Datum: 26.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 26.02.2019, Nr. 2019/02, öffentlicher Teil
2 Beauftragung KU Aham mit Schulhausanbau und Bau von Feuerwehrgerätehaus/Bauhof - Beratung und Beschlussfassung
3 Bauangelegenheiten
3.1 Neubau eines Feuerwehrhauses und einer gemeindlichen Bauhofhalle - Hauptstraße 78, Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Neubau einer Lagerhalle mit Büro- und Mannschaftsräumen - Gewerbegebiet 7 - Antrag auf Baugenehmigung
3.3 Neubau einer Lagerhalle für Bauelemente mit Werkstatt - Feldstraße 31 - Genehmigungsfreistellung
3.4 Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Garage - Aufeld 12 - Antrag auf Baugenehmigung
3.5 Auffüllen einer Fläche - Nähe Reit - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung
3.6 Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) - Antrag auf Erstellung eines Deckblatts
4 Ersatzbeschaffung Geräteträger für Bauhof - Beratung und Beschlussfassung
5 Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen - SO FMC Gerzen
6 Informationen
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 26.02.2019, Nr. 2019/02, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Gemeinderatsmitglied Dr. Ehrenhofer-Zettler merkt an, dass die Mehrzweckhalle wohl derzeit als Bewegungsraum für alle drei Kindergartengruppen genutzt wird und es sich deshalb wohl um einen redaktionellen Fehler in der Niederschrift handelt, wonach hier nur von der dritten Gruppe die Rede ist. Dies wird entsprechend bestätigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Beauftragung KU Aham mit Schulhausanbau und Bau von Feuerwehrgerätehaus/Bauhof - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö 2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter führt diesen Tagesordnungspunkt ein mit dem Hinweis, dass in der
Januar-Sitzung vereinbart wurde, die Angelegenheit Kommunalunternehmen Aham im Zusammenhang mit Vergaberecht und Zuwendungsrecht nochmals zu beraten, wobei die beiden Fachleute, einerseits die Herren Popp für das Steuerberatungsbüro und andererseits der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen zur Beratung eingeladen wurden.

Zur weiteren Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs anwesend.

Herr Popp erklärt eingangs, dass aus Sicht der Steuerberatung die geplante Umsetzung des Kommunalunternehmens durchaus Aussicht auf Erfolg haben sollte, da entsprechende Vorgänge bereits in Oberbayern abgewickelt wurden. Ein weiteres Gespräch an der Regierung von Niederbayern habe ergeben, dass von dort diese Fragen nochmals geklärt würden.

Mittlerweile ist die Vorgehensweise so geplant, dass die Gemeinde Aham für die zur Umsetzung vorgesehenen Baumaßnahmen in jedem Fall Bauherr bleibt und selbstverständlich auch die Zuwendungsanträge zu stellen haben wird. Die Zuwendungen sollten dann direkt an die Gemeinde Aham laufen, von dort allerdings nicht direkt an das Kommunalunternehmen weitergeleitet werden, sondern im Rahmen eines Baukostenzuschusses umgesetzt werden. Dies hätte den Vorteil, dass es sich dabei um ein sogenanntes In-House-Geschäft handeln würde und demzufolge die Vergabevorschriften, trotz entgegenstehender Zuwendungsrichtlinien, nicht Anwendung finden würden.

Anschließend führt Herr Hoffmeister aus, dass er, entgegen der einführenden Darstellung des
1. Bürgermeisters, grundsätzlich kein Problem mit der Errichtung eines Kommunalunternehmens habe, er aber darauf bestehen müsse, dass die Fragen des Zuwendungsrechtes und die Fragen der Vergabe einzelner Bauaufträge in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern als Förderstelle zu klären sind. Sollte die Regierung von Niederbayern schriftlich bestätigen, dass die Vergaberichtlinien nicht notwendigerweise angewendet werden müssen, trotz Förderung, werde dies mitgetragen. Andernfalls müsse man allerdings auf die Einhaltung der Vergaberegularien, sowie in der Sitzung vom Januar diesen Jahres erläutert, bestehen.
Herr Hoffmeister weist zudem darauf hin, dass der Zuwendungsantrag für den Erweiterungsbau bei der Grundschule Aham in beiden Förderverfahren bereits gestellt ist und, zumindest für ein Förderverfahren, auch ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.
In Sachen Feuerwehr liegt derzeit weder die Kostenberechnung nach DIN 276, noch die Erklärung zur Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Feuerwehrstellplätze seitens des Kreisbrandrates vor. Beide Dinge werden für die Zuwendungsbeantragung benötigt. Hierzu wird erklärt, dass diese Unterlagen entweder durch den Planer oder einen Dritten beizubringen sein werden.

