Datum: 21.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 10.12.2019, Nr. 2019/11, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Pfründeweg 4, Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppel-Carport - Prosmering 6&6a - Antrag auf Vorbescheid
3 Haushaltsberatung
3.1 Haushaltsjahr 2018 - Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters
3.2 Haushaltsjahr 2019 - Abwicklung Jahresrechnung und örtliche Rechnungsprüfung
3.3 Haushaltsjahr 2020 - Vorberatung
4 Notbeleuchtung Lerchenhof
5 Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste
6 Straßenbeleuchtung - Erneuerung der Peitschenlaternen
7 Informationen
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 10.12.2019, Nr. 2019/11, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Pfründeweg 4, Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o.g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Loizenkirchen – Dreifaltigkeitsfeld, Deckblatt 1.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser und die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung von Niederschlagswasser liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Befreiung von der Firstrichtung parallel zu den Seitenlinien des Bebauungsplanes. Beantragt wird eine Drehung der Firstrichtung um 90°. Begründet wird dies mit dem schmalen Schnitt des Grundstücks. Aufgrund dessen Größe muss das Gebäude um 90°gedreht werden.
-  Befreiung von der zulässigen Dachneigung. Zulässig ist eine Dachneigung von 28°-34°. Beantragt wird eine Dachneigung von 20° (Haus) sowie 18° (Garage). Begründet wird dies mit der Reduzierung der Gesamthöhe aufgrund der zwei Vollgeschosse.
- Befreiung des zulässigen Kniestocks max. 0,75m über EG-Decke. Beantragt wird eine Bauweise E+I. Begründet wird dies mit der Schaffung von hochwertigerem Wohnraum im Obergeschoss.
- Befreiung der maximalen Zahl der Vollgeschosse. Zulässig ist eine Bebauung mit einem Erdgeschoss und einem Dachgeschossausbau (E+D). Beantragt wird eine Bebauung mit einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss (E+I). Begründet wird dies mit der Schaffung von hochwertigerem Wohnraum im Obergeschoss.
- Befreiung der zulässigen Traufhöhe von 3,80 m². Beantragt wird eine Traufhöhe von 5,93 m². Dies wird mit den zwei Vollgeschossen begründet.
- Befreiung der zulässigen OKF EG über OK Straße, bergseitige Erschließung: max. 0,25 m über OK Straße, talseitige Erschließung: max. 0,80 m über Straße. Beantragt wird eine bergseitige Erschließung von 0.27 m über OK Straße sowie eine talseitige Erschließung von 1,12 m über OK Straße. Aufgrund der entsprechenden Geländeneigung kann die festgesetzte Höhe nicht eingehalten werden.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen,

- Befreiung der zulässigen Firstrichtung
- Befreiung der zulässigen Dachneigung
- Befreiung des zulässigen Kniestocks
- Befreiung der maximalen Zahl der Vollgeschosse
- Befreiung der zulässigen Traufhöhe
- Befreiung der zulässigen OKF EG über OK Straße
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppel-Carport - Prosmering 6&6a - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt für die Teilfläche des Grundstückes auf dem das Einfamilienwohnhaus errichtet werden soll eine Landwirtschaftliche Nutzfläche dar.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist derzeit rechtlich, also in Form einer Grunddienstbarkeit, nicht gesichert. Die Zufahrt würde über das Grundstück Prosmering 7 erfolgen.
Die Versorgung mit Frischwasser ist derzeit ebenfalls nicht rechtlich gesichert. Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist zwar möglich, jedoch muss auch hierzu eine entsprechende Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts eingetragen werden.
Der Eigentümer dieses Grundstücks hat eine schriftliche Zustimmungserklärung unterschrieben bei einem positiven Vorbescheid die Dienstbarkeiten im Grundbuch eintragen zu lassen. Bei einem negativen Vorbescheid erübrigt sich eine Eintragung ohnehin.
Die Entwässerung würde über den Einbau einer Kleinkläranlage erfolgen.

