Datum: 03.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 29.07.2019, Nr. 2019/07, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau von eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Praxisräumen - Aufeld 1 - Antrag auf Vorbescheid
3 Einführung von MP-Feuer für die Feuerwehren
4 Haushaltsplan 2019
4.1 Beratung und Erlass der Haushaltssatzung
4.2 Beschluss zur Finanzplanung
5 KU-Aham
5.1 Änderung der Unternehmenssatzung
5.2 Generalunternehmensvertrag Gemeinde ./. KU
5.2.1 Grundschulbau
5.2.2 Feuerwehr / Bauhof
6 Informationen
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 29.07.2019, Nr. 2019/07, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö beschließend 2
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2.1. Neubau von eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Praxisräumen - Aufeld 1 - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt den o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vor . Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Aufeld“.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Eine Ableitung von Schmutz- und Regenwasser ist durch den bestehenden Mischwasserkanal gesichert. Die Bestätigung zur Ableitung von Niederschlagswasser liegt vor.

Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden beantragt:

  • Überschreitung der westlichen Baulinie um ca. 6 m
  • Überschreitung der südlichen Baugrenze um 5,30 m

Das im Bebauungsplan dargestellte Grundstück wurde in zwei Teilgrundstücke unterteilt, weshalb sowohl die westliche Baulinie als auch die südliche Baugrenze nicht eingehalten werden können.

Weiter wird seitens der Antragsteller angefragt, ob die Stellplätze in der Vorgartenzone, wie im Plan dargestellt, planungsrechtlich zulässig sind.
Aus unserer Sicht spricht hier nichts dagegen, jedoch hat dies das Landratsamt noch einmal zu überprüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antragsteller zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen „Überschreitung der westlichen Baugrenze um ca. 6 m“ sowie „Überschreitung der südlichen Baugrenze um 5,30 m“ erteilt. Ebenso wird den geplanten Stellplätzen entsprochen, sofern das Landratsamt seine Zustimmung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Einführung von MP-Feuer für die Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö 3

Sachverhalt

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter erläutert die Verfahrensabläufe und Inhalte der webbasierenden Softwarelösung, die seitens des Feuerwehrverbandes favorisiert wird. Die Lösung sei einheitlich, zukunftssicher und die beteiligten Kommandanten der Feuerwehren hätten sich einhellig dafür ausgesprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt sich der Empfehlung des 1. Bürgermeisters und der beteiligten Kommandanten der Ahammer F euerwehren anzuschließen und die Software MP- Feuer zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö beschließend 4
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4.1. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Anhand der Anlagen zum Vorbericht, die im Ratsinformationssystem hinterlegt waren, erläutert Herr Hoffmeister die wesentlichen Grundlagen zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 samt Finanzplanungsjahren bis in das Jahr 2022. Auf die Anlagen, die zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt sind, wird ausdrücklich Bezug genommen.
Konkret erläutert werden die Punkte der Umlagen, der Gemeindesteuern, der Schlüsselzuweisungen, das gegründete Kommunalunternehmen, sowie die vorgesehenen Kreditierungen im Jahr 2019. Die vergleichenden Übersichten der bestehenden und geplanten Kreditierungen werden ebenfalls eingehend besprochen.

Beschluss

Haushaltssatzung
der Gemeinde Aham

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Aham folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf
3.086.000 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf
842.000 Euro
festgesetzt.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf
350.000 Euro
 festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf
391.000 Euro
festgesetzt.




§ 4
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)        400 %
2. Grundsteuer B (übrige Grundstücke)        400 %
3. Gewerbesteuer         350 %

§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf
390.000 Euro
festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.


Gemeinde Aham
Gerzen,



Jens Herrnreiter
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Beschluss zur Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die gesamte Finanzplanung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS hinterlegt.
Herr Klaus Hoffmeister erläutert die Investitionsmaßnahmen und die jeweilige Finanzierung.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Aham für das Haushaltsjahr 2019 und die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2021 sind hinsichtlich der Investitionen deutlich reduziert worden.

Dies hat allerdings nicht die Ursache, dass die notwendigen Investitionen nicht mehr angegangen werden, sondern hat vielmehr damit zu tun, dass die Gemeinde Aham ein Kommunalunternehmen-KU Aham gegründet hat.
Innerhalb dieses Unternehmens, so die Satzung für das Kommunalunternehmen und die aktuelle Beschlussfassung im Gemeinderat, werden die jetzt vorgesehenen Investitionsprojekte direkt umgesetzt werden.
Zu nennen sind hier die Erweiterung der Grundschule Aham um Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung, der Neubau der Kindertagesstätte, der Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Bauhof in Loizenkirchen und die Baulandbeschaffung und Baulanderschließung innerhalb der Gemeinde.
Die damit verbundenen Investitionskosten werden zunächst aus dem gemeindlichen Haushalt ausgelagert und vom Kommunalunternehmen fremdfinanziert.

