Datum: 05.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 01.10.2019, Nr. 2019/09, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Sattlerweg 2 - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Anbau eines Austragswohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum - Wendeldorf 4 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Bebauungsplan Freiflächen-PV-Anlage Bergfeld & Deckblatt Nr. 10 zum Flächennutzungsplan - Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Satzungs- & Feststellungsbeschluss
4 Bebauungsplan Bauhofgelände & Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Haushaltsjahr 2018
5.1 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2018
5.2 Örtliche Rechnungsprüfung - Bekanntgabe des Prüfungsberichtes 2018
5.3 Feststellung der Jahresrechnung 2018
5.4 Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters
6 Kommunalwahlen 2020 - Bestellung Gemeindewahlleiter und Stellvertreter
7 Antrag des KU Aham auf Erlaubnis zur Führung des Wappens von Aham im Siegel
8 Informationen
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 01.10.2019, Nr. 2019/09, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Sattlerweg 2 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aham D1.

Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
-Abweichung der Dacheindeckung und Dachüberstand. Zulässig ist eine Dacheindeckung in dunkelbraun oder rot. Beantragt wird eine Dacheindeckung in anthrazit. Begründet wird dies mit einer ansprechenderen Optik. Zulässig ist ein Dachüberstand Ortgang nicht über 0,20 m, Traufe nicht über 0,50 m. Beantragt wird ein Dachüberstand von umlaufend 0,80 m. Die Fassade soll hierdurch geschützt werden.
-Überschreitung der Baugrenze im Südwesten mit dem Wohnhaus um 0,70 m. Der Bauherr begründet die Überschreitung mit der erforderlichen Größe der Baukörper.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
-Abweichung der Dacheindeckung und Dachüberstand
-Überschreitung der Baugrenzen
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Anbau eines Austragswohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum - Wendeldorf 4 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), da dieses als Austragswohnhaus genutzt werden soll. Zum heutigen Antrag auf Baugenehmigung liegt ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes Landshut vor. Die Planunterlagen stimmen überein. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben augenscheinlich nicht entgegen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser und die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung von Niederschlagswasser liegt vor.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Freiflächen-PV-Anlage Bergfeld & Deckblatt Nr. 10 zum Flächennutzungsplan - Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Satzungs- & Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.09.2019 bis einschließlich 21.10.2019 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 25 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Post AG
- Deutsche Telekom Technik
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: Untere Bauaufsicht, Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils
- Gemeinden Gangkofen, Frontenhausen, Gerzen, Kröning und Schalkham

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Einwendungen abgegeben:
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete Gesundheitsamt und SG 44 Bauleitplanung
- Gemeinde Loiching
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bund Naturschutz
- Bayernwerk AG
- Regionaler Planungsverband

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Anregungen oder Einwendungen abgegeben:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Bayerischer Bauernverband
- Regierung von Niederbayern
- Wasserwirtschaftsamt Landshut