Die Ableitung des Niederschlagswassers soll voraussichtlich in den Prosmeringer Graben erfolgen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend. Dem Gemeinderat wird auch das Anschreiben der Bauherren vorgestellt. Darin wird die Situation der Familie dargestellt und auf die derzeit fehlenden Baugrundstücke in der Gemeinde verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt unter der Bedingung, dass die derzeit noch fehlenden Grunddienstbarkeiten für die Erschließung bis zur Vorlage eines Antrags auf Baugenehmigung im Grundbuch eingetragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Haushaltsberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Für die Beratung des Tagesordnungspunktes 3 mit Unterpunkten übergibt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter die Ausführungen an den Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Herrn H offmeister.

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3.1. Haushaltsjahr 2018 - Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO).
In einer der vergangenen Sitzungen wurde die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vorgestellt, festgestellt und der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung samt Rechenschaftsbericht der Verwaltung bekannt gegeben und insoweit abgewickelt, als noch offene Fragen zum Einbau des Aufzuges im Gemeindezentrum zur Kostenabwicklung über die Zweckvereinbarung zum Betrieb der Kläranlagen bestehen. Auch die Entlastung des 1. Bürgermeisters wurde nicht ausgesprochen.

Herr Hoffmeister erklärt einführend, dass ihm eine Teilnahme an der damaligen Sitzung wegen einer Terminüberschneidung mit einer anderen Sitzung leider nicht möglich war; ansonsten hätten die offenen Fragen bereits damals Erledigung finden können.

Aufzugeinbau Gemeindezentrum:
Seitens des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde festgestellt, dass von einer ursprünglichen Kostenannahme von rund 120.000 € bis zur Schlussrechnung von gut 160.000 € sich eine Kostensteigerung ergeben habe, die für den Gemeinderat direkt nicht nachvollziehbar gewesen sei.
Hierzu führt Herr Hoffmeister aus, dass zum damaligen Zeitpunkt (November 2016) ein Sonderförderprogramm seitens des Freistaates Bayern aufgelegt wurde. Von diesem Sonderförderprogramm habe man zufällig erfahren; es war zeitlich stark begrenzt. Von den 4 Förderprojekten im Landkreis Landshut wurden allein 3 im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen umgesetzt, so der Aufzugeinbau im Gemeindezentrum.

Um überhaupt die zeitlich stark beengte Programmaufnahme gewährleisten zu können, musste neben dem normalen Zuwendungsantrag eine Vorhabensbeschreibung und eine grobe Kostenannahme eingeliefert werden. Bei dieser groben Kostenannahme habe man sich an den Gestehungskosten für den Aufzug im Rathaus in Gerzen orientiert. Diese Annahme wurde der Regierung gemeldet, verbunden mit der dortigen Aussage, man solle schnellstmöglich auch eine Kostenberechnung vorlegen, um den Förderbescheid gegebenenfalls anpassen zu können. Durch den beauftragten Architekten wurde die Kostenberechnung mit rund 154.000 € geliefert; der entsprechende Zuwendungsantrag an sich basierte bereits auf dieser Kostenberechnung. Aufgrund der beschränkten staatlichen Mittel und der Vielzahl der Anträge wurden alle 3 Projekte in der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, so auch dieses Projekt hinsichtlich des Umfanges (Wegfall der Heizungssanierung in Aham) und hinsichtlich der Kosten (Reduzierung auf den Kostenannahmewert) deutlich beschränkt.

In der Sitzung vom 7.11.2017 wurde der Gemeinderat über die Kostenberechnung unter Tagesordnungspunkt 2 ausführlich informiert. Die weiteren Vergaben (allein der Aufzug lag bei gut 80.000 €) wurden per Vollmacht auf den 1. Bürgermeister und Verwaltung übertragen, um eine zeitlich beschleunigte Bauabwicklung gewährleisten zu können.