Klarheit besteht darin, dass die Gemeinde Aham die offenen und nicht drittfinanzierten Kostenanteile zu tragen haben wird.

Gemeinderatsmitglied Dr. Ehrenhofer-Zettler merkt an, dass ihr im Rahmen der Finanzplanung Mittel fehlen, die die Refinanzierung der an die KU Aham übertragenen Aufgaben darstellen. Hierzu erklärt Herr Hoffmeister, dass derzeit keinerlei Informationen vorliegen wie die Rückfinanzierung geschehen soll. An späterer Stelle der heutigen Sitzung ist über sogenannte Generalunternehmerverträge zu beraten, welche hier eine gewisse Aussage zulassen. Nachdem sich das Haushaltsjahr 2019 bereits dem Ende zuneigt und für das Haushaltsjahr 2020 ein ergänzender neuer Finanzplan aufzustellen sein wird, können dann vorliegende Informationen in  diese Finanzplanung aufgenommen werden, sofern sie seitens der Gemeinde Aham, finanzierbar sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2018 – 2022 zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. KU-Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö 5
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5.1. Änderung der Unternehmenssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham hat im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, dem KU Aham den „Erwerb, die Erschließung und die Vermarktung von Baugebieten“ zu übertragen.
Diese Zusatzaufgaben sind von der derzeit gültigen Unternehmenssatzung nicht gedeckt; hierzu ist durch Änderungssatzung eine Erweiterung im Unternehmenszweck festzulegen. Die Satzung ist in Anlage beigegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage beigegebene Satzung zum Kommunalunternehmen Aham, rückwirkend zum 01.07.2019, zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2. Generalunternehmensvertrag Gemeinde ./. KU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö 5.2
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5.2.1. Grundschulbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö 5.2.1

Sachverhalt

Seitens des Steuerberatungsbüros Popp wurde der in Anlage beigegebene Generalunternehmervertrag zwischen der Gemeinde Aham und dem Kommunalunternehmen Aham ausgearbeitet.
Seitens des Gemeinderates werden hierzu keine weiteren Anmerkungen gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Generalunternehmervertrag zwischen der Gemeinde Aham und dem Kommunalunternehmen Aham bzgl. eines Anbaus an das bestehende Grundschulgebäude des Grundstücks Fl.Nr.353, Gemarkung Aham, Gemeinde Aham zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2.2. Feuerwehr / Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö 5.2.2

Sachverhalt

Seitens des Steuerberatungsbüros Popp wurde der in Anlage beigegebene Generalunternehmervertrag zwischen der Gemeinde Aham und dem Kommunalunternehmen Aham ausgearbeitet.
Seitens des Gemeinderates werden hierzu keine weiteren Anmerkungen gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Generalunternehmervertrag zwischen der Gemeinde Aham und dem Kommunalunternehmen Aham bzgl. Neubaus eines gemeinsamen Feuerwehrgeräte- und Bauhofgebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr.2178, Gemarkung Loizenkirchen, Gemeinde Aham zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Seniorennachmittag findet am 28. September 2019 ab 13:30 Uhr statt.

Der Abschluss des Ferienprogramms 2019 wird voraussichtlich am 7. September gefeiert.

Der Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils mit Sitz in Aham hat begonnen die Wasserhauptleitung von Aham nach Gerzen zu verlegen. Die bisherige Leitungsführung verlief durch das Baugebiet Am Erlinger Bach und wird nun auf der Staatsstraße 2083 verlegt. Da die Leitung ohnehin sanierungsbedürftig war, wird die Gemeinde Aham nur mit einem Teil der Kosten belastet werden.

Von Seiten des Gemeinderatsmitgliedes Lang wird beantragt, beim Wiedereinbau des Asphaltsmaterials an dieser Stelle so genannten Flüsterasphalt zu verwenden.
Hier sollte zeitnah ein Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger gestellt werden.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter weist dies zurück mit dem Hinweis auf die nicht vorhandene Zuständigkeit der Gemeinde. Hier sollte abgewartet werden, was der Straßenbaulastträger letzten Endes fordert. Darüber hinaus werde  nur in einer relativ geringen Breite die Wiederherstellung der Asphaltschicht notwendig, keinesfalls in gesamter Breite, so das, aus seiner Sicht, der Einbau von Flüsterasphalt wenig Sinn ergibt.

Die Planunterlagen für den Kindergarten der Stadt Vilsbiburg liegen nun zum Teil vor und könnten in Bälde an die Gemeinderatsmitglieder verteilt werden.

