Datum: 25.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 28.05.2019 Nr. 2019/05, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Ersatzbau eines Stadels - Rehpoint 1 - Antrag auf Vorbescheid
2.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Bergstraße 16, OT Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Neubau einer Ausstellungshalle und Lagerhalle - Josef-Eibl-Straße 5 - Antrag auf Vorbescheid
2.4 Kiesabbau Engkofen Verlängerung und Erweiterung Nord - Nähe Engkofen - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung
3 Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers für den Kommunaltraktor - Beratung und Beschlussfassung
4 Informationen
5 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 28.05.2019 Nr. 2019/05, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Gemeinderatsmitglied Leitl weist daraufhin, dass es bei Tagesordnungspunkt 3.1 zu einem Tippfehler gekommen sei; die zu erwartenden Kosten liegen bei 1.100,00 EUR und nicht bei 11.000,00 EUR.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö 2
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2.1. Ersatzbau eines Stadels - Rehpoint 1 - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist augenscheinlich nicht gegeben, da es sich um einen Ersatzbau mit identischen Außenmaßen handelt.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist im Rahmen einer Grunddienstbarkeit über das Nachbargrundstück rechtlich gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Eine Ableitung von Schmutzwasser ist nicht erforderlich. Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Antragsteller möchte den baufälligen Stadel vollständig abreißen und an leicht veränderter Stelle neu aufbauen. Da das Wohnhaus Rehpoint 1 unter Denkmalschutz steht, soll sich das Äußere des neuen Stadels stark am Wohnhaus orientieren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Bergstraße 16, OT Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser kann über den bestehenden Mischwasserkanal erfolgen.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt ebenfalls vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Das auf dem Grundstück vorhandene Wohngebäude wurde bereits abgebrochen und soll durch den Neubau ersetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Neubau einer Ausstellungshalle und Lagerhalle - Josef-Eibl-Straße 5 - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes GE-Aham Nord.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Eine Ableitung von Schmutzwasser ist durch den bestehen Schmutzwasser sowie den bestehenden Regenwasserkanal gesichert. Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden beantragt:

  • Überschreitung der Baugrenze von ca. 3,50 m in Richtung Feldstraße

Unabhängig von der Baugrenzenüberschreitung muss bei späterer Vorlage eines Antrags auf Baugenehmigung mit einem Schalltechnischen Nachweis die Einhaltung der im Bebauungsplan geforderten Werte nachgewiesen werden. Die vom Bauherrn aufgeführten Gebäudedaten halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antragsteller zum o. g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung Überschreitung der Baugrenze von ca. 3,50 m in Richtung Feldstraße erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.4. Kiesabbau Engkofen Verlängerung und Erweiterung Nord - Nähe Engkofen - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei zum einen um die Verlängerung einer bereits erteilten Abgrabungsgenehmigung, sowie um die Erweiterung der Kiesabbaufläche nach Norden. Die bereits erteilte Abgrabungsgenehmigung ist bis zum 31.12.2020 befristet. Es wird eine Verlängerung bis zum 31.12.2034 für den Abbau und die anschließende Verfüllung beantragt. Die bislang genehmigte Abbaufläche beträgt derzeit ca. 4,8 Hektar. Die beantragte Erweiterung Nord umfasst ca. 2,6 Hektar.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert und soll über die bereits zum bestehenden Abbaugebiet vorhandene Zufahrt erfolgen.
Eine Ableitung von Schmutzwasser und eine Versorgung mit Frischwasser ist nicht erforderlich, da der Kiesabbau als Trockenabbau erfolgen soll.
Das bei der Erweiterung anfallende Niederschlagswasser soll am Nord- und Südrand gezielt gesammelt und nach Westen bzw. Südwesten zum parallel zur Gemeindestraße verlaufenden Graben abgeleitet werden. In diesen erfolgt auch die gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers der bisherigen Abbaufläche.

