Datum: 10.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 05.11.2019 Nr. 2019/10, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Ersatzbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage -Höhenweg 1, Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Bebauungsplan Bauhofgelände und Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan - Billigungs- und Auslegungsbeschluss frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
2.3 Bebauungsplan Freiflächen-PV-Anlage Bergfeld & Deckblatt Nr. 10 zum Flächennutzungsplan - Abwägung Stellungnahme WWA Landshut - Feststellungs- und Satzungsbeschluss
2.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Pfründeweg 2 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Informationen
4 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 05.11.2019 Nr. 2019/10, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham 10.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham 10.12.2019 ö 2
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2.1. Ersatzbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage -Höhenweg 1, Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham 10.12.2019 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht (§ 34 Abs. 1 BauGB). Das bisher bestehende Einfamilienwohnhaus mit Garage, welches an der nordöstlichen Seite auf Gemeindegrund steht, soll abgerissen werden und durch ein neues ersetzt werden. Dieses wird jedoch lediglich auf dem eigenen Grundstück errichtet.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend und der Eingabeplan wird besprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Bebauungsplan Bauhofgelände und Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan - Billigungs- und Auslegungsbeschluss frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham 10.12.2019 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Gemäß dem Aufstellungsbeschluss vom 30.04.2019 zum Bebauungsplan Bauhofgelände und zum Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan wurde vom Ingenieurbüro KomPlan Entwürfe angefertigt. Diese wurden bereits im Vorfeld mit dem Vorsitzenden und dem Bauhof abgestimmt.

Dem Gemeinderat werden die Planunterlagen (FNP & BBP) durch den Vorsitzenden vorgestellt und erläutert.

Aus der Mitte des Gemeinderates werden Fragen gestellt, u. a. bezüglich der Zufahrt zur Kläranlage und dem Holzlagerplatz. Diese werden seitens des 1. Bürgermeisters beantwortet. Bezüglich des Holzlagerplatzes erläutert 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass dieser Platz als Lagerplatz bezeichnet werden soll, damit Flexibilität gewahrt bleibt. Der bestehende Holzlagerplatz soll zudem bestehen bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die heute vorgestellten Entwürfe des Bebauungsplan Bauhofgelände und des Deckblatts Nr. 11 zum Flächennutzungsplan vom 10.12.2019 zu billigen. Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Bebauungsplan Freiflächen-PV-Anlage Bergfeld & Deckblatt Nr. 10 zum Flächennutzungsplan - Abwägung Stellungnahme WWA Landshut - Feststellungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham 10.12.2019 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.09.2019 bis einschließlich 21.10.2019 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 25 Fachstellen beteiligt. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte bereits in der Sitzung vom 05.11.2019.

Jedoch konnte in der damaligen Sitzung die Einwendung des Wasserwirtschaftsamtes Landshut nicht abschließend behandelt werden. Inzwischen wurde durch das Ingenieurbüro Preiss & Schuster eine Hochwasserberechnung am Blutmüllergraben durchgeführt. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat vorgestellt.

Die Beschlussvorschläge werden durch den 1. Bürgermeister verlesen und einzeln besprochen.

