Datum: 12.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Lerchenhofhalle Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der konstituierenden Sitzung
2 Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder
3 Weitere Bürgermeister
3.1 Festlegung der Zahl weiterer Bürgermeister/s
3.2 Wahl und Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister/s
4 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
4.1 Gemeindliche Ausschüsse - Beratung und ggfs. Beschlussfassung u. Bildung
4.2 Sitzungsgeld - Festlegung der Höhe der Entschädigungen
4.3 Satzungserlass
5 Bestellung des Datenschutzbeauftragten beim Landratsamt Landshut
6 Besetzung weiterer Gremien und Ämter
6.1 Verwaltungsgemeinschaft Gerzen - Bestellung der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter
6.2 Schulverband Gerzen - Bestellung der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter
6.3 Zweckverband Kinderbildung und -betreuung Aham-Gerzen-Schalkham, Bestellung der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter
6.4 Wasserzweckverband Mittlere Vils-Aham
6.5 Kommunalunternehmen Aham - KU Aham - Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates
6.6 Ggfs. Besetzung der Ausschüsse
6.7 Seniorenbeauftragte/r
6.8 Jugendbeauftragte/r
7 Geschäftsordnung 2020/2026
7.1 Beratung Entwurf
7.2 Verabschiedung der Geschäftsordnung
8 Entschädigung der Bürgermeister
8.1 1. Bürgermeister - Festlegung monatliche Entschädigung - Festlegung steuerfreier Aufwandsanteil - Festlegung Reisekostenpauschale
8.2 Weitere/r Bürgermeister - Festlegung der Entschädigung
9 Informationen
9.1 Workshop - Kommunalrechtliche Grundlagen
9.2 Workshop - Finanzwirtschaftliche Grundlagen
9.3 Workshop - Baurechtliche Grundlagen
10 Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Eröffnung der konstituierenden Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter eröffnet die öffentliche und konstituierende Sitzung des Gemeinderates Aham und begrüßt die anwesenden Räte, die zahlreichen Zuhörer, die Mitarbeiter der VG Gerzen und Herrn Schwarz von der Vilsbiburger Zeitung.
Er stellt fest, dass ordnungsgemäß Einladung erging und Beschlussfähigkeit besteht.
Gemeinderatsmitglied Robert Nadler verspätet sich zur Sitzung wegen eines Feuerwehreinsatzes.

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2. Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder sind in der 1. nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen (Art. 31 Abs. 4 Satz 1 GO). Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden. Den Eid hat der 1. Bürgermeister abzunehmen.
Im Anschluss leisten die Gemeinderatsmitglieder Maximilian Baier, Markus Herrnreiter und Franz Ohlenforst jun. einzeln, durch Nachsprechen und Heben der rechten Hand folgenden Eid: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Die Vereidigung von Robert Nadler wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

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3. Weitere Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 3
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3.1. Festlegung der Zahl weiterer Bürgermeister/s

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder 2 weitere Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, wie bisher, einen weiteren Bürgermeister zu wählen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Wahl und Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister/s

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 3.2

Protokoll / Bekanntgaben

Gemeinderatsmitglied Robert Nadler ist nun in der Sitzung anwesend.

Derzeit erfüllen alle Gemeinderatsmitglieder die Voraussetzungen für die Wahl zum weiteren Bürgermeister der Gemeinde Aham.
Wahl zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Aham:

Folgende Gemeinderatsmitglieder werden für die Wahl zum 2. Bürgermeister vorgeschlagen:
•        Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl auf Vorschlag von 1. Bürgermeister Herrnreiter
•        Gemeinderatsmitglied Florian Frey auf Vorschlag von Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier
Von Herrn Hoffmeister werden weiße Stimmzettel verteilt, auf denen der Gemeinderat die zu wählende Person schriftlich benennen soll.