Da diese Angelegenheit bis dato ungeklärt ist, wird aus der Mitte des Gemeinderats vorgeschlagen, die Beschlussfassung zu dieser Thematik bis zur Klärung dieser Frage zurückzustellen. Dagegen wendet
1. Bürgermeister Herrnreiter ein, die Beschlussfassung doch heute umsetzen zu wollen mit einem entsprechenden Vorbehalt im Beschlusstext.

Die Beschlusstexte werden anschließend von 1. Bürgermeister Herrnreiter vorgetragen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Bauabwicklung für das Feuerwehrgerätehaus und den Bauhof in der Nähe der Altstoffsammelstelle bei Loizenkirchen an das Kommunalunternehmen Aham zu übertragen. Die Übertragung steht unter dem Vorbehalt, dass die Regierung von Niederbayern als Bewilligungsstelle schriftlich erklärt, dass die Vergaberichtlinien für das Kommunalunternehmen auch im Falle der Bezuschussung des Feuerwehrhauses keine Gültigkeit mehr haben und damit nicht mehr Anwendung finden müssen. Das Budget für diesen Neubau wird auf 800.000 € brutto festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Bauabwicklung für den Schulhaus-Erweiterungsbau an das Kommunalunternehmen Aham zu übertragen. Die Übertragung steht unter dem Vorbehalt, dass die Regierung von Niederbayern als Bewilligungsstelle schriftlich erklärt, dass die Vergaberichtlinien für das Kommunalunternehmen auch im Falle der Bezuschussung des Erweiterungsbaus der Grundschule Aham keine Gültigkeit mehr haben und damit nicht mehr Anwendung finden müssen. Das Budget für diesen Erweiterungsbau wird auf 600.000 € brutto festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö 3

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister informiert den Gemeinderat über den vorliegenden Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) und bittet, dies als weiteren Tagesordnungspunkt 3.6 zu ergänzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) nachträglich auf die Tagesordnung mit aufzunehmen und als TOP 3.6 zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.1. Neubau eines Feuerwehrhauses und einer gemeindlichen Bauhofhalle - Hauptstraße 78, Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser kann lt. Mitteilung des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils sichergestellt werden.
Die Entwässerung kann über den vorhandenen Mischwasserkanal direkt zur südlich liegenden Kläranlage erfolgen.

Die erforderliche Nachbarunterschrift liegt vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Neubau einer Lagerhalle mit Büro- und Mannschaftsräumen - Gewerbegebiet 7 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 3.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Aham Nord. Lt. der vorliegenden Betriebsbeschreibung soll die Lagerhalle lediglich zur Lagerung von Metallen in Boxen und Containern genutzt werden. Für die Lagerhalle sind drei Gabelstapler tätig. Aufgrund dieser Nutzung sind keine lärmintensiven Arbeiten zu erwarten. Auf die Einholung eines schalltechnischen Gutachtens mit dem flächenbezogenen Schallleistungspegel wurde daher verzichtet. Der lt. Bebauungsplan erforderliche Freiflächengestaltungsplan wurde vorgelegt.

Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Aham Nord wird beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze mit einer Gebäudeecke der Lagerhalle um ca. 0,87 Meter und einem Teil eines Stellplatzes um ca. 1,71 Meter. Der Bauherr begründet diese Befreiung mit der Orientierung des Standorts an der derzeit dort befindlichen Leichtbauhalle.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
- Überschreitung der Baugrenze mit einer Gebäudeecke der Lagerhalle um ca. 0,87 Meter und einem Teil eines Stellplatzes um ca. 1,71 Meter
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Neubau einer Lagerhalle für Bauelemente mit Werkstatt - Feldstraße 31 - Genehmigungsfreistellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 3.3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Neubau einer Lagerhalle für Bauelemente mit Werkstatt im Gewerbegebiet Aham Nord im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Lt. der vorliegenden Betriebsbeschreibung werden am Standort Baufertigteile gelagert und ausgeliefert. Es ist mit sehr geringem Besucherverkehr zu rechnen, da kein Verkauf vor Ort stattfindet. Der Betrieb hat derzeit einen Angestellten. Auch werden in der Werkstatt keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt, da am Baugrundstück keine Montage oder Produktion der Baufertigteile erfolgt. Dies ist auch der vorgelegten Gewerbeanmeldung zu entnehmen.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Zum vorgelegten Freiflächenplan wurde der Bauherr darauf aufmerksam gemacht, dass die später geplante Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage ebenfalls einen, wie im Bebauungsplan festgesetzten, 6,00 Meter breiten Grünstreifen auf dem Baugrundstück zur Feldstraße hin einhalten muss. Dies ist jedoch nicht Bestandteil des Genehmigungsfreistellungsverfahrens für den Neubau der Lagerhalle.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3.4. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Garage - Aufeld 12 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 3.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Loizenkirchen Aufeld mit seinen sechs Deckblättern aus den Jahren 1964-1974.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Loizenkirchen Aufeld werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Anbau und der Garage. Die Bauherren begründen dies mit dem Platzbedarf für vier Kinderzimmer und der Erstellung eines zusätzlichen überdachten Stellplatzes, sowie der Lagerung von Gartengeräten und Pflanzen.
- Abweichung von der festgesetzten Firstrichtung mit dem Anbau. Lt. den Bauherren ist dies erforderlich um eine Verbindung mit dem Dach des Hauptbaukörpers zu erreichen.
- Abweichung von der festgesetzten Farbe der Dacheindeckung (Dunkelbraun). Die Dacheindeckung des Anbaus soll die gleiche Farbe wie die des bestehenden Wohnhauses erhalten (naturrot).
- Abweichung von der festgesetzten Dachneigung (25°) mit dem Anbau (18°). Hiermit soll der Anbau optisch dem Hauptbaukörper untergeordnet werden.
- Überschreitung der zulässigen Höhe des Kniestocks. Zulässig ist ein Kniestock bis 30 Zentimeter, beantragt werden 2,46 Meter. Die Befreiung ist lt. den Bauherren aufgrund der Erstellung eines Kinderzimmers mit erforderlicher Raumhöhe und der Anpassung an die Traufhöhe des bestehenden Wohnhauses erforderlich.
Ebenso wird die Erteilung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Loizenkirchen Aufeld beantragt. Das Garagendach soll nicht als Flachdach, sondern ebenfalls als Satteldach ausgeführt werden. Dies ist im Bebauungsplan als Ausnahme möglich.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen und die beantragte Ausnahme eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus und der Garage
- Abweichung von der festgesetzten Firstrichtung mit dem Anbau
- Abweichung von der festgesetzten Farbe der Dacheindeckung
- Abweichung von der festgesetzten Dachneigung mit dem Anbau
- Überschreitung der zulässigen Höhe des Kniestocks
und die beantragte Ausnahme für das Satteldach der Garage erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.5. Auffüllen einer Fläche - Nähe Reit - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 3.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um eine Grundstücksauffüllung im Außenbereich (§ 35 BauGB), genauer östlich von Reit. Durch dieses sonstige Vorhaben im Außenbereich werden augenscheinlich keine öffentlichen Belange beeinträchtigt.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutz- oder Niederschlagswasser ist nicht erforderlich.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die geplante Auffüllung hat beträgt an der höchsten Stelle 1,55 Meter und umfasst eine Gesamtfläche von 1.432,81 m².

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.6. Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) - Antrag auf Erstellung eines Deckblatts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 3.6

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben.

Der bislang bestehende Bebauungsplan weist auf dem Grundstück Bräufeld 13 in Mischgebiet aus. Das übrige Plangebiet ist als reines Wohngebiet festgesetzt. Die Ausweisung dieses einen Grundstücks als Mischgebiet erfolgte auf Wunsch des damaligen Grundstückseigentümers. Dieser hat in der Halle neben dem Wohnhaus ein Gewerbe betrieben. Inzwischen ist das Grundstück auf die nächste Generation übergegangen und die gewerbliche Nutzung läuft im Jahr 2019 aus.

Die derzeitige Grundstückseigentümerin möchte daher in diese ehemalige Gewerbehalle Wohneinheiten einbauen. Hierzu wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Zu diesem Antrag wurde in der Sitzung am 27.11.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Landshut hat diesen Antrag jedoch als nicht genehmigungsfähig eingestuft, da der Gebietscharakter eines Mischgebiet die Anwesenheit von Wohnen und Gewerbe erfordert. Die reine Wohnnutzung auf dem Grundstück würde dem Charakter des Mischgebiets widersprechen.

