Datum: 29.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 27.11.2018, Nr. 2018/11, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle - Ferchenstauden 3 - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Neubau einer Maschinenhalle - Geigenberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus, sowie Abbruch einer Garage und Ersatzneubau eines Carports mit Nebenräumen - Rosenstraße 10 - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Anbau einer Überdachung der Wehranlage - Neuhausen 15 - Antrag auf Baugenehmigung
2.5 Einbau einer Heizanlage mit 199 kW in eine bestehende Maschinenhalle - Wendeldorf 3 - Antrag auf Baugenehmigung
2.6 Neubau einer Güllegrube - Oberhausenthal 1 & 1a - Antrag auf Baugenehmigung
2.7 Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Garage - Wassing 3 - Antrag auf Baugenehmigung
3 KU Aham - Übertragung von Aufgaben der Gemeinde Aham, Beratung, ggf. Beschlussfassung; Beantragung von Zuwendungen
4 Otis Servicevertrag
5 Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13) - Neuaufstellung des Kapitels B III Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur - Anhörungsverfahren
6 Neufassung der Geschäftsordnung - Erlass
7 Informationen
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 27.11.2018, Nr. 2018/11, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö 2
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2.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle - Ferchenstauden 3 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Bauherr beantragt eine Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen. Dies liegt jedoch nicht im Prüfumfang der Gemeinde, sondern des Landratsamtes Landshut als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Maschinenhalle - Geigenberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die an dieser Stelle bereits bestehende Maschinenhalle wird im Zuge des Neubaus abgebrochen. Öffentliche Belange stehen dem geplanten Vorhaben nicht entgegen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser ist nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus, sowie Abbruch einer Garage und Ersatzneubau eines Carports mit Nebenräumen - Rosenstraße 10 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aham aus dem Jahr 1970.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert. Die Entwässerung ist über den vorhandenen Mischwasserkanal gesichert.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Anbau und dem Carport mit Nebenräumen. Ein Anbau an das Wohnhaus kann nur mit einer Baugrenzenüberschreitung erfolgen, da diese relativ eng gefasst sind. Die Überschreitung der Baugrenzen mit dem Carport und den Nebenräumen begründet der Bauherr in der Größe aktueller Fahrzeuge und dem Verzicht auf die Errichtung eines separaten Müllhäuschens und eines Gartengerätehauses.
- Gestaltung baulicher Anlagen, Ziffer 1.6 & 1.8: Grundsätzlich hat der Anbau an das Wohnhaus als Sattel- oder Walmdach mit einer Dachneigung von 22-28° zu erfolgen. Ebenso sind Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen. Der Bauherr beantragt jedoch ein Flachdach für den Anbau und den Carport mit Nebenräumen. Das Wohnhaus hat ein Satteldach. Lt. Bauherr sei der Anbau als Flachdach notwendig, um die Nutzung des Bestandsgebäudes nach dem Anbau weiterhin gewährleisten zu können. Im Hinblick auf die Weiternutzung des Bestandsgebäudes ist dies positiv zu beurteilen. Zudem ist im unmittelbar angrenzenden Dechantsreiterfeld eine Bebauung mit Flachdachgaragen zulässig. Daher wird eine Bauausführung als untergeordneter Flachdachanbau und als Carport mit Nebenräumen mit einem Flachdach als verträglich angesehen.
- Überschreitung der zulässigen Traufhöhe, Ziffer 1.8: Zulässig ist eine Traufhöhe von 2,70 Meter, beantragt wird eine Wandhöhe von 3,00 Metern. Der Bauherr begründet dies in der zeitgemäßen Gestaltung mit ausreichender Raumhöhe für aktuelle Fahrzeuge. Die Wandhöhe zur Straße und zum Dechantsreiterfeld beträgt 2,80 Meter. In diesem sind Flachdachgaragen mit einer Wandhöhe von 3,00 Metern zugelassen. Da diese Garage mit Nebenräumen unmittelbar angrenzt wird diese Befreiung ebenfalls als vertretbar angesehen.