Die persönlich gekennzeichneten Stimmzettel werden verschlossen in die Urne eingeworfen; die Auswertung erfolgt für alle sichtbar auf dem Tisch des Vorsitzenden und wird durch den geschäftsleitenden Beamten der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Herrn Hoffmeister, vorgenommen.
Die Wahl zum 2. Bürgermeister brachte folgendes Ergebnis:
Es wurden insgesamt 13 Stimmen abgegeben, davon waren 12 Stimmen gültig, eine Stimme ungültig.
•        Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl: 5 gültige Stimmen
•        Gemeinderatsmitglied Florian Frey: 7 gültige Stimmen
Damit ist zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Aham gewählt:
Gemeinderatsmitglied Florian Frey.
Florian Frey erklärt, die Wahl zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Aham anzunehmen. Er bedankt sich für das Vertrauen.
Anschließend wird der 2. Bürgermeister von 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter vereidigt nach Art. 27 KWBG.
Auch Gemeinderatsmitglied Robert Nadler wird nun von 1. Bürgermeister vereidigt nach Art.31 GO.

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4. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes ist als Anlage zu Tagesordnungspunkt 4.3 beigeheftet. Das Satzungsmuster wird im Detail besprochen.

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4.1. Gemeindliche Ausschüsse - Beratung und ggfs. Beschlussfassung u. Bildung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 4.1

Protokoll / Bekanntgaben

Herr Hoffmeister erläutert kurz die Option, gemeindliche Ausschüsse, vorberatend oder beschließend zu bilden.
Da das gesamte Gemeinderatsgremium mit 13 Personen ohnehin relativ klein ist, wird auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet, mit Ausnahme der nachfolgend genannten Ausschüsse, welche zum einen gebildet werden sollten, bzw. in der Vergangenheit gebildet waren:

Gemeinden unter 5000 Einwohnern können einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden, welcher die örtliche Rechnungsprüfung vorzunehmen hat. Dieser Ausschuss besteht aus wenigstens 3 und maximal 7 Mitgliedern; der Vorsitzende wird vom Gemeinderat festgelegt (Art. 103 Abs. 2 GO).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, zu bilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2. Sitzungsgeld - Festlegung der Höhe der Entschädigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 4.2

Protokoll / Bekanntgaben

Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Den ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern ist für ihre Tätigkeit eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes zu gewähren.
Für die vergangene Wahlperiode wurde ein Sitzungsgeld von je 30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses festgelegt.

Daneben wurden Gemeinderatsmitgliedern, die Arbeitnehmer sind, die nachgewiesenen Verdienstausfälle erstattet. selbstständig Tätige erhielten eine pauschale Entschädigung von 20 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in deren beruflichen Tätigkeit entstanden war.
Eine Anhebung des Sitzungsgeldes, wie zunächst von der Verwaltung vorgeschlagen, wird im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates nicht mitgetragen. Man solle vielmehr das Sitzungsgeld auf dem bisherigen Stand belassen, da es in erster Linie eine Ehre sei, als Gemeinderatsmitglied in diesem Gremium wirken zu dürfen.
Der von Martin Nadler vorgeschlagenen Vorgehensweise, 50 € Sitzungsgeld festzulegen, verbunden mit dem Wunsch, der Gemeinderat möge den Gesamtbetrag einem sozialen Zweck zuführen, kann sich nur jedes Gemeinderatsmitglied persönlich anschließen; eine Festlegung darauf ist der Gemeinde nicht möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt künftig ein Sitzungsgeld zu gewähren in Höhe von 30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses. Gemeinderatsmitgliedern, die Arbeitnehmer sind, werden weiterhin die nachgewiesenen Verdienstausfälle erstattet. selbstständig Tätige erhalten eine pauschale Entschädigung von 25 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in deren beruflichen Tätigkeit entstanden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4.3. Satzungserlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 4.3

Protokoll / Bekanntgaben

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts auf Basis des in Anlage beigefügten Entwurfes und auf Basis der obigen beschlussmäßigen Feststellungen zu erlassen. Die Satzung ist Bestandteil dieser Beschlussfassung und als Anlage der Niederschrift zu dieser konstituierenden Sitzung beigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bestellung des Datenschutzbeauftragten beim Landratsamt Landshut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

