Datum: 01.08.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 09.07.2018, Nr. 2018/05, öffentlicher Teil
2 Bebauungsplan Erlinger Bach
2.1 Ergebnis schalltechnische Untersuchung - Bebauungsplan Erlinger Bach
2.2 Billigung Entwur Bebauungsplan Erlinger Bach
3 Bauangelegenheiten
3.1 Errichtung einer Garage - Feldstraße 30a - Antrag auf isolierte Befreiung
3.2 Neubau eines Wohnhauses - Neuhausen - Antrag auf Vorbescheid
4 Grundschulanbau Aham - Honorarangebot für Tragwerksplanung
5 SV Aham - Antrag auf Zuschuss für Druckerhöhungspumpe
6 Mobilfunk-Förderprogramm der Bayer. Staatsregierung
7 Baugebiet Dechantsreiterfeld - Erschließungsplanung und Kostenberechnung
8 Straßensanierung - Beratung
9 Haushalt 2018
9.1 Beratung und Erlass der Haushaltssatzung 2018
9.2 Beschluss zur Finanzplanung
10 Informationen
11 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 09.07.2018, Nr. 2018/05, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bebauungsplan Erlinger Bach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter übergibt die Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt an Herrn Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan aus Landshut.

Herr Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan präsentiert dem Gemeinderat die Visualisierungen des Bebauungsplanes Am Erlinger Bach mit einer rückwärtigen Erschließung und einer Erschließung direkt von der Staatsstraße aus.
Eine kleinere Ergänzung wurde noch dahingehend vorgenommen, als die rückwärtige Erschließung noch geringfügig in Richtung Erlinger Bach verschoben wurde, um auch das auf Parzelle 1 vorgesehene Wohnhaus noch ein wenig in Richtung Norden verschieben zu können.
In den vergangenen Wochen erfolgte die Baugrunduntersuchung, die hinsichtlich der Befunde ein negatives Ergebnis brachte, was bedeutet, dass keine abfallrechtlich zu behandelnden Rückstände im Baugebiet vorhanden sind. Festgestellt wurde allerdings, dass an diversen Stellen Auffüllmaterial eingebracht wurde, welches im Rahmen der Gründung für die Gebäude teilweise auszutausche n sein wird, je nachdem, ob die Bauwerber einen Keller errichten wollen oder nicht.
Auch für die Errichtung der Erschließungsstraße wird eine Stabilisierung des Untergrundes notwendig werden durch teilweisen Austausch des Erdmaterials.

Das Grundwasser steht in einer Tiefe ab -2,70 m bis 3,20 m auf natürliche Geländeoberfläche an, was bedeutet, dass im Falle einer Kellererrichtung hier entsprechend Vorsorge zu treffen sein wird.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu Kenntnis.

zum Seitenanfang

2.1. Ergebnis schalltechnische Untersuchung - Bebauungsplan Erlinger Bach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan Am Erlinger Bach wurde zwischenzeitlich erstellt. In diesem Zusammenhang begrüßt der erste Bürgermeister Hr. Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan aus Landshut und übergibt diesem auch gleich das Wort.

Hr. Bauer stellt dem Gemeinderat das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung und die Auswirkungen auf den Bebauungsplan Am Erlinger Bach vor.
Eindeutig zu favorisieren ist die Variante 2, mit einer rückwärtigen Erschließung des Baugebietes und gleichzeitiger Errichtung einer wenigstens 1,50 m hohen, die schalltechnischen Vorschriften beachtenden, Mauer.
Hinsichtlich der Schallschutztechnik muss die DIN 4109 Beachtung finden.
Entgegen der Mindestanforderung aus dem schalltechnischen Gutachten empfiehlt Herr Bauer die Errichtung einer Schallschutzmauer in Höhe von wenigstens 1,80 m bis 2 m, ein Höhenmaß, welches im Rahmen der Bauleitplanung zunehmend Akzeptanz findet, sogar zwischen privaten Bauparzellen. Diese Mauerhöhen dienen neben der schalltechnischen Sicherung der hinterliegenden Grundstücke auch dem Schutz vor optischer Beeinträchtigung.
Im Rahmen der Beschlussfassung zu diesem Bebauungsplanentwurf sollte daher eine Mindesthöhe von 1,80 m bis 2,00 m fixiert werden.