Er habe volles Verständnis, so Herr Hoffmeister, wenn im Gemeinderat zu dieser allgemeinen Kosten-/ und Förderentwicklung Nachfragen bestehen und teilweise Unzufriedenheit herrscht. Dabei müsse jedoch positiv berücksichtigt bleiben, dass diese Maßnahme über kurz oder lang ohnehin notwendig gewesen wäre und es ohne dieses Sonderförderprogramm keinerlei Optionen einer Förderung gegeben hätte.
Die mit dem Bewilligungsbescheid avisierten 108.000 € müssen somit als staatliches Geschenk betrachtet werden, bei aller Berücksichtigung der nicht optimalen Förderung im Vergleich zu den Ansätzen im Förderprogramm selbst (bis zu 90 %).

Der Verwendungsnachweis für dieses Projekt ist mittlerweile erstellt, so das eine Gegenüberstellung der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung möglich ist. Dies wird dem Gemeinderat voraussichtlich zur nächsten Sitzung im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Abrechnung Zweckvereinbarung Kläranlagenbetrieb:
Wie vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zu Recht festgestellt, wurde die genannte Zweckvereinbarung seit 2016 nicht abgerechnet. Dies ist ein Versehen der Verwaltung und der personalrechtlichen Umstrukturierung geschuldet gewesen, was ausdrücklich nur eine Erklärung, keinesfalls eine Entschuldigung sein soll.

Aktuell sind die Abrechnungen der Jahre 2016 mit 2018 fertiggestellt; die Abrechnung des Jahres 2019 steht kurz vor der Fertigstellung. Dies bedeutet, dass zu Gunsten der Gemeinde Aham ein Betrag von gut 120.000 € überwiesen werden wird. Künftig wird dafür Sorge getragen, dass die Abrechnungen wieder jährlich nach Abschluss der Jahresrechnungen erfolgen.
Auf Anfrage erklärt Herr Hoffmeister, dass eine Verzinsung in der Zweckvereinbarung nicht geregelt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Amt des 1. Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Haushaltsjahr 2019 - Abwicklung Jahresrechnung und örtliche Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Hoffmeister trägt vor, dass geplant ist, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 möglichst bald zu erstellen, damit ebenfalls sehr frühzeitig in diesem Jahr die örtliche Rechnungsprüfung stattfinden kann.
Geplant ist, dass das aktuell amtierende Gremium das Haushaltsjahr 2019 noch vollständig abwickelt. Bis Ende April besteht hierzu Zeit.
Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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3.3. Haushaltsjahr 2020 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Auch für das Haushaltsjahr 2020, so Herr Hoffmeister, sollte die Planung noch vom amtierenden Gremium auf den Weg gebracht werden. Die Einarbeitung des neuen Gemeinderates - die Amtszeit beginnt am 1. Mai 2020 - wird wenigstens bis in den Hochsommer dauern, sodass mit einer Verabschiedung des Haushaltsplanes wohl nicht im 1. Halbjahr 2020 gerechnet werden könnte.
Aus diesem Grund arbeitet die Kämmereiverwaltung mit Hochdruck an der Erstellung des Haushaltsplanes 2020, damit dieser idealerweise noch vor der kommenden Bausaison verabschiedet werden könnte.
Auch hierzu zeigt der Gemeinderat einhellig sein Einverständnis und benennt folgende Maßnahmen, die möglichst in die Haushalts-und Finanzplanung der Gemeinde eingestellt werden sollten:
-Finanzierung Kommunalunternehmen Aham
-Baugebiet Erlinger Bach, Erschließung
-Erneuerung Friedhofsmauer Aham
-Feinschicht Gewerbegebiet Aham
-Städtebauförderung
-Bauleitplanung
-Gebäudeunterhalt Lerchenhof

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4. Notbeleuchtung Lerchenhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 4

Sachverhalt

Bei der Notbeleuchtung im Lerchenhof ist die Platine defekt, deshalb schaltet sich oft die Notbeleuchtung ein und die Batterien werden ständig leer und müssen neu aufgeladen werden. Ersatzplatinen sind nicht mehr erhältlich, deshalb muss die Anlage erneuert werden. Wenn die Batterien (12 Stück) durch das ständige Leeren und Aufladen kaputtgehen, dann kosten alle Batterie zusammen ca 4.000€. Die Anlage hat auch schon ein Alter von 20 Jahren. Sollte eine weitere Platine kaputtgehen, fällt die Anlage ganz aus.