Im Rahmen einer Voranfrage im Sachgebiet Immissionsschutz ist bei Aufstellung eines Deckblatts die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens erforderlich. Dies liegt an der unmittelbaren Nähe zur Kreisstraße und zum Gewerbebetrieb Ballistol.

In jedem Fall ist vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Antragstellerin abzuschließen.

Der Gemeinderat berät den vorliegenden Antrag eingehend. Es wird über die Gefahr einer sogenannten Gefälligkeitsplanung und die Auswirkungen auf andere Bebauungspläne bzw. Grundstückseigentümer diskutiert. Ein anderer Aspekt ist die derzeitige Wohnungsknappheit.

Ergänzend zu diesen Anmerkungen weist Herr Hoffmeister darauf hin, dass im Rahmen der Bebauungsplanverfahren durchaus auch Einwendungen gegen diese Umwandlung von einem Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet erhoben werden könnten. Vor allem sei hier zu denken an den Immissionsschutz, der bei einer Änderung dieses Gebietscharakters sicherlich darauf hinweisen wird, dass die umgebenden Gewerbegebiete hier eventuell mit Einschränkungen zu rechnen haben. Diese Informationen gibt es dann im Bauleitplan Verfahren entsprechend abzuwägen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem o.g. Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) stattzugeben. Die Gefahr einer Gefälligkeitsplanung wird ausdrücklich nicht gesehen, da hier dem entsprechenden Wohnungsdruck Rechnung getragen wird. Vor Eintritt in das Bebauungsplanänderungsverfahren ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme zwischen der Gemeinde A ham und dem Antragsteller abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Ersatzbeschaffung Geräteträger für Bauhof - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö 4

Protokoll / Bekanntgaben

Zur besseren Reinigung der Straßen, Rad- und Gehwege in der Gemeinde wäre die Anschaffung einer Saugkehrmaschine überlegenswert. Da eine solche Maschine allerdings zu wenig Stunden im Betrieb wäre, geht die Überlegung seitens Bürgermeister und Bauhof in die Richtung eines Geräteträgers, welcher für viele verschiedene Aufgaben das ganze Jahr über eingesetzt werden könnte. Dieser könnte auch den kleinen blauen Kommunaltraktor LS ersetzen, welcher weniger vielseitig ist. Ein solcher Geräteträger könnte mit entsprechenden Werkzeugen Saugkehren, Saugmähen, Schneeräumen und Salzstreuen und kleine Transportaufgaben übernehmen und vieles weiteres.
Nach längerem Suchen, Recherchieren und Diskutieren würden Bürgermeister und Bauhof einen (gebrauchten) Holder empfehlen. Während die meisten kommunalen Geräteträger eine spezielle Dreiecksaufnahme und nur über hydraulischen Antrieb verfügen, besitzt der Holder hinten und vorne eine Dreipunkthydraulik und sowohl einen Zapfwellenantrieb als auch hydraulischen Antrieb. Dadurch können die bereits vorhandenen Geräte, kommunale und auch landwirtschaftliche Maschinen betrieben werden. In dem Fall könnten die bereits für den jetzigen Kommunaltraktor vorhandenen Geräte verwendet werden. Ein Holder hat, im Gegensatz zu vielen anderen Geräteträgern, nicht nur eine Kugelkopfanhängevorrichtung, sondern auch ein Zugmaul. Dies ermöglicht auch das Ziehen von landwirtschaftlichen Anhängern, wie zum Beispiel den bereits vorhandenen Einachskipper des Bauhofs.
Ein Fahrzeug, welches 40 km/h fährt wäre aufgrund der Größe der Gemeinde sinnvoll. Es gibt bei den Geräteträgern Knicklenker und Vierradlenker. Von Seiten des Bauhofs würde ein Knicklenker bevorzugt.
An kommunalen Geräteträgern gäbe es beispielsweise Holder, Lindner, Hansa, Hako, Nilfisk, Kärcher und viele andere.

Der Gemeinderat diskutiert die Sachlage eingehend. Im Hinblick auf den Hinweis auf kommunale Zusammenarbeit auch hinsichtlich dieses Gerätes führt erste Bürgermeister Herrnreiter aus, dass man selbstverständlich bereit sei dieses Gerät, gegen Kostenerstattung, auch den Nachbarkommunen zur Verfügung zu stellen. In jedem Fall wäre dieses Gerät auch als Ersatzfahrzeug für den bestehenden Kleintraktor benötigt.