Ergänzend zur schalltechnischen Untersuchung führt Herr Bauer aus, dass entlang des Straßenraumes und entlang der Schallschutzmauer vorgeschlagen werden wird, Bäume der Wuchsklasse 2 zu setzen, um eine optische Einengung des Straßenraumes zu erreichen. Auch hier wird im Rahmen des Bebauungsplanes ein entsprechender Festsetzungsvorschlag unterbreitet.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2.2. Billigung Entwur Bebauungsplan Erlinger Bach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

In der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2017 wurde der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Am Erlinger Bach gefasst. In der Sitzung vom 05.09.2017 wurde Hr. Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan beauftragt eine rückwärtige Erschließung der Grundstücke vorzustellen. In der Sitzung vom 07.11.2017 wurde der Entwurf vom 07.11.2017 mit der rückwärtigen Erschließung gebilligt und im Anschluss daran die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.12.2017 bis 12.01.2018 durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf vom 07.11.2017 in der Fassung vom 01.08.2018 mit der rückwärtigen Erschließung festzuhalten. Aufgrund der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung soll zusätzlich eine 1,80 bis 2,00 Meter hohe Mauer aufgenommen werden. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen an den Bebauungsplan Loizenkirchen Mitte angelehnt werden. Hinsichtlich der festzusetzenden zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen soll sich Herr Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan mit dem Ingenieurbüro Preiss & Schuster bezüglich der Höhenlage der Erschließungsstraße in Verbindung setzen.

Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt mit diesem Bebauungsplan-Entwurf die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen; der Bebauungsplanentwurf wird mit den heutigen Festlegungen gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Errichtung einer Garage - Feldstraße 30a - Antrag auf isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Aham Nord, dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eine Garage.

Fl. Nr. 1900/1, Gemarkung Loizenkirchen
Die Erschließung ist gesichert

Grundsätzlich ist die Errichtung von Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von maximal 3,00 Metern und mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der Bebauungsplan GE Aham Nord setzt jedoch Baugrenzen fest. Die geplante Garage weist eine Grundfläche von 46 m² und eine Wandhöhe von 3,00 Metern auf, liegt aber fast vollständig außerhalb der Baugrenzen und benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Antragstellerin benötigt lt. eigener Aussage zum Einzug in das Gebäude eine Garage. Bisher besteht auf dem Grundstück keine überdachte Unterstelle für Fahrzeuge.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. Die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. Die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da ausschließlich auf den beiden Grundstücken der Antragstellerin die Baugrenzen derart eng gefasst wurden, dass eine weitere Bebauung nicht möglich ist. Nachbarliche Interessen werden objektiv nicht beeinträchtigt und eine Vereinbarung mit den öffentlichen Belangen ist gegeben.

Die erforderliche Nachbarunterschrift liegt nicht vor. Der Eigentümer des benachbarten Grundstücks wurde über den Antrag informiert, hat die Unterschrift jedoch verweigert. Mit E-Mail vom 27.07.2018 werden Einwendungen gegen den geplanten Garagenbau erhoben. Dem Gemeinderat wird der Inhalt der E-Mail erneut zur Kenntnis gegeben. Zu den vorgebrachten Punkten ergeht folgende Würdigung:

1. Eine Schädigung des angrenzenden gemeindlichen Feld- und Waldweges sowie des angrenzenden Biotopes sind nicht zu erwarten, da durch den Garagenneubau keine weiteren Abgrabungen stattfinden.

