Datum: 28.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 30.04.2019, Nr. 2019/04, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Wiederaufbau einer bestehenden Stützwand und Bestandsgenehmigung eines Pools - Ziegelstadel 8a - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Anbau eines Wintergartens und Neubau einer Unterstelle - Feldstraße 30&30a - Unverbindliche Bauvoranfrage
2.3 Nutzungsänderung des bisherigen Ruheraumes zur Sauna, Konditionsraum und Bibliothek/Gemeindearchiv für den gemeindlichen Kindergarten - Am Lerchenfeld 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Teilweiser Abbruch, Neubau und Nutzungsänderung von Gebäuden - Blamberg 2 - Antrag auf Baugenehmigung
2.5 Errichtung eines Gartenzaunes - Vilstalstraße 52 - Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
2.6 Kiesabbau Engkofen Verlängerung und Erweiterung Nord - Nähe Engkofen - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung
3 Straßen- und Brückensanierung - Beschlussfassung Spritzverfahren
4 Bebauungsplan Klostersteig - Abwägung Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss
5 Hospizverein Vilsbiburg - Beschlussfassung zur Mitgliedschaft
6 Informationen
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 30.04.2019, Nr. 2019/04, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö 2
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2.1. Wiederaufbau einer bestehenden Stützwand und Bestandsgenehmigung eines Pools - Ziegelstadel 8a - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderliche Nachbarunterschrift liegt vor.

Sowohl die Errichtung von Stützmauern, als auch die Errichtung von Schwimmbecken sind im Außenbereich baugenehmigungspflichtig. Da ein Teil der bereits bestehenden Stützwand umzufallen droht, soll nun ein Wiederaufbau erfolgen.

Der Gemeinderat berät den vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Anbau eines Wintergartens und Neubau einer Unterstelle - Feldstraße 30&30a - Unverbindliche Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird die o.g. unverbindliche Bauvoranfrage dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Aham Nord.

Die Grundstückseigentümerin möchte auf die ganze Länge des Wohnhauses einen Wintergarten mit einer Tiefe von 3,00 Metern errichten. Dort befindet sich derzeit bereits eine Terrasse. Deren Errichtung wurde der Eigentümerin im Rahmen einer isolierten Befreiung ermöglicht. Für die Errichtung eines Wintergartens ist jedoch ein Antrag auf Baugenehmigung notwendig. Durch die sehr eng um das bestehende Wohngebäude gefassten Baugrenzen wird bei einem Antrag auf Baugenehmigung auch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich werden.

Weiterhin möchte die Grundstückseigentümerin eine Unterstelle aus Holz mit einem Pultdach aus Blech errichten. Die Pfeiler der Unterstelle würden gemauert werden, dazwischen mit Holz geschlossen. Auf den Pfeilern läge dann die Dachkonstruktion. Diese Unterstelle würde sich dann größtenteils außerhalb der Baugrenzen befinden und im erforderlichen Baugenehmigungsverfahren ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigen.

Die erforderliche Nachbarunterschrift des östlich liegenden Grundstückseigentümers wird wohl für beide Vorhaben nicht erteilt werden.

Der Gemeinderat berät die geplanten Vorhaben eingehend.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt der Grundstückseigentümerin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Aham Nord für den Wintergartenanbau mit einer Tiefe von 3,00 Meter auf die ganze Länge des Wohnhauses in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt der Grundstückseigentümerin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Aham Nord für die Unterstelle mit Pultdach in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

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2.3. Nutzungsänderung des bisherigen Ruheraumes zur Sauna, Konditionsraum und Bibliothek/Gemeindearchiv für den gemeindlichen Kindergarten - Am Lerchenfeld 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lerchenfeld.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die erforderliche Nachbarunterschrift liegt vor.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lerchenfeld wird beantragt:
- Abweichung von der Art der baulichen Nutzung. Im Bebauungsplan ist die Gemeinbedarfsfläche mit den Nutzungsarten Schule, Mehrzweckhalle, Sportanlagen, Post und öffentliche Verwaltung festgesetzt. Die Antragstellerin beantragt eine die Nutzung einer weiteren Teilfläche für den Kindergarten und begründet dies in der Ähnlichkeit der Nutzungen zur Schule.