Der Beratung liegen die beiden Angebote, wie sie im Ratsinformationssystem hinterlegt sind zu Grunde.
Hausmeister Walter Halt ergänzt, dass die Firma DFA eine sehr zuverlässige Firma sei und auch die ursprüngliche Anlage eingebaut habe. Zudem habe sie das günstigere Angebot abgegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Erneuerung der Notbeleuchtung an die preiswürdigst bietende Firma DFA auf Basis des in Anlage beiliegenden Angebotes von knapp 12.000 € brutto zu vergeben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmalliste von Ende der 1990er Jahre im Rahmen des Projekts Nachqualifizierung und Revision der bayerischen Denkmalliste aktualisiert. Die vollständige Liste ist im Bayerischen Denkmal-Atlas vollständig öffentlich einsehbar (http://www.blfd.bayern.de bzw. http://www.denkmal.bayern.de). Im gesamten Gemeindegebiet liegen 35 Baudenkmäler und 67 Bodendenkmäler vor. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über folgenden Nachtrag in die Denkmalliste Teil A, Baudenkmäler, und über folgende Streichungen. Hierzu werden die passenden Luftbilder präsentiert.

Teilliste A: Baudenkmäler
Nachträge:

  • Maieröd 1, Windrad, Brunnenpumpe, Metallkonstruktion, ca. 1900/1920

Streichungen:

  • Abensbach 2, Hofkapelle, barocker Bau, 18. Jh., mit Ausstattung
  • Alram 1, Querstockhaus eines Vierseithofes, mit Blockbau-Obergeschoß und Traufschrot, bez. 1761
  • Heiglberg 1, Kapelle Herz Jesu, kleiner Satteldachbau mit Dachreiter, 1933
  • Kellerstraße 9, Wohnstallhaus eines Hakenhofes, Obergeschoß-Blockbau mit Giebelschrot,
1. Viertel 19. Jh.
  • Maieröd 2, Mitterstubenhaus, zum Teil in Blockbau, im Kern Ende 17. Jh.
  • Nähe Schloßstraße, Hofwirt, breitgelagerter Satteldachbau mit Pilasterportal, 17. Jh. Dach 19. Jh.
  • Nähe Wassing, Fischerkapelle, 1829, mit Ausstattung
  • Neuhausen 14, Bauernhaus in Blockbau, Erdgeschoss mit Brettquaderung, Ende 18. Jh.
  • Sichartsreit 1a, Altbau, Wohnteil eines Bauernhauses in Blockbau, 1836

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bittet um eine Rückäußerung innerhalb der nächsten beiden Monate. Es besteht für die Gemeinde die Möglichkeit sachliche Ergänzungen oder Anmerkungen mitzuteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt keine sachlichen Ergänzungen oder Anmerkungen beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Straßenbeleuchtung - Erneuerung der Peitschenlaternen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 6

Sachverhalt

1.Bürgermeister Herrnreiter informiert den Gemeinderat über einen Unfall in der Vilstalstraße. Dabei wurden eine Straßenlaterne sowie eine Peitsche zerstört. Aus diesem Grund wird nun eine neue Laterne benötigt. Leider steht das bisherige Model nicht mehr zur Verfügung. Es werden nur noch LED-Modelle angeboten. Die vom Unfallverursacher beschädigte Brennstelle, wird vom Unfallverursacher ersetzt. Von Bayernwerk wurden dem Bürgermeister drei Modelle zur Auswahl angeboten. Die Überlegung des Bürgermeisters war, nun alle Lampen im Gemeindegebiet auszutauschen, um ein einheitliches Bild zu erlangen, falls dies wirtschaftlich ist. Dafür hat das Bayernwerk, das im Anhang befindliche Grobkonzept erstellt. Als Lampenersatz wurde die Phillips Lumi Street angesetzt, welche am günstigsten ist und in Kommunen am meisten verbaut wird.
Die Gemeinde Bodenkirchen hat z.B. alle Straßenlaternen der Durchgangsstraßen auf diesen Typ umgestellt. Es gibt hier zwei unterschiedliche Lichtmöglichkeiten, ein blaues Licht, welches weniger Strom benötigt und dadurch wirtschaftlicher ist und ein gelblicheres Licht, welches angenehmer wirken kann und Insektenfreundlicher ist, allerdings mehr Strom verbraucht und dadurch nicht so wirtschaftlich ist. Die Investition amortisiert sich auf ca. zwölf Jahren. Der Preis von 277,65€ netto ist inklusive Montage. Der Strompreis beträgt für die Gemeinde 18,6 Cent/kWh.