Der Gemeinderat berät den Antrag auf Baugenehmigung eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus und dem Carport mit Nebenräumen
- Abweichung von der Gestaltung baulicher Anlagen (Flachdachanbau und fehlende Anpassung Garage und Nebengebäude an Hauptgebäude)
- Überschreitung der zulässigen Traufhöhe
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.4. Anbau einer Überdachung der Wehranlage - Neuhausen 15 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert, da der Zugang zum Baugrundstück über das auf der gegenüberliegenden Seite der Vils gelegene und im Eigentum der Bauherren stehende Grundstück genommen wird. Dieses Grundstück liegt an einer öffentlich befahrbaren Straße. Es existiert ein Metallsteg zur Überquerung der Vils.
Die Versorgung mit Frischwasser ist nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Die Nachbarunterschriften der umliegenden Eigentümer liegen vor. Da die Überdachung über die Vils ragt liegen jedoch nicht alle Unterschriften aller an die Vils angrenzenden Grundstückseigentümer vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.5. Einbau einer Heizanlage mit 199 kW in eine bestehende Maschinenhalle - Wendeldorf 3 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 2.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich. Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers ist ebenfalls nicht erforderlich, da keine neuen Dachflächen geschaffen werden.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Mit dem Einbau der Heizanlage soll in Wendeldorf eine Nahwärmeversorgung errichtet werden. Es liegt bereits von der neu gegründeten Energie Wendeldorf GmbH & Co. KG ein Antrag auf Verlegung einer Wärmeleitung entlang der Gemeindeverbindungsstraße vor. Diese Verlegung wird im Rahmen eines Grundstücksnutzungsvertrages in eigener Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters geregelt werden.

Die Heizanlage soll in eine im Jahr 2018 genehmigte Erweiterung einer Maschinenhalle eingebaut werden. Äußerlich ergeben sich bis auf den Kamin keine Änderungen an der Außenfassade der Maschinenhalle.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.6. Neubau einer Güllegrube - Oberhausenthal 1 & 1a - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 2.6

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.7. Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Garage - Wassing 3 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 2.7

Protokoll / Bekanntgaben

Gemeinderatsmitglied Nadler nimmt wegen persönliche Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 GO).

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Der Antrag auf Vorbescheid zu diesem Vorhaben wurde vom Antragsteller vor Bescheiderteilung wieder zurückgenommen. Im Gegensatz zur damaligen Planung soll nun ein Satteldach entstehen.
Im Zuge des Neubaus soll ein Nebengebäude abgebrochen werden.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere Vils möglich.
Die Entwässerung kann über die Schmutzwasserdruckleitung in Wassing erfolgen.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. KU Aham - Übertragung von Aufgaben der Gemeinde Aham, Beratung, ggf. Beschlussfassung; Beantragung von Zuwendungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Herr Hoffmeister erörtert mit Hilfe einer Power Point Präsentation dem Gemeinderat die Hintergründe zu einem Kommunalunternehmen, die rechtlichen Konsequenzen daraus, sowie das Vergabe- und Zuwendungsrecht. Er weist insbesondere auf die Haftungspflicht der Gemeinde, sowie die Refinanzierung innerhalb von 5 Jahren hin.
Die Power Point Präsentation mit den exakten Erläuterungen ist der Niederschrift beigefügt und im Ratsinformationssystem hinterlegt; sie wurde zudem den Räten ausgehändigt.
Eine Übertragung von Aufgaben wird hier zurückgestellt; es soll ein weiterer Beratungstermin im Gemeinderat festgelegt werden, zu dem auch Herr Josef Popp und der Kämmerer, Herr Hoffmeister, geladen werden sollen.