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben. Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Die Anmerkungen ergehen zur Kenntnis und werden an den Antragsteller zur Umsetzung der Anlage weitergereicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen. Der Bauernverband bleibt bei seiner ablehnenden Haltung zur Planung. Die Gemeinde hält den bisherigen Beschluss aufrecht, da es sich um eine Konversionsfläche handelt und die Vorgaben des EEG eingehalten sind. Die Entscheidung zur Umnutzung wurde durch die Gemeinde bereits durch den Aufstellungsbeschluss getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass dem Vorhaben keine Erfordernisse der Raum- und Landesplanung entgegenstehen. An der Planung sind daher keine Änderungen oder Ergänzungen erforderlich. Der Fachbehörde werden die rechtskräftigen Planungsunterlagen in digitaler und analoger Form zugestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen. Die Würdigung ergeht wie folgt:
Es ist zunächst festzuhalten, dass das Wasserwirtschaftsamt Landshut bereits zum Vorentwurfsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt war, aber in diesem Rahmen keine Stellungnahme abgegeben hat. Daher war für die Gemeinde davon auszugehen, dass ein Einverständnis mit der Planung besteht. Von gemeindlicher Seite sind somit die erforderlichen Abstimmungen mit der Fachbehörde getätigt. Daher ist die jetzige Stellungnahme in dieser Form nicht nachvollziehbar.
Aus der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut kann abgeleitet werden, dass keine Überschwemmungsgrenzen vorhanden sind, es dort aber zu Überschwemmungen kommen kann. Es kann jedoch nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich diese sind. Es wird ausgeführt, dass durch den Grünrandstreifen wahrscheinlich ein ausreichender Abstand eingehalten wird, um nicht in das Überschwemmungsgebiet des Blutmüllergrabens einzugreifen, womit jedoch nichts über die Übernahme einer Gewähr ausgesagt ist. Erst mit dem Nachweis einer Überschwemmungsgebietsberechnung kann rechtlich verbindlich ausgesagt werden, ob sich die PV-Anlage im Einflussbereich einer möglichen Hochwassergefahr befindet.
Von der Fachbehörde wird angemerkt, dass vom Planungsbüro zwar der Belang abgehandelt wurde, aber ohne Aussage. Es kann nichts zur Gefährdung gesagt werden. Es ist aber laut Wasserwirtschaftsamt nun so, dass der Eingreifende in der Nachweispflicht ist. Dazu wird bemerkt, dass durch die flächige Einsaat von Grünland und die geplanten Pflegewege, der Wasserrückhalt gegenüber einer Ackernutzung, die bei Nichtdurchführung der Planung weiterhin als Folgenutzung verbleibt, deutlich verbessert ist. Durch die zukünftige Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage sind keine Gefahrenpunkte zu erkennen, welche die Nutzung der Fläche selbst oder unmittelbar angrenzende Grundstücke beeinträchtigen könnten. Vielmehr ist auf Grund der vorhandenen Planung sowie der Grundlagen im Wasserhaushaltsgesetz sichergestellt, dass keine potentielle Gefährdungslage vorliegt. Die Begründung wird in Ziffer 7.2.4 entsprechend redaktionell ergänzt. Durch die Nachweispflicht des Eingreifenden ist die Gemeinde jedoch verpflichtet einen Gefährdungsausschluss nachzuweisen.

Daher beschließt der Gemeinderat den Auftrag zur Erbringung dieses Nachweises an ein in dieser Hinsicht geeignetes Ingenieurbüro auf Basis der HOAI zu vergeben. Sofern ein Ausschluss der Überschwemmungsgefahr nicht aufgrund der Topographie, der Größe des Einzugsgebietes und dem anstehenden Geländeprofil gut genug abgeschätzt werden kann, ist eine Überschwemmungsgebietsberechnung einzuholen. Der Einwand des Wasserwirtschaftsamtes kann erst nach Eingang dieses Nachweises bzw. der Berechnung abgewogen werden. Das Bauleitplanverfahren kann daher heute noch nicht abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Bauhofgelände & Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zum Aufstellungsbeschluss vom 30.04.2019 wurden vom Ingenieurbüro KomPlan die Planunterlagen zum Bebauungsplan Bauhofgelände und zum Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan erstellt.

Der Vorsitzende stellt dem Gemeinderat die Planunterlagen vom 05.11.2019 vor.

Auf der Fl. Nr. 2178/0, Gemarkung Loizenkirchen, soll der bestehende Flächennutzungsplan mit einer Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft und von Flächen für Ver- und Entsorgung in eine Gemeinbedarfsfläche geändert werden. Ebenso wird im Entwurf des Bebauungsplanes das gesamte Grundstück als Gemeinbedarfsfläche mit den Nutzungen Bauhof, Wertstoffhof, Feuerwehr und Lagerflächen festgesetzt. Die Baugrenze verläuft entlang der Grundstücksgrenze und ermöglicht somit eine größtmögliche Flexibilität für zukünftige Bebauungen.