Der Gemeinderat berät den Antrag auf Baugenehmigung eingehend. Auch wird eine rege Diskussion über die Möglichkeit einer Waldspielgruppe geführt. 1. Bürgermeister Herrnreiter wehrt dies jedoch ab, mit der Begründung, dass es in der Gemeinde Aham hierfür keine Nachfrage gäbe.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
- Abweichung von der Art der baulichen Nutzung (für den Kindergarten)
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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2.4. Teilweiser Abbruch, Neubau und Nutzungsänderung von Gebäuden - Blamberg 2 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser kann über die bestehende Kleinkläranlage erfolgen. Für diese liegt ein Wasserrechtsbescheid für 4 Einwohnerwerte vor. Derzeit sind 2 Personen mit Wohnsitz in Blamberg 2 gemeldet.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt ebenfalls vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Durch den teilweisen Abbruch und Neubau mit Nutzungsänderung möchte die Antragstellerin das Anwesen zukünftig für den Betrieb als Energieberater und Kaminkehrer nutzen. Dieser Betrieb beschäftigt insgesamt 3 Mitarbeiter. Hierzu werden Räume des bestehenden Wohnhauses umgenutzt und zwei baufällige Stadel durch Neubauten ersetzt. Zu dem Vorhaben liegt bereits ein Antrag auf Vorbescheid im Landratsamt Landshut. Ein Bescheid wurde bislang noch nicht erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals in der Sitzung vom 05.12.2017 (TOP 2.4) erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.5. Errichtung eines Gartenzaunes - Vilstalstraße 52 - Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 2.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Gartenzaunes aus Metall (sog. Stabmattenzaun).

Fl. Nr. 333/1, Gemarkung Aham
Die Erschließung ist gesichert

Grundsätzlich ist die Errichtung von Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2,00 Meter, außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der Bebauungsplan Aham aus dem Jahr 1970 setzt jedoch für Einfriedungen fest, dass diese straßenseitig als Holzlatten- oder Hanichelzaun mit einer maximalen Höhe von 1,00 Meter über Straßenoberkante auszuführen sind. Der geplante Gartenzaun weist eine Höhe von 1,80 Meter zur Vilstalstraße hin und im Übrigen 1,20 Meter auf und soll als Stabmattenzaun ausgeführt werden. Der Bauherr benötigt dafür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragsteller möchte an diesem Zaun einen Sichtschutz anbringen. Dies soll zum einen den Lärm der Vilstalstraße abhalten und zum anderen verhindern, dass der Hund des Antragstellers auf die Vilstalstraße hinausspringen kann.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. Die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. Die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Nachbarliche Interessen werden objektiv nicht beeinträchtigt und eine Vereinbarung mit den öffentlichen Belangen ist gegeben. Das erforderliche Sichtdreieck an der Grundstücksausfahrt auf die Vilstalstraße wird eingehalten.

Die Nachbarunterschriften vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.6. Kiesabbau Engkofen Verlängerung und Erweiterung Nord - Nähe Engkofen - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 2.6

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei zum einen um die Verlängerung einer bereits erteilten Abgrabungsgenehmigung, sowie um die Erweiterung der Kiesabbaufläche nach Norden. Die bereits erteilte Abgrabungsgenehmigung ist bis zum 31.12.2020 befristet. Es wird eine Verlängerung bis zum 31.12.2034 für den Abbau und die anschließende Verfüllung beantragt. Die bislang genehmigte Abbaufläche beträgt derzeit ca. 4,8 Hektar. Die beantragte Erweiterung Nord umfasst ca. 2,6 Hektar.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert und soll über die bereits zum bestehenden Abbaugebiet vorhandene Zufahrt erfolgen.
Eine Ableitung von Schmutzwasser und eine Versorgung mit Frischwasser ist nicht erforderlich, da der Kiesabbau als Trockenabbau erfolgen soll.
Das bei der Erweiterung anfallende Niederschlagswasser soll am Nord- und Südrand gezielt gesammelt und nach Westen bzw. Südwesten zum parallel zur Gemeindestraße verlaufenden Graben abgeleitet werden. In diesen erfolgt auch die gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers der bisherigen Abbaufläche.

