Datum: 29.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 25.06.2019 Nr. 2019/06, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Pfründeweg 6 - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Neubau einer Lagerhalle - Josef-Eibl-Straße 5 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Schalkham - GE Leberskirchen
4 Deckblatt 10 zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage Bergfeld - Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Haushaltsplan 2019
5.1 Beratung und Erlass der Haushaltssatzung 2019
5.2 Beschluss zur Finanzplanung
6 Einführung von MP-Feuer für die Feuerwehren
7 Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof
8 Fluchtpodest für 3. Kindergartenraum
9 Informationen
10 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 25.06.2019 Nr. 2019/06, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Erneut weist Gemeinderatsmitglied Leitl darauf hin, dass die Darstellung und die Korrektur, wie sie in letzter Sitzung vorgenommen wurde,  leider wieder nicht korrekt sei; statt der ursprünglich formulierten 111.000 € müsste es richtig heißen 11.000 €. Dieser Hinweis wird als redaktioneller Hinweis zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Pfründeweg 6 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o.g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans Loizenkirchen – Dreifaltigkeitsfeld.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung des WZV Mittlere-Vils ebenfalls gesichert.
Das Grundstück ist derzeit noch nicht an den gemeindlichen Kanal angeschlossen. Nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Bauhof wird das Grundstück rechtzeitig zu einem möglichen Baubeginn mit einer Schmutzwasser- und einer Regenwasserleitung angeschlossen.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden beantragt:

  • Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse Ziff. 2.1.2: Lt. Bebauungsplan ist eine Bebauung mit einem Erdgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss (E+D) zulässig, der Bauherr beantragt eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen (E+1) und begründet dies in der Schaffung von hochwertigem Wohnraum im Obergeschoss.
  • Demzufolge wird auch eine Befreiung von der zulässigen Traufhöhe (zulässig 3,80 Meter) mit
  • 5,50 Meter beantragt.
  • Abweichung von der zulässigen Dachneigung und Dachdeckung, Ziff. 0.6.1: Zulässig ist eine Dachneigung von 28°-34° und eine Dacheindeckung in ziegelrot. Beantragt wird eine Dachneigung von 18° und eine Dacheindeckung in anthrazit. Lt. Aussage des Bauherrn wird mit der geringeren Dachneigung die Gesamthöhe der zwei Vollgeschosse reduziert. Weiter schafft die geänderte Dachdeckung eine ansprechendere Optik.
  • Abweichung der zulässigen Traufhöhe der Garage, Ziff. 0.5.1: zulässig ist lt. Bebauungsplan eine Traufhöhe der Garage nicht über 2,50 m. Beantragt wird eine Abweichung auf 2,51 m aus konstruktionstechnischen Gründen.

Der Gemeinderat berät den Antrag sowie die Befreiungen eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenfalls werden die beantragten Befreiungen
  • Abweichung von der zulässigen Dachneigung (18°)
  • Abweichung Dacheindeckung ziegelrot (anthrazit)
  • Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse (E+I)
  • Abweichung von der Traufhöhe des Wohnhauses (5,50 m) und
  • Abweichung von der Traufhöhe der Garage (2,51 m)
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Lagerhalle - Josef-Eibl-Straße 5 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Neubau einer Lagerhalle im Gewerbegebiet Aham Nord im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3. Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Schalkham - GE Leberskirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Schalkham. Diese plant die Ausweisung eines Gewerbegebietes am Ortsrand von Leberskirchen. Vorrangig soll damit die Errichtung eines Feuerwehrhauses und einer gemeindlichen Bauhofhalle ermöglicht werden.

Auswirkungen für die Gemeinde Aham ergeben sich nicht.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verzichtet auf die Abgabe einer Stellungnahme.

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4. Deckblatt 10 zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage Bergfeld - Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 24.05.2019 bis 24.06.2019 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 26 Fachstellen beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im o.g. Zeitraum keine Stellungnahmen ein.

Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Deutsche Post AG
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiet Wasserrecht
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Gemeinden Kröning, Schalkham, Gerzen, Frontenhausen, Gangkofen

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
- Landratsamt Landshut, Sachgebiet 44 (Bauleitplanung), Gesundheitsamt
- Vermessungsamt
- Regionaler Planungsverband
- Gemeinde Loiching

Somit wird auch von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerischer Bauernverband
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bund Naturschutz
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- Bayernwerk AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: Untere Bauaufsichtsbehörde, Immissionsschutz, Naturschutz
- Regierung von Niederbayern
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Weitere Einwendungen oder Hinweise liegen nicht vor.

