Datum: 01.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 03.09.2019, Nr. 2019/08, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Anbau Wintergarten - Feldstraße 30 &30a - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Neubau einer Unterstelle - Feldstraße 30a - Antrag auf isolierte Befreiung
2.3 Anbau eines Kaltraumwintergartens - Winzersdorf 10 - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle - Petzenberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.5 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Nähe Klostersteig - Antrag auf Baugenehmigung
3 Informationen
4 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 03.09.2019, Nr. 2019/08, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/09. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt,  die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/09. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2019 ö 2
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2.1. Anbau Wintergarten - Feldstraße 30 &30a - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/09. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des GE Aham Nord.

Die Grundstückseigentümerin möchte auf die ganze Länge des Wohnhauses einen Wintergarten mit einer Tiefe von 3,00 Metern errichten. Dort befindet sich derzeit bereits eine Terrasse. Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze mit dem Wintergarten wurde der Grundstückseigentümerin bereits in der Sitzung vom 28.05.2019 über eine u nverbindliche Bauvoranfrage in Aussicht gestellt. Die Baugrenze wird um 0,50 Meter überschritten. Hierfür beantragt die Grundstückseigentümerin eine Befreiung.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung von Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Entwässerung ist über ein Trennsystem gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Die erforderliche Nachbarunterschrift des östlich liegenden Grundstücks wurde verweigert. Hier wird auf das im RIS zur Verfügung gestellte Schreiben vom 26.09.2019 verwiesen.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung „Überschreitung der Baugrenze um 0,50 Meter“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Unterstelle - Feldstraße 30a - Antrag auf isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/09. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Aham Nord, dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung einer Unterstelle.

Fl. Nr. 1900/1, Gemarkung Loizenkirchen
Die Erschließung ist gesichert

Grundsätzlich ist die Errichtung von Gebäuden mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der Bebauungsplan GE Aham Nord setzt jedoch Baugrenzen fest. Die geplante Unterstelle weist einen Brutto-Rauminhalt von 74,7 m³ auf, liegt aber vollständig außerhalb der Baugrenzen und benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Antragstellerin benötigt lt. eigener Aussage die Unterstelle zur Lagerung von Brennholz, Gartenmöbeln, Gartengeräten und Fahrrädern, da keine andere Möglichkeit bestünde diese Dinge unterzustellen.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da ausschließlich auf den beiden Grundstücken der Antragstellerin die Baugrenzen derart eng gefasst wurden, dass eine weitere Bebauung nicht möglich ist. Nachbarliche Interessen werden objektiv nicht beeinträchtigt und eine Vereinbarung mit den öffentlichen Belangen ist gegeben.

Die erforderliche Nachbarunterschrift liegt nicht vor. Der Eigentümer des benachbarten Grundstücks wurde über den Antrag informiert, hat die Unterschrift jedoch verweigert. Mit Schreiben vom 18.09.2019 werden Einwendungen gegen den geplanten Neubau einer Unterstelle erhoben. Dem Gemeinderat wird der Inhalt des Schreibens vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben. Zu den vorgebrachten Punkten ergeht folgende Würdigung:

1. Die unverbindliche Bauvoranfrage aus der Gemeinderatssitzung vom 28.05.2019 umfasste eine baugenehmigungspflichtige Unterstelle mit einem Grundmaß von 9,00 Metern auf 12,50 Metern und ist daher mit der heutigen (isolierte Befreiung & Grundmaß 6,00 Meter auf 4,15 Meter) Vorlage nicht vergleichbar.

2. Eine Aneinanderreihung von Stallungen bis zur Grundstücksgrenze ist ausgeschlossen, da für jede Erweiterung der heute beantragten Unterstelle eine Baugenehmigung vom Landratsamt eingeholt werden muss, da der umbaute Raum von 75 m³ überschritten würde. Zudem würde ein derart großer Baukörper gegen die Grundzüge des Bebauungsplanes verstoßen. Eine Genehmigung ist demnach ausgeschlossen. Die Errichtung weiterer Unterstellen als selbständiges Bauvorhaben müsste in jedem Fall vom Gemeinderat als weitere isolierte Befreiung genehmigt werden. Hierbei stellt sich jeweils die Frage der Notwendigkeit der zusätzlichen Unterstelle.