Die Gemeinden im Landkreis Landshut haben sich vor geraumer Zeit dazu entschieden, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Landratsamt Landshut zu installieren. Mit zusammentreten des neuen Gemeinderats ist die Bestellung dieses Datenschutzbeauftragten der Gemeinde zu erneuern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Datenschutzbeauftragten der Gemeinden beim Landratsamt Landshut (derzeit Herr Oberndorfer) als Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Aham zu bestellen. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Besetzung weiterer Gremien und Ämter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Um auch in Kürze die Arbeit in den anderen Gremien aufnehmen zu können, ist die Besetzung weiterer Gremien und Ämter unmittelbar notwendig. Darüber hinaus müssen Vertreter in die Ausschüsse und in die externen Gremien entsandt werden. Gegebenenfalls können Sonderbeauftragte benannt werden.

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6.1. Verwaltungsgemeinschaft Gerzen - Bestellung der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6.1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Gemeinde Aham ist Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen.

Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist.
Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind der jeweilige 1. Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle 1000 ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied (Art. 6 VGemO).

Da die Gemeinde Aham derzeit rund1.932 Einwohner aufweist, sind seitens der Gemeinde Aham neben dem 1. Bürgermeister zwei weitere Gemeinderatsmitglieder in die Gemeinschaftsversammlung zu entsenden. Darüber hinaus sind für diese Gemeinderatsmitglieder auch Stellvertreter zu benennen. Für die Besetzung ist dabei dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Als Stellvertreter für den 1. Bürgermeister fungiert kraft Gesetzes der weitere Bürgermeister. Sofern dieser ordentliches Mitglied der Gemeinschaftsversammlung ist, nimmt, im Falle seiner Vertretungsleistung des 1. Bürgermeisters, dessen Stellvertreter seinen Sitz ein.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Gemeinderatsmitglieder und Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen zu bestellen:

  • 2. Bürgermeister Florian Frey, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Franz Ohlenforst,
  • Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.2. Schulverband Gerzen - Bestellung der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6.2

Protokoll / Bekanntgaben

Die Gemeinde Aham ist Mitglied im Schulverband Gerzen.
Der Schulverband wird durch die Schulverbandsversammlung verwaltet, soweit nicht der Schulverbandsvorsitzende zuständig ist.
Mit der Errichtung einer Grundschule oder Mittelschule für das Gebiet mehrerer Gemeinden (Verbandsschule) entsteht ein Schulverband aus den beteiligten Gemeinden. Der Schulverband ist anstelle seiner Mitgliedsgemeinden Träger des Sachaufwands für die Verbandsschule.
In die Verbandsversammlung werden die 1. Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Darüber hinaus entsenden die Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51-100 Schüler die Verbandsschule besuchen, einen und für jedes weitere angefangene 100 Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung (Art. 9 BaySchFG).
Die Gemeinde Aham entsendet 31 Schüler an die Verbandsschule (zum 1. Oktober 2019), sodass neben dem 1. Bürgermeister keine weiteren Gemeinderatsmitglieder für die Schulverbandsversammlung zu bestellen sind.
Die Grundschule Aham ist nur für das Gebiet der Gemeinde Aham zuständig, so dass die Gemeinde Aham selbst die Trägerschaft der Grundschule inne hat.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Schülerzahlen lediglich der erste Bürgermeister kraft Gesetzes die Gemeinde Aham in der Schulverbandsversammlung vertritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.3. Zweckverband Kinderbildung und -betreuung Aham-Gerzen-Schalkham, Bestellung der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6.3