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Äußerungen zu Haftungs- und Entschädigungsangelegenheiten sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern auf zivilrechtlicher Ebene zu klären.
Die Hinweise hinsichtlich der Verankerung der Module und Zaunanlage im Boden ergehen zur Kenntnis. Inwieweit sie berücksichtigt werden können, wird bei der Umsetzung des Vorhabens anhand der anstehenden Bodenverhältnisse und auch wirtschaftlicher Überlegungen zu entscheiden sein. Die Rückbauverpflichtung beinhaltet die Gewährleistung einer nachfolgenden landwirtschaftlichen Nutzung.
Die Sicherstellung der Rückbaupflicht und Nachnutzung bei etwaiger Zahlungsunfähigkeit des Betreibers werden in einem begleitenden städtebaulichen Vertrag geregelt.

über eine Ergänzung zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. Zudem hat der Grundstückseigentümer die Sicherung der Ausgleichsflächen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeit nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Gemeinde Aham ist sich bewusst, dass mit der beabsichtigten Planung einer PV-Anlage dafür landwirtschaftliche Flächen der Nutzung entzogen werden. Die Gemeinde hat daher zwischen der Förderung regenerativer Energien einerseits und dem Erhalt landwirtschaftlicher Produktionsräume andererseits abzuwägen. Da PV-Anlagen nur auf bestimmten Standorten, wie im vorliegenden Fall im Bereich von Konversionsflächen, möglich sind, hat die Gemeinde Aham daher beschlossen, an der Planung festzuhalten. Die Fachbehörde weist selbst darauf hin, dass sich ehemalige Abbaugebiete dafür eignen würden. Um die Situation klarzustellen und weiteren Missverständnissen vorzubeugen, wird der Sachverhalt in der Begründung näher ausgeführt.
Die Äußerungen zu Haftungs- und Entschädigungsangelegenheiten sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern auf zivilrechtlicher Ebene zu klären.
Zwischen der Zaunanlage und der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche ist ein mindestens 0,50 m breiter Grünstreifen vorgesehen. Eine Behinderung der Bewirtschaftung ist nach Ansicht der Gemeinde nicht gegeben und sieht den Grünstreifen als ausreichend an. Die vorliegende Planung wird daher in der Form aufrechterhalten.
Um dem Hinweis der Fachstelle im Hinblick auf Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch angrenzende Bepflanzungen ausreichend gerecht zu werden, wird in der Begründung unter Ziffer 16 „Grünordnerisches Konzept“ noch folgende Formulierung ergänzt:
„Bei der Anlegung der Pflanzungen sind die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Pflanzabständen zu beachten, um negative Auswirkungen auf Nachbargrundstücke zu verhindern“.
Nachdem nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt ist, wird die Verwaltung beauftragt die Planunterlagen entsprechend der heutigen Abwägung anpassen zu lassen. Anschließend ist das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Gleiches gilt für die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aham.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die textlichen Hinweise unter Ziffer 1 werden um den folgenden Text ergänzt:
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Die Hinweise auf Art. 8 BayDSchG und die Bemerkung: „Bodendenkmäler sind im Bereich der vorgesehenen Sondergebietsausweisung nicht bekannt und aufgrund der Abbautätigkeit auch nicht zu erwarten." unter Ziffer 1 der textlichen Hinweise werden gestrichen.
Die Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 10.1 werden entsprechend berichtigt.
Die weiteren Hinweise ergehen zur Kenntnis und werden beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stellungnahme des Bund Naturschutzes wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Aussagen zur Zaunhöhe unter Ziffer 3.3 Einfriedungen der textlichen Festsetzungen werden um den Text „Mindestabstand zum Boden 0,20 m (wegen Durchlässigkeit für Kleintiere)“ ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Die geäußerten Hinweise ergehen zur weiteren Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Stellungnahmen der Vodafone GmbH werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

Die Stellungnahme der Bayernwerk AG wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die getätigten Hinweise werden mit den Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 7.4 abgeglichen und diese ggf. entsprechend ergänzt. Der beigefügte Plan wird nachrichtlich in die Begründung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 8