Dem Gemeinderat werden die mit dem Antrag auf Abgrabungsgenehmigung eingereichten Planunterlagen präsentiert.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Ein angrenzendes Grundstück steht im Eigentum eines Ehepaares. Daher müssten grundsätzlich beide Ehepartner unterschreiben. Lt. Mitteilung des Bauherrn befindet sich die Ehefrau jedoch in einem Pflegeheim und sei nicht mehr geschäftsfähig. Eine Vollmacht oder eine Betreuung läge nicht vor.

Der Gemeinderat berät den vorliegenden Antrag auf Abgrabungsgenehmigung eingehend. Man stehe dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, es muss jedoch eine Verbesserung an der Grubenausfahrt erfolgen. Hier erfolgt ganzjährig ein starker Schmutzeintrag auf die Gemeindeverbindungsstraße. Nach Rücksprache mit dem Markt Frontenhausen liegen derartige Probleme bei der Kiesgrube bei Witzeldorf nicht vor. Dem dortigen Bauherrn wurden aber keine speziellen Auflagen diesbezüglich erteilt.

Der Vorsitzende hebt die Schmutzbelastung ausdrücklich hervor. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut, Untere Bauaufsichtsbehörde, würde jedoch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens unter Auflagen einem Versagen des gemeindlichen Einvernehmens gleichkommen. Diese Problematik kann nur über eine privatrechtliche Vereinbarung gelöst werden.

Der Gemeinderat kritisiert die ausgebliebene Vorabklärung des Vorsitzenden mit dem Antragsteller, wie dieser gedenkt den Schmutzeintrag auf die Gemeindeverbindungsstraße zu vermeiden, nachdem die Abstimmung bei der letzten Sitzung aus diesem Grund vertagt wurde. Man diskutiert angeregt über die verbleibenden Möglichkeiten, dem Antrag auf Abgrabung zu zustimmen und die Reinhaltung der Straße zu sichern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Zudem wird der Vorsitzende beauftragt mit dem Antragsteller eine privatrechtliche Vereinbarung zur Verminderung der Schmutzbelastung der Gemeindeverbindungsstraße abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers für den Kommunaltraktor - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö 3

Protokoll / Bekanntgaben

Am Donnerstag den 13.06.2019 fuhren die Bauhofmitarbeiter Albert Brandl und Hans Leierseder mit dem
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter los um Geräteträger der Marke Holder zu besichtigen. Zuerst ging es zum Demopark des Herstellers, nach Schwetzingen, um einige Fahrzeuge und diverse Anbaugeräte zu besichtigen und dann einen Holder im hauseigenen Demopark zu testen. Anschließend fuhr man noch mit dem Berater in das neue Werk in Reutlingen, um die Vorführfahrzeuge zu besichtigen. Diese sind aber maximal zwei Jahre alt und dürften noch deutlich zu teuer sein. Ein Angebot steht noch aus.
Die Tour ging dann weiter nach Heidelberg zur Firma Hochstein. Diese Firma kauft Geräteträger, vor allem Holder, in großem Stil ein und vermietet diese dann an Kommunen und Industriebetriebe, meistens nur saisonal. Nach einer gewissen Zeit werden sie dann verkauft. Bei dem Gespräch kristallisierten sich dann drei Fahrzeuge der Baureihe C250 heraus, zu denen Angebote kamen. Diese sind beigefügt.

Der erste EZ 21.10.2014 mit 345 Stunden für 29.500€ zzgl. Mwst.
Der zweite EZ 20.10.2014 mit 320 Stunden für 30.500€ zzgl. Mwst
Der Dritte EZ 20.10.2015 mit 41 Stunden für 40.000€ zzgl. Mwst

  • Nachrüstung Frontzapfwelle     4.000 €
  • Kugelkopf höhenverstellbar         450 €
  • Landwirtschaftliches Zugmaul     310 €
  • Aufbaustreuer                             1.700 €
  • Pritsche                             1.800€