Beschluss

Bürgermeister und Bauhof werden beauftragt die Recherchen diesbezüglich weiter zu führen und entsprechende Angebote einzuholen, wobei zum jetzigen Zeitpunkt einen Fabrikat Holder der C Serie favorisiert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen - SO FMC Gerzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen. Diese plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Deckblatterstellung zum Flächennutzungsplan für ein Sondergebiet Einzelhandel in Gerzen.

Mit dem Bebauungsplan soll der Neubau des EDEKA-Marktes ermöglicht werden. Hierzu werden die vorliegenden Planunterlagen dem Gemeinderat vorgestellt.

Unmittelbare Auswirkungen ergeben sich für die Gemeinde Aham nicht. Daher wird keine Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren abgegeben.

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö 6

Protokoll / Bekanntgaben

- keine -

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Plakatwand, Kindergarten, Grunschule Gerzen:
Gemeinderatsmitglied Dr. Ehrenhofer-Zettler fragt an, ob die derzeit beim Gemeindezentrum aufgestellte Plakatwand auch für Nutzung durch Dritte vorgesehen ist, inwieweit der Kindergarten die Mehrzweckhalle hinsichtlich Stundenplan nutzen kann und inwieweit die Halle durch die Grundschule Gerzen, gegebenenfalls durch dortige Kostenerstattung, genutzt wird.
Eine Nutzung der Plakatwand durch Dritte wird verneint; sie dienen ausschließlich der politischen Werbung im Rahmen der anstehenden Europawahlen.
Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass der Kindergarten im Rahmen der sonst nicht belegten Stunden tagsüber die Halle nutzen kann. Hinsichtlich der Nutzung der Halle durch die Grundschule Gerzen besteht derzeit keine genaue Kenntnis; die Angelegenheit, vor allem hinsichtlich der Kosten, wird noch zu klären sein.

Straßensanierung Hitzenberg:
Eine weitere Anfrage richtet sich aus der Mitte des Gemeinderates an den Bauhofvertreter, ob und inwieweit die Sanierung der Straße nach Hitzenberg von Dauer sei; von Gemeinderatsmitglied Brandl wird hierzu mitgeteilt, dass jede Straße hinsichtlich der Sanierungsnotwendigkeiten natürlich unterschiedlich zu betrachten sei; die Sanierung bei Hitzenberg sei augenscheinlich aber erfolgreich und dauerhaft verlaufen.

Brückensanierung:
An dieser Stelle erklärt 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass in den Haushaltsplan der Gemeinde Aham die notwendigen Brückensanierungen, vor allem bei der Wendeldorfbrücke, aufgenommen werden.

Straßenbau im Ortsteil Nöham:
Gemeinderatsmitglied Mühlhofer erkundigt sich nach dem Straßenbau im Ortsteil Nöham; hier sei zugesagt worden, möglichst im Anschluss an die durchgeführten Kanalbauarbeiten auch die Oberflächensanierung vorzunehmen. 1. Bürgermeister Herrnreiter erklärt, dass dies die Straße mit oberster Sanierungspriorität sei.

Straßenbeleuchtung beim Friedhof:
Gemeinderatsmitglied Maier erkundigt sich nach dem Ausfall der Straßenbeleuchtung beim Friedhof; hierzu wird mitgeteilt, dass es sich um einen Kabelbruch handle, der in Bälde repariert werden wird.

Straßenoberfläche im Haagschneider Weg:
Gemeinderatsmitglied Frey erkundigt sich nach einer weiteren Verbesserung der Straßenoberfläche im Haagschneider Weg; hier erfolgte die Sanierung offensichtlich nur oberflächlich und nicht im erforderlichen Umfang. Die Angelegenheit wird nochmals zusammen mit dem Ingenieurbüro geklärt.

Brücken beim Schloss Aham:
Gemeinderatsmitglied Fuchs erneuert mit Ihrer Anfrage den Hinweis auf die notwendigen Brückensanierungen, wohingegen 1. Bürgermeister Herrnreiter erklärt, dass dies, neben den zwei Brücken beim Schloss Aham, eben auch die Wendeldorfbrücke betreffen würde.

Datenstand vom 06.05.2019 10:44 Uhr