3. Das heute beantragte Bauvorhaben liegt tatsächlich vollständig außerhalb der Baugrenzen. Die Baunutzungsverordnung lässt jedoch speziell im § 23 Absatz 5 Satz 1 baugebietstypische Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zu, sofern der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. In einem Mischgebiet ist eine Unterstelle zur Lagerung der o.g. Materialien durchaus baugebietstypisch, vergleichbar mit einem Gartenhaus. Durch die Festsetzung der Baugrenzen ist jedoch eine Befreiung von ebendiesen erforderlich um das Bauvorhaben realisieren zu können.

4. Analog zum Baugenehmigungsverfahren werden Befreiungen von Bebauungsplänen für grundsätzlich verfahrensfreie Vorhaben unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. Im Zuge der Vorbereitung zur Gemeinderatssitzung wurde die Bauherrin dennoch zu den vorgebrachten Punkten angehört. Lt. Ihrer Aussage liegt der verfüllte Brunnen 4,50 Meter vom Standort der beantragten Unterstelle entfernt. Zudem sind im Antragsverfahren nur öffentlich-rechtliche Vorschriften zu prüfen. Daher kann dieser Einwand gegen das Bauvorhaben nicht berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt,  zum o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Aham Nord das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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2.3. Anbau eines Kaltraumwintergartens - Winzersdorf 10 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/09. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2019 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der oben genannte Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Öffentliche Belange werden augenscheinlich nicht beeinträchtigt.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt,  zu oben genannten Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.4. Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle - Petzenberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/09. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2019 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben augenscheinlich nicht entgegen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser und die Versorgung mit Frischwasser ist nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Nähe Klostersteig - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/09. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2019 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Klostersteig in Loizenkirchen.

Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus im Süden um 1,99 Meter, im Bereich des Erkers um 2,99 Meter. Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse im Westen um 2,30 Meter und im Süden um 4,50 Meter. Überschreitung der Baugrenze mit dem Geräteraum im Norden um 0,50 Meter. Der Bauherr begründet die Überschreitungen mit der Absicherung des Hangs zur Ortsstraße Am Klostersteig, dem Erhalt des nördlich vorhandenen Baumes und der Einhaltung eines entsprechenden Abstands zum geplanten unterirdischen Gastank.
- Überschreitung der Wandhöhe mit der Garage. Zulässig ist eine Wandhöhe von 3,00 Metern. Beantragt wird eine Wandhöhe von 3,38 Meter. Der Bauherr begründet die Überschreitung mit der tiefen Lage der Garage zur Ortsstraße Am Klostersteig.
- Überschreitung der Höhenlage baulicher Anlagen. Zulässig ist eine Differenz zur Erschließungsstraße von 0,30 Meter. Beantragt wird eine Differenz von 0,99 Meter mit dem Wohnhaus und 0,84 Meter mit der Garage. Der Bauherr begründet dies mit der Verringerung von erforderlichen Abgrabungen und Aufschüttungen. Zudem liegt das Wohnhaus dann nicht zu tief im Gelände.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend, vor allem da es sich um den ersten Bauantrag im Bereich des Bebauungsplanes Klostersteig handelt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen . Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der Baugrenzen
- Überschreitung der zulässigen Wandhöhe der Garage
- Überschreitung der Höhenlage baulicher Anlagen
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/09. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Nachfolger Hausarzt:
Der Vorsitzende informiert, dass Mitte/Ende nächsten Jahres ein Kollege die Hausarztpraxis übernehmen wird.

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4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/09. Sitzung Gemeinderat Aham 01.10.2019 ö 4

Sachverhalt

- keine -

Datenstand vom 31.01.2020 09:15 Uhr