Dem Gemeinderat werden die mit dem Antrag auf Abgrabungsgenehmigung eingereichten Planunterlagen präsentiert.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Ein angrenzendes Grundstück steht im Eigentum eines Ehepaares. Daher müssten grundsätzlich beide Ehepartner unterschreiben. Lt. Mitteilung des Bauherrn befindet sich die Ehefrau jedoch in einem Pflegeheim und sei nicht mehr geschäftsfähig. Eine Vollmacht oder eine Betreuung läge nicht vor.

Der Gemeinderat berät den vorliegenden Antrag auf Abgrabungsgenehmigung eingehend. Man stehe dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, es muss jedoch eine Verbesserung an der Grubenausfahrt erfolgen. Hier erfolgt ganzjährig ein starker Schmutzeintrag auf die Gemeindeverbindungsstraße. Nach Rücksprache mit dem Markt Frontenhausen liegen derartige Probleme bei der Kiesgrube bei Witzeldorf nicht vor. Dem dortigen Bauherrn wurden aber keine speziellen Auflagen diesbezüglich erteilt.

Der Vorsitzende hebt die Schmutzbelastung ausdrücklich hervor. Er schlägt hier vor, sich noch einmal mit den Betreibern zusammen zu setzen und gemeinsam eine Lösung zur Vermeidung der Straßenverschmutzung zu finden und daher den Tagesordnungspunkt zu vertagen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Straßen- und Brückensanierung - Beschlussfassung Spritzverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Einholung von Angeboten zur Sanierung von diversen Straßen im Spritzverfahren sowie der Sanierung von zwei Brückenbelägen.

Für die Sanierung von Gemeindestraßen wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gerzen und Kröning insgesamt drei Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zwei dieser Firmen haben tatsächlich ein Angebot abgeben. Das preiswürdigste Angebot stammt von der Firma BABIC aus Kaufering. Mit dieser Firma wurden in der Vergangenheit bereits positive Erfahrungen gemacht.

Das Angebot der Firma BABIC lautet wie folgt:
Gemeindeverbindungsstraße Loizenkirchen-Nöham: 109.134,90 € brutto.
Gemeindeverbindungsstraße nach Berghofen: 36.143,75 € brutto
Ortsdurchfahrt Wendeldorf: 5.810,77 € brutto
Gesamt: 151.089,42 €

Die Gesamtkosten für die Baustelleneinrichtung (Gesamt: 1.400,00 €) werden zwischen den drei betroffenen Gemeinden anteilmäßig aufgeteilt.

Das zweite Angebot der Firma Geuder liegt in allen Punkten über dem Angebot der Firma BABIC und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Weiterhin wurden fünf Firmen zur Abgabe eines Angebots für die Sanierung der Beläge der Brücken bei Wendeldorf, in der Schloßstraße und Am Schloßanger aufgefordert. Von diesem fünf Firmen (Fahrner, Streicher, STRABAG, Kellhuber, Breiteneicher) ist jedoch nur von der Firma STRABAG ein Angebot abgegeben worden. Die Angebotssumme brutto für die Sanierung der Beläge beläuft sich auf insgesamt 52.856,46 €. Dieser Betrag erhöht sich jedoch noch um die Entsorgungskosten der abzufräsenden Asphaltdecken und evtl. erforderliche Grundierungen. Die Notwendigkeit und Kostenhöhe ergeben sich erst während der Baumaßnahme.  Hier ist voraussichtlich mit Kosten in Höhe von ca. 11.000,00 € zu rechnen. Diese Kosten sind im Angebot nur mit dem Vermerk Einheitspreis bzw. Pauschalen angegeben.

Der Gemeinderat berät die vorliegenden Angebote eingehend.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt das Angebot der Firma BABIC vom 03.05.2019 als preiswürdigsten Bieter zur Sanierung von Gemeindestraßen im Spritzverfahren in Höhe von 151.089,42 € anzunehmen. Die Durchführung der Arbeiten soll in enger Abstimmung mit den Gemeinden Gerzen und Kröning erfolgen. Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden dazu beauftragt und bevollmächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt das Angebot der Firma STRABAG zur Sanierung von Brückenbelägen in Höhe von 52.856,46 € brutto zzgl. Entsorgungs- bzw. Grundierungskosten in Höhe von ca. 11.0000,00 € anzunehmen. Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden dazu beauftragt und bevollmächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Klostersteig - Abwägung Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 22.03.2019 bis einschließlich 23.04.2019 statt. Dabei wurden keine Einwände bzw. Anregungen gegen das Vorhaben vorgebracht. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren abgegeben. Insgesamt wurden am Verfahren 26 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bund Naturschutz
- Deutsche Post AG
- Bayernwerk AG
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete Untere Bauaufsichtsbehörde, Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Gemeinden Frontenhausen, Kröning, Schalkham, Gerzen, Gangkofen