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5. Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö beschließend 5
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5.1. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 5.1

Sachverhalt

2. Bürgermeister Johann Schemmerer  gibt das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 bekannt; das Feststellungsdatenblatt ist als Anlage zur Sitzungsniederschrift beigeheftet, auf Selbiges wird Bezug genommen. Es werden die wesentlichen Auszüge aus der Jahresrechnung des Rechnungsjahres 2018 erläutert.

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5.2. Örtliche Rechnungsprüfung - Bekanntgabe des Prüfungsberichtes 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende  erläutert anhand der im Ratsinformationssystem veröffentlichten Niederschrift der örtlichen Rechnungsprüfung die Sachlage und geht auf die wesentlichen Punkte ein. Am 26.09.2019 fand die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 statt.  Anwesend waren 2. Bürgermeister Schemmerer und die Gemeinderatsmitglieder Silvia Fuchs, Albert Brandl, Anton Mühlhofer i. V. für Rudolf Lang.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

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5.3. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 5.3
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5.4. Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 5.4

Sachverhalt

Aus der örtlichen Rechnungsprüfung verblieben keine wesentlichen Erinnerungen; das Rechnungsergebnis wurde anerkannt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, diesen Punkt zurückzustellen. Der Gemeinderat äußert den Wunsch, die Feststellungen der Rechnungsprüfung durch den Kämmerer Herrn Hoffmeister, in der kommenden Sitzung erläutert zu bekommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Kommunalwahlen 2020 - Bestellung Gemeindewahlleiter und Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes beruft der Gemeinderat den
1. Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied, eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder eine Person aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten, zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Die neue gesetzliche Bestimmung vom 22.03.2018, mit der der mögliche Personenkreis auf alle in der Gemeinde Wahlberechtigen erweitert wurde, eröffnet nun auch die Möglichkeit ehemalige 1. Bürgermeister, oder ehemalige Gemeinderatsmitglieder, zum Wahlleiter zu berufen.

Der Gemeindewahlleiter sitzt dem Gemeindewahlausschuss vor. Dieser hat in einer ersten Sitzung die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen und gegebenenfalls zuzulassen bzw. zurückzuweisen. In einer weiteren Sitzung hat der Gemeindewahlausschuss das amtliche Gemeindewahlergebnis festzustellen und für die amtliche Veröffentlichung zu sorgen.

Aufgrund der Neutralitätspflicht der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und zur Vermeidung von Interessenskonflikten, hier insbesondere des Gemeindewahlleiters, kann in diesem Organ nicht Mitglied sein, wer selber Bewerber, Leiter einer Aufstellungsversammlung für einen Wahlvorschlag, Beauftragter eines Wahlvorschlags oder Stellvertreter ist. Aufgrund der Bestimmung, dass Organe nur in einem Wahlorgan Mitglied sein können, scheiden auch alle Mitglieder aus, die beispielsweise in Wahlvorständen als Wahlvorstand, Schriftführer oder Beisitzer benannt sind.

Unter diesen Gesichtspunkten und der eingeschränkten Möglichkeiten wird vorgeschlagen, dass ein Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, welcher definitiv in keinem der genannten Organe eine Tätigkeit ausüben wird, zum Gemeindewahlleiter der Gemeinde Aham bestellt werden soll. Aufgrund dessen werden im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen vier Verwaltungsbedienstete vorgehalten, die das Amt des Gemeindewahlleiters übernehmen könnten, sofern aus der Mitte des Gemeinderates kein anderer Vorschlag unterbreitet wird.