2. Die vom Beschwerdeführer angeführten nachbarlichen Interessen werden durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt, da diese sich auf nachbarschützende Festsetzungen wie z.B. die Abstandsflächen oder die Art der baulichen Nutzung (= Gebietserhaltungsanspruch) beziehen. Die Festsetzung von Baugrenzen ist nur dann nachbarschützend, wenn es sich um seitliche oder hintere Baugrenzen handelt, die einen bestimmten Abstand der Bebauung zum nächstliegenden privaten Nachbargrundstück festsetzen sollen. Dies ist hier nicht der Fall, da auf dieser Seite des Grundstücks nur der gemeindliche Feld- und Waldweg angrenzt.

3. Der vorgebrachte Punkt zur Nutzung der geplanten Garage als Stallung ist dahingehend hinfällig, als dass die Erteilung einer isolierten Befreiung zwingend die Nutzung als Garagengebäude voraussetzt. D.h. die Nutzung muss als Garage geprägt sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die gesamte Nutzfläche ausschließlich als Abstellfläche für Kfz dienen muss. Diese Flächen müssen der eigentlichen Garagennutzung aber deutlich untergeordnet sein und grundsätzlich im Zusammenhang mit der Unterbringung von Fahrzeugen stehen. Es ist allerdings auch die Aufbewahrung von sonstigen Werkzeugen, Sport- und Gartengeräten zulässig. Eine Nutzung als Stall ist nicht zulässig. In diesem Fall würde eine nicht genehmigte Nutzung vorliegen, gegen die die Untere Bauaufsichtsbehörde umgehend einschreiten könnte.

4. Der Beschwerdeführer bezieht sich hier auf die weiteren im Eigentum der Antragstellerin stehenden Grundstücke. Diese befinden sich jedoch in großer Entfernung zum Baugrundstück. Eine gemeinschaftliche Nutzung dieser Grundstücke mit dem Baugrundstück kann aufgrund der Distanz nicht in Betracht bezogen werden.

5. Das vom Beschwerdeführer angeführte Bauvorhaben auf seinem Grundstück steht in keinem Zusammenhang mit dem heute vorgelegten Antrag auf isolierte Befreiung. Ebenso das laufende Klageverfahren und eine mögliche Ausweitung auf die vorhandene Kleintierhaltung.

Die Drohung des Beschwerdeführers gegen den Bebauungsplan als Ganzes rechtlich vorgehen zu wollen, wird zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Aham Nord das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

3.2. Neubau eines Wohnhauses - Neuhausen - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 3.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vor Beratung dieses Tagesordnungspunktes zieht sich Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs in den Zuhörerraum zurück wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO ).

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), da der Antragsteller schriftlich erklärt hat Landwirt zu sein. Der Flächennutzungsplan weist für das zu bebauende Grundstück eine landwirtschaftliche Nutzfläche aus.

Fl. Nr. 314/0, Gemarkung Neuhausen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist über die nördlich angrenzende Gemeindeverbindungsstraße gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung des Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils gesichert, da die Hauptleitung in der Straße verläuft.
Die Ableitung des Schmutzwassers hat über eine noch zu errichtende Kleinkläranlage zu erfolgen. Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Auf dem Baugrundstück liegt eine Verdachtsfläche für ein Bodendenkmal. Es wird eine Siedlung vorgeschichtlicher und neolithischer Zeitstellung u.a. der Stichbandkeramik/Gruppe Oberlauterbach, der Münchshöfener Gruppe, der Bronze-/Urnenfelderzeit und Latènezeit vermutet. Ebenso liegt am nördlichen Rand des Grundstücks ein Biotop.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät den Antrag auf Vorbescheid eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Grundschulanbau Aham - Honorarangebot für Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö 4