Protokoll / Bekanntgaben

Zum 01.01.2007 wurde durch die Beteiligten Gemeinden Aham, Gerzen und Schalkham der Zweckverband Kinderbildung und -betreuung Aham-Gerzen-Schalkham gegründet.
Zur Gründung wurde eine Zweckverbandssatzung erlassen, in der die Besetzung der Zweckverbandsversammlung geregelt wurde.
Der Zweckverband wird durch die Zweckverbandsversammlung verwaltet, sofern nicht der Zweckverbandsvorsitzende zuständig ist.
Der Zweckverband erledigt als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis die Kinderbildung und die Kinderbetreuung unserer Jüngsten im Alter ab einem Jahr bis zum Schuleintritt. Die Aufgabe der Mitgliedsgemeinden wurde mit Gründung des Zweckverbandes auf diesen übertragen.
Für den Zweckverband ist eine pädagogische Gesamtleitung samt Stellvertretung bestellt. Der Zweckverband trägt die Unterhaltslast und die Betriebskosten für die Kindertagesstätten und beschäftigt das pädagogische Fachpersonal und das pädagogische Ergänzungspersonal. Bei den Gemeinden selbst verbleibt die Errichtung bzw. Generalsanierung der Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätten werden dem Zweckverband kostenfrei zur Nutzung überlassen.

Die Verbandsversammlung besteht aus den 1. Bürgermeistern und je einem weiteren Gemeinderatsmitglied der am Zweckverband beteiligten Gemeinden.
Gemeinden, aus denen mehr als 30 Kinder die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen (Verbandskinder), entsenden ferner bis einschließlich 60 Verbandskinder einen weiteren Vertreter und für je weitere angefangene 30 Verbandskinder einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Verbandsversammlung.
Die weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter werden vom Gemeinderat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt.
 

Zum Stichtag 1.10.2019 entsendet die Gemeinde Aham 54 Kinder in die Kindertagesstätten. Demzufolge sind nach der Festlegung in der Verbandssatzung neben dem 1. Bürgermeister 2 weitere Gemeinderatsmitglieder und deren Stellvertreter zu bestellen. Die Überschreitung der Berechnungsgrenze 60 ist zum 01.10.2020 sehr wahrscheinlich, so dass bereits heute ein 3. Gemeinderatsmitglied samt Stellvertretung bestellt wird, welches ab dem 01.10.2020 in das Gremium Zweckverbandsversammlung nachrücken wird, sofern die Kinderzahl von 60 überschritten wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Gemeinderatsmitglieder und Stellvertreter für die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Kinderbildung und –betreuung Aham-Gerzen-Schalkham zu bestellen:
  • Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier,
  • Gemeinderatsmitglied Marion Dr. Ehrenhofer-Zettler, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Markus Herrnreiter,
  • Gemeinderatsmitglied Martin Nadler, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Robert Nadler.(ab 01.10.2020, bei Überschreiten der Kinderzahl von 60)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.4. Wasserzweckverband Mittlere Vils-Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6.4

Protokoll / Bekanntgaben

Nach der aktuell gültigen Verbandssatzung basiert die Zusammensetzung der Verbandsversammlung auf der Anzahl der tatsächlich angeschlossenen Grundstücke in der jeweiligen Gemeinde.

Die Gemeinde Aham zählt derzeit 662 angeschlossenen Grundstücke, so dass neben dem
1. Bürgermeister ein weiterer Verbandsrat zu bestellen ist, samt Stellvertreter.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt als Verbandsrat für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere Vils 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter zu bestellen. Vertreten wird der
1. Bürgermeister aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen immer durch den 2. Bürgermeister.
Des Weiteren wird als weiterer Verbandsrat bestellt Gemeinderatsmitglied Bernhard Ma ier, vertreten durch Gemeinderatsmitglied Anton Mühlhofer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.5. Kommunalunternehmen Aham - KU Aham - Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6.5

Sachverhalt

Für die Besetzung des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens ist § 4 der Unternehmenssatzung vom 12.09.2019 maßgeblich.

Der Verwaltungsrat besteht danach aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. ²Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die vor allem Bestimmungen über die Einberufung, Beschlussfähigkeit und Abstimmung in Anlehnung an § 7 enthält.
Der Bürgermeister der Gemeinde Aham ist Vorsitzender des Verwaltungsrates.

Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates (sowie deren Vertreter) werden vom Gemeinderat für sechs Jahre bestellt. Für jedes Mitglied des Verwaltungsrates wird ein Vertreter bestellt.
Die Mitglieder müssen nicht zwingend dem Gemeinderat angehören!

Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die dem Gemeinderat angehören, endet durch Abberufung, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Gemeinderat oder bei berufsmäßigen Gemeinderatsmitgliedern mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis. ²Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Mitglieder des Verwaltungsrats können nicht sein:

  1. Beamte und hauptberuflich Beschäftigte des Kommunalunternehmens
  2. leitende Beamte und leitende Beschäftigte von juristischen Personen oder
    sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen das
    Kommunalunternehmen mit mehr als 50 v.H. beteiligt sind; eine Beteiligung
    am Stimmrecht genügt,
  3. Beamte und Beschäftigte der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit
    Aufgaben der Aufsicht über das Kommunalunternehmen befasst sind.
Auf Anfrage von Gemeinderatsmitglied Franz Ohlenforst erläutert 1. Bürgermeister  Jens Herrnreiter kurz die Hintergründe zum Kommunalunternehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt neben dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem folgende Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates:
2. Bürgermeister Florian Frey, vertreten durch Gemeinderatsmitglied Markus Herrnreiter,
Gemeinderatsmitglied Albert Brandl, vertreten durch Gemeinderatsmitglied Anton Mühlhofer,
Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl, vertreten durch Gemeinderatsmitglied, Bernhard Maier,
Schreinermeister Josef Eibl, vertreten durch Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.6. Ggfs. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6.6

Protokoll / Bekanntgaben

Für den oben festgelegten Ausschuss, den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, sind die entsprechenden Mitglieder und deren Stellvertreter zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Gemeinderatsmitglieder und Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss zu bestellen:
  • 2. Bürgermeister Florian Frey, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Martin Nadler,
  • Gemeinderatsmitglied Albert Brandl, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl,
  • Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Marion Dr. Ehrenhofer-Zettler,
  • Gemeinderatsmitglied Anton Mühlhofer, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Bernhard Maier.
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird bestellt:
2. Bürgermeister Florian Frey.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.7. Seniorenbeauftragte/r

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6.7

Protokoll / Bekanntgaben

Bisher war in der Gemeinde Aham ein Seniorenbeauftragter bestellt. Eine Bestellung ist nicht zwingend.
Die bisherige Beauftragte, Irmgard Aigner, habe gegenüber 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter erklärt, dieses Amt gerne wieder zu übernehmen, im Falle ihrer Bestellung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt als Seniorenbeauftragte für die Gemeinde Aham Frau Irmgard Aigner zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.8. Jugendbeauftragte/r

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6.8

Protokoll / Bekanntgaben

Bisher war in der Gemeinde Aham ein Jugendbeauftragter, Martin Nadler, bestellt; die Bestellung ist nicht zwingend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt als Jugendbeauftragten in der Gemeinde Aham, Gemeinderatsmitglied Martin Nadler zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Geschäftsordnung 2020/2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat gibt sich zwingend eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung muss dabei Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderats und seiner Ausschüsse enthalten (Art. 45 GO).

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7.1. Beratung Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Die im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung wurde auf Basis des Vorschlages des Bayerischen Gemeindetages, abgestimmt mit dem bayerischen Innenministerium, und auf Basis der bisher gültigen Geschäftsordnung vorbereitet.
Der Entwurf der Geschäftsordnung wurde im Volltext zusammen mit der Einladung zugestellt.
Die Geschäftsordnung wird auszugsweise beraten. Herr Hoffmeister erklärt ausdrücklich, dass die Geschäftsordnung jederzeit im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderates angepasst, geändert oder neu erlassen werden kann.
Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen entspringen den Erfahrungen der letzten Jahre und sind angepasst an die aktuelle Rechtsprechung.
Hinsichtlich der Uhrzeit der regelmäßigen Sitzungen sollte 19:00 Uhr gesetzt werden, der Ort der Sitzung sollten nicht in der Geschäftsordnung vorgegeben werden; diesen legt der 1. Bürgermeister mit der Ladung fest, zumal da in der jetzigen Situation der Sitzungsort mehrfach wechseln wird.
Gemeinderatsmitglied Dr. Ehrenhofer-Zettler beantragt in der Geschäftsordnung eine Verpflichtung zu setzen, die Informationen im Ratsinformationssystem (RIS) spätestens am Freitag vor der jeweiligen Sitzung möglichst vollständig zu hinterlegen, damit sich der Gemeinderat auf die Sitzung passend vorbereiten kann.
Hierzu erklären Herr Hoffmeister und 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass diese Absichtserklärung gerne aufgenommen werden kann; allerdings liegt es nicht immer an der Verwaltung, wenn Beschlussvorlagen nicht rechtzeitig eingestellt werden können. In jedem Fall zählt die Beratung im Gemeinderat.