Für das Amt des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Aham könnte Frau Johanna Ohlenforst, Beschäftigte der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, bestellt werden. Als Stellvertreter könnte Josef Geltinger fungieren, da auch dieser kein kommunales Wahlamt ausübt und nicht erneut für einen Sitz im Gemeinderat kandidieren wird.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beruft Frau Johanna Ohlenforst, Beschäftigte der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, für die Kommunalwahlen am 15. März 2020 zur Gemeindewahlleiterin. Als stellvertretender Gemeindewahlleiter wird Gemeinderatsmitglied Josef Geltinger berufen. Hier liegt eine Erklärung vor, nicht mehr zur nächsten Gemeinderatswahl zu kandidieren.

GR Josef Geltinger nimmt  wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag des KU Aham auf Erlaubnis zur Führung des Wappens von Aham im Siegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 7

Sachverhalt

Das Kommunalunternehmen Aham braucht für manche Rechtsgeschäfte ein Siegel. Als Anstalt des öffentlichen Rechts dürfte es das bayerische Wappen führen, oder auch das Wappen der Gemeinde Aham, wenn ihm dies erlaubt wird. Um die Verbundenheit und Zusammengehörigkeit zwischen dem Kommunalunternehmen Aham und der Gemeinde Aham zum Ausdruck zu bringen, wäre es angebracht, dass es das Wappen der Gemeinde Aham im Siegel führen dürfte. Deshalb wird von Seiten des Kommunalunternehmens angefragt, ob es die Erlaubnis dazu bekommt.

Der Gemeinderat diskutiert, für welche Zwecke das Wappen im Siegel des Kommunalunternehmens Aham geführt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass das Kommunalunternehmen schließlich im Gemeinderat beschlossen wurde und dadurch auch für die Gemeinde tätig ist. Aus dem Gemeinderat wird angeraten, dem Kommunalunternehmen die Verwendung des Wappens für derzeit laufende Projekte zu gestatten. Ebenfalls wird angeraten die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Aham, bzgl. der Nutzung des Wappens anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Kommunalunternehmen Aham, die Nutzung des Wappens im Siegel unter Voraussetzung der Vertragsanpassung zu gestatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 8

Sachverhalt

Vilstalstraße

1. Bürgermeister Herrenreiter hat den Wasserzweckverband Mittlere Vils gebeten, die Qualität des Fahrbahnbelages zu prüfen und ggfs. nachbessern zu lassen. 2020 soll das restliche Wasserrohr ausgetauscht werden sowie 2021 soll die gesamte Vilstalstraße durch das Staatliche Bauamt neu geteert werden. 1. Bürgermeister Herrenreiter erwägt den Bau einer Querungshilfe im Bereich der Dreifaltigkeitsstraße sowie Schloßstraße, ebenfalls wird angedacht, sich auf einen Flüsterasphalt mit dem Staatlichen Bauamt zu einigen.

Der Gemeinderat stimmt diesem zu, wünscht sich jedoch eine zeitnahe Lösung in Sachen Flüsterasphalt. Ebenfalls sollten o. g. Punkte vor Beginn etwaiger Planungsphasen Berücksichtigung finden.

Breitbandausbau im Umland:

Die Deutsche Telekom hat sich wieder bereit erklärt, Angebote im Bayerischen Förderangebot abzugeben. Ab dem Jahr 2020, wird ein neues Bayerisches Förderprogramm mit besseren Konditionen vorgestellt. Hierzu folgen im Dezember weitere Informationen.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 9

Sachverhalt

Pfarrverband Loizenkirchen
Der Pfarrverband Loizenkirchen bittet um Prüfung weshalb die Lichter am Friedhof über Nacht brennen. 2. Bürgermeister Schemmerer erklärt, dass diese eventuell in einem bestimmten Kreis geschalten sind. Die Gemeinde bemüht sich um Klärung, ob eine andere Schaltung möglich wäre.

Heidl André (Information)
Am 23.11.2019 findet in der Lerchenhofhalle in Aham ein Benefizkonzert für die Lebenshilfe statt. Der Erlös ist für einen guten Zweck.

Datenstand vom 31.01.2020 09:17 Uhr