Die Stellungnahmen des Sachgebiets Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Landshut werden zur Kenntnis genommen. Es werden Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Gemeinde ist sich bewusst, dass mit der beabsichtigten Planung einer PV-Anlage dafür landwirtschaftliche Flächen der Nutzung entzogen werden. Die Gemeinde hat daher zwischen der Förderung regenerativer Energien einerseits und dem Erhalt landwirtschaftlicher Produktionsräume andererseits abzuwägen. Da PV-Anlagen nur auf bestimmten Standorten, wie im vorliegenden Fall im Bereich von Konversionsflächen, möglich sind, hat die Gemeinde Aham daher beschlossen, an der Planung festzuhalten. Die Begründung wird unter Ziffer 3.1 Veranlassung um den Sachverhalt entsprechend ergänzt.
Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung wird die Gemeinde der Empfehlung der Fachbehörde folgen und diese in einem begleitenden städtebaulichen Vertrag verankern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 9

Die Stellungnahme des Sachgebiets Immissionsschutz des Landratsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 10

Die Stellungnahme des Sachgebiets Naturschutz im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Begründung bzw. der Ausgleichsflächenplan werden um den Hinweis zum Abtransport des Mähguts ergänzt.
Die Aussagen zur Zaunhöhe unter Ziffer 3.3 Einfriedungen der textlichen Festsetzungen wird um den Text „Mindestabstand zum Boden 0,20 m (wegen Durchlässigkeit für Kleintiere)“ ergänzt. Die Unzulässigkeit eines Sockels ist bereits unter derselben Ziffer als textliche Festsetzung enthalten.
Die Ziffer 17.2 Aussagen zur Umsetzung der Kompensationsflächen der Begründung wird um die Hinweise zur Sicherung der Ausgleichsfläche ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 11

Die Stellungnahmen der Regierung von Niederbayern werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Durch das grünordnerische Konzept wird dem Hinweis der Fachbehörde auf besondere Eingrünungsmaßnahmen des Plangebietes ausreichend Rechnung getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 12

Die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 13

Nachdem nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt ist, wird die Verwaltung beauftragt die Planunterlagen entsprechend der heutigen Abwägung anpassen zu lassen. Anschließend ist das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Gleiches gilt für die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aham.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 14

Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt mit dem Grundstückseigentümer die Rückbauverpflichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage über eine Ergänzung zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. Zudem hat der Grundstückseigentümer die Sicherung der Ausgleichsflächen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeit nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Haushaltsplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö beschließend 5
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5.1. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö beschließend 5.1

Protokoll / Bekanntgaben

Anhand der Anlagen zum Vorbericht, die im Ratsinformationssystem hinterlegt waren, erläutert Herr Hoffmeister die wesentlichen Grundlagen zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 samt Finanzplanungsjahren bis in das Jahr 2022. Auf die Anlagen, die zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt sind, wird ausdrücklich Bezug genommen.
Konkret erläutert werden die Punkte der Umlagen, der Gemeindesteuern, der Schlüsselzuweisungen, das gegründete Kommunalunternehmen, sowie die vorgesehenen Kreditierungen im Jahr 2019. Die vergleichenden Übersichten der bestehenden und geplanten Kreditierungen werden ebenfalls eingehend besprochen.

Herr Hoffmeister betont, dass er versucht habe, in den Finanzplan die Investitionsmaßnahmen einzusetzen, die der Gemeinderat im Laufe seiner Beratungen im Haushaltsjahr 2019 aufgenommen hat. Um eine durchgängige Finanzierung sicherstellen zu können, wurden die einzelnen Investitionen in die Finanzplanungszeiträume bis 2022 gesetzt.

Vor allem wird festgelegt, dass die Erschließung des Baugebietes am Erlinger Bach durch die Gemeinde Aham selbst und nicht durch das Kommunalunternehmen vorgenommen werden wird; die entsprechenden Kostenansätze werden, so Herr Hoffmeister, auf die beiden Haushaltsjahre 2019 und 2020 aufgeteilt werden.
Ebenso korrigiert werden noch die Ansätze für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges und die Beschaffung der Gerätschaften für den Bauhof.
Die weiteren Beratungen werden auf die kommende Sitzung mit Entscheidung zur Haushaltssatzung vertagt.