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird erneut zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Es ist zunächst festzuhalten, dass das Wasserwirtschaftsamt Landshut bereits zum Vorentwurfsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt war, aber in diesem Rahmen keine Stellungnahme abgegeben hat. Daher war für die Gemeinde davon auszugehen, dass ein Einverständnis mit der Planung besteht. Von gemeindlicher Seite sind somit die erforderlichen Abstimmungen mit der Fachbehörde getätigt. Daher ist die jetzige Stellungnahme in dieser Form nicht nachvollziehbar. Aus der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut kann abgeleitet werden, dass keine Überschwemmungsgrenzen vorhanden sind und im Verfahren keine rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen waren. In der Begründung zum Bebauungsplan unter Ziffer 7.2.4 wurde auf den wassersensiblen Bereich entlang des Blutmüllergrabens gemäß Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern (IÜG) hingewiesen. Dort kann es zu Überschwemmungen kommen. Es kann jedoch nicht angegeben werden wie wahrscheinlich diese sind. Nach Art. 46 Abs. 3 BayWG können aber sonstige Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für die Festsetzung sind die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden gemäß Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG zuständig. Es wird ausgeführt, dass durch den Grünrandstreifen wahrscheinlich ein ausreichender Abstand eingehalten wird, um nicht in das Überschwemmungsgebiet des Blutmüllergrabens einzugreifen, womit jedoch nichts über die Übernahme einer Gewähr ausgesagt ist. Erst mit dem Nachweis einer Überschwemmungsgebietsberechnung kann rechtlich verbindlich ausgesagt werden, ob sich die PV-Anlage im Einflussbereich einer möglichen Hochwassergefahr befindet.
Zwischenzeitlich wurde eine Hochwasserberechnung für den Blutmüllergraben durch das Ingenieurbüro Preiss und Schuster, Vilsbiburg, durchgeführt. Für den Untersuchungsbereich sind zwar weder ein festgesetztes noch ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet festgestellt, jedoch sind ein wassersensibler Bereich und damit eine potentielle Gefahrensituation für das Planungsgebiet durch Hochwasser vorhanden. Durch die vorliegende Hochwasserberechnung kann nun plausibel und nachvollziehbar eine Aussage zur Hochwassergefahr durch den Blutmüllergraben dargestellt werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die darin empfohlenen Maßnahmen zur Hochwasservermeidung nicht zum Nachteil Dritter gehen. Nach der Hochwasserberechnung wurden danach zwei Stellen ermittelt, an denen die PV-Anlage durch ein HQ100 tangiert wird. Zum einen ist es der Zufahrtsbereich, zum anderen eine Stelle weiter bachabwärts, an der die Modulfläche geringfügig betroffen sein kann. Das Hochwasser beläuft sich hier im cm-Bereich. Nach Empfehlung des Ingenieurbüros kann hier mit einer geringen Aufschüttung (Anböschung) eine Beeinträchtigung vermieden werden. Dieser Empfehlung wird gefolgt und die textliche Festsetzung unter Ziffer 3.4 Gestaltung des Geländes redaktionell angepasst: Die Formulierung „Abgrabungen und Aufschüttungen sowie Stützmauern sind unzulässig.“ wird durch die Textpassage „Ausgenommen ist der Hochwassergefahrenbereich innerhalb der Baugrenze. Hier kommen die Vorschriften der BayBO gemäß Art. 57 Nr. 9 zur Anwendung.“ ergänzt.
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Unterhaltung der PV-Anlage gesichert ist. Zur festgestellten Hochwassergefahr im Zufahrtsbereich ist dazu noch anzumerken, dass keine ständige Verkehrsfrequenz gegeben ist. Die Hochwasserberechnung wird der Begründung als Anhang beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt das Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham in der Fassung vom 10.12.2019 festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Freiflächen-PV-Anlage Bergfeld in der Fassung vom 10.12.2019 als Satzung nach § 10 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Pfründeweg 2 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham 10.12.2019 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Dreifaltigkeitsfeld – Deckblatt 1 in Loizenkirchen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung zum Schmutzwasser und die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung von Niederschlagswasser liegt vor.
Die Nachbarin ist am 14.03.2019 kinderlos verstorben, die Erben wurden über den Antrag informiert und können die Unterlagen im Rathaus einsehen. Die restlichen Nachbarunterschriften sind vollständig.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Befreiung von der Firstrichtung parallel zu den Seitenlinien des Bebauungsplanes. Beantragt wird eine Drehung der Firstrichtung um 90°. Begründet wird dies mit dem schmalen Schnitt des Grundstücks. Aufgrund dessen Größe muss das Gebäude um 90°gedreht werden.
- Befreiung von der zulässigen Dachneigung sowie Dacheindeckung. Zulässig ist eine Dachneigung von 28° bis 34° in ziegelrot. Beantragt wird eine Dachneigung von 18° in anthrazit. Begründet wird dies mit der Reduzierung der Gesamthöhe aufgrund der zwei Vollgeschosse und der ansprechenderen Optik.
- Befreiung des zulässigen Kniestocks max. 0,75 über EG-Decke. Beantragt wird eine Bauweise E+I. Begründet wird dies mit der Schaffung von hochwertigerem Wohnraum im OG
- Befreiung der Zahl der maximalen Zahl der Vollgeschosse. Zulässig ist ein Erdgeschoss und ein Dachgeschossausbau (E+D). Beantragt wird ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss (E+I). Begründet wird dies mit der Schaffung von hochwertigerem Wohnraum im Obergeschoss.
- Befreiung von der zulässigen Traufhöhe. Zulässig ist eine Traufhöhe von max. 3,80 m. Beantragt wird eine Traufhöhe von 5,54 m. Begründet wird dies mit der o. g. Befreiung auf zwei Vollgeschosse.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend. Die Planunterlagen werden besprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen,