Protokoll / Bekanntgaben

Vor Beratung dieses Tagesordnungspunktes nimmt Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs wieder an Beratung und Abstimmung teil.
Herr Hoffmeister erläutert, dass die Erstellung einer statischen Berechnung zum jetzigen Zeitpunkt des Planungsstandes dringend erforderlich sei. Auf Anraten des Architekten Heub l wurde daher selbiger gebeten, einen Statiker seiner Wahl mit der Erstellung eines Honorarangebotes zu beauftragen, was zwischenzeitlich dann auch geschehen ist.
Entsprechende Nachverhandlungen zum Honorar mündeten letztenendes in der jetzt vorliegenden Honorarzusammenstellung, die im Ratsinformationssystem als Anlage hinterlegt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das vorliegende Honorarangebot mit dem Statiker Peindl anzunehmen und in der Statik zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. SV Aham - Antrag auf Zuschuss für Druckerhöhungspumpe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesen Tagesordnungspunkt nimmt Gemeinderatsmitglied Dr. Ehrenhofer-Zettler wegen persönlicher Beteiligung nicht Teil (Art. 49 GO).

Der Vorsitzende berichtet über den Antrag des SV Aham vom 28.06.2018 auf Kostenübernahme einer Wasser-Druckerhöhungsanlage. Hierzu verliest er kurz das Schreiben des SV Aham, in dem kurz die Situation beschrieben wird. Weiter ist das diesbezügliche Angebot der Firma Bick im RIS für den Gemeinderat zur Ansicht veröffentlicht. Der SV Aham bittet um Übernahme der Kosten der Positionen 001 bis 004.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit intensiv.

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter schlägt vor, von den Kosten, die im Antrag des Vereins benannt sind, 50 % zu übernehmen, so wie dies in der Vergangenheit der anderen vergleichbaren Fällen auch der Fall gewesen sei.

Gemeinderatsmitglied Nadler führt aus, dass aus seiner Sicht die gesamten gewünschten Kosten der Positionen 1-4 aus dem Angebot der Firma Bick übernommen werden sollten, da der absolute Betrag in einer vertretbaren Höhe liege und zudem gerade in anderen Zuschussantragsf ällen oft deutlich höhere Summen an Dritte entrichtet werden.

Gemeinderatsmitglied Rackerseder führt aus, dass gerade diese Abteilung eine der wenigen sei, die von Frauen bzw. Mädchen dominiert werde; hier sollte der Gemeinderat ganz bewusst eine entsprechende Zuschusssumme, wie beantragt, gewähren.
Gemeinderatsmitglied Leitl ergänzt, dass aus ihrer Sicht ein Betrag von 5.000,00 € entrichtet werden könnte.
Zweiter Bürgermeister Schemmerer führt aus, dass gerade die Abteilung Tennis bisher keinerlei eigene Anträge an die Gemeinde gerichtet habe; der Antrag sollte antragsgerecht befürwortet werden, so auch Gemeinderatsmitglied Mühlbauer.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Zuschuss für eine Druckerhöhungspumpe des SV Aham statt zu geben und den Betrag für die Positionen 001 bis 004 zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Mobilfunk-Förderprogramm der Bayer. Staatsregierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö 6

Protokoll / Bekanntgaben

Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler nimmt an Beratung und Abstimmung wieder teil.

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über das Bayerische Mobilfunk-Förderprogramm und nimmt Bezug auf das Schreiben von MdL Staatsminister a.D. Erwin Huber.
Das Bayer. Wirtschaftsministerium startet in Kürze ein Mobilfunk-Förderprogramm mit dem Ziel, die Versorgung mit Sprachmobilfunk im Freistaat Bayern in Gebieten, die bisher noch unversorgt sind, zu verbessern. Die Richtlinie zum Förderprogramm liegt der EU Kommission zur Genehmigung vor. Von da her soll die Zeit bis zur Genehmigung aktiv genutzt werden. Die kommunalpolitischen Diskussionen über Interesse an Mobilfunk-Standorten können bereits beginnen. Die zuständigen Gremien können ihr Interesse an der Förderung beim Bayerischen Staatsministerium bekunden.
Ob Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen, kann eine betroffene Kommune anhand einer Karte feststellen, die das Bayer. Wirtschaftsministerium zur Verfügung stellt.
Für das Förderprogramm ist entscheidend, ob eine Gemeinde in bisher unversorgtem Gebiet liegt, das zudem von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich erschlossen wird. Hierzu wird eine weitere Karte zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Gemeinde Aham hat grundsätzliches Interesse am Mobilfunk-Förderprogramm der Bayer. Staatsregierung. Unabhängig davon, dass es sich nicht um eine kommunale Aufgabe handelt, wird die Verwaltung beauftragt, beim Mobilfunkzentrum Bayern unverbindlich die Bedingungen und möglichen Standorte für Masten zu erkunden sowie die finanziellen Auswirkungen darzustellen.
Der Gemeinderat entscheidet dann endgültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Baugebiet Dechantsreiterfeld - Erschließungsplanung und Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 7