Außerdem wurde eine gebrauchte Kehr- Saug-Kombination von Kugelmann Baujahr 2016 angeboten mit Saugcontainer, 2-Besen-System, Anfahrteller, Laubrechen, Absetzstativ-Set, Handabsaugung und Hochdruckreiniger für 34.800 € zzgl. Mwst anstatt 46.460 € zzgl. Mwst.
Hier könnte später auch ein Frontsichelmähwerk mit abgesaugt werden. Vielleicht könnte diese Kombination dann auch auf dem Fußballplatz eingesetzt werden.
Mit dem Hochdruckreiniger könnten draußen vor Ort diverse Gegenstände gereinigt werden: Maschinen, Parkbänke, Pumpen an den Pumpstationen, Schilder…
Eine Kehrmaschine würde demnächst sowieso gebraucht werden. Eine für den Traktor vorne angebaut, ohne Absaugung, kostet mindestens 20.500€ zzgl. Mwst., kann aber den Kehrdienstleister einmal pro Jahr nicht ersetzen.
Die oben beschriebenen Fahrzeuge haben noch Euro 5, was in Anschaffung, Betrieb und Wartung günstiger ist als Euro 6.
Der bisherige Kommunaltraktor LS Rio, Baujahr 2008, 36 PS und 1.800 Stunden, sollte dadurch ersetzt werden. Aufgrund des Alters und vor allem der Betriebsstunden fallen hier jährlich höhere Kosten an Reparaturen an, welche bei einem neuwertigerem deutlich niedriger sein dürften. Das Altgerät sollte dann veräußert werden. Ein Erlös kann schwer geschätzt werden.
Ein deutlicher Vorteil dieses Fahrzeugs gegenüber dem bisherigen LS Rio oder anderen Geräteträgern ist die Geschwindigkeit von 40km/h, welche sich bei unserer flächigen Gemeinde sehr stark bemerkbar machen dürfte. Die Gemeinde Aham hat in der weitesten Ausdehnung von Alram nach Ödmann 12 Kilometer Distanz.
Wirtschaftlich interessant wird das Fahrzeug mit dem Sauggerät, da man sich zwei jährliche Ausgabeposten einsparen kann:
Es muss jährlich zweimal ein Fahrzeug ausgeliehen werden, um die Sinkkästen des Kanals zu entleeren. Hier würden jährlich ca. 900€ eingespart, abgesehen von der Abnutzung.
Außerdem werden die Straßen in der Gemeinde jährlich einmal im Frühjahr von der Firma Steidel mit einer Kehr-Saugmaschine gereinigt. Dies kostet jährlich ca. 4.000€. Dies könnte eingespart werden. Fahrer, Diesel und Abnutzung müssen natürlich gegengerechnet werden. Allerdings kann man dann die Gemeinde auch zwei oder dreimal pro Jahr kehren.

Der Gemeinderat berät das Für-und Wider der Anschaffung und die entsprechenden Anschaffungskosten.
Aufgrund der anstehenden Baumaßnamen und der Tatsache, dass der diesjährige Haushaltsplan der Gemeinde noch nicht bekannt ist, kommt der Vorschlag aus den Reihen des Gemeinderates die Anschaffung eines Geräteträgers zu vertagen.        

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ersatzanschaffung eines Geräteträgers für den Kommunaltraktor zu vertagen, bis der Haushaltsplan der Gemeinde für 2019 feststeht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö 4

Protokoll / Bekanntgaben

Straßensanierung:
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert den Gemeinderat über den Stand der Straßensanierung im Gemeindegebiet.


Bibliothek:
Des Weiteren weis t der Vorsitzende auf den bevorstehenden Umzug der Gemeindebibliothek in das ehemalige Gebäude der Raiffeisenbank hin, der im Juli stattfinden soll.

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

Bibliothek:
Der Vorsitzende teilt auf Nachfrage mit, dass die Kosten für den Einzug der Gemeindebibliothek in das Gebäude der Raiffeisenbank noch nicht feststehen, da man sich noch in Verhandlungen befinde.


Straßensanierung:
Gemeinderatsmitglied Fuchs erkundigt sich für den Grund der Straßensanierung in der Dreifaltigkeitsstraße.
Hier wurde ein kleiner Streifen neu geteert, da es durch einige Schlaglöcher an dieser Stelle zur Lärmbelästigung für die Anwohner gekommen ist.

Datenstand vom 01.08.2019 16:23 Uhr