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7.2. Verabschiedung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 7.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020-2026 zu erlassen. Sie ist auszufertigen und im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift der konstituierenden Sitzung beizugeben. Die unter vorhergehendem TOP gemachten Anregungen sind einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Entschädigung der Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Ehrenamtliche 1. Bürgermeister haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (Kommunal-Wahlbeamten- Gesetz – KWBG). Die Entschädigung, welche monatlich im Voraus bezahlt wird, muss sich innerhalb der in Anlage 3 zum KWBG bestimmten Beträge halten. Innerhalb dieser Rahmensätze sind Inhalt und Umfang des Amtes, sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse der jeweiligen Gemeinde zu berücksichtigen.
Der anzuwendende Rahmensatz bestimmt sich nach der letzten vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung früher als drei Monate vor der Festsetzung veröffentlichten Einwohnerzahl. Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat letztmalig zum 30.06.2019 die amtlichen Einwohnerdaten veröffentlicht:

Amtlicher Einwohnerstand am 30.06.2019 in den Gemeinden:
Gemeinde Aham                          1.932
Gemeinde Gerzen                        1.835
Gemeine Kröning                          2.051
Gemeinde Schalkham                   929

Die Entschädigung wird zu Beginn der Amtszeit im Einvernehmen mit dem Ehrenbeamten durch Beschluss festgesetzt. Ein Verzicht (ganz oder teilweise) seitens der Berechtigten ist nicht vorgesehen. Weiterhin haben die Ehrenbeamten Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung gemäß Art. 55 KWBG und auf Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG). Bei Anpassung der Grundgehälter der Besoldungsordnung A der Bayerischen Beamten, werden auch die Rahmensätze und die Entschädigung der kommunalen Wahlbeamten zum gleichen Zeitpunkt und mit dem gleichen Vomhundertsatz angepasst.

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8.1. 1. Bürgermeister - Festlegung monatliche Entschädigung - Festlegung steuerfreier Aufwandsanteil - Festlegung Reisekostenpauschale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 8.1

Protokoll / Bekanntgaben

Im Nachgang werden die bisherigen und möglichen Entschädigungen des 1. Bürgermeisters erläutert.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter teilt mit, dass er mit dem Vorschlag im Rahmen der einwohnerbezogenen Interpolierung einverstanden wäre.
An der folgenden Beratung und Abstimmung nimmt 1. Bürgermeister Herrnreiter wegen persönlicher Beteiligung nicht teil (Art. 49 GO) und nimmt im Zuhörerraum Platz; 2. Bürgermeister Florian Frey übernimmt die Sitzungsleitung und bittet Herrn Hoffmeister um die Ausführung zur Sache.

Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Beamte auf Zeit (gültig ab 01.01.2020)        Rahmensatz        
A. Erste Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden                242,91 Euro bis 798,47 Euro

Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG
Monatliche Entschädigung für die ehrenamtlichen ersten Bürgermeister
(gültig ab 01.01.2020)

Einwohner der Gemeinde mit        Rahmensätze        
     bis zu 1.000        1.245,69 Euro bis 3.238,72 Euro
1.001 bis 3.000        3.114,15 Euro bis 4.671,24 Euro
3.001 bis 5.000        4.110,67 Euro bis 5.543,18 Euro
         über 5.000        4.733,53 Euro bis 5.979,17 Euro