Die 3. Kindergartengruppe ist zwischenzeitlich im Gemeindezentrum eingerichtet; der Gemeinderat wird eingeladen, die Umbauten im Gemeindezentrum im Anschluss an die Sitzung zu besichtigen.

Hinsichtlich Einzelhandels Nahversorgung finden derzeit erfolgversprechende Gespräche statt. Ziel ist, dass ab 1.1.2020 eine Nahversorgung in Aham wieder angeboten werden kann. Die Örtlichkeit hierfür ist noch nicht endgültig geregelt; eine Bürgerbeteiligung diesbezüglich soll auf alle Fälle umgesetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Frau Huber wohl bereit wäre, über einen überschaubaren Zeitraum ihr Ladengeschäft noch weiter offen zu halten.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö 7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Nadler erkundigt sich zum Stand des Breitbandausbaus in der Gemeinde Aham; hier seien wieder diverse Gerüchte im Umlauf, die wohl nicht zutreffend seien.
Hierzu erklärt der Breitbandpate der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Herr Hoffmeister, dass das Förderverfahren für den weiteren Breitbandausbau im Januar erneut eingeleitet wurde. Derzeit steht dieses Förderverfahren, da die beteiligten Netzbetreiber, hier vor allem die Deutsche Telekom, nicht bereit sind irgendein Angebot abzugeben.

Damit ist, auch bei bestem Willen der Gemeinden, ein Weiterbetreiben des Förderverfahrens nicht möglich; zum jetzigen Zeitpunkt wären zwingend Angebote der Netzbetreiber notwendig. Die Kosten für die jetzt noch notwendigen Glasfaseranschlüsse der einzelnen Außenbereiche liegen derart hoch, dass ie Netzbetreiber eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für diese Maßnahmen nicht mehr vorliegen würden. Die eigenen Berechnungen des Projektanten, der seitens der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen beauftragt wurde, bestätigen diese Aussage wohl; diese Informationen wurden bereits in den Bürgerversammlungen der einzelnen Gemeinden weitergegeben. Derzeit, so Herr Hoffmeister, berät er die anfragende Bürgerschaft dahingehend, sich hinsichtlich LTE oder gar Satellitenversorgung zu erkundigen.

Die LTE Versorgung ist weitestgehend vernünftig ausgebaut, sodass hier für einen Zeitraum für die nächsten 2-4 Jahre wohl eine ausreichende Netzabdeckung und Breitbandversorgung gewährleistet werden kann. Sollte dies über LTE nicht möglich sein, müsse auch auf die Satellitentechnologie verwiesen werden.

Herr Hoffmeister erklärt zudem, dass die Deutsche Telekom bei Breitbandausbaumaßnahmen, wo sie in der Vergangenheit noch Angebote abgegeben hat, einen Ausbauzeitraum von 4 Jahren zu Grunde gelegt hat. Die Ausbauten in der VG Gerzen hatten einen Ausbauzeitraum von 2 Jahren vertraglich vereinbart; dieser Zeitraum wurde in der Gemeinde Aham damals sogar noch unterschritten-

Anders formuliert bedeutet dies, dass, sofern das Förderverfahren weiterlaufen könnte und die Deutsche Telekom ein Angebot abgeben würde es ab Vertragsabschluss wohl wenigstens 4 Jahre dauern würde bis die geplanten Außenbereiche per Glasfaser angebunden werden. All dies ist allerdings hypothetisch.

Im Einzelnen wird der Ortsteil Prosmering vom derzeit laufenden Ausbau des Marktes Frontenhausen profitieren. Darüber hinaus ist die Gemeinde Aham nach wie vor Antragsteller im Mobilfunkförderprogramm, d.h., dass im Bereich Alram, Wimm, Prosmering derzeit untersucht wird, ob und inwieweit ein weiterer Mobilfunkmast Sinn ergibt.

Eine entsprechende Versorgungslücke ist auf der Karte der Bundesnetzagentur jedenfalls ausgewiesen.

Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs regt an, dass beim künftigen Seniorennachmittag gegebenenfalls wieder ältere Fotografien gezeigt werden sollten; dies würde den Seniorennachmittag sicherlich auflockern.

Des Weiteren fragt Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs an, was es mit dem Landschaftspflegeverband konkret auf sich habe; hierzu erklärt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter, dass sich hier die Gemeinden zusammengeschlossen hätten um entsprechend landschaftspflegerische Maßnahmen gemeinsam vorzubereiten auszuschreiben und umsetzen zu lassen. Natürlich gehen die jeweiligen Kosten zu Lasten der Gemeinden.

Zur Problematik Kiesabbau Thöne wird mitgeteilt, dass hier ergänzend Betonplatten seitens des Unternehmers verlegt würden; die Maßnahme ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen.

Datenstand vom 04.10.2019 09:23 Uhr