Der Gemeinderat berät sich in dieser Angelegenheit kurz.

Zunächst soll lediglich die beschädigte Leuchte in Gelblicht ersetzt werden; die weiteren Leuchten sollten straßenzugweise, bestenfalls co-finanziert über die Städtebauförderung in Gelblicht ersetzt werden.
Für den Austausch der Leuchtenstöpfe bei den Peitschenmasten wäre von Gesamtkosten von 17.500 € auszugehen, ein Kostenvolumen das sich über die Stromeinsparung über  ca. 12 Jahre amortisieren ließe.

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 7

Sachverhalt

Verkehrsspiegel Schlossanger/Staatsstraße:
Hierzu wird von 1. Bürgermeister informiert, dass nun nach langer Zeit endlich ein Ortstermin am Schlossanger, Kreuzung Staatsstraße stattgefunden hat hinsichtlich der Notwendigkeit eines Verkehrsspiegels. Dieser wird nun auch seitens der Straßenbauverwaltung für notwendig erachtet und kann somit mit einem Kostenaufwand von 400-600 € beschafft werden, was durch den 1. Bürgermeister zusammen mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft erledigt werden wird.

Bücherei Aham:
In der Bücherei Aham wurde nun ein neuer Rechner installiert; der bisherige Rechner war nicht mehr leistungsfähig genug um das Programm update für das Bibliotheksprogramm auszuführen.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Beleuchtung Friedhof:
Gemeinderatsmitglied Mühlhofer fragt an, ob die Beleuchtung im Friedhof die ganze Nacht brennen müsse; hierzu wird vermutet, dass diese Beleuchtung an die Straßenbeleuchtung gekoppelt sei. Ob hier eine Veränderung möglich ist muss mit dem Bayernwerk abgestimmt werden.

EDEKA-Markt Aham:
Gemeinderatsmitglied Leitl erkundigt sich nach dem Stand der Fortführung des Edeka Geschäftes in Aham.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter teilt mit, dass er sowohl mit der derzeitigen Betreiberin, als auch mit einem potentiellen neuen Betreiber in Kontakt sei. Sollten sich diesbezüglich alle Optionen zerschlagen, müsse notwendigerweise über die Errichtung eines Dorfladens nachgedacht werden.

Nachfolger Dr. Rief:
Nachdem angeblich Dr. Rief Mitte des Jahres seine Tätigkeit als Allgemeinarzt aufgeben wird, sollte über eine offizielle Verabschiedung und Vorstellung des Nachfolgers nachgedacht werden, was 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter zusagt.

Informationsunterlagen/RIS:
Gemeinderatsmitglied Lang führt aus, dass aus seiner Sicht die Informationsunterlagen im Ratsinformationssystem frühzeitiger zur Verfügung stehen sollten und dies auch über die Geschäftsordnung im neuen Gremium festgelegt werden sollte. Hierzu führt 1. Bürgermeister Herrnreiter aus, dass festgelegt sei, dass die Unterlagen am Freitag vor der Sitzung im RIS zugänglich sein sollten. Man habe hier ein System integriert, was nicht in allen Gemeinden zum Einsatz kommt.  
Es sei manchmal durchaus schwierig, die Informationsunterlagen zeitnah zu erstellen, vor allem, wenn Externe beteiligt sind. Eine Beratung findet ohnehin in der Sitzung statt.

Datenstand vom 06.03.2020 07:32 Uhr