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5.2. Beschluss zur Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö beschließend 5.2

Protokoll / Bekanntgaben

Die gesamte Finanzplanung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS hinterlegt.
Herr Klaus Hoffmeister erläutert die Investitionsmaßnahmen und die jeweilige Finanzierung.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Aham für das Haushaltsjahr 2019 und die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2021 sind hinsichtlich der Investitionen deutlich reduziert worden.

Dies hat allerdings nicht die Ursache, dass die notwendigen Investitionen nicht mehr angegangen werden, sondern hat vielmehr damit zu tun, dass die Gemeinde Aham ein Kommunal-unternehmen-KU Aham-gegründet hat.
Innerhalb dieses Unternehmens, so die Satzung für das Kommunalunternehmen und die aktuelle Beschlussfassung im Gemeinderat, werden die jetzt vorgesehenen Investitionsprojekte direkt umgesetzt werden.
Zu nennen sind hier die Erweiterung der Grundschule Aham um Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung, der Neubau der Kindertagesstätte, der Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Bauhof in Loizenkirchen und die Baulandbeschaffung und Baulanderschließung innerhalb der Gemeinde.
Die damit verbundenen Investitionskosten werden zunächst aus dem gemeindlichen Haushalt ausgelagert und vom Kommunalunternehmen fremdfinanziert.

Klarheit besteht darin, dass die Gemeinde Aham die offenen und nicht drittfinanzierten Kostenanteile zu tragen haben wird.

Die Entscheidung zur Finanzplanung wird ebenfalls auf die nächste Sitzung vertagt.

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6. Einführung von MP-Feuer für die Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö 6

Protokoll / Bekanntgaben

Hierzu erläutert 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter, dass die Angelegenheit grundsätzlich mit den Bürgermeistern und den Feuerwehrdienstgraden im Landkreis Landshut besprochen ist; eigentlich sollte jede Feuerwehr mit dieser Software ausgestattet werden.
Da noch einige Dinge zu klären sind und dies mit den Kommandanten und Gerätewarten besprochen werden soll, sollte die Entscheidung letzten Endes auf den September diesen Jahres vertagt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die endgültige Entscheidung in den September oder Oktober 2019 zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter und Gemeinderatsmitglied Brandl erläutern den Gemeinderat eingehend die Notwendigkeit für die Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers. Es lägen nun mittlerweile einige Angebote für die Anschaffung eines gebrauchten Gerätes bzw. von Neugeräten vor.
Nach Durchsicht der einzelnen Angebote und Besichtigung der Fahrzeuge kommen Bauhof und Bürgermeister zu dem Entschluss, das angebotene Gebrauchtgerät Holder C250 mit einer bisherigen Laufzeit von 345 Stunden zuzüglich der bereits besprochenen Sonderausstattung mit einem Gesamt Bruttokaufpreis von 86.346 € zum Erwerb vorzuschlagen. Gleichzeitig sollte der LS Rio für einen Wert von rund 10.000 € veräußert werden .
Die Gemeinde habe jährlich Aufwendungen von ca. 4000 € für die Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen um müsse zudem regelmäßig 4-stellige Beträge in Reparaturen für den LS Rio einsetzen.
Mit dem angebotenen Gerät könnten diese Arbeiten in eigener Regie durchgeführt werden; eventuell könnten diese Arbeiten auch den Nachbargemeinden per Dienstleistung angeboten werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates werden noch einige Anmerkungen bzw. Fragen zu dieser Thematik gemacht, was im Einzelnen die zeitliche Beanspruchung des Bauhofes insgesamt, die Notwendigkeit der Anschaffung aus finanzieller und arbeitstechnischer Sicht, die jetzige Gerätesituation und die Optionen zur Auslagerung auf externe Dienstleister anbelangt.
Im Einzelnen wird zu den Fragen nochmals seitens des Bauhofmitarbeiters und seitens des Bürgermeisters Stellung genommen.

