Datum: 27.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 30.10.2018, Nr. 2018/09, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Anbau eines Austragswohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum - Wendeldorf 4 - Antrag auf Vorbescheid
2.2 Erneuerung des Zaunes zur Straßenseite - Flurstraße 5 - Antrag auf isolierte Befreiung
2.3 Grundschulanbau für Mittagsbetreuung - Am Lerchenfeld 1-3 - Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf schulaufsichtliche Projektgenehmigung, Zuwendungsantrag
2.4 Umbau einer Lagerhalle in zwei Wohneinheiten - Bräufeld 13 - Antrag auf Vorbescheid
3 Bebauungsplan Am Erlinger Bach - Abwägung Stellungnahme frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
4 Bebauungsplan Klostersteig - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
6 Zwischenstand zum Kommunalunternehmen - Beratung und Beschlussfassung
7 Vorstellung des Rahmenplanentwurfs zur Städtebauförderung - Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 30.10.2018, Nr. 2018/09, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö 2
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2.1. Anbau eines Austragswohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum - Wendeldorf 4 - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Antragsteller plant die Errichtung eines Austragshauses mit Außenmaßen von ca. 12,99 x 12,50 Meter. Die Wohnfläche soll ca. 190 m² betragen. Im Zuge des geplanten Anbaus soll die derzeit dort bestehenden Garage abgerissen werden.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Erneuerung des Zaunes zur Straßenseite - Flurstraße 5 - Antrag auf isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Gartenzaunes aus Stahldraht (sog. Doppelstabmattenzaun).

Fl. Nr. 424/7, Gemarkung Aham
Die Erschließung ist gesichert

Grundsätzlich ist die Errichtung von Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2,00 Meter, außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der Bebauungsplan Aham aus dem Jahr 1970 setzt jedoch für Einfriedungen fest, dass diese straßenseitig als Holzlatten- oder Hanichelzaun mit einer maximalen Höhe von 1,00 Meter über Straßenoberkante auszuführen sind. Der geplante Gartenzaun weist eine Höhe von genau 1,00 Meter auf, soll aber als Stegnattenzaun  ausgeführt werden. Der Bauherr benötigt dafür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragsteller möchte den bestehenden und bereits morschen Holzzaun durch einen Doppelstabmattenzaun ersetzen, da dieser pflegeleichter und moderner ist.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. Die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. Die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Nachbarliche Interessen werden objektiv nicht beeinträchtigt und eine Vereinbarung mit den öffentlichen Belangen ist gegeben.

Die Nachbarunterschriften vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Grundschulanbau für Mittagsbetreuung - Am Lerchenfeld 1-3 - Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf schulaufsichtliche Projektgenehmigung, Zuwendungsantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lerchenfeld.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lerchenfeld wird beantragt:
- Überschreitung der zulässigen Dachneigung, Ziffer 2.3: Zulässig ist eine Dachneigung von 18°-25°. Beantragt werden 26° Dachneigung.
Die Befreiung begründet sich in der Anpassung an die Bestandsgebäude. Der Anbau soll bei der Dachneigung wie die Bestandsgebäude ausgeführt werden.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Des Weiteren hat vor kurzem ein Besprechungstermin stattgefunden an der Regierung von Niederbayern unter Beteiligung der Förderstelle, der Prüfstelle für die schulaufsichtliche Projektgenehmigung sowie der Prüfstelle Technik. Von Seiten der Gemeinde Aham waren vertreten erste Bürgermeister Jens Herrnreiter, Herr Hoffmeister und Architekt Heubl mit seinem Kollegen Herrn Bauer.
Die gesamten Modalitäten der Zuwendungsbeantragung mit den verschiedenen Optionen wurden besprochen.
Letzten Endes wurde festgelegt, dass ein klassischer Förderantrag nach Art. 10 FAG gestellt werden sollte, da dies für die jetzt beantragte Maßnahme die günstigste und die am schnellsten umsetzbare Variante darstellt, so die Vertreter der Regierung von Niederbayern.
In welcher Art und Weise im Anschluss die Räumlichkeiten genutzt werden, liegt dann allein in der Entscheidungshoheit des Sachaufwandsträger es bzw. der Schulleitung.
Die notwendige Kostenberechnung nach DIN 276 ist weitestgehend erstellt, aufgestellt anhand des Flächenprogrammes, welches aktuell den Zuwendungsanträgen zu Grunde liegt.
Für den Zuwendungsantrag wird gleichzeitig Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden, um frühzeitig in die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen gehen zu können.
Die Regierung von Niederbayern hat zugesagt, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn in der 2. März Hälfte erstellen zu können.
Dies bedeutet, dass ein Submissionstermin für die Angebotseröffnungen frühestens Ende Februar 2019 stattfinden kann. Ob und inwieweit die jetzt vorliegende Kostenberechnung dann eingehalten werden kann, bleibt diesem Termin vorbehalten.
Von den zuwendungsfähigen Kosten werden anschließend die zuwendungsfähigen Kosten abgesetzt, die bereits durch das kommunale Investitionsprogramm gefördert werden. Die restlichen verbleibenden zuwendungsfähigen Kosten werden mit einem Fördersatz von 50 % plus X gefördert werden; der sich exakt errechnende Betrag wird mit dem Zuwendungsbescheid bekannt gegeben und hängt von der finanziellen und räumlichen Lage der Gemeinde Aham ab.