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4. Otis Servicevertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter teilt den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass aufgrund der Gewährleistung während der ersten fünf Jahre der Servicevertrag bezüglich des Aufzuges im Lerchenhof über Otis erfolgen sollte. Diese bieten einen All-Inclusive-Servicevertrag an und garantieren bis 31.12.2020 50% auf die Servicekosten von 4.188 EUR. Dieser Servicevertrag beinhaltet u.a. einen Notruf über Mobilfunk und eine Fernsperrung von Stockwerken, sollte dies bei evtl. Baumaßnahmen von Nöten sein.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und hält fest, nach Ablauf der Ermäßigung möglicherweise über einen Serviceanbieter-Wechsel abzustimmen.
Der Vertragspartner sollte noch auf Gemeinde Aham korrigiert werden.

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5. Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13) - Neuaufstellung des Kapitels B III Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur - Anhörungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Nach Art. 21 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) enthalten die Regionalpläne unter anderem regionsweit raumbedeutsame Festlegungen zum Sozialwesen, zur Gesundheit, Bildung und Kultur.
Am 27.10.2016 erfolgte der Beschluss des Planungsausschusses der Region Landshut, das Kapitel B III Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur aufzustellen und neu in den Regionalplan aufzunehmen.
Um die Daseinsvorsorge in der Region zu sichern, werden allgemeine Festlegungen zur Ausstattung der Region mit Infrastruktureinrichtungen aus dem sozialen, medizinischen (Ärzteversorgung, Krankenhäuser usw.) und Bildungsbereich (Bildungseinrichtungen, -angebote, Betreuung) getroffen. Um eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, orientieren sich die Festlegungen an den zentralen Orten in der Region. Wobei darüber hinausgehende Versorgungsstrukturen soweit wie möglich erhalten werden sollen. Neben den sozialen Infrastrukturen werden auch kulturelle Infrastrukturen (kulturelle Angebote und Einrichtungen, Kulturlandschaft) berücksichtigt.
In dem neu gefassten Kapitel Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur sollen künftig zwei Ziele zur Gesundheitsversorgung sowie sechs Grundsätze zur sozialen Infrastruktur, acht zur Gesundheitsversorgung, sieben zum Bereich Bildung und drei zum kulturellen Angebot formuliert werden.

Beschluss

Die Gemeinde hat keine Einwände zur Änderung des Regionalplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Neufassung der Geschäftsordnung - Erlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende erläutert die Änderungen in der Geschäftsordnung, die sich aufgrund der Änderungen der Bayerischen Gemeindeordnung und aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ergeben haben. Geplant ist die elektronische Ladung über E-Mail, um die zunehmenden Zustellungsprobleme bei der reinen Postzustellung bzw. bei der E-Postzustellung zu umgehen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die in Anlage beigefügte Geschäftsordnung mit Wirkung zum 01.02.2019. Auf die in Anlage beigefügte Geschäftsordnung wird ausdrücklich Bezug genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

- Keine -        

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/01. Sitzung Gemeinderat Aham 29.01.2019 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Sozialpass
Gemeinderatsmitglied Leitl bittet um Erläuterung des Sozialpasses. Es wird durch Herrn Hoffmeister erläutert, dass den Berechtigten durch Vorlage dieses Passes Vergünstigungen bei öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde ermöglicht werden, u.a. bei Busfahrten oder Eintritt in das Stadtbad Vilsbiburg. Die Höhe der Vergünstigungen ist nicht pauschal festgelegt, sondern wird durch jede Einrichtung individuell festgelegt.
Gemeinderatsmitglied Nadler erkundigt sich nach dem Personenkreis, der zum Besitz eines solchen Sozialpasses berechtigt ist. Herr Hoffmeister erklärt, dass Sozialhilfeberechtige mit entsprechendem Nachweis auf Antrag einen Sozialpass durch das Einwohnermeldeamt ausgestellt bekommen.


Neubaugebiet „Erlinger Bach“
Gemeinderatsmitglied Mühlhofer erkundigt sich, ob bereits Ergebnisse der Prüfung auf Lärmbelastung vorliegen. 1. Bürgermeister Herrnreiter teilt mit, dass die entsprechenden Berechnungen beauftragt sind.

Datenstand vom 04.03.2019 10:55 Uhr