Protokoll / Bekanntgaben

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Deckblatts Nr. 4 (Dechantsreiterfeld) zum Bebauungsplan Aham wird heute die gesamte Erschließungsplanung samt Kostenberechnung dem Gemeinderat vorgestellt.

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Es ist geplant auf jedem Grundstück eine Regenwasserzisterne mit Nutz- und Stauvolumen zu verbauen. Das Nutzvolumen kann dann auch zur Gartenbewässerung oder dergleichen genutzt werden.

Gemäß den Kaufverträgen aus dem Jahr 1996 wurden die Teilflächen des Planungsgebiets zum Zweck der Bebauung mit einem Wohnhaus veräußert. Die Gemeinde haftet für diese Verwendungsmöglichkeit. In den damaligen Kaufverträgen wurden bereits alle Erschließungsmaßnahmen im weitesten Sinne (Straße, Kanal), mit Ausnahme für Strom- und Wasseranschluss, abgerechnet. Der Kaufpreis betrug damals 125,00 DM/m².

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Erschließungsanlagenplanung zu genehmigen.
1. Bürgermeister, Verwaltung und Ingenieurbüro sind beauftragt die Erschließung des Baugebietes Dechantsreiter Feld, wie in der heutigen Planung vorgestellt, öffentlich, ggf,. beschränkt auszuschreiben.
Die Verwaltung wird gebeten, die historische Entwicklung bis zur jetzigen E rschließungsplanung nochmals für den Gemeinderat in einer der nächsten nicht-öffentlichen Sitzungen aufzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Straßensanierung - Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter führt aus, dass an dieser Stelle eigentlich Gemeinderatsmitglied Albert Brandl die weiteren Ausführungen zu den Optionen der Straßensanierung nach Hitzenberg übernehmen sollte.
Der Straßenbelag auf diese Gemeindeverbindungsstraße wurde überprüft und könnte durch die Tiefbaufirma, die derzeit für die Gemeinde Adlkofen im Einsatz ist, kurzfristig mit einer sogenannten Bitumenspritzdeckschicht überzogen werden.
Albert Brandl habe die Angelegenheit für technisch ausgereift bezeichnet und den Vorschlag unterbereitet, diese, noch sanierungsfähige, Straße zu Versuchszwecken mit dieser Spritzdeckschicht zu überziehen.

Auf Anfrage wird erklärt, dass eine noch stärker geschädigte Straße mit diesem Sanierungsverfahren nicht mehr instandgesetzt werden kann; für noch stärker geschädigte Straßenzüge müsste, mit einem deutlich höheren technischen und kostenmäßigen Aufwand eine komplette Erneuerung der Straße erfolgen.

Die vorläufigen geschätzten Kosten für diese Straßenteilstücke werden sich auf ca. 40.000 € belaufen, sie können, so Herr Hoffmeister, über den Verwaltungshaushalt 2018 finanziert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindeverbindungsstraße nach Hitzenberg auf Vorschlag des Gemeinderatsmitgliedes und Bauhofmitarbeiters Albert Brandl mit einer sogenannten Spritzdeckschicht zu überziehen; der Auftrag ist umgehend an die in der Gemeinde Adlkofen tätige Firma zu erteilen; der Auftrag erfolgt zu Versuchszwecken, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob mit einer derartigen Sanierung leicht geschädigte Straßen oder Belege dauerhaft ausreichend saniert werden können. Die Kosten von rund 40.000 € sind über den Straßenunterhaltungshaushalt 2018 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Haushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2018 und zur Finanzplanung  in die nächste Sitzung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.1. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 9.1
zum Seitenanfang