Die Fragen der grundsätzlichen Finanzierbarkeit sind in den vorherigen Beratungen zum Haushaltsplan ausreichend geklärt worden; der entsprechende Haushaltsansatz für die Beschaffung abzüglich des zu erzielenden Verkaufspreises für das alte Gerät sind in den Haushaltsplan 2019 eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Ankauf des Geräteträgers Holder C250 mit einer bisherigen Gesamtlaufleistung von 345 Stunden. Inklusive der festgelegten Sonderausstattung und der Kehrsaugeeinrichtung ist ein Gesamtkaufpreis von brutto 86.346 € finanzieren. Das bestehende Altgerät LS Rio ist im Gegenzug dazu zu veräußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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8. Fluchtpodest für 3. Kindergartenraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Wie bereits bestens bekannt wird im Gemeindezentrum ein 3. Gruppenraum für die Kindertagesstätte eingerichtet.
Hierfür ist allerdings der Einbau eines sogenannten Fluchtpodestes, welches nach außen und unten führen wird, notwendig.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert den Gemeinderat darüber, dass er insgesamt bei 6 Firmen Anfragen für diese Arbeiten auf Basis einer vorliegenden Planungsskizze gemacht habe. Lediglich 2 Angebote sind für diese Arbeiten eingegangen; preiswürdigster Bieter ist die Firma Hiermer (Angebot im RIS in Anlage) zu einem Gesamtwert von 6.128,50 €. Der Auftrag sollte an diese Firma vergeben werden, da der Raum bis Mitte September bezugsfertig sein muss und auch zulässigerweise genutzt werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot des preiswürdigsten Bieters, der Firma  Hiermer für den Anbau eines Fluchtpodest zum Gesamtpreis von brutto 6. 128,50 € anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö 9

Protokoll / Bekanntgaben

Bücherei Aham:
Die Bücherei wird in den neuen Räumlichkeiten ihren Betrieb ab morgen, 30.7.2019, 16:00 Uhr aufnehmen. Am morgigen 30.07 wird zusätzlich noch der Internetrouter durch Herrn Hoffmeister installiert.

Straßensanierungen:
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass zusätzlich in der Kellerstraße eine Sanierung im Wert von rund 1. 500 € vorgenommen werden wird.
Für die Brückensanierung ist der Einsatz eines speziellen Fräsgerätes notwendig, was letzten Endes zu einer Kostensteigerung von rund 5.000,00 € führen wird. Grundsätzlich können durch Eigenarbeiten statt des Einsatzes einer normalen Fräse, rund 5,000,00 € eingespart werden, der Einsatz der Spezialfräse erfordert allerdings rund 10.000,00 € zusätzliche Kosten.

Grundschule Aham:
Die Bauantragsunterlagen für den Erweiterungsbau an der Grundschule Aham sind zwischenzeitlich genehmigt; angeblich soll der Förderbescheid im Laufe der nächsten Woche bei der Gemeinde Aham eingehen. Die Regierung von Niederbayern hat zwischenzeitlich auch schriftlich im Förderbescheid bestätigt, dass die Arbeiten durch das Kommunalunternehmen abgewickelt werden können, wenngleich, so die Vorgaben des Bescheides für das Feuerwehrgerätehaus, welcher am heutigen Tag eingegangen ist, noch weitere Erklärungen seitens des Kommunalunternehmens erfordern werden. Vergaberichtlinien sind aufzustellen.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö 10

Protokoll / Bekanntgaben

Gemeinderatsmitglied Leitl erkundigt sich hinsichtlich der weiteren Planungen für ein Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft in der Gemeinde. Hierzu wird erklärt, dass zwar Gespräche geführt werden, aber letzten Endes noch keine Entscheidungen vorliegen.

Gemeinderatsmitglied Fuchs erkundigt sich, ob beim Anwesen Köstler nicht ein Verkehrsspiegel wegen der schlechten Einsicht in die Staatsstraße aufgestellt werden müsste.
Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert über die durchgeführte Verkehrsschau durch das Staatliche Bauamt Landshut. Eine positive Stellungnahme zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels steht in Aussicht.
Weiterhin erkundigt sich Gemeinderatsmitglied Fuchs dahingehend, ob nicht bei der Kneippanlage eine Beschattung möglich sei; hierzu wird erklärt, dass hier das Aufwachsen der vorhandenen Bepflanzung einfach abgewartet werden muss.

Gemeinderatsmitglied Maier erkundigt sich zur Miete für die Unterbringung der Bücherei im Raiffeisen Gebäude; hier wird ein Betrag in Euro 200,00 pro Monat notwendig .

Datenstand vom 09.09.2019 13:33 Uhr