Gemeinde Aham
aktuelle Entschädigung des 1. Bürgermeisters:        
LOA 110        Reisekostenpauschale        288,37 Euro        Pauschale
LOA 114        Entschädigung 1. Bgm. steuerpflichtig        2.917,74 Euro        Anlage 3 KWBG
LOA 115        steuerfreie Aufwandsentschädigung        798,47 Euro        Anlage 2 KWBG
               4.004,58 Euro

Neufestsetzung der Entschädigung des ehrenamtlichen 1. Bürgermeisters
Amtlicher Einwohnerstand am 30.06.2019 in der Gemeinde Aham        1.932

Vorgeschlagen wird hier die Gesamtentschädigung auf 4.200 € anzuheben, was, nach Rückfrage durch Herrn Hoffmeister, durch eine entsprechende Anhebung der Grundentschädigung erreicht werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 1. Bürgermeisters:
  • Monatliche Entschädigung EUR 3.911,63
  • daraus steuerfrei EUR 798,47
  • zusätzliche Reisekostenpauschale EUR 288,37
Die Entschädigung wird von 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter so akzeptiert; sie gilt somit so festgesetzt.

Anmeldung seitens des Personalamts
In Summe erhält 1. Bürgermeister Herrnreiter damit 4.200,00 Euro.
Die Entschädigung setzt sich wie folgt zusammen:
LOA 110        Reisekosten                                288,37 Euro
LOA 114        Entschädigung steuerpflichtig                3.113,16 Euro
LOA 115        Steuerfreie Aufwandsentschädigung        798,47 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.2. Weitere/r Bürgermeister - Festlegung der Entschädigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 8.2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter nimmt an Beratung und Abstimmung wieder teil, 2. Bürgermeister Florian Frey nimmt wegen persönlicher Beteiligung im Zuhörerraum Platz.

Ein ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister erhält, neben der als Gemeinderatsmitglied, eine weitere Entschädigung nach Maßgabe der Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter.

In der Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG wird die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Beamte auf Zeit – hier bei den weiteren Bürgermeistern und berufsmäßigen Gemeinderatsmitgliedern kreisangehöriger Gemeinden, mit einem Rahmensatz von derzeit 206,77 Euro bis 650,24 Euro -festgelegt.

Die Entschädigung des/der bisherigen weiteren Bürgermeister ist der nachfolgenden Zusammenstellung zu entnehmen:

Gemeinde Aham        2. Bürgermeister        232,27 Euro
Steuerfrei        200,00 Euro
Steuerpflicht        32,27 Euro

Zusätzlich erhält der 2. Bürgermeister ein 30stel der Entschädigung des 1. Bürgermeisters ab dem 3. Tag der Vertretung.
Die im Rahmen der Beschlussvorlage gemachten Empfehlungen sind, so Herr Hoffmeister, nicht bindend. Die Vorteile und Nachteile werden beraten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigungsleistungen an den 2. Bürgermeister festzusetzen:

2. Bürgermeister
Monatliche Entschädigung EUR 400
Zusätzlich erhält der 2. Bürgermeister ein 30. der Entschädigung des 1. Bürgermeisters ab dem 5. Tag der Vertretung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 9

Sachverhalt

2. Bürgermeister Florian Frey nimmt an der Beratung wieder teil.

Zu den in nachstehenden Tagesordnungsunkten angebotenen Workshops wird mitgeteilt, dass hierfür noch 3 Termine gefunden werden müssen, zu denen dann eine entsprechende Einladung an alle Gemeinderatsmitglieder ergehen wird.

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9.1. Workshop - Kommunalrechtliche Grundlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 9.1
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9.2. Workshop - Finanzwirtschaftliche Grundlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 9.2
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9.3. Workshop - Baurechtliche Grundlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 9.3
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10. Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 10

Protokoll / Bekanntgaben

2. Bürgermeister Florian Frey erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise für den Ersatz des Schülerlotsen, nachdem Erika Trautmannsberger leider verstorben ist.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter erklärt, dass die Stelle derzeit ausgeschrieben wird.

Datenstand vom 06.08.2020 16:14 Uhr