Gleichzeitig ist bei der Regierung von Niederbayern ein Antrag auf schulaufsichtliche Projektgenehmigung einzureichen, ein Antrag, der dem Bauantrag vergleichbar ist; hier wird seitens der Regierung überprüft, ob die Flächenansätze den Richtlinien des Freistaats Bayern für förderfähigen Maßnahmen entsprechen.

Da sämtliche noch zu stellende Anträge nun mit allen betreffenden Beteiligten intensiv besprochen wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Baumaßnahme ab April des kommenden Jahres umgesetzt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
- Überschreitung der zulässigen Dachneigung
erteilt, da die geplante Umsetzung dem Baubestand entspricht.


Der Gemeinderat beschließt auf Basis des vorliegenden Bauantrages die schulaufsichtliche Projektgenehmigung bei der Regierung von Niederbayern umgehend zu beantragen.

Der Gemeinderat beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung nach DIN 276 für das zum Bau beantragte Projekt den Zuwendungsantrag nach Art. 10 FAG zu stellen. Gleichzeitig ist Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen.

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt die entsprechenden Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2019 einzustellen und gegenüber der Regierung von Niederbayern verbindlich zu erklären, dass die Finanzierung der Maßnahme in jedem Fall durch die Gemeinde Aham sichergestellt wird. Eine entsprechende Finanzierungsanfrage seitens der Regierung Niederbayern ist zu gegebener Zeit entsprechend zu beantworten.

Der mit den Planungsleistungen beauftragte Architekt wird nun aufgrund des Stufenvertrages beauftragt, die Leistungsphasen 5-7 der HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe) umzusetzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.4. Umbau einer Lagerhalle in zwei Wohneinheiten - Bräufeld 13 - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Aham Nord.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers ist über den gemeindlichen Schmutzwasser- bzw. Regenwasserkanal gesichert.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Im Bebauungsplan Aham Nord ist dieses Grundstück als Art der baulichen Nutzung mit einem Mischgebiet festgesetzt. Gemäß der Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Der Gewerbebetrieb wurde lt. Mitteilung des Antragstellers bereits aufgegeben.

Für die zusätzliche Zufahrt lag tatsächlich eine Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamtes des Landratsamtes Landshut vor. Gemäß Ziffer 3 ist diese Sondernutzungserlaubnis jedoch bereits erloschen. D.h. wenn die Zufahrt zur damaligen Zeit nicht errichtet wurde, ist diese neu zu beantragen. Von Seiten der Gemeinde Aham wurde in der Sitzung vom 16.10.2012 einer Gehwegabsenkung auf Kosten der Antragstellerin bereits zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Am Erlinger Bach - Abwägung Stellungnahme frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ fand in der Zeit vom 12.10.2018 bis 26.10.2018 statt. In dieser Zeit ist eine Stellungnahme der Bewohner eines westlichen Wohngrundstücks an der ST2083 eingegangen.

Die Stellungnahme wird dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Ehepaares Fichte wird zur Kenntnis genommen. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Stellungnahme:
Die Gemeinde Aham bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren. Zu den vorgebrachten Einwendungen und Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Im schalltechnischen Gutachten wird auf die Verkehrsimmissionen eingegangen. Hierzu werden explizit auch Berechnungen zu den Schallreflexionen zu den Nachbarbebauungen durchgeführt.
Die Schallschutzwand könnte durch Reflektionen zu einer geringen Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen an der Nachbarbebauung verursachen.
Durch erste Berechnungen seitens des Ingenieurbüros Hoock Farny Ingenieure in Landshut kommt es sowohl bei der Nachbarbebauung Vilstalstraße 72 als auch Wendeldorferstraße 2 jedoch zu keiner nennenswerten Erhöhung der Schallimmissionen. Dieses Gutachten wird Bestandteil der Verfahrensunterlagen zum Entwurfsstand. Der Gemeinderat legt fest, dass das beauftragte Ingenieurbüro hier eine exakte Folgelastenberechnung vornehmen sollte, um die Höhe der Folgelasten exakt feststellen zu können. Verstärkte Schallschutzmaßnahmen an der zu errichtenden Schallschutzmauer bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nachdem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nun erfolgt ist, werden der 1. Bürgermeister und die Verwaltung beauftragt das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Klostersteig - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den inzwischen erfolgreich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern im Bereich des Bebauungsplanes Klostersteig.