9.2. Beschluss zur Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 9.2
zum Seitenanfang

10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 10

Protokoll / Bekanntgaben

Schülerzahlen

Voraussichtliche Schülerzahlen zum Schuljahr 2018/2019

Schuljahr        2018/2019                2017/2018
1. Klasse        17 Kinder                17 Kinder
2. Klasse        16 Kinder                15 Kinder
3. Klasse        14 Kinder                14 Kinder
4. Klasse        14 Kinder                21 Kinder
∑ GS Aham        61 Kinder                67 Kinder


Entwicklung der Geburtsjahrgänge der Grundschule Aham im Vergleich mit der Grund- und Mittelschule Gerzen und der Grundschule Kirchberg.






Aufzug Gemeindezentrum
Darüber hinaus informiert 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter, dass der Aufzug im Gemeindezentrum mittlerweile fertiggestellt sei, die TÜV Abnahme ist erfolgt. Für die Oberflächenbehandlung der Türen liegt ein Angebot der Firma Hummel für eine Folierung vor; für diese sollten historische Fotos der 3 Ortsteile der Gemeinde A ham Verwendung finden. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö 11

Protokoll / Bekanntgaben

Zeitungsbericht
2. Bürgermeister Schemmerer weist darauf hin, dass im Zeitungsbericht aus der letzten Sitzung heraus ein sachlicher Fehler enthalten war, betreffend den Neubau der Gemeindeverbindungsstraße Eichmühle nach Wendeldorf.
Entgegen der Darstellung im Zeitungsbericht wurde diese Maßnahme durchgeführt im Rahmen des Hochwasserschutzes und wird, bekanntermaßen, zu 100 % auch durch die staatlichen Stellen gefördert. Durch die Tieferlegung ist sichergestellt, dass das Vilshochwasser besser in Richtung Vils  zurückfließen kann, was vorher, straßendammbedingt, nicht der Fall war.

Bodentechnische Untersuchungen
Gemeinderatsmitglied Lang schlägt vor, bei künftigen Baugebieten die bodentechnischen Untersuchungen vor dem Ankauf der jeweiligen Flächen durchzuführen.
Hierzu führt Herr Hoffmeister aus, dass dies wohl nicht möglich sei, da sich auf derartige Voruntersuchungen auch der Verkäufer einlassen müsste, was regelmäßig wohl nicht der Fall sein dürfte. Darüber hinaus ist in unserer Region nicht zu erwarten, dass bei ausgewiesenen Baugebieten entsprechende Altlasten aufgedeckt würden; die bekannten Altlastenproblempunkte werden ohnehin entsprechend bauleitplanerisch behandelt.


Abdichtungsmaßnahme
Gemeinderatsmitglied Geltinger erinnert an die Abdichtungsmaßnahme an der Brücke Wendeldorf; hierzu wird der Bauhof beauftragt werden.

Bauzwang
Gemeinderatsmitglied Rackerseder führt aus, dass künftig, vor Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde, ein entsprechender Bauzwang zulasten der Erwerber ausgesprochen werden sollte; dies wird im Hinblick auf das Neubaugebiet an der Rosenstraße mitgeteilt. Hierzu wurde allerdings bereits oben vereinbart, die Hintergründe nochmals zu erläutern. Bei sämtlichen Baugebieten, die seitdem ausgewiesen wurden, wurde dies ohnehin in der entsprechenden notariellen Urkunden hinterlegt.

Presse
Gemeinderatsmitglied Leitl regt an, unbedingt wieder einen Zeitungsbericht zu fertigen; für die heutige Sitzung war eigentlich die Presse zu laden, so die Vereinbarung aus letzter Sitzung.

Datenstand vom 06.09.2018 08:24 Uhr