt ließ.

Aufzugsanlage
Die Arbeiten an der neuen Aufzugsanlage im Gemeindezentrum laufen; die letzten Arbeiten werden in diesen Tagen noch vergeben werden. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö 10

Protokoll / Bekanntgaben

Wasserversorgung
Gemeinderatsmitglied Dr. Ehrenhofer-Zettler führt aus, dass durch eine Druckreduzierung in der Wasserversorgung nun die Sprinkleranlage beim TC Aham nicht mehr ausreichend funktioniere. Der Druck wurde von ca. 6 bar auf 4,3 bar reduziert, was darin begründet liegt, dass zu früherer Zeit die Sportanlage vom Wasserzweckverband Hofham aus versorgt wurde, durch die Umstellung allerdings die Versorgung über den Zweckverband Aham derzeit vorgenommen wird. Von dort wurde bereits geäußert, den Druck nicht weiter steigern zu können. Hier wird wohl in den nächsten Wochen mit einem Zuschussantrag seitens des TC Aham zu rechnen sein.

Muckerl-Peter-Brücke
Bei der sogenannten Muckerl-Peter-Brücke besteht Einsturzrisiko, sodass diese Brücke unmittelbar gesperrt wurde. Da sie für die Erschließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht mehr notwendig ist, wird diese Brücke in Bälde abgebaut werden. Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs erklärt, dass ihr Sohn erklärt habe, den Brückenbelag der Gemeinde kostenfrei zur Verfügung stellen zu wollen, wenn die Brücke erhalten werden könnte.

Hierzu erklärt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter, dass dieses Angebot sehr anerkennenswert sei, diese Brücke aber aufgrund der statischen Schwierigkeiten zwingend abzubauen sein wird.

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10.1. Erweiterung des Kindergartens um eine Kinderkrippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 10.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Antrag vom 2. Bürgermeister Hans Schemmerer ist dem Ratsinformationssystem an dieser Stelle beigegeben.
Dem Gemeinderat wird vermittelt, dass bei der Gemeinde Aham und beim Zweckverband Kinderbildung und -betreuung entsprechende Planungen laufen, einen Kindergarten mit angegliederter Kinderkrippe im Ortsgebiet von Aham unterzubringen.
Entsprechende Meldungen beim Zweckverband haben ergeben, dass weiterer Betreuungsbedarf im Zweckverbandsgebiet besteht.
Der Gemeinderat ist sich im Klaren darüber, dass über kurz oder lang ein Neubau eines Kindergartens in der Gemeinde Aham mit erweiterten Betreuungsoptionen stattfinden muss. Die konzeptionellen Beratungen finden derzeit statt.
Sollte im kommenden Jahr mit einem Bau begonnen werden können, so wäre die Fertigstellung zum Kindergartenjahresbeginn 2020/2021 denkbar. Dafür müssten allerdings die notwendigen Entscheidungen und Genehmigungen in diesem Kalenderjahr erreicht werden.

Datenstand vom 06.06.2018 07:58 Uhr