Das Bauleitplanverfahren kann nun fortgeführt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 03.04.2018 bis 17.04.2018 statt. Hierbei wurden keine Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben.

Der Vorsitzende präsentiert dem Gemeinderat den beiliegenden Entwurf des Bebauungsplanes vom 27.11.2018.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Klostersteig vom 27.11.2018 zu billigen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den im Rathaus eingegangenen Antrag von Herrn Josef Seemann zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche südlich von Neuhausen. Der gesamte Flächenbedarf beträgt 1,94 Hektar.

Herr Seemann möchte dort eine PV-Anlage von 2x 750kwp (= 1,5 MW) errichten. Bei der Ackerfläche handelt es sich lt. Hr. Seemann zu 77% um eine ehemalige Kiesgrube welche als Konversionsfläche für die Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage geeignet ist

Für die Errichtung von FreiflächenPV-Anlagen im Außenbereich ist ein Bauleitplanverfahren in Form einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Sondergebiet erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt die Ackerfläche derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche dar.

Bei einer positiven Entscheidung des Gemeinderates für ein solches Bauleitplanverfahren wird von Seiten der Verwaltung empfohlen ein entsprechendes Honorarangebot einer Planungsfirma einzuholen und mit diesem Angebot einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Hr. Seemann abzuschließen. Diese Verfahrensweise wurde auch beim Bebauungsplan Klostersteig angewendet.

Der Gemeinderat berät das Für und Wider der Freiflächenphotovoltaikanlage eingehend.

Erster Bürgermeister Jens Herrnreiter wirbt für diese Anlage mit dem Argument, dass erneuerbare Energien einer entsprechenden Unterstützung bedürften, damit die nachhaltige Umstellung auch in Zukunft gesichert werden kann. Die vorgesehene Fläche sei eine Konversionsfläche, für Natur, L andschaft und Bevölkerung als nicht störend zu beurteilen und deshalb zu befürworten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag von Herrn Josef Seemann zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zuzustimmen. Es ist ein Honorarangebot einer Planungsfirma einzuholen und ein Entwurf für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Hr. Seemann zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6. Zwischenstand zum Kommunalunternehmen - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter eröffnet diesen Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass man am vergangenen Samstag im Rahmen einer Klausur die mittlerweile im Entwurf ausgearbeitete Unternehmenssatzung intensiv beraten habe im Beisein des Steuerberaters Josef Popp aus Furth.

Die Satzung wird im Vollausdruck an alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder ausgeteilt.
Die Satzung selbst wurde durch das Steuerberatungsbüro Popp ausgearbeitet und in einem Beratungstermin im Landratsamt Landshut mit der dortigen Rechtsaufsichtsbehörde besprochen.
Eine Einbeziehung der Verwaltung dabei erfolgte nicht.

Auf die Vorstellung der Optionen zu einem Kommunalunternehmen durch Steuerberater Popp in der Sitzung am 17. April 2018 unter Tagesordnungspunkt 2 wird verwiesen.

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter führt aus, dass es nun endgültig an der Zeit sei, die entsprechende Unternehmenssatzung zu verabschieden und die Mitglieder des Verwaltungsrates zu bestellen.

Gemeinderatsmitglied Lang führt aus, dass er sich am heutigen Beratungstag außerstande sehe, die Satzung zu verabschieden, da er sie im jetzigen Moment zum ersten Mal in Händen halte. Er habe an der Klausurtagung am vergangenen Samstag aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter führt aus, dass er auf diesen Umstand zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht mehr Rücksicht nehmen könne und wolle; er solle hier auf den Informationsstand der Kollegen vertrauen.

Gemeinderatsmitglied Geltinger führt aus, dass ihm dieser Schritt zu weit ginge; man habe im Gemeinderat nicht ausreichend darüber beraten und auch nicht die Möglichkeiten eines Bauausschusses eruiert. Hierzu entgegnet 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter, dass die Angelegenheit Bauausschuss zu Beginn dieser Wahlperiode bereits ad acta gelegt wurde. Man sei sich im Rahmen der Klausurbesprechung überwiegend einig, das Kommunalunternehmen, wie im Satzungsentwurf beschrieben, zu gründen.
Gemeinderatsmitglied Nadler führt aus, dass er ein Befürworter der Gründung des Kommunalunternehmens sei und er deshalb ausdrücklich dafür werben würde.