- Befreiung der zulässigen Firstrichtung
- Befreiung der zulässigen Dachneigung sowie Dacheindeckung
- Befreiung des zulässigen Kniestocks
- Befreiung der maximalen Zahl der Vollgeschosse
- Befreiung von der zulässigen Traufhöhe

erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham 10.12.2019 ö 3

Sachverhalt









Ehrenzeichen für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern


1. Bürgermeister Herrnreiter gibt die Ehrung von Frau Leitl bekannt und würdigt die jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit. Frau Leitl engagiert sich beim Treffpunkt e. V., vorerst als Schriftführerin, mittlerweile als Kassier und beim Helferkreis Asyl in Aham.

Weiterhin erhielt Peter Winterstetter eine Ehrung für die Verdienste im Ehrenamt beim Bayerischen Roten Kreuz und dem Obst- und Gartenbauverein.


Feuerwehrgerätehaus

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert über den Baufortschritt und gibt bekannt, dass die Kosten weit unter den geplanten Baukosten liegen.


Kindergartenneubau

1. Bürgermeister Herrnreiter stellt den aktuellen Planentwurf vor und berichtet, dass die Ideen des Personals, des Kreisjugendamtes und der Regierung von Niederbayern Berücksichtigung fanden. Die Einreichtung der Planunterlagen wird für Januar/Februar 2020 anvisiert.

Selbstveständlich erfolgt die grundsätzliche Beschlussfassung davor im Gemeinderat der Gemeinde Aham. Die pädagogische Gesamtleitung, Frau Königbauer, wird die Konzeption im Rahmen einer Gemeinderatssitzung vorstellen. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird durch das Kommunalunternehmen erfolgen, inkl. Angebotseinholung und Vergabe.

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4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham 10.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Dorffasching Aham am 22.02.2020, ab 12:30 Uhr
Gemeinderatsmitglied Nadler informiert über den geplanten Dorffasching am 22.02.2020. 1. Bürgermeister Herrnreiter fungiert als Schirmherr. Der Dorffasching findet am Vorplatz des Lerchenhofes statt, es werden verschiedene Spiele stattfinden und es handelt sich ausdrücklich um keine kommerzielle Veranstaltung. Jeder Euro, der im Rahmen des Dorffaschings erwirtschaftet wird, wird an eine gemeinnützige Organisation gespendet.

Entlastung des Amtes des 1. Bü rgermeisters
In der Sitzung vom 05.11.2019 wurde der Tagesordnungspunkt: Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters zurückgestellt, da der Kämmerer, Klaus Hoffmeister, die Feststellungen der Rechnungsprüfung erläutern soll. Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund von Terminschwierigkeiten auf die nächste Sitzung genommen.

Datenstand vom 23.01.2020 16:26 Uhr