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: SG 44, Gesundheitsamt
- Regionaler Planungsverband
- Vermessungsamt Landshut
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils
- Gemeinde Loiching

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen bzw. Einwänden abgegeben:

- Bayerischer Bauernverband
- Regierung von Niederbayern
- Deutsche Telekom

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Weitere Stellungnahmen von Fachbehörden liegen nicht vor.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverband wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben. Zu dem vorgebrachten Hinweis ergeht folgende Würdigung:
Die Emissionen in Form von Lärm, Staub und Geruch durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung sind bereits in der Begründung enthalten. Dies wird durch den Eintrag, dass diese Emissionen auch an Sonn- und Feiertagen auftreten können ergänzt. Zudem wird dies als textlicher Hinweis in den Bebauungsplan mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Stellungnahmen der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben. Zu dem vorgebrachten Hinweis ergeht folgende Würdigung:
Das Thema der Bauverpflichtung kann nicht auf Ebene der Bauleitplanung geklärt werden. Jedoch ist es auch im Sinne der Gemeinde, dass eine schnellstmögliche Bebauung der Grundstücke zustande kommt. Da sich die Grundstücke jedoch im Privatbesitz befinden, gestaltet sich eine Durchsetzung schwierig. Eine zeitnahe Bebauung von zwei der vier Parzellen wird nach Mitteilung der Grundstückseigentümer jedoch erfolgen. Eine Entstehung von Spekulationsflächen kann jedoch dahingehend ausgeschlossen werden, als die Grundstücke im Familienbesitz verbleiben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen. Die formulierten Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen und hinsichtlich der Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung entsprechend berücksichtigt. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der Erschließungsplanung erfolgt zu gegebener Zeit mit dem zuständigen Ressort. Dies erfolgt detailliert auf Ebene des nachgeordneten Verfahrens im Zuge der Umsetzung des Vorhabens. Der Bestandsplan wird hinweislich in der Begründung redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Klostersteig als Satzung nach § 10 BauGB; die Satzung ist auszufertigen, bekanntzumachen und dem Landratsamt Landshut zur Kenntnis zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Hospizverein Vilsbiburg - Beschlussfassung zur Mitgliedschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

Der Hospizverein Vilsbiburg ist an die Gemeinde herangetreten, mit der Anfragen, ob man Mitglied werden möchte und so einen jährlichen Mitgliedsbeitrag beisteuern würde. Der Vorsitzende erläutert kurz die Tätigkeiten des Vereins. Der Gemeinderat spricht sich hierüber sehr positiv aus. Der Verein handelt ehrenamtlich und es sei wohl eine sehr gute Sache, diesen zu unterstützen. Seitens des 1. Bürgermeisters wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 200,00 € vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Hospizverein Vilsbiburg als Mitglied beizutreten und diesen mit einer jährlichen Summe von 200,00 € zu fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö 6

Protokoll / Bekanntgaben

Kiesabbau
Für kommenden Freitag und Samstag ist der Kiesabbau geplant.

Kindergarten
Für den Bau des neuen Kindergartens stehen bereits die ersten Vorentwürfe. Nach den Ferien soll der Gemeinderat sowie das Kindergartenpersonal zu einer Besprechung zusammenkommen, so der 1. Bürgermeister.

Kauf von Fahrzeugen
Am 13.06.2019 findet ein Termin bei der Firma Holder statt. Hier sollen Fahrzeug ausprobiert werden. Sodann kann weiter diskutiert werden, ob ein neues Fahrzeug angeschafft werden soll.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Förderung für Wirtshaussanierung
Es soll geprüft, ob die in der Zeitung bekannt gegebenen Förderung für die Wirtshaussanierung  Sinn macht.

Datenstand vom 26.06.2019 14:27 Uhr