Für die Mitglieder des Verwaltungsrats schlägt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter vor, dass hier Personen aus dem Gemeinderat bestellt werden sollten aus den unterschiedlichen Parteien oder Wählergruppen.
Er selbst sei grundsätzlich als 1. Bürgermeister der Gemeinde Vorsitzender des Verwaltungsrates und würde dieses Amt auch entsprechend ausfüllen. Laut dem Entwurf der Unternehmenssatzung sollten neben dem
1. Bürgermeister als Vorsitzendem vier weitere Verwaltungsräte durch den Gemeinderat bestellt werden. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates aus dem Gemeinderat kommen. Eine Bestellung externer Personen ist ausdrücklich zulässig.

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter schlägt folgende Personen vor:
2. Bürgermeister Johann Schemmerer, Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl, Gemeinderatsmitglied Albert Brandl und, als externes Mitglied, Josef Eibl.
Die genannten Personen hatten bereits im Vorfeld der Sitzung bzw. haben im Verlauf der Sitzung ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes erklärt.

Natürlich sind im Rahmen der Beschlussfassung auch stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates zu bestellen.

Das Kommunalunternehmen soll durch einen Vorstand alleinverantwortlich geführt werden. Die entsprechenden Ausführungen dazu finden sich in der Unternehmenssatzung, die als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt Bestandteil der Sitzungsniederschrift ist.
Für den noch zu bestellenden Vorstand konnte Herr Bernd König gewonnen werden, der seine Bereitschaft erklärt hat, dieses Amt im Kommunalunternehmen übernehmen zu wollen und zu können.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter ruft auf zur Abstimmung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Gründung des Kommunalunternehmen der Gemeinde Aham -KU Aham  -auf Basis des in Anlage beigefügten Entwurfes der Unternehmenssatzung. Dieser Entwurf ist Bestandteil dieser Beschlussfassung. Das Kommunalunternehmen wird mit Wirkung zum 1.1.2019 gegründet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat bestellt 2. Bürgermeister Johann Schemmerer, die Gemeinderatsmitglieder Albert Brandl und Gertraud Leitl sowie Herrn Josef Eibl zu Mitgliedern des Verwaltungsrats. Den Vorsitz im Verwaltungsrat übernimmt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter.
Als Stellvertreter werden bestellt für Albert Brandl Gemeinderatsmitglied Nadler, für Gertraud Leitl, Gemeinderatsmitglied Lang, für 2. Bürgermeister Schemmerer, Gemeinderatsmitglied Frey und für Josef Eibl, Gemeinderatsmitglied Maier.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Vorstellung des Rahmenplanentwurfs zur Städtebauförderung - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 7

Protokoll / Bekanntgaben

Erster Bürgermeister Jens Herrnreiter erklärt, dass das Rahmenkonzept seitens des Planungsbüros nun fertiggestellt sei; zu gegebener Zeit wird dies im Gemeinderat gesondert Vorstellung finden. Auf die beiden erarbeiteten Modelle wird verwiesen.
Das Jahresprogramm ist im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahmen durch die Verwaltung an die Regierung von Niederbayern gemeldet worden; die detaillierten Zuwendungsanträge sind zu gegebener Zeit dort vorzulegen.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Zweckverband Verkehrsüberwachung:
Bis dato wurden im Jahr 2018 durch die Kommunale Verkehrsüberwachung insgesamt Einnahmen von rund 12.500,00 € erzielt; dem stehen Ausgaben in Höhe von rund 8.700,00 € gegenüber. Somit kann festgestellt werden, dass sich ein Plus von gut 3.000,00 € ergeben habe, was allerdings relativ sei, da in der nächsten Zukunft durchaus wieder verkehrsarme Bereiche überwacht werden müssen und dort naturgemäß das Gebührenaufkommen oder das Bußgeldaufkommen geringer ist. Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung permanent wächst, d.h. neue Mitglieder aufgenommen   oder Zweckvereinbarungen zur Kommunalen Verkehrsüberwachung abgeschlossen werden.

Kriegerdenkmal:
Ab Donnerstag dieser Woche werden die bestehenden Bäume vollständig, d.h. auch das Wurzelwerk entfernt und anschließend die vier neuen Bäume gepflanzt werden.

Verkehrsschau:
Im Dezember wird zusammen mit der Polizeiinspektion Vilsbiburg eine Verkehrsschau stattfinden.

Veranstaltungshinweise:
Es wird auf den Adventsmarkt und den Glühweinstand sowie die in Zukunft wieder anstehenden Versteigerungen hingewiesen.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö 9

Protokoll / Bekanntgaben

- Keine -

Datenstand vom 31.01.2019 09:13 Uhr